Ware ungewollt zugeschickt

    • Ich hab nen DHL-Paketschein bekommen.

      War da ja in der Pflicht. Da hab ich mir ein (auf meine Kosten) Auto organisiert und dann weggebracht.

      So wie das zur Zeit aber läuft habe ich die Angst, sobald ich da Geld investiere (egal ob Auto, Sprit, Versandaufkleber) das ich das nie wiedersehe.

      Grüße
    • Mache es doch nicht so kompliziert.

      Setze den Distributor ( denn der hat dir unaufgefordert das Teil zugeschickt nicht dein ursprünglicher Händler ) eine Frist von 7 Tagen ( unter dem Vorbehalt der Terminabsprache, da du eben nicht immer zuhause bist ) das Teil bei Dir abzuholen.

      Du selbst kannst musst aber nicht in Vorkasse gehen. Ich persönlich würde auch nicht in Vorkasse gehen, warum auch ?

      Dein Ansprechpartner ist alleine derjenige, der dir das Teil unaufgefordert zugeschickt hat. In deinem Fall war das der Distributor und nicht dein ursprünglicher Händler. Insofern ist es irrelevant, ob der Widerruf seinerzeit problemlos von statten gegangen ist oder nicht.

      Wenn dir bei MC Donald die Bulette auf dem Burger nicht schmeckt, ist dein Ansprechpartner auch McDonald und nicht die Großmetzgerei, welche die Bulette mal hergestellt hat. Also immer zum Schmidt gehen und nicht zum Schmidtchen. Dein ursprünglicher Händler wird sich darum nicht mehr kümmern, weil ihm der Fehler von seinem Distributor egal sein kann. Wieso sollte dein ursprünglicher Händler die Kosten für einen Fehler des Distributors tragen ?
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Moin Moin und schönen Sonntag.

      auch wenn der Händler zusagte, weil mein erstes Gespräch war mit dem Distributor, kurz darauf rief der Händler an, sich drum zu kümmern?

      Daher ging ich davon aus das der Händler weiterhin mein "Partner" ist und hab daher das erstgespräch mit dem Dist. nicht erwähnt. Aber wie dem auch sei:

      Ich schreib beide an ^^ Setzt ne Frist (ab Urlaubsende 2 Wochen mit genügend Terminen zum abholen) und gut ist :)

      Grüße
    • Wenn Mirabella da schon nicht eindeutig ist, möchte ich an dieser Stelle betonen, dass bombas Ansprechpartner nicht sein Lieferant ist sondern der Versender!


      Eben, der Distributor, sonst keiner


      Manni - bist du sicher - ich glaube hier gilt die Ausnahme Nummer 1:

      verbraucherzentrale-rlp.de/Un…te-Ware-was-tun


      Es ist ja deutlich zu erkennen, dass die Ware irrtümlich zugesand wurde.


      Ob dies so greift, daran habe ich immer noch meine Zweifel. Die Kommentare, die ich dazu gefunden haben bezogen sich immer auf eine falsch Zustellung von Ware, die in den Fallbeispielen wie folgt aussieht:

      auktions-manni kauft beim Händler Auktionhilfe einen Gegenstand.

      Der Händler Auktionshilfe verschickt die Ware an auktions-manni.

      Der Zusteller gibt die Ware bei alte-eule ab.

      alte-eule kann sich nicht darauf berufen, dass die Ware unaufgefordert zugeschickt bekommen hat, denn anhand der Adressierung ist klar ersichtlich, dass es sich um eine irrtümliche Zusendung bzw. Zustellung gehandelt hat.


      oder



      auktions-manni kauft beim Händler Auktionhilfe einen Gegenstand.

      Der Händler Auktionshilfe verschickt die Ware an auktions-manni.

      Der Zusteller gibt die Ware bei alte-eule ab, da auf dem Adressaufkleber die Anschrift von alte-eule steht. In den beiliegenden Lieferpapieren steht jedoch die Anschrift und die Daten von auktions-manni.
      Auch hier kann sich alte-eule nicht darauf berufen, Ware unaufgefordert zugeschickt bekommen zu haben, da anhand der beigefügten Lieferpapieren bzw. Rechnung klar ersichtlich ist, dass es sich um eine irrtümliche Zustellung gehandelt hat.

