Warenkorb, sofortige Bezahlung erforderlich, Rechnungskauf via PayPal

    • Kauf auf Rechnung war normal, bis Ebay anderes in den Hirnen verbreitete. Es blieb dennoch für viele gewerbl. VK normal, solange das BW-Profil des K brauchbar war. Das änderte Ebay dann auch.
      Und nun soll der ehemals normale Kauf auf Rechnung der Hype schlechthin sein, weil das Ebay gerade einfällt und PayPal darin involviert ist?
      Hallo? Der 1. April ist doch noch gar nicht.
    • Die bekommen nicht einmal eine Portoerstattung in Griff,
      Chinamann liefert falschen Artikel,
      Reklamiert ,
      Paypal-Fall aufgemacht,
      Ware zurück,
      Portokosten werden erstattet,
      lief bis dahin alles gut ab
      nun stehen aber bei mir Erstattung "ist in Prüfung"
      neue Ware bekommen, alles Top,
      nur Paypal hat auf meine Annahme der Portokosten den Fall komplett geschlossen,
      Reaktion auf Nachfrage bei Ebay warum,
      das muß eine höhere Ebene entscheiden

      dann kann man sich ja vorstellen wie diese neue Abwicklung abläuft :lach:

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    • karakorum666 schrieb:

      iiiihhBääähh schrieb:

      karakorum666 schrieb:

      Tatsächlich? ?(
      Irgendwie hab ich nicht den Eindruck, dass Ebay in letzter Zeit sein Sortiment verstärkt auf solche Käufer ausrichtet.
      Sein Sortiment? ?(
      Tatsächlich? Irgendwie hab ich nicht den Eindruck das ebay überhaupt jemals sowas wie ein "Sortiment" hatte. Das haben allenfalls die Anbieter bei ebay.
      ebay ist nur Saftware und sonst gar nix (wenn man mal vom sog. ebay Zerwitz absieht, aber ich ich denke den kann man getrost vernachlässigen) und das eine ziemlich "unsortierte" obendrein.

      Nein Ebay ist ganz bestimmt nicht nur Saftware. Sondern verfolgt eine Geschäftspolitik, die in letzter Zeit deutlich darauf ausgerichtet war, B-Ware und Outlet-Angebote namhafter und nicht ganz so namhafter Hersteller anzulocken. Stichwort: Amazon light eben.


      Ich glaub, dass es anderherum ist... Herrn Ebay ist es schaixxegal ob B-Ware und Chinaböllerkram etc angeboten wird.... deswegen wird auch nur auf heftigen Zuruf gegen Fakeware vorgegangen (siehe das Nichtfunktionieren der Meldeknöppskes und das Nichtlöschen gemeldeter, offensichtlicher Fälschungen etc). Hauptsache die Knete stimmt.

      Und mit billiger Massenwaren machste eben über den Preis Umsatz... das kannste auch gut den Aktionären als "Erfolg" verkaufen, auf dass diese mit dollarglänzenden Augen dem Guru entgegenblicken
    • Ich seh das zwar nach wie vor etwas anders - aber letztlich macht Deine Version keinen Unterschied zu meiner, wenn es darum geht, dass durch das "Sortiment" mitnichten eine zahlungskräftige Kundschaft angelockt wird.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Kauf auf Rechnung

      Habe aus Gründen der Übersichtlichkeit (leider sind die verschiedenen Themenbereiche in diesem Thread vermischt) einige Beiträge hier nochmals chronologisch zitiert / zusammengefasst:

      pandarul schrieb:

      Die Auswirkungen der Zahlung auf Rechnung ist erstmal überhaupt nicht abzuschätzen. Wie eBay es ohne eigene Lizenz schaffen möchte, eine Kaufabwicklung mit Rechnungszahlung zu gestalten, bei der der Kunde nicht zu PayPal weitergeleitet wird, ist mir ernsthaft nicht klar.

