Warenkorb, sofortige Bezahlung erforderlich, Rechnungskauf via PayPal

    • PayPal wickelt den Kauf auf Rechnung ab und zahlt das Geld an den Verkäufer aus. Zudem übernimmt PayPal das Zahlungsausfallrisiko. Der Käufer bezahlt die Rechnung innerhalb von 14 Tagen an PayPal. Die Zahlungsinformationen findet er u.a. in Mein eBay.

      d.h. wahrscheinlich:
      wenn der käufer die annahme verweigert oder das einfach zurückschickt, dann kriegt man das geld gar nicht erst, das wird direkt zurückerstattet.
      das werden dann einige entsprechend ausnutzen...
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Selbstverständlich.... Pillepalle wird doch kein Risiko tragen. Das VK-Konto ist doch stets griffbereit. Und wenn der K sich muckt, kriegt eben das VK-Konto eine Delle. War da nicht noch eine "Sicherheits-Reserve" die PP erstmal einhält, in den AGB vergraben?
    • monza30 schrieb:

      Ich mach ne Wette.... durch diesen Schaixx werden wieder einige Pillepalle-Lemminge shanghait. Und die Kosten für die VK steigen durch Pillepalle weiter....

      Mafiöse Methoden sind das....

      ...und diskriminierende. Ich darf da wieder mal nicht dran teilnehmen. Ist ja nur für Sofortkauf.

      Nett finde ich dabei übrigens vor allem, dass das nur jeweils dann geht, wenn man bei einem VK aus einem ebay-Angebot einen bis mehrere Artikel kauft. Ich stell mir das gerade bildlich vor: ich geh zu Aldi, leg aus dem Regal zwei Tütensuppen und drei Bierwürfel in den Wagen, gehe zur Kasse und sag: mach das mal auf Rechnung. Meint die nette Kassenfee: Nö, die Bierwürfel lässt Du mal hier, trag erst mal die Tütensuppen nach Hause und komm dann wieder.

      Also ich schätze, in dem Laden war ich dann das letzte mal.

      Einen Nebeneffekt hat das aber immerhin. Erstens werden dann die Varianten der Angebote seltener, weil man oben nicht mehr anklicken muss, ob man die In-Treter in grün, blau und gelb und in Größe 47, 48 und 49 haben will (weil sich das dann auf mehrere ebay-Angebote verteilt, die dann ja leider nicht zusammengefasst werden können) und zweitens wird durch diese Methode dann der unaussprechlichen Auswahlbestellerei mancher Berufswiderrufskäufer ein Riegel vorgeschoben.

      Und noch was neckisches, das kommt aber erst im Juni...

      Wenn das keine Paypal-Rückbuchung sondern eine Erstattung durch den VK wird, dann berechnet Paypal dem Käufer auf den Betrag die üblichen 35 Cent plus 1,9%. Wird echt lustig, denn in der neuen WRB ab 13.06.2014 sollte der Passus drinstehen:

      Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

      Quelle: internetrecht-rostock.de/muster-widerrufsbelehrung-2014.htm

      Insbesondere der Teil nach dem Semikolon dürfte dann gelegentlich zur allgemeinen Erheiterung (zumindest der juristischen Betreuungsbranche) beitragen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • pandarul schrieb:

      PayPal zahlt, sobald der Artikel als verschickt markiert ist. Eine automatische Rückerstattung gibt es nicht, der VK muß das im Falle eines Widerrufs nach wie vor selbst tun. Nachzulesen im Link des EP und den von dort aus erreichbaren Seiten.

