Warenkorb, sofortige Bezahlung erforderlich, Rechnungskauf via PayPal

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Kauf auf Rechnung vereinzelt ok, mit Blick auf das BW-Profil des K, das ist nämlich deshalb gar nicht so unwichtig wie gerne in Foren dargestellt,
      Wenn dieser Käufer ein reiner Käufer und nicht auch gelegentlich VK ist, was bitte möchtest Du denn aus einem solchen BW-Profil herauslesen können, das "by design" zu 100% nur positiv sein kann u. obendrein keine neg. Kommentare enthalten darf?
      Sorry, aber solche BW-Profile sind in etwa so "aussagekräftig", wie "Wahlen" in Nordkorea. :rolleyes:
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • iiiihhBääähh schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Kauf auf Rechnung vereinzelt ok, mit Blick auf das BW-Profil des K, das ist nämlich deshalb gar nicht so unwichtig wie gerne in Foren dargestellt,
      Wenn dieser Käufer ein reiner Käufer und nicht auch gelegentlich VK ist, was bitte möchtest Du denn aus einem solchen BW-Profil herauslesen können, das "by design" zu 100% nur positiv sein kann u. obendrein keine neg. Kommentare enthalten darf?
      Sorry, aber solche BW-Profile sind in etwa so "aussagekräftig", wie "Wahlen" in Nordkorea. :rolleyes:


      Dass die reinen K-Profile so sind wie sie sind, ist eben nicht richtig, deshalb wundere ich mich ja immer, wenn das verteidigt wird. Es wurde teilweise früher mehr auf Rechnung verschickt und würde es auch heute, wenn man mit den Profilen wirklich etwas anfangen könnte. Das wurde aber abgeschafft, um jetzt irgendetwas, vermutlich Unausgegorenes, mit PayPal zu stricken.
    • Voll geil, ey. Der VK versendet also sofort, die Hinversandkosten werden dann schon einmal generiert, die er bei Widerruf zu tragen hat.
      Das Teil geht wieder zürück und wenn VK seine WRB ab Sommer so gestaltet, dass der K keine Rückversandkosten zu tragen hat, dann hat er die auch noch an der Backe. Gut, das kann er dann wenigstens vermeiden.
      Pandarul, es wundert mich doch sehr, dass du bei diesem Konstrukt keine Risiken siehst. Was bisher schon praktiziert wird, das wird nun forciert. Denn normalerweise hat man jetzt wenigstens bei Nichtzahlern keine VSK an der Backe, das wird sich künftig wohl ändern.
      Es ist ja nicht so, dass es durch Kauf auf Rechnung via PayPal keine Nichtzahler mehr gibt. Nö, man erkennt sie nur als VK nicht mehr und kann in seine Preise also noch mehr Widerrufe bzw. verschleuderte VSK einkalkulieren.
      Das mit dem Widerruf hat Ebay bei seiner Werbung (Reduzierung von Nichtzahlern) ganz vergessen. Wie das nur kommt?
    • billsafe.de/terms-and-conditions/merchant#user-agreement
      So läufts gegenwärtig bei Billsafe/PayPal, pandarul (zu Deinem Beitrag: "Warum sollte der Verkäufer eine Forderung an PayPal abtreten?"

      4.2 Forderungskauf.


      Sie melden PayPal alle relevanten Daten Ihres Käufers. Relevante Daten sind solche, die PayPal zur Erbringung
      der Services "BillSAFE Rechnungskauf" und "BillSAFE Ratenkauf" benötigt oder hilfreich erscheinen, zumindest
      aber Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse des Käufers.