      Spontan fällt mir auf, daß Rechnungskauf gegen die (neuen) AGB von eBay verstößt.

      pandarul schrieb:

      PayPal zahlt, sobald der Artikel als verschickt markiert ist. Eine automatische Rückerstattung gibt es nicht, der VK muß das im Falle eines Widerrufs nach wie vor selbst tun. Nachzulesen im Link des EP und den von dort aus erreichbaren Seiten.

      pandarul schrieb:

      u diesem Zeitpunkt hat PayPal - zumindest nach den derzeit vorliegenden Informationen - den Verkäufer aber schon längst bezahlt. Ob PayPal einen widerrufenden Käufer mahnt, solange der VK nicht rückerstattet hat, weiß ich nicht. Aber die Rückerstattung hat wie gesagt der Verkäufer selbst vorzunehmen, schreibt zumindest eBay. Von einem automatischen Prozeß ist momentan nichts in Sicht, und der wäre auch problematisch m.E.. Das geht ja schon damit los, daß PayPal gar nichts über einen Widerruf weiß und endet bei der zwei-Wochen-Frist (Stand: Einführung des Rechnungskaufs) für die Rückzahlung.

      pandarul schrieb:

      Wobei mich viel mehr interessiert, wer das Scoring für die Berechtigung zum Rechnungskauf (der Passus, daß eBay sich vorbehält, manche Zahlungsmethoden bei manchen Transaktionen nicht zuzulassen, ist schon längst da) macht und ob viele eBay-Käufe auf Rechnung irgendwo als Negativmerkmal gespeichert werden.

      pandarul schrieb:

      Warum sollte der Verkäufer keine Forderung gegenüber dem Käufer haben? Selbstverständlich hat er die, allerdings wird die sofort beglichen, wenn der Artikel als versandt markiert ist. Von PayPal, aber natürlich im Namen und Auftrag des Käufers. Daß und wie PayPal sich das Geld vom Käufer holt, geht den Verkäufer gar nichts an. Was genau passiert, wenn die Zahlung platzt - bislang steht da, daß PayPal dafür haftet -, wissen wir nicht. Für den Fall, daß die Kohle dem Verkäufer wieder weggenommen würde, richtete sich sein Anspruch an seinen Vertragspartner, also den Käufer. An wen auch sonst?

      oldschmatterhand schrieb:

      Ich vermute mal, dass der Verkäufer seine Forderung an PayPal abtreten wird müssen. Warum sollte sonst PayPal künftig mahnungsberechtigt sein. So war es meiner Erinnerung nach auch beim eBay-Zahlungsverfahren.
      Wenn es so kommt, wie Du das siehst, würde ich mich als Verkäufer davor hüten, Kauf auf Rechnung anzubieten, weil das bedeutet, PayPal zieht den Nutzen, der Verkäufer trägt das Risiko. Dieser Kauf auf Rechnung muss wohl unterschieden werden vom "normalen" Käuferschutz-Procedere. Wenn das im Prinzip das Gleiche wäre, bräuuchte es keine Übernahme des Zahlungsausfalls-Risikos.
      Genaueres wird man sagen können, wenn die "Durchführungsvorschriften" bekannt werden.

      pandarul schrieb:

      Warum sollte der Verkäufer eine Forderung an PayPal abtreten? Tut er ja bei der Zahlungsquelle "Bankeinzug" auch nicht, obwohl PayPal da auslegt, bis das Geld vom Konto gezogen wird.

      pandarul schrieb:

      PayPal wird im Rahmen des Verkäuferschutzes die Haftung für Zahlungsausfall übernehmen, die an die üblichen oder noch weitreichendere Bedingungen gebunden sein wird. Außerhalb dieser Haftung bleibt der Schuldner der Schuldner und niemand sonst, das geht ja auch gar nicht anders. Soweit völlig normal, und wer Rechnungskauf anbietet, sollte wissen, was er tut.