      Da im Regelfall der Käufer nicht weiß, bei welchem Großhändler / Distributor sein Händler die Ware einkauft, kann der Einwand einer " irrtümlichen Zustellung " eigentlich so nicht geltend gemacht werden. Irgendwelche Nachforschungspflichten diesbezüglich unterliegt der Empfänger auch nicht.

      Soweit mal zu den Fallbeispielen, die ich gefunden habe. Ich müsste mal weiter nachschauen, was noch so zu finden ist.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
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    • bomba schrieb:

      Moin Moin und schönen Sonntag.

      auch wenn der Händler zusagte, weil mein erstes Gespräch war mit dem Distributor, kurz darauf rief der Händler an, sich drum zu kümmern?

      Daher ging ich davon aus das der Händler weiterhin mein "Partner" ist und hab daher das erstgespräch mit dem Dist. nicht erwähnt. Aber wie dem auch sei:

      Ich schreib beide an ^^ Setzt ne Frist (ab Urlaubsende 2 Wochen mit genügend Terminen zum abholen) und gut ist :)

      Grüße



      Ich gehe davon aus, der Distributor hält diese Angelegenheit für lange vom Tisch und hat nicht die blasseste Ahnung davon, dass das Teil noch bei dir steht, wenn du keinen Kontakt mehr mit ihm hattest.

      Ich möchte ja keinem was unterstellen, aber dein VK hat als Gewerblicher kein Widerrufsrecht. Wenn der Drucker (Ladenhüter?) jetzt durch den Fehler seines Lieferanten verloren geht, haftet ihm gegenüber zunächst einmal der für den Fehler.
    • Ich vermute mal, dass für den Händler als auch für den Distributor die Sache buchungstechnisch als Erledigt im jeweiligen System steht, das Teil also als bezahlt ist und der Lagerbestand stimmt. Daher kümmert sich keiner mehr großartig um die Sache.

      Wenn ein Anruf kommt, dann wird nachgeschaut und der Mitarbeiter sieht, Auftrag erledigt, dann hat sich die Sache. Wäre nicht das erste Mal, dass ich soetwas erlebe.

      Der Empfänger muss jedenfalls dem Versender nicht hinterher rennen. Eine angemessene Frist zur Abholung setzen und gut ist.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
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    • Der Drucker ging vermutlich an den Distributor, weil er so erst einmal nicht verkäuflich war. Einen Drucker zu benutzen und dann das Widerrufsrecht in Anspruch zu nehmen ist schon ein bisschen grenzwertig.
      Seltsam finde ich, dass bei bomba vorher zu Zustellzeiten immer jemand da war und plötzlich wurde für Abholtermine kurzfristig Urlaub genommen.
      Es war doch jemand da als der Drucker das 1. Mal geliefert wurde, es wurden in der Zeit als der Drucker das 2. Mal kam auch wieder Pakete entgegen genommen.
      Und ein paar Tage später war dann dafür Urlaub nötig?
      Egal, wenn mir das Paket so auf den Geist gehen würde, dann würde ich um einen Retourenaufkleber bitten, mir wieder kurz ein Auto organisieren, wird ja sicher nicht extra von der Autovermietung sein, und gut ist.
      Aus dem versehentichen Druckerkauf wäre bomba dann immer noch gut rausgekommen und das Thema wäre dann schnell erledigt. Der Händler hatte ja von einem Wertminderungsabzug abgesehen, dann fällt doch der Aufwand, das Paket zu DHL zu bringen nicht so sehr in's Gewicht.
      Es müsste nur seitens des Distributors eine Mail geben, dass das Paket an den Händler zu schicken ist.
      Vielleicht klappt die Abholung jetzt auch am Dienstag, das bleibt abzuwarten.
      Meine Lösung mag zwar nicht hochjuristisch sein, aber praktisch und lebensnah, finde ich.
    • Ich habe auch eine gewisse Scheu das Ganze juristisch zu beurteilen. Deswegen tendiere ich mehr zu einer praktischen Lösung.
      Jetzt könnte es natürlich noch den Einwand geben, TE könnte ja mit dem geliehenen Auto einen Unfall bauen etc.
      Dann bliebe nur ein Abholauftrag, notfalls auf eigene Kosten. Ich weiß jetzt nicht wie teuer der Drucker war und was noch verhältnismäßig ist, aber irgendwie klingt es für mich wie purer Hohn, wenn ich erst einen Drucker zunächst durch den Gebrauch unverkäuflich mache und ihn dann aufgrund eines Folgefehlers des Distributors zu verschenken gedenke.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Praktischte Lösung, der Großhändler überweist unserem TE das Geld, um den Drucker an den Händler zu schicken. Und ich denke mal, letztendlich war das genauso oder ähnlich angedacht. Der Großhändler hat gedacht, das klappt auf dem kleinen Dienstweg und die beiden bügeln seinen Fehler untereinander aus. Nur dass eben der Händler an Bomba erstattet und der Großhändler die nochmals angefallenen Versandkosten von der Rechnung für die Durchsicht des Druckers abzieht.
      So was klappt täglich 1000fach - aber hier eben nicht.

