Alt werden... mit Würde

    • Fixierungen in Pflegeheimen gibt es. Das weiß ich von meiner Freudin, sie ist examinierte Krankenschwester und Altenpflegerin und arbeitet in einer kirchlichen Einrichtung, meist in Nachtschicht.
      Bei diesen Fixierungen gibt es aber auch unterschiedliche Möglichkeiten und es scheint, sofern sie angeordnet sind, seitens der Stationsleitung und des Pflegepersonals Spielraum zu geben. So habe ich das zumindest verstanden.
      Dass der anonyme Anruf an rapina von Pflegepersonal erfolgte, das glaube ich gerne. Es ist für meine Freundin sehr schwierig zum Wohle des Patienten zu handeln, das hatte dann Mobbing zur Folge. Sie wurde wohl nur deshalb nicht gekündigt, weil in einer Pflegeeinrichtung eine bestimmte Anzahl an Examinierten arbeiten muss, ohne Examen wäre sie wohl weg gewesen.
      Es gibt in dieser Einrichtung auch Schwierigkeiten, wenn das Pflegepersonal nachts einen Arzt ruft, weil es den Notfall nicht mehr richtig einschätzen kann.
      D.h. gewissenhaftes Pflegepersonal ist einem enormen psychischen Druck ausgesetzt, so zumindest in dieser Einrichtung.
    • Damas, ein Gitter, welches der patient nicht selbst entfernen kann fällt ebenfalls unter Freiheitsberaubung.

      Ich habe einen Artikel dazu eingestellt, meiner Meinung nach sehr gut geschrieben, habe auch daraus zitiert (in meinem vorherigen Post)

      rapina, bei uns im Krankenhaus kommt spätestens am dritten Tag der Richter und schaut sich den Patienten an wenn wir nach einer Fixierung oder Bettgitter für mehr als 24 Stunden fragen.

      Was die Reha angeht, wenn das alles ohne richterliche Anordnung erfolgt ist hätte ich die angezeigt und zwar strafrechtlich und zivilrechtlich wäre auch dazu gekommen
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Da das Thema Sozialsystem, Senioren, Pflege etc. immer mehr in den Fokus rücken und ich hätte bei Deiner Beschreibung auf dei 90er Jahre getippt.
      Solche Darstellungen sind hoffentlich auf dem Rückzug!
      Sollte mir heute sowas mit meiner inzwischen erworbenen Erfahrung in dem Bereich begegnen, wäre eine Anzeige wegen schwerer Körperverletzung, Freiheitsberaubung, etc. sicher.
      Ein Stein mehr, dass sowas nicht legal ist.
      Wäre ich diesem von Dir beschriebenen Vorfall vor 10 Jahren, ohne mein Rumstolpern in der Altenpflege begegnet, hätte ich kein bischen anders gehandelt wie Du, weil es so schockierend ist, dass Du froh bist, wenn Du diesen Menschen da einfach nur rausbekommst. Da bist Du schon genug gegen die Meinung der "Profis" vor Ort gefordert.
      Finde ich super, dass Du damals den Notarzt geholt und dadurch die katastrophale Situation des betroffenen beendet hast.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • mijanne2007 schrieb:

      Damas, ein Gitter, welches der patient nicht selbst entfernen kann fällt ebenfalls unter Freiheitsberaubung.




      Du hast meine Frage nicht beantwortet!
      Noch mal deutlicher:


      Ist der Einsatz eines Gitters eine "Fixierung"?
      Ich denke nicht, aber lasse mich gerne eines Besseren belehren!

      Das Gitter kann eine Form der Freiheitsberaubung sein. Die Fixierung ist eine Form der Freiheitsberaubung!
      Das ist für mich schon mal der wesentliche Unterschied.
      Deshalb möchte ich das beides nicht in einem Topf geworfen haben.
      Daher auch mein Insistieren :)
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

