Warenkorb, sofortige Bezahlung erforderlich, Rechnungskauf via PayPal

    • Warenkorb, sofortige Bezahlung erforderlich, Rechnungskauf via PayPal

      eBay macht Ernst:

      sellerupdate.ebay.de/spring2014/payment-options

      Ab sofort können private und gewerbliche Verkäufer beim Erstellen ihrer Angebote die Option „Sofortige Bezahlung“ auswählen. Mit der Auswahl dieser Option kommt der Kaufvertrag erst mit der Zahlung zustande. Nicht bezahlte Artikel gehören damit der Vergangenheit an.


      Im Herbst 2014 können Käufer den Warenkorb bei eBay.de nutzen, um Artikel von einem oder mehreren Verkäufern zu kaufen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Verkäufer PayPal anbieten und dass es sich um ein Festpreisangebot oder eine Auktion mit „Sofort-Kaufen“-Option handelt.


      Ende des Jahres führen wir schrittweise den Kauf auf Rechnung ein. Die Zahlungsabwicklung erfolgt dabei über PayPal. Verkäufer, die PayPal als mögliche Zahlungsmethode anbieten, haben dann die Möglichkeit, auch Kauf auf Rechnung anzubieten.


      Besonders das letzte wird der Knaller:

      PayPal wickelt den Kauf auf Rechnung ab und zahlt das Geld an den Verkäufer aus. Zudem übernimmt PayPal das Zahlungsausfallrisiko. Der Käufer bezahlt die Rechnung innerhalb von 14 Tagen an PayPal. Die Zahlungsinformationen findet er u.a. in Mein eBay.


      Ja, das meinen die wirklich so. PayPal zahlt aus, sobald der Verkäufer den Versand bestätigt. Der Käufer zahlt hinterher an PayPal. PayPal treibt die Kohle dann wohl im Zweifelsfall ein:

      Für Sie als Verkäufer fallen nur die üblichen PayPal-Gebühren an. Für den Käufer hingegen kann es ggf. zu Mahngebühren kommen, wenn dieser nicht innerhalb der Zahlungsfrist die Rechnung begleicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • schläft die Ebay-Rechtsabteilung (mal) wieder ?(

      Mit der Auswahl dieser Option kommt der Kaufvertrag erst mit der Zahlung zustande. Nicht bezahlte Artikel gehören damit der Vergangenheit an.
      :wallbash :wallbash :wallbash

      wobei es direkt schon eine (nicht direkt sichtbare) Einschränkung gibt:

      die Auswahl der "neuen" Zahlungsmöglichkeit "Paypal Sofortzahlung" ist nur bei "reinen" Sofortkauf-Artikeln möglich
      -
      wenn die Option "Preisvorschlag" aktiviert ist erscheint folgender Hinweis:

      Wenn dieser Artikel per Preisvorschlag verkauft wird, können Sie keine Sofortige Zahlung verlangen
      wer hat da wieder nicht vorab getestet/geprüft was (überhaupt) geändert worden ist / wird?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • Na, das ist ganz einfach so, daß du, wenn du auf "Sofort-Kaufen" klickst, direkt zur Kaufabwicklung geleitet wirst. Erst in dem Moment, wo du final die Zahlung bestätigst, wird der Sofort-Kauf durchgeführt.

      In Amiland gibt es das schon lange und ich habe auch mehrfach so gekauft.

      Falls das hier nicht klar geworden ist, das geht nur in Verbindung mit PayPal.
    • panda -

      dat ist schon klar ("wirst direkt zu Kaufabwicklung geleitet")
      -
      Ebay bietet das Format Sofortkauf mit der Option des Preisvorschlags (seitens des Käufers) an -

      wenn ein VK diese Variante nutzt und der Artikel via Preisvorschlag verkauft wird ist die "neue" Handhabung
      nicht möglich (siehe Screenshot/Anhang)....

      • Mit der Aktivierung der Option „Sofortige Bezahlung“ wird dem Verkäufer im Verkaufsformular ausschließlich PayPal als Zahlungsmethode für die betreffenden Artikel angeboten.
      • Käufer können nur dann Artikel über „Sofortige Bezahlung“ kaufen, wenn Versandkosten für den Lieferort angegeben wurden (bei kostenfreier Lieferung 0 Euro).

      sellerupdate.ebay.de/spring2014/payment-options
      Bilder
      • Schirmfoto_2014-03-11_030627 Herbst 2014 Änderung Zahlunngsmöglichkeiten.jpg

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • Die Moderation wird ja gar nicht fertig, die ganzen Neuerungen einzustellen.
      Alles bisher nur kurz überflogen. Erster Eindruck: Man(n), bin ich froh, dass ich nicht von der Plattform abhängig bin. Was da wieder an Arbeitsanfall für die Verkäufer ansteht, damit die Käufer BEI EBAY verstärkt einkaufen können / sollen ...