      ?(

      ich meinte was anderes:
      wenn der käufer 2 wochen zeit für die zahlung hat und den artikel vor ablauf der frist nachweislich zurückschickt, muß der dann überhaupt zahlen?
      PP könnte auf die idee kommen, die zahlung gar nicht erst einzufordern, damit der käufer ein supertolles kauf-erlebnis hat (und keinen stress mit dem zahlvorgang :P).
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Insbesondere der Teil nach dem Semikolon dürfte dann gelegentlich zur allgemeinen Erheiterung (zumindest der juristischen Betreuungsbranche) beitragen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Zitat Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
      Quelle: internetrecht-rostock.de/must…ehrung-2014.htm

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wenn das keine Paypal-Rückbuchung sondern eine Erstattung durch den VK wird, dann berechnet Paypal dem Käufer auf den Betrag die üblichen 35 Cent plus 1,9%. Wird echt lustig, denn in der neuen WRB ab 13.06.2014 sollte der Passus drinstehen:
      Wird dann wieder ein Betätigungsfeld für die Abmahnindustrie werden.... oder der VK packt freiwillig die Pillepallegebühren irgendwie drauf...
    • torwart schrieb:

      Nur verschickt markiert oder Sendungsnummer hinterlegt? Das wäre interessant zu wissen.

      Also ich wüsste nicht, was das für 'ne praktische Relevanz (TM by Maike Fuest) hätte. Diese strunzdoofen Vollkasper wie dieser gesperrte crimenetwork.biz dem hier irgendwer den Schnuller weggenommen und in den Dreck geschmissen hat kriegen doch eh nicht gebacken, wie man das ausnutzen kann, wenn man ihnen nicht verrät, dass sich da ein Selbstbedienungsladen von ungeahnter Größe auftut und mühen sich weiter mit ihren BD-Fillings ab, nur um beim erwischtwerden einer Unzahl von kleinen sympathischen Geschädigten gegenüberzustehen anstatt einem einzigen, der dazu noch Paypal heisst, illegal ist und 15 Millionen aus der Portokasse zahlt.

      Aber da ich ein großzügiger Mensch bin hier mal eine nicht praxisrelevante Abart des Bonbonladens mit Daueröffnungszeit...

      Wenn ich eine Sendungsnummer hinterlege, dann ist de Artikel automagisch auch als verschickt markiert. Also brauche ich einen teuren ebay-Rechnungskauf. Ob es den Artikel geben muss ist egal, auch der Käufer braucht nicht zu existieren, nur die Pillepalle-Accounts sollten echt sein, aber an denen hat es ja keinen Mangel. Notfalls bäckt man sich einen auf Dagobert Duck und verifiziert den mit einem der Fillings.

      Dann kauft der inexistente Käufer den inexistenten Artikel beim inexistenten Verkäufer, der inexistente Verkäufer geht zu Hermes, meldet sich dort für myhermes an und besorgt sich online eine Sendungsnummer. Die trägt er bei ebay ein. Und schon ist der Artikel nicht nur verschickt, er hat sogar eine Sendungsnummer. (bzw umgekehrt, weil man ja bei ebay "nur" die Sendungsnummer einträgt, die verschickt-Markierung gibts ja gratis dazu) Bei einem inexistenten Artikel mit Rechnungskauf von 1500 Euro kann sogar das Hermes S als Shop2Shop für 3,80 brutto auf die Reise gehen. Dann taucht es sogar im Tracking auf. Und landet echt in einem Shop. Dort liegt es dann 10 Tage, bis irgendwer merkt, dass das Ding nicht abgeholt wird. Zusammen mit der Laufzeit ist dann schon mal die Frist von 14 Tagen fast rum, bis PP merkt, dass der Käufer nicht zahlt. Lässt sich also innerhalb der Frist ohne Probleme am laufenden Meter abziehen, weil ja so lange nichts als unzustellbar zurückgeht. Und wenn das dann passiert macht das auch nichts, denn der Absender existiert ja ebenso wenig wie der Empfänger, die Sendung löst sich also sozusagen in nichts auf.