      PayPal meldet nach durchgeführtem Risk-Check zurück, ob ein Kauf mit dem vom Käufer ausgewählten BillSAFE
      Produkt möglich ist. Wenn der Kauf mit dem vom Käufer ausgewählten BillSAFE Produkt nicht möglich ist, erhält
      der Händler eine Ablehnungsnachricht. Erfolgt keine Rückmeldung durch PayPal (z.B. auf Grund technischer
      Störung), gilt der Käufer für die Nutzung des BillSAFE Produktes als abgelehnt. Kommt nach durchgeführtem
      Risk-Check ein Teilzahlungsvertrag oder ein Kaufvertrag zwischen dem Händler und dem Käufer dadurch zustande,
      dass PayPal über eine der dafür vorgesehenen Schnittstellenfunktionen die Annahme der Transaktion bestätigt,
      wird die zugrundeliegende Geldforderung zu einer gesicherten Forderung ("Gesicherte
      Forderung"). Sobald ein Verkauf auf Raten oder auf Rechnung vom Käufer ausgewählt wird, stellt dies
      ein Kaufangebot der Forderung Ihrerseits an PayPal dar. PayPal nimmt das Angebot durch Mitteilung des
      Warenversands, z.B. mittels der Schnittstellenfunktion „ReportShipment“ an. Dadurch wird die Forderung zur
      angekauften Forderung ("Angekaufte Forderung").
      Die Mitteilung über den Warenversand
      darf erst erfolgen, nachdem der Artikel versandt wurde.



      Sie sind nicht berechtigt, "BillSAFE Rechnungskauf" und/oder "BillSAFE Ratenkauf" für Produkte zur Verfügung
      zu stellen, die gemäß der PayPal Nutzungsrichtlinie verboten sind. Sie sind ebenfalls nicht berechtigt,
      "BillSAFE Rechnungskauf" und/oder "BillSAFE Ratenkauf" ohne die erforderliche Erlaubnis von PayPal für Produkte
      zur Verfügung zu stellen, die gemäß der PayPal Nutzungsrichtlinie eine Erlaubnis von PayPal bedürfen. Sie
      stellen durch geeignete technische Maßnahmen sicher, dass die Zahlungsabwicklung für den Verkauf von Artikeln,
      die gegen die Nutzungsrichtlinie verstoßen, nicht mit "BillSAFE Rechnungskauf" und/ oder "BillSAFE Ratenkauf"
      durchgeführt werden. PayPal haftet nicht für etwaige Schäden, die daraus entstehen, dass Sie Artikel entgegen
      der PayPal Nutzungsrichtlinie verkauft haben, Sie stellen PayPal ausdrücklich von jeglicher Haftung frei. Für
      den Fall, dass Sie gegen die Nutzungsrichtlinie verstoßen haben, steht PayPal ein sofortiges Kündigungsrecht zu.
      Daneben behält sich PayPal vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

      4.4 Begleitende Vereinbarung zum Prozessablauf.


      Der Artikelversand erfolgt durch Sie. Gleiches gilt für den Rechnungsversand, sofern nichts anderes vereinbart
      wird. Sie beauftragen hiermit PayPal den Versand der Teilzahlungsvereinbarung an Ihre Käufer vorzunehmen,
      für den Fall, dass der Käufer "BillSAFE Ratenkauf" gewählt hat.



      Nach der Abtretung der Forderungen erfolgen die Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an PayPal.



      Den Forderungseinzug (Debitorenmanagement) für die angekauften Forderungen übernimmt PayPal.
      Für weitergehende
      Einziehungsmaßnahmen kann die PayPal Dritte nach eigner Wahl beauftragen.



      Sie verpflichten sich, in den Rechnungen auf die Forderungsabtretung hinzuweisen und dass Zahlungen
      ausschließlich auf das Konto von PayPal erfolgen können
      . Beim "BillSAFE Rechnungskauf" ist darüberhinaus die
      Anmerkung erforderlich, dass die Kaufpreisforderung 14 Tage nach Erhalt der Ware fällig ist. Beim
      "BillSAFE Ratenkauf" ist die Anmerkung erforderlich, dass die erste Rate für den Käufer 17 Tage nach Versand
      der Ware fällig ist.



