Hallo zusammen,
nachdem ich hier schonmal quergelesen habe und auch den einen oder anderen nützlichen Tip bekommen habe, muss ich dennoch ein paar spezielle Fragen stellen, auf die ich leider so keine Antwort bekommen habe.
Vielleicht ist von euch jemand auch schonmal den Weg über die gerichtliche Mahnung gegangen und hat noch Tips.
Folgendes Problemszenario:
Ich habe bei ebay ein ferngesteuertes Auto bei einem Privatverkäufer erworben.
Neupreis liegt bei minimal 200€ + 5€ Versand, ersteigert habe ich für 116€+5€ Versand, bezahlt habe ich per Überweisung, der Weg über Paypal fällt also aus.
In der Auktion war klar der Lieferumfang definiert mit, Auto + Fernsteuerung + Anleitung.
Geliefert hat der Verkäufer nach ewiger Wartezeit, dann aber das Auto + eine falsche Fernsteuerung und gar keine Anleitung.
Die Fernsteuerung ist technisch nicht benutzbar (falsche Frequenz) uralt und auch 2 Stufen niedriger anzusetzen, als die eigentlich zugehörige Fernsteuerung.
Deswegen hatte ich den Verkäufer aufgefordert mir die richtige Fernsteuerung zukommen zu lassen und angeboten, dass ich die falsche Fernsteuerung gegen Erstattung des Versands zurückschicke. Das wurde mir so auch zugesichert, nur passiert ist leider in den letzten 4 Wochen nichts, der Verkäufer ist jetzt auch nicht mehr zu erreichen.
Jetzt habe ich den Verkäufer per Einschreiben aufgefordert mir die fehlenden Artikel in 2 Wochen Frist zuzusenden.
Ist natürlich auch nichts passiert und ich hocke weiter auf dem unbenutzbaren Auto.
Ich habe jetzt also vor vom Vertrag zurückzutreten und mir meine Auslagen in angemessener Frist erstatten zu lassen bzw. mit einer "Ersatzbeschaffung" drohen.
Hier bin ich bei meiner ersten Frage,
(1) kann ich, auch wenn ich eine (nicht funktionsfähige) Teillieferung erhalten habe, den kompletten Auktionsbetrag + Mahnkosten (2 Einschreiben) zurückfordern oder muss ich das entsprechend mindern?
Was wäre im Falle eines Abzuges anzusetzen?
(2) Falls mir wider Erwarten der Verkäufer den kompletten Auktionsbetrag zurückerstatten sollte (*lach*), muss ich dann die erhaltene Teillieferung zurücksenden?
Nach Ablauf dieser Frist strebe ich das gerichtliche Mahnverfahren an (Ich weiß, man sollte schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwerfen, aber ich bin ganz gut rechtschutzversichert und die Versicherung würde im Fall des Falles ab dem Vollstreckungsbescheid das Thema mittragen).
Was kann ich wiederrum hier ansetzen?
Das gleiche wie in 1 und 2?
(3) Was passiert im Falle einer "Ersatzbeschaffung" meinerseits, die ich eigentlich vorhabe.
Leider kann man die Fernsteuerung einzeln, ohne Auto nicht
nachkaufen, um ein funktionsfähiges Gerät zu haben, müsste ich also das
komplette Set für 205€ kaufen. Da das Ganze recht selten ist, wird das
auch nur alle 3-4 Monate mal bei ebay angeboten, dieser Weg fällt also
flach.
Da kann ich vermutlich nicht mit den vollen 205€ in Forderung
gehen, da ja der Artikel gebraucht war.
Ich würde es hier tatsächlich darauf ankommen lassen
ich habe den ganzen Vorgang gut dokumentiert und alle "nötigen Beweise" vom Verkäufer selber geäussert gespeichert.
Vielleicht kennt sich jemand besser aus als ich und kann ein paar meiner Fragen beantworten
nachdem ich hier schonmal quergelesen habe und auch den einen oder anderen nützlichen Tip bekommen habe, muss ich dennoch ein paar spezielle Fragen stellen, auf die ich leider so keine Antwort bekommen habe.
Vielleicht ist von euch jemand auch schonmal den Weg über die gerichtliche Mahnung gegangen und hat noch Tips.
Folgendes Problemszenario:
Ich habe bei ebay ein ferngesteuertes Auto bei einem Privatverkäufer erworben.
Neupreis liegt bei minimal 200€ + 5€ Versand, ersteigert habe ich für 116€+5€ Versand, bezahlt habe ich per Überweisung, der Weg über Paypal fällt also aus.
In der Auktion war klar der Lieferumfang definiert mit, Auto + Fernsteuerung + Anleitung.
Geliefert hat der Verkäufer nach ewiger Wartezeit, dann aber das Auto + eine falsche Fernsteuerung und gar keine Anleitung.
Die Fernsteuerung ist technisch nicht benutzbar (falsche Frequenz) uralt und auch 2 Stufen niedriger anzusetzen, als die eigentlich zugehörige Fernsteuerung.
Deswegen hatte ich den Verkäufer aufgefordert mir die richtige Fernsteuerung zukommen zu lassen und angeboten, dass ich die falsche Fernsteuerung gegen Erstattung des Versands zurückschicke. Das wurde mir so auch zugesichert, nur passiert ist leider in den letzten 4 Wochen nichts, der Verkäufer ist jetzt auch nicht mehr zu erreichen.
Jetzt habe ich den Verkäufer per Einschreiben aufgefordert mir die fehlenden Artikel in 2 Wochen Frist zuzusenden.
Ist natürlich auch nichts passiert und ich hocke weiter auf dem unbenutzbaren Auto.
Ich habe jetzt also vor vom Vertrag zurückzutreten und mir meine Auslagen in angemessener Frist erstatten zu lassen bzw. mit einer "Ersatzbeschaffung" drohen.
Hier bin ich bei meiner ersten Frage,
(1) kann ich, auch wenn ich eine (nicht funktionsfähige) Teillieferung erhalten habe, den kompletten Auktionsbetrag + Mahnkosten (2 Einschreiben) zurückfordern oder muss ich das entsprechend mindern?
Was wäre im Falle eines Abzuges anzusetzen?
(2) Falls mir wider Erwarten der Verkäufer den kompletten Auktionsbetrag zurückerstatten sollte (*lach*), muss ich dann die erhaltene Teillieferung zurücksenden?
Nach Ablauf dieser Frist strebe ich das gerichtliche Mahnverfahren an (Ich weiß, man sollte schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwerfen, aber ich bin ganz gut rechtschutzversichert und die Versicherung würde im Fall des Falles ab dem Vollstreckungsbescheid das Thema mittragen).
Was kann ich wiederrum hier ansetzen?
Das gleiche wie in 1 und 2?
(3) Was passiert im Falle einer "Ersatzbeschaffung" meinerseits, die ich eigentlich vorhabe.
Leider kann man die Fernsteuerung einzeln, ohne Auto nicht
nachkaufen, um ein funktionsfähiges Gerät zu haben, müsste ich also das
komplette Set für 205€ kaufen. Da das Ganze recht selten ist, wird das
auch nur alle 3-4 Monate mal bei ebay angeboten, dieser Weg fällt also
flach.
Da kann ich vermutlich nicht mit den vollen 205€ in Forderung
gehen, da ja der Artikel gebraucht war.
Ich würde es hier tatsächlich darauf ankommen lassen

Vielleicht kennt sich jemand besser aus als ich und kann ein paar meiner Fragen beantworten
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