      Wenn man das pro Tag mit 10 Accounts macht und sich 10 Tage gibt ist bei PP der ganze Zinnober schon längst abgeräumt, bevor überhaupt irgendwer irgendwas merken kann. Und der crimenetwork-Vollspacken hat mit einem Artikel pro Account mal eben 150.000 Kröten im Sack. Da muss 'ne alte Oma lang für stricken. Selbst die Herren Poth, Keutner und Scheffczik haben da als ehrliche Betrüger im Schnitt weniger gemacht. Nur gut, das die Typen aus der Szene sogar zu blöd sind, um gelbe Löcher in den Schnee zu pissen. Stell dir mal vor, die kämen auf solche Ideen.

      riverside schrieb:

      ich meinte was anderes:
      wenn der käufer 2 wochen zeit für die zahlung hat und den artikel vor ablauf der frist nachweislich zurückschickt, muß der dann überhaupt zahlen?

      Nein, muss er nicht. er muss nicht mal den Artikel zurückschicken, es reicht völlig, wenn er dem Verkäufer rechtzeitig eine Postkarte an die Adresse im Impressum schickt, auf der "Fiete rupf" steht. Damit hat er seinen Widerruf form- und fristgerecht erklärt - für seine Rechtschreibschwäche macht ihn der Gesetzgeber nicht haftbar. Für die Rücksendung hat er dann (Stand jetzt) noch 30 Tage Zeit.

      Da aber Paypal davon nichts mitbekommt, dürfte die Sache ziemlich interessant werden. Ich schätze aber, dass es bei Verwendung der Zahlung auf Rechnung eine ähnliche nicht in den AGB dokumentierte Erpressung zur Anwendung kommt, wie jetzt schon beim internationalen Versand. Nur dass man dieses Mal noch zwei Haussklaven und die jüngste Königstochter mitliefern muss.

      monza30 schrieb:

      Wird dann wieder ein Betätigungsfeld für die Abmahnindustrie werden.... oder der VK packt freiwillig die Pillepallegebühren irgendwie drauf...

      Ja, wird es. Und die PP-Kosten draufpacken? Wie das? Du scheinst die PP-Seite lange nicht besucht zu haben. ;)

      Bezahlen ist gebührenfrei

      Quelle: paypal.com/de/webapps/mpp/paypal-fees
      (Schriftart und -größe nachempfunden)

      Du wirst doch einen vertrauenswürdigen Geschäftspartner wie Paypal nicht der Lüge bezichtigen wollen...


      Mal ganz allgemein: das Ding war doch abzusehen, nachdem Paypal für billsafe so ein Schweinegeld gelöhnt hat...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wenn das keine Paypal-Rückbuchung sondern eine Erstattung durch den VK wird, dann berechnet Paypal dem Käufer auf den Betrag die üblichen 35 Cent plus 1,9%.


      monza30 schrieb:

      oder der VK packt freiwillig die Pillepallegebühren irgendwie drauf...


      PayPal hat einen Knopf für Rückzahlungen, der 60 Tage lang funktioniert und das gebührenneutral. Seit Jahren. Leute! Ich weiß ja daß ihr kein PayPal benutzt und kann die Gründe dafür auch sehr gut nachvollziehen. Aber deshalb kann man doch trotzdem nicht einfach mal so losbehaupten, wie das bei PayPal denn so funktionieren würde, wenn es in Wirklichkeit ganz anders läuft.

      riverside schrieb:

      wenn der käufer 2 wochen zeit für die zahlung hat und den artikel vor ablauf der frist nachweislich zurückschickt, muß der dann überhaupt zahlen?


      Nein, warum sollte er müssen?

      Zu diesem Zeitpunkt hat PayPal - zumindest nach den derzeit vorliegenden Informationen - den Verkäufer aber schon längst bezahlt. Ob PayPal einen widerrufenden Käufer mahnt, solange der VK nicht rückerstattet hat, weiß ich nicht. Aber die Rückerstattung hat wie gesagt der Verkäufer selbst vorzunehmen, schreibt zumindest eBay. Von einem automatischen Prozeß ist momentan nichts in Sicht, und der wäre auch problematisch m.E.. Das geht ja schon damit los, daß PayPal gar nichts über einen Widerruf weiß und endet bei der zwei-Wochen-Frist (Stand: Einführung des Rechnungskaufs) für die Rückzahlung.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Mal ganz allgemein: das Ding war doch abzusehen, nachdem Paypal für billsafe so ein Schweinegeld gelöhnt hat...