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    • Weißte damas, damals hab ich mich heiser telefoniert. Und bin tatsächlich auf ein paar Menschen gestoßen, die mir geholfen haben. Ich konnte auch sofort ein Bett im Pflegeheim organisieren. Mein Bruder war dabei und hat mir auch geholfen. Die erste und vorrangiste Frage war damals, wie schnell kann ich das alles organisieren. Hinterher war ich stolz auf mich. Es hatte alles geklappt und die alte Dame konnte wieder aufgepäppelt werden.
      Wir hatten zusammen noch eine schöne Zeit. Es war ja nicht alles negativ. Ich würde aber jedem, der einen pflegebedürftigen Angehörigen wo auch immer untergebracht hat, zu kontrollieren und immer wieder zu kontrollieren.
      Die Zeiten sind tatsächlich etwas sensibler für das Thema Altenpflege geworden.

      mijanne, ich musste damals meine Nerven schonen. Ich hab der Klinikleitung meine Erfahrung mitgeteilt, auch meinen Verdacht, dass mein Mündel nicht die einzige war, die ungerchtfertigt "zugedopt" war, ich habe einen Textbaustein in Form eines Rechtfertigungsschreibens erhalten, das war es dann. Was hinter den Kulissen dann weiter geschah, weiß ich nicht.
    • Es wird ja alles dokumentiert, so z.B. auch die erfolgte Abgabe eines Medikamentes. Nur, wird das oft nicht zeitgleich, sondern im Vorfeld ausgefüllt oder einige Zeit später.
      So kann es passieren, dass eine erfolgte Medikamentengabe nicht dokumentiert ist bzw. eine nicht erfolgte als erledigt.
      Beim Schichtwechsel sind dann also Fehler im Übergabeprotokoll. Es ist dem Personal aber offenbar aufgrund enormen Zeitdrucks oft nicht möglich, das zeitgleich und ordentlich zu dokumentieren.
      Es gibt oft auch oft Fehlbestände im Medikamentenschrank, das darf natürlich nicht vorkommen, tut es aber.
    • Damas, ein Bettgitter ist keine Fixierung aber eine Freiheitsberaubung und damit genauso strafbar.


      § 823 Abs. 1 BGB:

      „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit und die
      Freiheit eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
      entstandenen Schadens verpflichtet.“

      Es ist egal, ob die Freiheitsberaubung durch Fixierung oder Gitter herbeigeführt wird, entscheidend ist der Grund und die richterrliche Genehmigung

      Hast Du Dir mal meinen Link oben angesehen?

      Hier noch mehr dazu:

      bundesanzeiger-verlag.de/betre…3%A4hnliche_Ma%C3%9Fnahme

      Voraussetzungen für unterbringungsähnliche Maßnahmen

      In Kliniken und Heimen sind auch andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen genehmigungspflichtig.
      Viele Betreute leben in Einrichtungen (Krankenhäuser, Alten- und Wohnheime), ohne dort im eigentlichen Sinn (freiheitsentziehend) untergebracht zu sein.
      Wenn hier regelmäßig (z.B. grundsätzlich nachts) oder für längere Zeit (länger als 2 Tage) einem Betreuten, der nicht selbst wirksam einwilligen kann, die Freiheit entzogen werden soll, so geht dies nur entsprechend der Regelung über die Freiheitsentziehung (§ 1906 Abs. 4 BGB) mit Einwilligung des Betreuers und Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes sowie mit vorherigem Sachverständigengutachten oder zumindest ärztlichem Zeugnis.
      Auch wenn der Betreute mit gerichtlicher Genehmigung nach § 1906 Abs. 1 BGB untergebracht ist, ist eine weitere gerichtliche Genehmigung erforderlich, wenn ihm durch mechanische Vorrichtungen für einen längeren Zeitraum oder regelmäßig zusätzlich die unmittelbare Freiheit entzogen werden soll. Sinn dieser Genehmigungspflicht ist es, die Bewegungs- und Entschließungsfreiheit des betroffenen Menschen zu sichern (BGH FamRZ 2001, 149).