      pandarul schrieb:

      PayPal hat laut eigener Aussage eine Banklizenz mit allem drum und dran, hat aber gar kein Interesse daran, diese zu nutzen. Insbesondere will man weder Einlagengeschäft betreiben noch Zahlungsauthentifizierungsinstrumente ausgeben (in .co.uk gibt es ja eine PayPal-Kreditkarte, aber in Zusammenarbeit mit kartenausgebenden Instituten), weil das mit lästigem Geraffel wie der Hinterlegung von Sicherheiten in kurzfristig verfügbaren Anleihen bestimmten Ratings usw. verbunden ist und mit dem Beitritt zu Sicherungsfonds.

      pandarul schrieb:

      @oldschmatterhand:

      Der gegenwärtige Zustand bei BillSAFE hat wohl eher nichts damit zu tun, wie das bei eBay laufen wird. Schon alleine der Punkt, wann Auszahlungen fällig sind, widerspricht dem angekündigten System.

      Falls es zu einer Forderungsabtretung kommt - ich will ja nicht ausschließen, daß man bei PayPal den komplizierteren Weg geht - würde die dann sicher unter der auflösenden Bedingung eines Widerrufs stehen. Das widerspricht aber der Aussage, daß sich am Widerruf und dem Erstattungsprozeß nichts ändert.

      oldschmatterhand schrieb:

      Vielleicht wird es ja so kommen wie beim Global Shipping Program, dass Verkäufer und Käufer besonderen AGB unterliegen, wenn es um Kauf auf Rechnung geht.
      Und die dürften dann so in etwa ausschauen:
      billsafe.de/terms-and-conditions/merchant#user-agreement

      pandarul schrieb:

      Siehe oben, so "dürften" die AGB jedenfalls definitiv nicht aussehen, weil sie in allen wichtigen Punkten der Ankündigung von eBay widersprechen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Zitat von »oldschmatterhand«
      PayPal hat zwar eine luxemburgische Banklizenz, die, wenn ich mich recht erinnere, aber nur quasi den "Zahlungsdienstleister", also das Verschieben von E-Geld, abdeckt. Das war doch damals einer der Knackpunkte, warum das eBay-Zahlungsverfahren bei der BaFIN nicht durchging?


      Nein. Der (DER) Knackpunkt bei der Lizenz für ebay war die erforderliche Identifizierung der Zahlungsdienstnutzer. Also das, was in unserem deutschen GwG in §2 Abs. 1 Nr 2a solche Läden definiert und ihnen dann in §6 Abs. 2 Ziff. 2 auferlegt, sich von jedem den Perso zeigen zu lassen. Das ist auch nicht bei der BaFin nicht durchgegangen, die Lizenz wurde von ebay bei der CSSF als zuständige Aufsichtsbehörde beantragt und dort abgelehnt. Denn das gilt natürlich (weil Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht) genau so auch in Luxemburg.

      Paypal hat eine "richtige" Lizenz als "echte" Bank. Nicht als Zahlungsdienstleister. Findest Du als PDF auf der Seite der CSSF, dort ist die nämlich veröffentlicht. Erteilt wurde die allerdings bevor die Richtlinien zur Geldwäsche umgesetzt wurden, daher ist es wesentlich schwerer, Paypal die Lizenz wegnehmen zu lassen als zu verhindern, dass ebay eine bekommt. Letzteres hat funktioniert, an ersterem arbeite ich noch.



      Mirabella Neumann schrieb:

      auf auf Rechnung war normal, bis Ebay anderes in den Hirnen verbreitete. Es blieb dennoch für viele gewerbl. VK normal, solange das BW-Profil des K brauchbar war. Das änderte Ebay dann auch.
      Und nun soll der ehemals normale Kauf auf Rechnung der Hype schlechthin sein, weil das Ebay gerade einfällt und PayPal darin involviert ist?
      Hallo? Der 1. April ist doch noch gar nicht.
      Nachfolgend Antworten der eBay-Moderation aus dem heutigen Chat zu diesem Thema:

      community.ebay.de/t5/eBay-Chat…icklung-am/m-p/1982705#M9

      oldschmatterhand schrieb:

      Kauf auf Rechnung:

      Wird es dazu gesonderte AGB geben? Oder gelten die Richtlinien für den Verkäuferschutz?