      Definitiv.

      Wobei mich viel mehr interessiert, wer das Scoring für die Berechtigung zum Rechnungskauf (der Passus, daß eBay sich vorbehält, manche Zahlungsmethoden bei manchen Transaktionen nicht zuzulassen, ist schon längst da) macht und ob viele eBay-Käufe auf Rechnung irgendwo als Negativmerkmal gespeichert werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Zitat
      Ende des Jahres führen wir schrittweise den Kauf auf Rechnung ein. Die Zahlungsabwicklung erfolgt dabei über PayPal. Verkäufer, die PayPal als mögliche Zahlungsmethode anbieten, haben dann die Möglichkeit, auch Kauf auf Rechnung anzubieten.



      Besonders das letzte wird der Knaller:

      Zitat
      PayPal wickelt den Kauf auf Rechnung ab und zahlt das Geld an den Verkäufer aus. Zudem übernimmt PayPal das Zahlungsausfallrisiko. Der Käufer bezahlt die Rechnung innerhalb von 14 Tagen an PayPal. Die Zahlungsinformationen findet er u.a. in Mein eBay.



      Ja, das meinen die wirklich so. PayPal zahlt aus, sobald der Verkäufer den Versand bestätigt. Der Käufer zahlt hinterher an PayPal. PayPal treibt die Kohle dann wohl im Zweifelsfall ein:

      Zitat
      Für Sie als Verkäufer fallen nur die üblichen PayPal-Gebühren an. Für den Käufer hingegen kann es ggf. zu Mahngebühren kommen, wenn dieser nicht innerhalb der Zahlungsfrist die Rechnung begleicht.

      PayPal hat zwar eine luxemburgische Banklizenz, die, wenn ich mich recht erinnere, aber nur quasi den "Zahlungsdienstleister", also das Verschieben von E-Geld, abdeckt. Das war doch damals einer der Knackpunkte, warum das eBay-Zahlungsverfahren bei der BaFIN nicht durchging?
      Das, was da künftig ablaufen soll, dürfte man aber nach deutschem Verständnis eher unter "Kreditinsititut" (Kreditgewährung an den Käufer, der 14 Tage zur Begleichung der Rechnung ggü PayPal Zeit hat - die 14 Tage haben ja nichts mit Zahlungsfristen zu tun, die der Verkäufer dem Käufer einräumt) und "Versicherungsdienstleistung" (Zahlungsausfall-Risiko) subsumieren können. Hat jemand schon gelesen, ob sich eBay / PayPal irgendwo dazu geäußert hat (beim eBay-Zahlungsverfahren hieß es ja, die CSSF habe das abgenickt).
    • oldschmatterhand schrieb:

      Das war doch damals einer der Knackpunkte, warum das eBay-Zahlungsverfahren bei der BaFIN nicht durchging?


      Nö, der Knackpunkt war, daß eBay keine Lizenz hatte.

      PayPal darf das was du ansprichst im Prinzip alles. Allerdings sagt eBay ja diesmal wieder, daß PayPal so weit aus dem Spiel bleibt, daß man im Zahlungsprozeß nichtmal deren Seite zu Gesicht bekommt. Da werden wir die praktische Umsetzung abwarten müssen, um zu beurteilen, wie eBay das genau regeln will.
    • pandarul schrieb:

      oldschmatterhand schrieb:

      Das war doch damals einer der Knackpunkte, warum das eBay-Zahlungsverfahren bei der BaFIN nicht durchging?


      Nö, der Knackpunkt war, daß eBay keine Lizenz hatte.