      Dies betrifft z.B. Bettgitter, Fixierungen, Ruhigstellen durch Medikamente

      In Frage kommen z.B. freiheitsentziehende Maßnahmen durch Bettgitter, Stecktische, Festbinden, komplizierte Türschließeinrichtungen, sedierende Medikamente. Umstritten ist, ob auch Medikamente, die nicht eigentlich zum Ruhigstellen verabreicht werden, als Nebenwirkung aber den Bewegungsdrang einschränken, hierzu gehören. Maßgeblich ist, ob der Betreute durch die getroffenen Vorkehrungen gegen seinen natürlichen Willen darin gehindert wird, seinen jeweiligen Aufenthaltsort zu verlassen. Sicherungsmaßnahmen der hier in Rede stehenden Art können begrifflich nicht zu einer Freiheitsentziehung führen, wenn der Betreute sich ohnehin aufgrund körperlicher Gebrechen nicht mehr fortbewegen kann oder aufgrund geistigen Gebrechens zur Bildung eines natürlichen Willens im Hinblick auf eine Fortbewegung nicht mehr in der Lage ist.
      Allerdings erfordert der Begriff der Freiheitsentziehung nicht die Feststellung eines konkreten Willens des Betreuten, seinen Aufenthaltsort aktuell zu wechseln. Entscheidend ist vielmehr, dass der Betreute sich aufgrund der Maßnahmen nicht körperlich bewegen könnte, wenn er es will. Wer sich allerdings überhaupt nicht mehr willkürlich fortbewegen kann (z.B. Komapatient), besitzt keine Bewegungsfreiheit mehr, die ihm entzogen werden kann. Demzufolge sind bei solchen Patienten die Maßnahmen weder vom Betreuer noch vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen.
      Umstritten ist die Zulässigkeit von sogenannten Sendeanlagen oder Personenortungsanlagen. Diese Sender lösen bei Verlassen der Einrichtung durch den Betroffenen ein Signal aus. Die Auffassung der Gerichte zur Zulässigkeit und Genehmigungsbedürftigkeit ist unterschiedlich. Bejaht wurde diese Frage u.a. durch AG Hannover, BtPrax 1992, 113; AG Bielefeld, BtPrax 1996, 232; AG Stuttgart-Bad-Cannstadt FamRZ 1997, 704. In einer neuen Entscheidung spricht sich das OLG Brandenburg gegen die Genehmigungspflicht des Senderchips als solchen aus; genehmigungspflichtig sei es, wenn klar sei, dass tatsächlich freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der Einrichtung getroffen werden (OLG Brandenburg FamRZ 2006, 1481).
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

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    • mijanne2007 schrieb:

      Sicherungsmaßnahmen der hier in Rede stehenden Art können begrifflich nicht zu einer Freiheitsentziehung führen, wenn der Betreute sich ohnehin aufgrund körperlicher Gebrechen nicht mehr fortbewegen kann oder aufgrund geistigen Gebrechens zur Bildung eines natürlichen Willens im Hinblick auf eine Fortbewegung nicht mehr in der Lage ist.

      Genau dieser Zustand war damals bei SchwiMu erreicht, dennoch der Beschluss des Vormundschaftsgerichts eingeholt worden. Wohl deswegen:


      mijanne2007 schrieb:

      Sicherungsmaßnahmen der hier in Rede stehenden Art können begrifflich nicht zu einer Freiheitsentziehung führen, wenn der Betreute sich ohnehin aufgrund körperlicher Gebrechen nicht mehr fortbewegen kann oder aufgrund geistigen Gebrechens zur Bildung eines natürlichen Willens im Hinblick auf eine Fortbewegung nicht mehr in der Lage ist.

      Wenn ich von Bettgitter gesprochen habe, dann war nur DAS gemeint, wie auf Bild an der hinteren Bettseite zu sehen. Es ging also nicht darum, die tatsächliche (theoretische) Fortbewegungsmöglichkeit zu verhindern, sondern, in Kombination mit dem irreversiblen Gesundheitszustand, dass die Patientin rausfällt. Also eine reine Schutzmaßnahme, keine Ruhigstellung. Aber gut, im Zweifel lieber zu Gunsten des Patienten, nicht immer ist ja gewährleistet, dass der Betreuer es ausschließlich gut meint mit dem Betreuten. Andererseits aber schon ein Ungleichgewicht: Der Betreuer kann mit der Vorsorgevollmacht alle Rechtsgeschäfte vornehmen, Einwilligungen abgegeben, ob z. B. der Patient operiert werden soll oder "ob man es lassen soll bis hin, dass damit Fragen über Tod oder Leben verbunden sein können, und das OHNE Vormundschaftsgericht, beim Bettgitter, wie oben gezeigt, bracuhts dann aber das Vormundschaftsgericht, weil zu Gunsten des Patienten davon ausgegangen wird, dass seine Freiheit entzogen wird (obwohl er, wie bei SchwiMu, gar nicht mehr in der Lage ist, diese Freiheit für sich in Anspruch zu nehmen). Aber na gut, es gibt weitaus gravierender Probleme als das, ist ja letztlich nur eine Formalie. Es sind schwieriger Entscheidungen zu treffen im Rahmen eines Pflegefalles, als diese.

