Problem mit Teillieferung

    • Problem mit Teillieferung

      Hallo zusammen,

      nachdem ich hier schonmal quergelesen habe und auch den einen oder anderen nützlichen Tip bekommen habe, muss ich dennoch ein paar spezielle Fragen stellen, auf die ich leider so keine Antwort bekommen habe.
      Vielleicht ist von euch jemand auch schonmal den Weg über die gerichtliche Mahnung gegangen und hat noch Tips.

      Folgendes Problemszenario:
      Ich habe bei ebay ein ferngesteuertes Auto bei einem Privatverkäufer erworben.
      Neupreis liegt bei minimal 200€ + 5€ Versand, ersteigert habe ich für 116€+5€ Versand, bezahlt habe ich per Überweisung, der Weg über Paypal fällt also aus.
      In der Auktion war klar der Lieferumfang definiert mit, Auto + Fernsteuerung + Anleitung.

      Geliefert hat der Verkäufer nach ewiger Wartezeit, dann aber das Auto + eine falsche Fernsteuerung und gar keine Anleitung.
      Die Fernsteuerung ist technisch nicht benutzbar (falsche Frequenz) uralt und auch 2 Stufen niedriger anzusetzen, als die eigentlich zugehörige Fernsteuerung.
      Deswegen hatte ich den Verkäufer aufgefordert mir die richtige Fernsteuerung zukommen zu lassen und angeboten, dass ich die falsche Fernsteuerung gegen Erstattung des Versands zurückschicke. Das wurde mir so auch zugesichert, nur passiert ist leider in den letzten 4 Wochen nichts, der Verkäufer ist jetzt auch nicht mehr zu erreichen.

      Jetzt habe ich den Verkäufer per Einschreiben aufgefordert mir die fehlenden Artikel in 2 Wochen Frist zuzusenden.
      Ist natürlich auch nichts passiert und ich hocke weiter auf dem unbenutzbaren Auto.

      Ich habe jetzt also vor vom Vertrag zurückzutreten und mir meine Auslagen in angemessener Frist erstatten zu lassen bzw. mit einer "Ersatzbeschaffung" drohen.
      Hier bin ich bei meiner ersten Frage,
      (1) kann ich, auch wenn ich eine (nicht funktionsfähige) Teillieferung erhalten habe, den kompletten Auktionsbetrag + Mahnkosten (2 Einschreiben) zurückfordern oder muss ich das entsprechend mindern?
      Was wäre im Falle eines Abzuges anzusetzen?
      (2) Falls mir wider Erwarten der Verkäufer den kompletten Auktionsbetrag zurückerstatten sollte (*lach*), muss ich dann die erhaltene Teillieferung zurücksenden?

      Nach Ablauf dieser Frist strebe ich das gerichtliche Mahnverfahren an (Ich weiß, man sollte schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwerfen, aber ich bin ganz gut rechtschutzversichert und die Versicherung würde im Fall des Falles ab dem Vollstreckungsbescheid das Thema mittragen).

      Was kann ich wiederrum hier ansetzen?
      Das gleiche wie in 1 und 2?
      (3) Was passiert im Falle einer "Ersatzbeschaffung" meinerseits, die ich eigentlich vorhabe.
      Leider kann man die Fernsteuerung einzeln, ohne Auto nicht
      nachkaufen, um ein funktionsfähiges Gerät zu haben, müsste ich also das
      komplette Set für 205€ kaufen. Da das Ganze recht selten ist, wird das
      auch nur alle 3-4 Monate mal bei ebay angeboten, dieser Weg fällt also
      flach.
      Da kann ich vermutlich nicht mit den vollen 205€ in Forderung
      gehen, da ja der Artikel gebraucht war.

      Ich würde es hier tatsächlich darauf ankommen lassen :D ich habe den ganzen Vorgang gut dokumentiert und alle "nötigen Beweise" vom Verkäufer selber geäussert gespeichert.

      Vielleicht kennt sich jemand besser aus als ich und kann ein paar meiner Fragen beantworten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Time Bandit ()

    • Zur Stelle.

      Zuerst: Wenn du vom Kaufvertrag wegen nicht erbrachter Leistung zurücktrittst, bist du so zu stellen, als ob der Kauf nie stattgefunden hätte. Du hast also Anspruch auf alle entstandenen Kosten, Preis, Versand, Mahnungen usw. - der Verkäufer aber ebenfalls auf Rückgewähr der Ware. Natürlich auf seine Kosten. Die halbe Ware behalten oder nicht alles zurückzahlen ist bei einem Rücktritt nicht vorgesehen. Das wäre der Fall der Minderung, die aber für dich nicht in Frage kommt, weil du ja so mit dem Dingen nichts anfangen kannst.

      Eine Ersatzbeschaffung kannst du natürlich auch nur vornehmen, wenn du nicht (!) vom Vertrag zurückgetreten bist. Schadensersatz statt der Leistung.