      Ansonsten zum EP: Das eBay-Zahlungsverfahren im neuen Gewand mit dem ausschließlichen Profiteur PayPal?
    • @cody: Lies nochmal, was ich geschrieben habe.

      Ich rede von dem Mindestpreis, den der Verkäufer für die automatische Annahme eines Preisvorschlages gesetzt hat, und nicht von der Option "Mindestpreis", die ausschließlich etwas mit Auktionen zu tun hat und logischerweise hier nicht Thema sein kann.

      Das wäre ja die einzige Variante, wo "sofortige Bezahlung" technisch ginge, weil nicht der Verkäufer die Annahme des Vorschlages auslöst, sondern das Automatensystem.

      Aber auch in dem Fall ist die Kombination ungeeignet, weil man eben durch Abbruch des Zahlvorgangs den vom Verkäufer angegebenen Preis, ab dem Preisvorschläge anzunehmen sind, nach unten ausloten könnte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Die Auswirkungen der Zahlung auf Rechnung ist erstmal überhaupt nicht abzuschätzen. Wie eBay es ohne eigene Lizenz schaffen möchte, eine Kaufabwicklung mit Rechnungszahlung zu gestalten, bei der der Kunde nicht zu PayPal weitergeleitet wird, ist mir ernsthaft nicht klar.

      Spontan fällt mir auf, daß Rechnungskauf gegen die (neuen) AGB von eBay verstößt.
    • das ganze Konstrukt wirkt wie ein zusammengewürfeltes Etwas aus dem damaligen "Neuen Zahlungsverfahren" und Schreibtisch-Aktivisten
      (die anscheinend nicht in der Rechtsabteilung arbeiten......wenn diese Neuerungen überhaupt dort komplett "abgeklopft" worden sind.....)
    • Das mit der "sofortigen Bezahlung" soll ja ab sofort aktivierbar sein. Was heißt denn ab sofort? Ich finde da nix oder muss man dazu das Häkchen bei Überweisung wegmachen?
      Nicht, dass ich einen besonderen Nutzen darin sehe die Überweiser auszuschließen und das müsste man ja tun. Ich wollte mir das nur einfach anschauen.

      Zumindest scheinen diese Option und der Kauf auf Rechnung (zunächst) freiwillig zu sein. Noch spannender wird es dann wahrscheinlich nächstes Jahr.
    • Aber heute offenbar noch nicht. Häkchen bei Überweisung weg, Barzahlung bei Abholung weg, kein Aktivierungsknopf für "Sofortbezahlen" da. Gerade getestet und zwar bei einem Sofortkaufangebot ohne Preisvorschlagen.

      Der Rechnungskauf verstößt m. E. nicht gegen die neuen AGB, denn da steht das
      9. Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer
      und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren
      , ist der Kaufpreis sofort
      fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen
      Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen
      Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements
      einzuschränken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Sofern Käufer
      und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort
      fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen
      Zahlungsmethoden zu begleichen.


      Ja klar, sofern nicht vereinbart ist, daß die Vorkasse erst in zwei Wochen fällig ist, ist sie sofort fällig.

      Das ändert nichts daran, daß der Käufer

      Mirabella Neumann schrieb:

      grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet (ist).
    • Das wird ja spannend, wie ist das geregelt wenn ich bei einem VK mehrere Artikel im SK kaufe?? Bei sofortiger Zahlung darf ich dann jedes Mal Porto bezahlen??

      Das ist mir nämlich gerade passiert, 3 SKs und lt eBay Kaufabwicklung 3x Porto. Der Händler hat mir dann eine überarbeitete Rechnung geschickt.
    • pandarul schrieb:

      atropa_belladonna! schrieb:

      Bei sofortiger Zahlung darf ich dann jedes Mal Porto bezahlen??


      Ja.

      Und darauf ist neuerdings - siehe Nachbarthread - Provision! 8)

      Es gibt schon schlaue Köpfe bei eBay. Nur halt nicht da, wo sie zu gebrauchen wären.

      Natürlich kann der VK dir hinterher eine Teilrückerstattung geben, wenn er möchte.


      Wenn ich das richtig sehe, dann wird "zum Ausgleich" für den VK dann auch jedes mal die PP-Grundgebühr fällig *bäääähh