      [Blockierte Grafik: http://schulte-derne24.de/images/product_images/info_images/pflegebett_burmeier_gigant.jpg]
    • @rapina
      wie schon geschrieben - finde Dein Engagement super.


      Es müssten sich viel mehr Menschen finden, die in Pflegeeinrichtungen vorbeisehen und die Zustände reklamieren. Die alten Herrschaften können es nicht mehr und das Personal ist z.T. völlig überfordert, betriebsblind oder aber desinteressiert.
      Ich selbst bin durch meinen Vater da hineingestolpert. Der wurde zum Pflegefall und eine häusliche Pflege lag nicht drin, wenn nicht noch meine Mutter ebenfalls zum Pflegefall werden sollte.
      Mein Vater wurde in einem Heim untergebracht, dass nur 10 min zu Fuß von meiner Mutter entfernt ist und von den Kindern ein "Paar" Kilometer mehr. Egal!
      Seit Jahr und Tag hat mein Vater jeden Tag mindestens einen Familienangehörigen an der Backe - und verlässt sich auch absolut darauf.
      .
      Es war anfänglich ein ziemlicher Streitpunkt innerhalb der Familie, wie sich bei den z.T. doch recht erheblichen Unzulänglichkeiten des Heimpersonals verhalten. Die waren es nicht gewohnt, dass
      a.) täglich Familie beim Pflegefall auftaucht(e) - das wurde von einigen vom Personal als störend empfunden während Andere das voll positiv sahen/sehen (schon da konnte man gut unterscheiden lernen)
      b.) der Versuch unternommen wurde, Pflegeleistungen auf meine Mutter, das emotinal schwächste Glied der Kette, zu schieben (und wieder die gleichen Pappnasen)
      c.) Pflegeleistungen erfolglos erbeten wurden. Das wurde einfach von einigen ignoriert.
      .
      Und da kommt jetzt das "bloss nichst sagen, da muss Papa drunter leiden" ins Spiel. Diese Art von Äusserung musste ich mir ebenso von Angehörigen anderer Pflegefälle und von Senioren des Heims anhören. Nur wie soll sich etwas ändern, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass Änderungsbedarf vorhanden ist?
      Anfänglich habe ich darum gebeten. Wenige haben es gemacht und ja, da war auch Mobbing im Spiel.
      Dann habe ich eingefordert. Ein paar mehr haben es gemacht und Machtspielchen kamen dazu.
      Und zum Schluss habe ich es erzwungen und da fing der klägliche Rest an zu intregieren und meine Familie hätte mich am liebsten mundtot gemacht.