      Du mußt den Schaden schon konkret beziffern können. Wenn du wegen Seltenheit zum Neukauf gezwungen bist, kannst du den durchschnittlichen Wert eines vergleichbaren gebrauchten Angebots ansetzen, falls der sich denn beziffern läßt. Ansonsten bist du schnell dabei, einen pauschalen Abzug vom Neupreis vorzunehmen, den der Verkäufer dann in der Höhe bestreiten kann. Er hat ja den Vorteil, daß er mit Fug und Recht behaupten kann, ein gebrauchtes Teil gleicher Art und Güte sei für 116,- zu haben, und dann wirds schwierig.

      Ich würde auf jeden Fall versuchen, einen tatsächlichen gebrauchten Ersatzkauf hinzukriegen.
    • @ Mirabella: "fremde" Fernsteuerungen in 2,4Ghz funktionieren leider nicht, da passen Modulation und Protokoll nicht zusammen. Deswegen wird der Empfänger nicht erkannt.


      @pandarul,
      Danke für deine Ausführungen. Ich denke ich werde vom Kaufvertrag zurücktreten und über einen gerichtlichen Mahnbescheid versuchen mein Geld wieder einzutreiben.

      Aber, angenommen ich würde den gelieferten Teil der Ware gerne behalten wollen (und dann eben entsprechend funktionierend umbauen).
      Was wäre das weitere korrekte Vorgehen im Sinne einer Minderung des Kaufpreises?
      Ich setze die Minderung anhand einer vergleichbaren Fernsteuerung (Neupreis ca. 70€, gebraucht ca. 40-50€) fest?
      Diese Forderung gegenüber dem Verkäufer oder auch einen Schadensersatz aufgrund einer Ersatzbeschaffung setze ich dann auf gleiche Weise durch wie beim Rücktritt vom Vertrag, oder ist der Weg über den gerichtlichen Mahnbescheid nur beim Rücktritt vom Vertrag möglich?
    • Ja.

      (3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.

      (4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Wenn das Modellauto für eine fest im Chassis verbauten und mit Antrieb / Lenkung verbunden Fernsteuerung vorgesehen ist, kannst Du nicht ohne Probleme eine andere Fernsteuerung adaptieren.

      Das ist so aufwändig oder sinnfrei, als ob Du in eine Waschmaschine von BEKO eine Steuerung einer BOSCH einbauen wolltest.

      Wenn er auf eine der aktuellen 2,4GHz-Fernsteuerungen (RtR) umrüsten will, kommt „die Brühe teuerer als die Brocken“, weil er alles umrüsten muss.
      Also komplette Fernsteuerung (Sender + Empfänger), andere Servos, anderer Motorregler und ggf. auch noch anderer Motor.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Max nix, auch Blondinen haben ihre Daseinsberechtigung. (Ist nicht böse gemeint!) ^^

      Und zu allem / jedem wissen auch nicht alle was. Eine/r mehr hier, eine/r mehr dort. Ein „Doktor Allwissend“ ist mir auch hier noch nicht untergekommen.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • @ Pandarul:
      Danke!

      Mirabella Neumann schrieb:

      Verstehe ich nicht. Bei der von mir geposteten Fernsteuerung sind doch Sender und Empfänger im Lieferumfang und aufeinander abgestimmt.

      Problem ist in dem Ding ist eine Kombiplatine aus Empfänger Regler... drin.
      Wie weiter oben gepostet bin ich mit Einzelteilen auf jeden Fall bei über 100€ und muss ewig viel rumbasteln. Würde schon gehen, bedeutet aber Aufwand den ich eigentlich nicht treiben wollte.
    • Ich würde alleine schon deshalb von einem Ersatzkauf absehen, weil diese Modellfahrzeuge mit Kombiplatine i.d.R. schnell kaputt gehen und mich lieber nach etwas anderem umschauen. Ein Rücktritt wäre ja möglich, weil Nacherfüllung nicht erfolgt.
      Vielleicht hat TE damit aber schon bessere Erfahrungen gemacht. Die Entscheidung liegt bei ihm.
      Es scheint jedenfalls offensichtlich zu sein, dass der VK das Fahrzeug zuvor nicht testen konnte, weil die passende Fernbedienung offenbar nicht verfügbar ist.
      Artikelbeschreibung und VK-Profil wären daher nicht uninteressant.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Wieso sollte nach Rücktritt eine Ersatzbeschaffung und die Forderung eines sich daraus ergebenden Schadens nicht möglich sein?


      Weil es Schadensersatz statt der Leistung heißt, mit dem Rücktritt diese aber nicht mehr geschuldet wird.

      Wer vom Kaufvertrag zurücktritt, entscheidet sich dafür, sich so stellen zu lassen, als hätte er den Vertrag nie abgeschlossen.
    • Klar, für den Fall nach §§281-283 BGB ist das sicher unbestritten.

      Es liest sich nur so, als gäbe es nachdem Rücktritt vom Vertrag keine Möglichkeit des Schadensersatzes. Das diese sehr wohl besteht, besagt ja nun der §325 BGB und zu diesem Schaden kann natürlich auch der Mehrpreis für einen Kauf des gleichwertigen Kaufgegenstands gehören.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()