      PayPal darf das was du ansprichst im Prinzip alles. Allerdings sagt eBay ja diesmal wieder, daß PayPal so weit aus dem Spiel bleibt, daß man im Zahlungsprozeß nichtmal deren Seite zu Gesicht bekommt. Da werden wir die praktische Umsetzung abwarten müssen, um zu beurteilen, wie eBay das genau regeln will.
      Das muss ich erst mal nachfassen, so sicher bin ich mir da nicht. Zumindest das deutsche Recht unterscheidet strikt nach "Zahlungsdienstleister", "Kreditinsitut" und der Versicherungswirtschaft. Es gelten insbesondere besondere Bestimmungen, wenn da mal eine Schieflage auftreten sollte.
      Vor allem darum geht es, und das würde mich als Verkäufer, der versendet, ohne Geld zu Gesicht bekommen zu haben (ausser dem Versprechen, PayPal wird das schon richten), schon interessieren:
      "PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A ist in Luxemburg gemäß Artikel 2
      des Gesetzes zum Finanzsektor vom 5. April 1993 als Kreditinstitut
      lizenziert und wird reguliert von der zuständigen Aufsichtsbehörde, der
      Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF). Unser Service
      stellt insbesondere keine Einlagen- oder Anlagendienstleistung im Sinne
      des oben genannten Kreditwesengesetzes dar. Ein Guthaben auf Ihrem
      PayPal-Konto ist daher nicht durch das Luxemburger
      Einlagensicherungssystem der Association pour la Garantie des Dépôts
      Luxembourg (AGDL) geschützt."
      Was bedeutet das für die Forderung des Verkäufers, die er künftig anscheinend nicht mehr ggü. dem Käufer, sondern ggü. PayPal hat? Wie werden also die Forderung des Verkäufers ggü. PayPal abgesichert? Darf PayPal kostenlose Kredite an den Käufer ausreichen? Wie schaut das aus, wenn mit gehackten PayPal-Konten eingekauft wird? In den Fällen, die Löschbert skizziert hat? (Erinnere mich gerade an die China-Faker, die ich mal über ein Jahr lang "beobachtet" habe - die hatten PayPal-Konten in sage und schreibe 65 Staaten eingerichtet - "alle geprüft nach PayPal-Manier").
      Da stecken schon noch ne Menge Fragen dahinter. Vielleicht kommen ja noch Infos vor den angekündigten Live-Chats in der eBay-Community.
    • *seufz*

      Steht doch alles da.

      oldschmatterhand schrieb:

      PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A ist in Luxemburg gemäß Artikel 2 des Gesetzes zum Finanzsektor vom 5. April 1993 als Kreditinstitut lizenziert


      PayPal darf prinzipiell alles, tut aber im Moment nichts anderes als E-Geld ausgeben.

      oldschmatterhand schrieb:

      Was bedeutet das für die Forderung des Verkäufers, die er künftig anscheinend nicht mehr ggü. dem Käufer, sondern ggü. PayPal hat?


      Warum sollte der Verkäufer keine Forderung gegenüber dem Käufer haben? Selbstverständlich hat er die, allerdings wird die sofort beglichen, wenn der Artikel als versandt markiert ist. Von PayPal, aber natürlich im Namen und Auftrag des Käufers. Daß und wie PayPal sich das Geld vom Käufer holt, geht den Verkäufer gar nichts an. Was genau passiert, wenn die Zahlung platzt - bislang steht da, daß PayPal dafür haftet -, wissen wir nicht. Für den Fall, daß die Kohle dem Verkäufer wieder weggenommen würde, richtete sich sein Anspruch an seinen Vertragspartner, also den Käufer. An wen auch sonst?
    • Schmatter... du weisst doch aus Erfahrung, dass Herr Ebay und Frau Ebay-Pillepalle erstmal mit dem Kopf durch die Wand wollen, bevor ein Eisenträger sie hart aber herzlich stoppt. Genauso wird hier auch wieder verfahren. Erstmal in die Welt setzen ohne ausreichend die Folgen bedacht zu haben, dann das Statement irgendwann "Wir haben alles gesetzestreu ausgerichtet und natürlich ist unsere Auffassung richtig". Dann die Kelle mit dem Stop-Schild....