      Nur habe ich damals Protokoll über all die "kleinen Unannehmlichkeiten", die mein Vater erfahren hat bzw. die Unfähigkeiten die meiner Familie und mir so begegnete, geführt.
      Und bei rund 3.500 EUR/mtl. und nachweislich nicht erbrachte Leistung, Fehlverhalten eines kleinen Kreises an Personal....
      habe ich unschlagbare Argumente bei der Heimleitung, die ja nun nichts anderes ist, als eine Geschäftsführung, die Geld gegen Heim- und Pflegeleistung anzubieten hat.
      Es wäre ein Supergau für die Geschäftsführung gewesen, wenn ich mit dem Ganzen zur Heimaufsicht gegangen wäre.
      .
      Durch die ganzen sich zwangsläufig ergebenden Kontakte, die sich letztlich durch die Situation meines Vaters für mich ergeben hatten, kam es dann zu einer Art Selbstläufer -
      auch von einem bestimmten Kreis des Personals forciert. Es gibt wirklich gute Pfleger-/innen und denen gehört der Rücken freigeräumt.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • Damas, den letzten Aspekt finde ich ganz wichtig. Gutes Pflegepersonal kann alleine gute, ordnungsgemäße Pflege nicht immer durchsetzen. Das fängt ja schon bei persönlicher Ansprache an, für die nicht immer Zeit ist und geht mit der ordentlichen medizinischen Versorgung weiter.
      In dieser katholischen Einrichtung werden auch ganz klar Jene besser versorgt, die häufig Besuch bekommen, wo sich also jemand kümmert.
      Andere werden eher vernachlässigt, schaut ja keiner nach. Das wird von der Stationsleitung mehr oder weniger deutlich so angeordnet.
      Und das Mobbing das folgen kann, wenn sich Pflegepersonal diesen "Anordnungen" widersetzt, das sollte man nicht unterschätzen.
    • Ja, es war klar, dass wenn wir die "perfekte" Pflege für unseren alten Herren einfordern, dann muss die woanders "eingespart" werden und das darf m.M. nach nicht sein.
      Das Problem dabei ist, dass ich die Generalvollmacht für meinen Vater habe, aber nicht für andere. Das hat zur Folge, dass Du da wieder eher auf Bitten den Fordern angewiesen bist - mit dem Wink ja nun eine guten Draht zur Heimleitung zu haben. Den kannst Du aber auch nicht überstrapazieren und selbst wenn Du so ein Ehrenamtspöstchen im Heim hast, bist Du bei auftauchenden Probs ständig am abwägen, wie vorgehen ohne den Druck auf die bemühten PflegerInnen zu erhöhen.
      .
      Beim Thema "Altenpflege" denke ich immer wieder an die Quadratur des Kreises.
      Ich komme auch immer mehr zur Einsicht, dass es nicht die kleinen Hilfsleistungen für die alten Herrschaften sind, die da was ändern könnten, sondern das alleinige Einfordern, dass dieser Staat seinen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen hat und nicht durch ehrenamtl. Mitarbeiter die Defizite abgedeckt werden bzw. auf diese immer mehr abgewälzt werden.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Hinzu kommt, dass das Pflegepersonal bei wichtigen Entscheidungen oft alleine da steht. Gerade nachts. Wenn du einmal einen riesigen Ärger bekamst, weil der Arzt "umsonst" gerufen wurde, dann wirst du das nächste mal zögern, allerdings mit Bauchweh und schlechtem Gewissen.
      Andererseits sind spontane Entscheidungen oft nicht erlaubt.
      Beispiel: Eine verwirrte alte Dame verlässt im Nachthemd die Einrichtung und irrt durch die Gegend. A soll sie suchen, kennt sich in der Gegend aber nicht so gut aus und kennt die Gepflogenheiten der alten Dame nicht.
      Nun sagt B, komm wir tauschen schnell, ich kenne hier die Gegend wie meine Westentasche und habe mich mit ihr oft unterhalten, ich finde sie schon.
      B findet die alte Dame schnell und bringt sie wohlbehalten zurück.
      Dann geht der Ärger aber los. Das fängt bei versicherungstechn. Problemen an und geht weiter über Autoritätsgehabe etc.
      Das ist dann aber noch gar nicht das, was unter "Mobbing" fällt und dann teilw. sehr abenteuerliche Ausmaße annimmt.
    • Ein Pflegedienstleiter nannte das mal "Arbeiten im Grenzbereich" Und er meinte damit mehrere Dinge

      Es ist Arbeit mit und für Menschen, die immer mit deren Tod endet.
      Es ist Begleitarbeit über diese Grenze zwischen Leben und Tod hinweg.

      Es ist Arbeit an der Grenze des medizinischen Wissens.

      Es ist Arbeit an den Grenzen von Gesetzen und Vorschriften

      Es ist Arbeit an den Grenzen der eigenen Kraft.