      Werden sich die "Formalien" für den Kauf auf Rechnung an den AGB von
      PayPal/Billsafe orientieren, die bereits für Online-Shops (nicht
      eBay-Plattform) gelten?


      Findet ein/e Scoring/Risikobewertung des Käufers statt und wer führt
      ggf. diese/s wann durch? Welche Kritierien werden herangezogen? Wer
      haftet für die Stichhaltigkeit der "Überprüfung"?


      Hat der Verkäufer die Forderung an PayPal abzutreten, die aus dem KV entstanden ist?

      Wie wird verfahren, wenn nach der Bezahlung z. B. festgestellt wird,
      dass das PayPal-Konto des Käufers gehackt war? Wer trägt das
      Verlustrisiko?



      Hallo oldschmatterhand,

      1. Frage: Es wird keine gesonderten eBay-AGB zum Kauf auf Rechnung
      geben. eBay wird auch bei Kauf auf Rechnung alles in seiner Macht
      stehende Tun, um Verkäufer bestmöglich zu schützen.


      2. Frage: Die „Formalien“ für den Kauf auf Rechnung auf eBay werden
      nicht 1-zu-1 denjenigen entsprechen, die für das Rechnungskauf-Produkt
      bereits für andere Online-Shops gelten. Die für den Rechnungskauf auf
      eBay geltenden Bedingungen werden demnächst in den PayPal AGB ergänzt.


      3. Frage: Ja, eine Risikobewertung findet seitens PayPal im Rahmen
      der Transaktion statt. Die Kriterien können aus offensichtlichen Gründen
      nicht offengelegt werden. Da PayPal das Risiko des Zahlungsausfalls
      übernimmt, sind Verkäufer auf der sicheren Seite.


      4. Frage: Ja, technisch funktioniert der Kauf auf Rechnung über eine
      Abtretung. Die Regelungen hierzu kommen in die PayPal AGB.


      5. Frage: Für den Rechnungskauf benutzt der Käufer ja überhaupt
      nicht sein PayPal Konto (er braucht noch nicht mal eines), sondern er
      zahlt per Überweisung an PayPal und PayPal zahlt (vorher und unabhängig
      von der Überweisung) das Geld an den Verkäufer aus
    • Mirabella Neumann schrieb:


      Wie ist das denn bei Ama? Ist es da nicht so, dass ich per Lastschrift oder Rechnung an Ama zahle und der VK keinen Zahlungsausfall befürchten muss, weil Ama dafür quasi gerade steht bzw. sich darum kümmert?

      aus Käufersicht: ja

      nach Erhalt dauert es einige (wenige) Tage, dann wird der Betrag bei Lastschrift vom Bankkonto abgebucht - wenn Du es Dir auf Rechnung schicken läßt, kostet das eine geringe Zusatzgebühr (von daher lasse ich es immer abbuchen, man will ja sparen :whistling: )
    • Ich habe das gerade getestet. Mein Einkaufswagen bestand aus Artikeln von Marketplace und Ama selbst. Da wurde mir Kauf auf Rechnung nicht angeboten.
      Ich bin mir aber relativ sicher, dass das früher mal ging. Ob das abgeschafft wurde oder nur für Prime-Kunden ist?