      Sie sind darüber hinaus verpflichtet, die Überweisungsdetails (Bankverbindung von PayPal und Verwendungszweck)
      auf der Rechnung anzugebe
      n. PayPal kann weitere Inhalte vorgeben, die der Auftraggeber in den Rechnungen an
      seine Käufer aufnehmen muss.



      Sie verpflichten sich, Ihren Käufer vor dem Verkauf mit BillSAFE Produkten auf eine von PayPal mitzuteilende
      Seite zu verlinken. Der Käufer akzeptiert dort die "Rechnungskauf-Bedingungen" oder die "Ratenkauf-Bedingungen",
      die PayPal in Ihrem Namen stellt sowie die PayPal Datenschutzgrundsätze.



      Sie ermächtigen diesbezüglich PayPal, in Ihrem Namen mit dem Käufer "Ratenkauf-Bedingungen" oder
      "Rechnungskauf-Bedingungen" zu vereinbaren,
      in denen die genaue Ausgestaltung desRechnungskaufs oder des
      Ratenkaufs (inklusive Mahngebühren, die der Käufer bei Verzug zu tragen hat) geregelt werden. Hinsichtlich des
      "BillSAFE Ratenkaufs" ermächtigen Sie PayPal, ebenfalls Erklärungen für Sie gegenüber dem Käufer abzugeben
      sowie zu empfangen, die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag sowie der Teilzahlungsvereinbarung stehen. Sie
      beauftragen PayPal hiermit im Zusammenhang mit dem "BillSAFE Ratenkauf", Identitäts- bzw. Bonitätsauskünfte
      über an dem Produkt interessierte Käufer einzuholen.
      Die Einholung der Auskünfte erledigt PayPal auf eigene
      Kosten. PayPal übernimmt keine Haftung dafür, dass die Auskunftseinholung ausreichend, exakt und/oder aktuell ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Wer sagt denn, daß ich keine Risiken sehe? Ich sehe ausrechenbare Risiken, im Gegensatz zur jetzigen Situation, wo es mangels Kenntnis seiner Kunden bei eBay (wir erinnern uns, der Vertrag kommt mit Gebot bzw. Betätigen des Buttons zustande und nicht, nachdem ein VK seinen K irgendwie prüfen konnte) de facto nicht möglich ist, Rechnungskauf anzubieten. Steht doch dann wörtlich drin, wofür man PayPal in die Plficht nehmen kann und wofür nicht. Für viele Geschäftsmodelle wird das tragen, für einige nicht.

      Glaubt hier irgendwer ernsthaft, daß PayPal nach der dritten nicht bezahlten Rechnung einem K noch Rechnungskauf als Option geben wird?
    • Doch, doch, Kauf auf Rechnung ist schon jetzt möglich und wird auch so praktiziert. Aber nicht verbindlich in der AB verankert, sondern nach Abwägung des VK.
      Viele gewerbl. VK haben nämlich mit dem Versanddienstleister einen Abholauftrag und geben das Paket, nach Prüfung des Profils, auch vor Bezahlung schon einmal mit.
      Es ist und bleibt meiner Ansicht nach aber Quatsch, dass es durch die Involvierung PayPals weniger Nichtzahler geben soll. Ich befürchte, es gibt dann eben mehr Widerrufe.
      Natürlich nachdem der Artikel schon in Gebrauch war, wurde ja sofort zugeschickt.
    • @oldschmatterhand:

      Der gegenwärtige Zustand bei BillSAFE hat wohl eher nichts damit zu tun, wie das bei eBay laufen wird. Schon alleine der Punkt, wann Auszahlungen fällig sind, widerspricht dem angekündigten System.

      Falls es zu einer Forderungsabtretung kommt - ich will ja nicht ausschließen, daß man bei PayPal den komplizierteren Weg geht - würde die dann sicher unter der auflösenden Bedingung eines Widerrufs stehen. Das widerspricht aber der Aussage, daß sich am Widerruf und dem Erstattungsprozeß nichts ändert.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Es ist und bleibt meiner Ansicht nach aber Quatsch, dass es durch die Involvierung PayPals weniger Nichtzahler geben soll.