      Danach wird zurückgerudert bis zum nächsten Versuch.... irgendwann knicken Gesetzgeber, Richter, Staatsanwälte, Bankenaufsichten etc etc ein und das ganze Brimborium geht durch....
    • Frage an die Fachmänner...:

      Hat Paypal eine Vollbanklizenz oder "nur" eine Teilbanklizenz?

      Zitat aus Wiki:

      Banklizenz ist in Deutschland der umgangssprachliche Ausdruck für die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften. Es wird bankaufsichtsrechtlich unterschieden zwischen Vollbanklizenz (Einlagenkreditinstitut) und einer Teilbanklizenz (Wertpapierhandelsbank, Zahlungsinstitut, e-Geld-Institut oder sonstiges Institut). Die Vollbanklizenz gestattet die Vornahme aller Bankgeschäfte, während die Teillizenz auf einige oder nur ein Bankgeschäft (etwa Garantiegeschäfte) begrenzt ist.

      Zitatende
    • pandarul schrieb:

      *seufz*

      Steht doch alles da.

      oldschmatterhand schrieb:

      PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A ist in Luxemburg gemäß Artikel 2 des Gesetzes zum Finanzsektor vom 5. April 1993 als Kreditinstitut lizenziert


      PayPal darf prinzipiell alles, tut aber im Moment nichts anderes als E-Geld ausgeben.

      oldschmatterhand schrieb:

      Was bedeutet das für die Forderung des Verkäufers, die er künftig anscheinend nicht mehr ggü. dem Käufer, sondern ggü. PayPal hat?


      Warum sollte der Verkäufer keine Forderung gegenüber dem Käufer haben? Selbstverständlich hat er die, allerdings wird die sofort beglichen, wenn der Artikel als versandt markiert ist. Von PayPal, aber natürlich im Namen und Auftrag des Käufers. Daß und wie PayPal sich das Geld vom Käufer holt, geht den Verkäufer gar nichts an. Was genau passiert, wenn die Zahlung platzt - bislang steht da, daß PayPal dafür haftet -, wissen wir nicht. Für den Fall, daß die Kohle dem Verkäufer wieder weggenommen würde, richtete sich sein Anspruch an seinen Vertragspartner, also den Käufer. An wen auch sonst?

      Ich vermute mal, dass der Verkäufer seine Forderung an PayPal abtreten wird müssen. Warum sollte sonst PayPal künftig mahnungsberechtigt sein. So war es meiner Erinnerung nach auch beim eBay-Zahlungsverfahren.
      Wenn es so kommt, wie Du das siehst, würde ich mich als Verkäufer davor hüten, Kauf auf Rechnung anzubieten, weil das bedeutet, PayPal zieht den Nutzen, der Verkäufer trägt das Risiko. Dieser Kauf auf Rechnung muss wohl unterschieden werden vom "normalen" Käuferschutz-Procedere. Wenn das im Prinzip das Gleiche wäre, bräuuchte es keine Übernahme des Zahlungsausfalls-Risikos.
      Genaueres wird man sagen können, wenn die "Durchführungsvorschriften" bekannt werden.
    • monza30 schrieb:

      Schmatter... du weisst doch aus Erfahrung, dass Herr Ebay und Frau Ebay-Pillepalle erstmal mit dem Kopf durch die Wand wollen, bevor ein Eisenträger sie hart aber herzlich stoppt. Genauso wird hier auch wieder verfahren. Erstmal in die Welt setzen ohne ausreichend die Folgen bedacht zu haben, dann das Statement irgendwann "Wir haben alles gesetzestreu ausgerichtet und natürlich ist unsere Auffassung richtig". Dann die Kelle mit dem Stop-Schild....