      Der Großhändler hat mit Versand an das falsche Ziel den Fehler gemacht. Er muss dafür einstehen. Er muss die nochmals entstehenden Versandkosten tragen. Er müsste wegen seines unstrittigen Fehlers notfalls den verloren gegangenen Drucker bei Bombas Händler ersetzen - oder den Geldwert ausgleichen.

      Rein rechtlich sieht das nicht anders aus, als würde ein eBay-Händler die Versandaufkleber auf die falschen Pakete pappen.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      irgendwie klingt es für mich wie purer Hohn, wenn ich erst einen Drucker zunächst durch den Gebrauch unverkäuflich mache

      wieso wird ein drucker gleich unverkäuflich, wenn damit ein paar seiten gedruckt wurden?
      wie soll man ein gerät testen ohne es zu benutzen?

      und ihn dann aufgrund eines Folgefehlers des Distributors zu verschenken gedenke.

      wenn keiner den drucker abholt, obwohl das mehrfach gefordert wurde, dann ist es dem eigentümer offenbar nicht wichtig bzw. sogar egal.


      @TE
      theoretisch (keine ahnung, wie das rechtlich aussieht) könntest du das paket unfrei versenden an den großhändler und als absender den distributor angeben.
      falls der großhändler das nicht annimmt, geht es an den distributor "zurück". du wärest das paket los und was die dann mit dem drucker machen bzw. nicht machen, könnte dir egal sein.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Bei der Überweisung der Versandkosten bzw. der Übersendung eines Retourenaufklebers stellt sich aber doch TE quer, weil er keinen PKW hat.
      Abholauftrag, von wem auch immer, scheint seitens bomba auch nur noch am Dienstag realisierbar zu sein.
      Dadurch haben Distributor und Händler gar keine Handhabe mehr. Na ja und das Paket steht weiterhin im Flur, wenn das am Dienstag nicht klappt.
      Ich nehme an, der Händler wird bezügl. der weiteren Versandkosten beim Großhändler keinen großen Zirkus machen, weil er es sich mit dem nicht vermasseln möchte.
      Seltsam nur, dass das mit den beiden Abholterminen nicht klappte. Vielleicht ist der Drucker noch in dem von TE verursachten Zustand und somit kaum verkäuflich und jede weitere Investition zuviel? Ich kann da nur spekulieren.
    • Inwieweit man beim Fernabsatz Probedrucken darf, dürfte etwas strittig sein. Im Ladenlokal wirst du diese Möglichkeit kaum bekommen.
      Packe dort mal einen Drucker aus, breche die Patronen an und drucke ein paar Seiten, um das Geschäft ohne Drucker wieder zu verlassen. Viel Erfolg!
    • Nur ist das doch überhaupt kein Thema mehr, Mirabella.

      Bombas Händler hat es akzeptiert und den Drucker ohne Forderungen an Bomba zurückgenommen.