      Edit: Ich habe gerade bei Ama auf den Hilfeseiten nachgelesen. Bei Marketplace-Käufen geht Kauf auf Rechnung nicht.
      Bei Ama selbst ist es an bestimmte Bedingungen geknüpft.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Ich habe mal eine kurze Frage zwischendurch:

      Ich habe bei einem privaten VK zwei Sachen gekauft per angenommenen Preisvorschlag (also vergleichbar mit Sofort-Kauf?) und habe nun einen Warenkorb mit zwei Artikeln. Hinter jedem Artikel ist ein blaues Kreuz, dahinter verbirgt sich die Funktion 'Artikel aus Warenkorb entfernen'. Ist das normal? Ich dachte, ich hätte mit der Annahme des Preisvorschlags einen verbindlichen Kauf getätigt?

      Ich möchte auch nicht ausprobieren, was passiert wenn ich auf 'Artikel entfernen' klicke, ich möchte ja beide haben ;)
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • Aus dem Link im EP:





      Zitat




      Ab sofort können private und gewerbliche Verkäufer beim Erstellen
      ihrer Angebote die Option „Sofortige Bezahlung“ auswählen. Mit der
      Auswahl dieser Option kommt der Kaufvertrag erst mit der Zahlung
      zustande
      . Nicht bezahlte Artikel gehören damit der Vergangenheit an.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Da geht es aber nur um die Sofort-Zahlen-Funktion. Die ist zwar scheinbar schon jetzt verfügbar, aber nur dann, wenn der Verkäufer diese im Angebot anzeptiert hat.

      Der Warenkorb wird erst im Herbst eingeführt. Steht im selben Link etwas weiter unten im Ablauf der Änderungen.

      Was Peanuts da vor sich sieht, dürfte also nicht der Warenkorb, sondern die normale Kaufabwicklung sein. In der hat man nach wie vor die Möglichkeit, die Artikel alle zusammen zu zahlen oder einzelne Artikel extra zu bezahlen. Das blaue Kreuz dort heißt dann nur, dass der Artikel bei dem aktuellen Zahlungsvorgang nicht berücksichtigt wird. Gekauft wurde er trotzdem... Und muss dann einzeln bezahlt werden.

      Kann man zB. machen, wenn man mehrere Artikel bestellt, diese aber an verschiedene Lieferanschriften schicken lassen will...
    • Laurynn schrieb:

      Da geht es aber nur um die Sofort-Zahlen-Funktion. Die ist zwar scheinbar schon jetzt verfügbar, aber nur dann, wenn der Verkäufer diese im Angebot anzeptiert hat.

      Der Warenkorb wird erst im Herbst eingeführt. Steht im selben Link etwas weiter unten im Ablauf der Änderungen.

      Was Peanuts da vor sich sieht, dürfte also nicht der Warenkorb, sondern die normale Kaufabwicklung sein. In der hat man nach wie vor die Möglichkeit, die Artikel alle zusammen zu zahlen oder einzelne Artikel extra zu bezahlen. Das blaue Kreuz dort heißt dann nur, dass der Artikel bei dem aktuellen Zahlungsvorgang nicht berücksichtigt wird. Gekauft wurde er trotzdem... Und muss dann einzeln bezahlt werden.

      Kann man zB. machen, wenn man mehrere Artikel bestellt, diese aber an verschiedene Lieferanschriften schicken lassen will...
      Das Symbol ist das eine. Peanutsfan zitiert aber: aus Warenkorb entfernen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Glaub ich ja. Aber wie blöd ist es denn wieder, eine Neuerung anzukündigen unter einem Begriff, der gleichzeitig schon für eine andere Neuerung benutzt wird, die paar Monate früher eingeführt wird? Wo derselbe Begriff ("Warenkorb") eine völlig andere Bedeutung hat!

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ich könnte mir vorstellen, zumindest die gewerbl. VK haben von dem ganzen Neuerungs-Wirrwarr jetzt schon so die Nase voll, dass das freiwillig sowieso kaum einer anrührt.
      Und als K? Da die Suche selten bis nie funktioniert, werde ich als K mit etwaigen Neuerungen kaum noch konfrontiert.