      Ich glaube, du hast da was verwechselt.

      Die Aussage "nie mehr Nichtzahler" bezog sich auf die Funktionalität "sofortige Bezahlung erforderlich" und nicht auf den Rechnungskauf.

      Und, daß Händler außerhalb bekannter Stammkundschaft (die i.d.R. sowieso nicht via eBay kauft) auf Rechnung versenden, ist zur Zeit die absolute Ausnahme.
    • pandarul schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Es ist und bleibt meiner Ansicht nach aber Quatsch, dass es durch die Involvierung PayPals weniger Nichtzahler geben soll.


      Ich glaube, du hast da was verwechselt.

      Die Aussage "nie mehr Nichtzahler" bezog sich auf die Funktionalität "sofortige Bezahlung erforderlich" und nicht auf den Rechnungskauf.

      Und, daß Händler außerhalb bekannter Stammkundschaft (die i.d.R. sowieso nicht via eBay kauft) auf Rechnung versenden, ist zur Zeit die absolute Ausnahme.


      Oh, ich glaube, das stimmt. Ich habe das Werbeversprechen verwechselt. Dennoch fällt es mir sehr schwer, irgendwelche Vorteile für den Händler zu sehen, jedenfalls dann, wenn er ein Widerrufsrecht gewähren muss, was ja nicht bei jedem gewerbl. VK so ist, z.B. bei Spezialanfertigung.
    • Umsatzsteigerung. Aus unserem Blickwinkel glaubt man es nicht, aber 1/3 der Bevölkerung würde niemals was von einem Unbekannten auf Vorkasse kaufen. Ich sags ja, wenn eBay Rechnungskauf etabliert kriegt, könnte das ein Wahnsinnsding werden.

      Und ja, mehr Umsatz ist nicht zwangsläufig gut und vor allem kein Synonym für mehr Gewinn. Im Einzelfall kann das Gegenteil eintreten. Aber das werden Kaufleute ja wohl für sich und ihr Geschäftsmodell ausrechnen können.
    • pandarul schrieb:

      PayPal hat einen Knopf für Rückzahlungen, der 60 Tage lang funktioniert und das gebührenneutral.

      Deshalb hatte ich ja eingeschränkt: wenn das eine Rückzahlung und keine Rückerstattung ist... Dass der Knopf bei Paypal "Rückzahlung" heisst, dafür kann ich nichts, da kann auch Hundeklo draufstehen, ohne dass das an den Fakten was ändert: die geleistete Zahlung wird erstattet, nicht eine Rückzahlung wird geleistet. Hab ich wohl etwas ungeschickt formuliert.

      oldschmatterhand schrieb:

      PayPal hat zwar eine luxemburgische Banklizenz, die, wenn ich mich recht erinnere, aber nur quasi den "Zahlungsdienstleister", also das Verschieben von E-Geld, abdeckt. Das war doch damals einer der Knackpunkte, warum das eBay-Zahlungsverfahren bei der BaFIN nicht durchging?

      Nein. Der (DER) Knackpunkt bei der Lizenz für ebay war die erforderliche Identifizierung der Zahlungsdienstnutzer. Also das, was in unserem deutschen GwG in §2 Abs. 1 Nr 2a solche Läden definiert und ihnen dann in §6 Abs. 2 Ziff. 2 auferlegt, sich von jedem den Perso zeigen zu lassen. Das ist auch nicht bei der BaFin nicht durchgegangen, die Lizenz wurde von ebay bei der CSSF als zuständige Aufsichtsbehörde beantragt und dort abgelehnt. Denn das gilt natürlich (weil Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht) genau so auch in Luxemburg.