      Ja, der Händler ist Eigentümer des Druckers. Aber er hat den Fehler nicht gemacht und nicht zu vertreten. Das war der Großhändler, bei dem der Drucker zur Aufarbeitung war. Der Großhändler schuldet Bombas Händler den Drucker - alternativ den Gegenwert.
    • Hey hey und Nabend :)

      Also der Distributor weis bescheid.

      Die Erstgespräche führte ich mit dem Distributor und dem Händler. Den Kontakt danach bekamen der Distributor als cc an seine info@ email - adresse da ich keinen direkten Ansprechpartner dort hatte.

      Und ich stelle mich nich quer was das leihen eines Autos angeht .. ich hab keinen FS und muss mir dementsprechend noch nen Fahrer mitorganisieren ;)

      Ich will halt im Rahmen meiner Möglichkeiten mithelfen, aber will hier eben auch keine Wochenlang Lager spielen ;)

      Und ja .. ich sehs nich ein das Teil auf meine KOsten abholen zu lassen ;) Auch wenns nur 20€ sind oder 25€ die mich das Spiel kostet, ich glaube nich das ich die Kohle je wiedersehe ;)

      Zum Zustand des Druckers:

      Es ist ein Neuer! Der Händler hat mein zurückgeschicktes Paket wohl an den Distributor zurückgesendet, und dieser wollte dem Händler dann ein Neugerät zukommen lassen.

      @ Mirabella: ich versuche in meiner jetzigen Situation so weit wie möglich mitzuarbeiten ... aberr irgendwann ist die Geduld halt zu ende .. wie gesagt .. 2 Urlaubstage für nüsse verbraten ;)

      Grüße

      Fernabsatz beim Drucker: Doch gilt wohl, laut dem Händler, solange der Probedruck tatsächlich bei "ein paar Seiten" liegt. Ob nur die das so händlen oder alle weiß ich nich. Ich bin dankbar drüber!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von bomba ()

    • bomba schrieb:

      Die Erstgespräche führte ich mit dem Distributor und dem Händler. Den Kontakt danach bekamen der Distributor als cc an seine info@ email - adresse da ich keinen direkten Ansprechpartner dort hatte.


      Der nächste Kontakt geht direkt an ihn. Einen Ansprechpartner brauchst du nicht.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      seit... dümpelt der Drucker aus der Falschlieferung, die eigentlich hätte an ... gehen sollen, bei mir.
      Zwei mit dem eigentlichem Empfänger vereinbarte Abholtermine wurden in der Zwischenzeit nicht eingehalten.

      Hiermit setzt ich ihnen eine Frist von 10 Werktagen bis zum.... , das Problem zu lösen. Ich unterhalte hier kein kostenloses Lager für Sonderabfälle. Nichts anderes stellt das Gerät für mich dar.
      Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, werde ich entsprechend damit verfahren.

      Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
      MfG
    • bomba schrieb:

      abholen lassen geht eigentlich auch nur morgens <7:45 und abends >19:30.

      Du hast aber auch ein blödes Zeitfenster, aus Logistikersicht. Das ist doch die totale Überforderung. Bei Handwerkerterminen, Anlieferungen und Abholungen nur konkret ganztags von 08:00 - 18:00 Uhr. Sowas hatte ich auch schon mal und da der Absender wußte, daß seine Ware bei mir hoch und trocken lagerte, hat es mit der Abholung ewig gedauert. Auf den Treppenflur stellen und dort abholen lassen geht auch nicht, denn einer muß die Abholquittung unterschreiben.

      Mach wie bereits geschrieben: Setze nochmal ein Schreiben an den Absender auf. Briefpost! nicht email! und setze einen angemessenen Termin so maximal 3 Wochen verbunden mit der eindeutigen Absichtserklärung, den Artikel nach fruchtlosem Verstreichen der Frist rückstandsfrei zu entsorgen. Nenne auch dein für Logistikunternehmen "seltsames" Zeitfenster. Wie die das dann bewerkstelligen, ob DHL-Nachtexpress oder reitenden Boten, ist deren Angelegenheit.

      Inzwischen dekoriert deine Frau das Paket mit einer hübschen Tischdecke oder ihr bezieht das neue Möbelstück gleich in euer Interieur ein. Geht schon, irgendwie.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()