      Fast jeden Tag

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • So hat mir das meine Freundin auch geschildert, wobei da die körperliche Anstrengung sogar noch völlig unberücksichtigt bleibt.
      Es gibt da so "Kleinigkeiten" an die habe ich nie gedacht.
      Angenommen, man kann eine Person nicht alleine umbetten. Die eine Pflegekraft ist 1,80, die andere 1,58. Nun muss man das Bett in der Höhe so einstellen, dass beide damit klarkommen. Einer wird dann aber vermutlich bald das Kreuz durchbrechen. Das ist Alltag. Viel schlimmer ist und bleibt aber der psychische Druck.
    • Ja, vieles von dem technischen Zeugs...macht das Leben hart, härter als es ein müsste. Aber noch viel schlimmer ist das psychische.

      Trotzdem möchte ich jetzt ein wenig noch beim "technischen" verweilen.
      Es wäre (ist) kein technisches großes Problem, Pflegebetten variierbar zu gestalten. So wie es eben auch das Niederflurbett für Sturz-gefährdete Patienten gibt, so kann man auch Betten bauen, die recht einfach auch für den Pfleger auf seine Höhe zu bringen ist. Menno, jeder kennt es vom Friseur. Die Friseurin bringt einen schon auf ihre Augen-Höhe, die stellt einfach den Stuhl hoch :) Eigentlich ganz einfach.
      Apropos Niederflurbett. Was ist denn so schlimm daran, wenn ein Mensch in Bodennähe schläft und dann auch mal rausrollt? ("Draußen" sollte dann natürlich auch was ausreichend warmes und kuscheliges liegen) Hmm, ich finde das nicht schlimm und auch nicht entwürdigend. Es ist nur anders, als man es im ersten Moment bei uns so gewohnt ist. Es ist ein anderes Denken. Ich glaube schon, dass "anderes Denken", jenseits des Eingefahrenen, gut ist, besonders wenn man es mit Demenzkranken zu tun hat. Die denken nämlich auch "anders". Frei aus dem Bett rollen können kann eine große Freiheit sein. Zumindest gegenüber Bettgittern.

      So wie Schmatter es geschildert hat, hätte das nun bei seiner Schutzbefohlenen nicht viel gebracht. Die konnte sich eh nicht mehr frei bewegen. Vielleicht ist dann ein Gitter gut, wenn die Dame dadurch sich nicht eingesperrt fühlt.
      Auch, wenn man sich (objektiv) gar nicht mehr bewegen kann, kann doch so ein Gitter das Gefühl des Eingesperrtseins erzeugen. Denn: Wenn man sich bewegen könnte, so könnte man ja trotzdem nicht...So wäre es ziemlich sicher bei meiner Schwiegermutter, selbst wenn sie sich (alleine) nicht mehr vom Fleck rühren könnte. Die Barrieren dürfen möglichst nicht für sie sichtbar werden. Sonst wird sie sauer.

      Wenn man einen Menschen mit noch ein wenig mehr Kraft mit Bettgittern gegen seinen Willen oder ohne sein Wissen bzw. seine Einsicht (ja, ja, wir reden von dementen Personen) einsperrt, dann kann es dazu kommen, dass die Sturzgefahr sogar erhöht wird. Der Patient wacht aus dem Schlaf auf, fühlt sich eingesperrt durch die Gitter und versucht dann diese zu überklettern. So kam es früher (hoffentlich heute nirgends mehr) dazu, dass außer den Gittern zusätzlich im Bett mit Gurten fixiert wurde. Irre, aber es war so.

      Zu den Teilgittern: Den Unterschied können sich alle vielleicht vorstellen, wenn sie mal an eine ganz normale Situation denken: Den Liegewagen mit Stockbetten bei der deutschen Bahn. Schon mal so gereist?
      Da kann man sich auch so ein kleines Bettgitter selber hoch ziehen. Manche brauchen das nicht. Ich habe das eigentlich aber immer gemacht. Wenn man nachts in der ungewohnten Umgebung ein wenig rumwühlt im Schlaf und sich rumwälzt, dann gibt dieses Gitter einem die Sicherheit nicht von der Liege zu purzeln. Das merkt der Körper sogar im Schlaf, dass es da nicht weiter geht :)
      Aber, wenn man aufwacht und auf's Klo gehen möchte, dann kann man das ohne Probleme. Anders wäre es, wenn ich erst den Schaffner rufen müsste, um das Gitter weg zu bekommen, das wäre übel.
      Was man dabei nicht vergessen sollte: Manche Demenzkranke halten sich ständig/oft in ungewohnter Umgebung auf. Sogar zu Hause.