      Paypal hat eine "richtige" Lizenz als "echte" Bank. Nicht als Zahlungsdienstleister. Findest Du als PDF auf der Seite der CSSF, dort ist die nämlich veröffentlicht. Erteilt wurde die allerdings bevor die Richtlinien zur Geldwäsche umgesetzt wurden, daher ist es wesentlich schwerer, Paypal die Lizenz wegnehmen zu lassen als zu verhindern, dass ebay eine bekommt. Letzteres hat funktioniert, an ersterem arbeite ich noch.

      Hilfreich wäre da natürlich, dass sich jeder (und damit meine ich jeder) der irgendwie von Paypal mit lustigen Rückbuchungen, eingefrorenen Konten oder sonstigem rechtswidrigen Mist konfrontiert wird, sich mit einer Beschwerde direkt an die CSSF wendet. Wenn die CSSF in 2013 es nicht mal geschafft hat, die laufende Nummer des Aktenzeichens für die Beschwerden über Paypal auf einen vierstelligen Wert hochzuzählen (Stand Anfang Oktober 2013: 583), dann ist entweder Paypal ein super zuverlässiger Laden und es kommt so gut wie nie zu irgendwelchen Problemen oder die Nutzer sind einfach noch viel zu leidensfähig.

      Für so eine Beschwerde ist es vollkommen ausreichend, den Vorfall an direction(at)cssf.lu zu mailen. Insbesondere interesant sind wie gesagt Rückbuchungen, missbrauchte Accounts, Betrugsfälle im Dreieckverfahren, nicht existente Accountinhaber, eingefrorene Konten und auch Maßregelungen durch Paypal wegen Kuba- und sonstigen US-Embargos.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • pandarul schrieb:

      Umsatzsteigerung. Aus unserem Blickwinkel glaubt man es nicht, aber 1/3 der Bevölkerung würde niemals was von einem Unbekannten auf Vorkasse kaufen. Ich sags ja, wenn eBay Rechnungskauf etabliert kriegt, könnte das ein Wahnsinnsding werden.




      Genau das ist der Knackpunkt warum man das einführt, dort ist noch riesiges Potential, das sind auch meist Leute welche finanziell besser betucht sind
    • Tatsächlich? ?(
      Irgendwie hab ich nicht den Eindruck, dass Ebay in letzter Zeit sein Sortiment verstärkt auf solche Käufer ausrichtet.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Tatsächlich? ?(
      Irgendwie hab ich nicht den Eindruck, dass Ebay in letzter Zeit sein Sortiment verstärkt auf solche Käufer ausrichtet.
      Sein Sortiment? ?(
      Tatsächlich? Irgendwie hab ich nicht den Eindruck das ebay überhaupt jemals sowas wie ein "Sortiment" hatte. Das haben allenfalls die Anbieter bei ebay.
      ebay ist nur Saftware und sonst gar nix (wenn man mal vom sog. ebay Zerwitz absieht, aber ich ich denke den kann man getrost vernachlässigen) und das eine ziemlich "unsortierte" obendrein.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • iiiihhBääähh schrieb:

      karakorum666 schrieb:

      Tatsächlich? ?(
      Irgendwie hab ich nicht den Eindruck, dass Ebay in letzter Zeit sein Sortiment verstärkt auf solche Käufer ausrichtet.
      Sein Sortiment? ?(
      Tatsächlich? Irgendwie hab ich nicht den Eindruck das ebay überhaupt jemals sowas wie ein "Sortiment" hatte. Das haben allenfalls die Anbieter bei ebay.
      ebay ist nur Saftware und sonst gar nix (wenn man mal vom sog. ebay Zerwitz absieht, aber ich ich denke den kann man getrost vernachlässigen) und das eine ziemlich "unsortierte" obendrein.

      Nein Ebay ist ganz bestimmt nicht nur Saftware. Sondern verfolgt eine Geschäftspolitik, die in letzter Zeit deutlich darauf ausgerichtet war, B-Ware und Outlet-Angebote namhafter und nicht ganz so namhafter Hersteller anzulocken. Stichwort: Amazon light eben.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal