Neue AGB, die Abbruchmasche und die Sache mit der Datenauskunft

    • Neue AGB, die Abbruchmasche und die Sache mit der Datenauskunft

      Nachdem ich nun mal ein wenig Zeit und lust gefunden habe und die neue AGB ja in kürze in Kraft tretetn habe ich mir diese mal zur Gemüte geführt. Hier vor allem die nette Vergleichsversion.

      Eine Sache, die mich vor einiger Zeit beschäftigte und daher wohl mein gesondertes Interesse auf sich zog fiel mir direkt auf und ließ mich ein wenig Hoffnungsschimmer sehen. Ich fragte mich ja mit der Klage von M.R. damals schon wie dieser an meine Daten kam. In der alten Version der AGB verpflichtete sich eBay ja nahezu die Daten mitzuteilen und in der neuen ist dieser Part quasi ganz verschwunden.

      Wurde das wohl bewusst so gemacht um diese Masche zu erschweren oder eher ein "Nebenprodukt"? Seit einiger Zeit scheint M.R. ja nun auch nicht mehr direkt zu klagen sondern seine Masche da anders zu verfolgen. Zusammenhang?

      Den Part den ich meine aus der "alten Version":

      §9 Angebotsformate und allgemeine Regeln
      2.Kommt
      es auf der eBay-Website zu einem Vertragsschluss zwischen Mitgliedern,
      teilt eBay den Vertragspartnern die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme
      erforderlichen Daten mit.

      P.S. ich hatteeigentlich einen Thread zu den AGB gesucht, aber nicht wirklich gefunden. Wenn es diesen gibt und es dort sinnvoller bitte einfach verschieben.
    • Ich glaube, dass Du diese "Hoffnung" gleich wieder "knicken" kannst.

      Diesen Satz braucht ebay meiner Meinung nach nicht (mehr). Das haben sie in der Datenschutzerklärung abgefackelt, unter "Offenlegung ihrer Daten"
      (Kein Unterschied zwischen neuer und alter Fassung in diesem Sachverhalt soweit ich sehe)

      pages.ebay.de/help/policies/privacy-policy.html#offenlegung

      "Andere eBay-Nutzer im In- oder Ausland, soweit durch Sie oder Ihre Interaktion mit dem Nutzer entsprechend autorisiert. Wenn Sie beispielsweise an einer Transaktion mit einem anderen Nutzer beteiligt sind, kann dieser Ihre E-Mail-Adresse anzeigen lassen sowie Ihre Kontaktdaten und Ihre Postanschrift anfordern und erhalten, um die Transaktion abzuschließen."

      Der ist ziemlich klar finde ich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Das war zwar schon Thema, aber:

      eBay bietet selbst keine Artikel an und wird nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge.
      Heisst: ebay kann sich entweder raushalten und die Daten nach §28 BDSG beauskunften oder Erfüllungsgehilfe spielen und mit eins auf die Schnauze bekommen.

      Und bei der Gelegenheit schau auch mal hier rein: pages.ebay.de/help/policies/privacy-policy.html

      Wir sind außerdem berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten an folgende Empfänger weiterzugeben:

      Andere eBay-Nutzer im In- oder Ausland, soweit durch Sie oder Ihre Interaktion mit dem Nutzer entsprechend autorisiert. Wenn Sie beispielsweise an einer Transaktion mit einem anderen Nutzer beteiligt sind, kann dieser Ihre E-Mail-Adresse anzeigen lassen sowie Ihre Kontaktdaten und Ihre Postanschrift anfordern und erhalten, um die Transaktion abzuschließen.

      Also was solls?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • topolino schrieb:

      Wurde das wohl bewusst so gemacht um diese Masche zu erschweren oder eher ein "Nebenprodukt"?


      Entsprechende Anfragen laufen schon länger, ob, wann und wie sinnvoll eBay sich äußern wird, lasse ich mal dahingestellt.

      Einen Zusammenhang zu MR gibt es nicht, der klagt nicht mehr, weil er aufgrund seiner endgültigen Sperre keine Kaufverträge mehr schließen kann und nur noch mit Fakes unterwegs ist.

      Prinzipiell gibt eBay nach wie vor Auskunft und auch die automatische Kontaktdatenanfrage für TA-Partner funktioniert noch.

      Ich sehe eher eine Verschlechterung, weil bereits die letzten Geschichten, nach denen einige betroffene Verkäufer beim Support die Daten ihres Abbruchspekulanten erst beim X-ten Mal nachfragen bekamen, eher gruselig waren. Die haben jetzt keine Textpassage mehr, auf die sie sich beziehen können, um dem ungeschulten Support Beine zu machen.
    • pandarul schrieb:

      Die haben jetzt keine Textpassage mehr, auf die sie sich beziehen können, um dem ungeschulten Support Beine zu machen.

      Das hatte ich schon befürchtet und deshalb hab ich auch den Auszug aus der Datenschmutzerklärung reingestellt. Kernpunkt ist

      ...soweit durch (Sie oder) Ihre Interaktion mit dem Nutzer entsprechend autorisiert...

      Mit der Forderung auf Vertragserfüllung hat der Abbruchgeier eine Interaktion mit dem VK getätigt, mit der er ebay autorisiert, die personenbezogenen Daten an den VK rauszugeben.

      Die Argumentation lautet also nicht mehr "Ihr habt das zu tun, weil das Vertragsbestandteil ist" sondern: "der hat euch das erlaubt und wenn ihr mir trotzdem die Auskunft verweigert und ich die Daten von euch nicht bekomme, greife ich euch für jeden mir deshalb entstehenden Nachteil in den Geldbeutel."
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • pandarul schrieb:

      Nur mach das mal dem 1st-Level-Supporti klar. :(


      Wem? Achso, dem merkbefreiten Telefonjoker. ;)

      Nö, das geht notfalls per Brief an ebay. Die Adresse darf der Supporti auch rausrücken. Geht an die Abteilung Datenauskunft. Ich weiss nur nicht, ob die Sandrina Schuster noch dafür zuständig ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nein, habe ich nicht. Und nicht böse sein, aber das Problem ist selbstgemacht.

      Klar, einmal anrufen ist ja schon ok. Die sollen ja die Chance haben, das Problem auf dem kleinen Dienstweg aus der Welt zu schaffen. Aber der Rest....

      Mit ebay diskutiert man nicht. ebay versteht nur klare Ansagen. Notfalls mit Gerichtsbeschluss und Kostennote.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.