      Weitere "technische Hilfsmittel", die zum Glück in der Altenpflege immer mehr verdrängt werden, weil sie nur ganz selten wirklich dem Wohl der Patienten dienen, sind so "nette" Sachen wie Sitzhosen und Vorsatztische. Haben noch vor ein paar Jahren gerne zur unauffälligen Fixierung gedient.

      Das wird weniger. Zum Glück. Um so mehr muss man nun aber darauf achten, dass solche mechanischen Fixierungen nicht lediglich durch Pillen ersetzt werden :( Da wird es dann wirklich spannend.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Noch ein Gedanke, hauptsächlich für Schmatter bzw auf seine Schilderungen.

      Nimm nicht an, dass eine Vorsorgevollmacht, soweit sie auch gefasst sein mag, das Recht gibt über alles alleine zu bestimmen.
      Vergleiche es lieber mit der elterlichen Sorge (früher hieß die elterliche Gewalt). Die gibt auch sehr große Freiheiten und Spielräume.
      Aber (meiner Meinung nach zum Glück) nicht alle Rechte. In so fern halte ich die "Formalien", die Gerichte bei er Entscheidung über wehrlose demente Menschen haben für ziemlich in Ordnung.
      Leider wird auch von Seiten der Vormundschaftsgerichte im Sinne des Betroffenen da oft nicht genug gemacht, das stimmt wohl. Und das ist umso schlimmer, wenn kein wohlmeinender Angehöriger am Prozess beteiligt ist, der sich einsetzen kann.
      Grundsätzlich finde ich es aber ok und nicht nur "formal", dass da noch eine weitere Instanz vorgesehen ist. Das könnte und sollte man eher ausbauen.
      Übrigens war es auch bei Schwiegermutter so, dass sich der Richter hat persönlich blicken lassen. Auch hier gibt es solche und solche und es wäre ungerecht alle über einen Kamm zu scheren.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Meine Freundin hat mich oft nachts angerufen. Mit der Frage "was mache ich denn jetzt am Besten?"
      Ich kannte die Vorgeschichten. Ärger mit dem Arzt, Mobbing, medizinisch bin ich nicht so bewandert, ausserdem bin auch ich nachts müde.


      Ich weiß auch nichts, wo man autonome Hilfe erlangen kann. Vielleicht findet sich hier jemand, der mehr weiß.

      Was ich weiß: Die Ausbildung hat in Deutschland einen sehr hohen Standard und dauert auch sehr lang.
      Bis jetzt, neuerdings gibt es ja "Bemühungen" das abzukürzen. Ihr erinnert vielleicht die skandalöse Idee, als man vorschlug die Verkäuferinnen von Schlecker nach der Pleite im Schnellverfahren/Eil-Kurs massenhaft zu Altenpflegerinnen zu machen und dann auf alte Menschen los zu lassen. Nix gegen die Ex-Arbeitnehmerinnen von Schlecker im allgemeinen und keine Einzelne im Besondern, aber diese Idee als Lösung des "Schlecker-Problems" hielt ich für pure Zynik.

      Und: Trotz der guten Ausbildung ist die Verweildauer im Beruf unterdurchschnittlich. Dafür gibt es Gründe, ich denke nicht nur finanzielle.
      Man kann auch in den Verlautbarungen der Heime lesen, wie viel Aufwand sie betreiben um gute Kräfte zu halten. Aber da fehlt noch viel.
      Geld ist nicht, Druck macht es nicht besser und gute Worte helfen auf Dauer auch nicht...und am Rest hapert es auch.

      Kein Wunder bei einem "Job", der einem so viel mehr abverlangt als pure Anwesenheit, dass viele es einfach irgendwann nicht mehr aushalten.
      Ich bin immer wieder nur dankbar für die Pflegekräfte, die es schaffen sichtbar ihren Patienten soviel Sympathie und und Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Und davon gibt es auch eine Menge.