      Danach wird zurückgerudert bis zum nächsten Versuch.... irgendwann knicken Gesetzgeber, Richter, Staatsanwälte, Bankenaufsichten etc etc ein und das ganze Brimborium geht durch....

      Wird interessant werden, was die BaFIN dazu sagt ... und die Mitbewerber von PayPal, die offenbar außen vor bleiben sollen.
    • Natürlich sollen die aussen vor bleiben.... sonst müssten doch die Gebühren und Provisionen geteilt werden.

      ODER es wird wieder mal was gedreht.... nach dem Motto "NUR mit Pillepalle sicherererer, mit anderen zahlungsknechten geht das nicht, weil es zu unsicherrererer ist...." usw....



      Schliesslich sollen ja alle Ebaymitglieder zu Pillepalle shanghait werden
    • So sehr könnte ich mich über Nichtzahler gar nicht aufregen, damit ich PayPal In Kauf auf Rechnung involviere. Kauf auf Rechnung vereinzelt ok, mit Blick auf das BW-Profil des K, das ist nämlich deshalb gar nicht so unwichtig wie gerne in Foren dargestellt, aber Forderungsabtretung an PayPal? Gefühlsmäßig besser nicht.
    • Warum sollte der Verkäufer eine Forderung an PayPal abtreten? Tut er ja bei der Zahlungsquelle "Bankeinzug" auch nicht, obwohl PayPal da auslegt, bis das Geld vom Konto gezogen wird.

      Das ganze Konstrukt wird zwischen Käufer und PayPal laufen, in dem dieser PayPal ermächtigt, in seinem Auftrag eine Zahlung auszuführen und sich gleichzeitig verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen an PayPal zu leisten.

      PayPal wird im Rahmen des Verkäuferschutzes die Haftung für Zahlungsausfall übernehmen, die an die üblichen oder noch weitreichendere Bedingungen gebunden sein wird. Außerhalb dieser Haftung bleibt der Schuldner der Schuldner und niemand sonst, das geht ja auch gar nicht anders. Soweit völlig normal, und wer Rechnungskauf anbietet, sollte wissen, was er tut.

      Es wird doch aber niemand ernsthaft bezweifeln wollen, daß die Risiken für das Angebot von Rechnungskauf durch dieses Konstrukt vergleichsweise in den Keller gehen werden? Alles in allem kann das, richtig umgesetzt, die wichtigste und langfristig erfolgreichste Entscheidung von eBay seit der Bewertungsreform werden. Wenn eBay Rechnungskauf durchsetzt, der sich, wenn man den Käuferschutz ernst nimmt, um übrigen ausschließlich in der Psychologie der Käufer vom derzeitigen Procedere unterscheidet, dann haben sie ein Alleinstellungsmerkmal sogar gegenüber Amazon.

      PayPal hat laut eigener Aussage eine Banklizenz mit allem drum und dran, hat aber gar kein Interesse daran, diese zu nutzen. Insbesondere will man weder Einlagengeschäft betreiben noch Zahlungsauthentifizierungsinstrumente ausgeben (in .co.uk gibt es ja eine PayPal-Kreditkarte, aber in Zusammenarbeit mit kartenausgebenden Instituten), weil das mit lästigem Geraffel wie der Hinterlegung von Sicherheiten in kurzfristig verfügbaren Anleihen bestimmten Ratings usw. verbunden ist und mit dem Beitritt zu Sicherungsfonds.

      @Löschbert hat doch schon erwähnt, daß PayPal das Know-How zum Rechnungskauf eingekauft hat. Es wird zur bislang einzigen Nutzung von PayPals Lizenz (der Ausgabe von E-Geld) einfach ein zweiter Punkt dazukommen. Billsafe hatte das System ja am laufen, ganz ohne irgendwelche aufsichtsrechtlichen Schwierigkeiten.