Neue Verkäuferstandards ab August

    • Was bin ich blöd. Ich muss ja gar nix mehr testen. So eine ähnliche Konstellation ist uns ja längst passiert.
      Ja, das geht. Nicht bezahlte, nicht erhaltene Ware, abgelehnter TA, rot, miese Sternchen. Funzt.
      K melden funzt zunächst nicht. Nach 3 Anrufen endlich die Rote und miese Sternchen weg. Man hat ja auch sonst nix zu tun.
      Ach, und die Verkaufs-Provision, welch Nebensächlichkeit für den VK, ja, mit viel Nerven und Geduld, gibt es sie dann auch zurück.
      Wenn man Glück hat.......
    • hehe zu der AKtion Fälle schließen von Kunden gerade wieder geniales erlebt :)
      K schickt Ware zurück, aber keine Bandkaten dabei und diese wurden bei Zahlungseingang auch nciht übermittelt. Also Fall eröffnet bez. Widerruf und dann Nachricht, bitte DRINGEND Bankdaten mitteilen und WICHTIG Fall nicht schließen und den TA nicht ablehnen.

      K schließt den Fall und schickt keine Bankdaten.....

      Was soll man denn da bitte noch alles schrieben, wurde natürlich alles genauer beschrieben für "ebayneulinge" geeigent also hier wie oben.
      Da kann man doch echt nur :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash
    • Schmibato schrieb:

      Was soll man denn da bitte noch alles schrieben, wurde natürlich alles genauer beschrieben für "ebayneulinge" geeigent also hier wie oben.
      Da kann man doch echt nur :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash :wallbash

      In dem Fall gings doch aber wohl nur um den Transaktionsabbruch. Sofern du also nicht einen der "bösen" Gründe ausgewählt hast, hast du zumindest keinen Mangel davon getragen. Wenn der Käufer dir die Bankdaten noch mitteilt, und den Zahlungseingang bestätigt, kannst du dich wegen der Rückerstattung der Verkaufsprovision vertrauensvoll per Mail an die Billing-Kollegen wenden... Kannst du ja nix für, dass der Käufer das Prinzip nicht raffelt ;)
    • Fälle trotz Kundenservice schließen nicht aus der Wertung

      Ich hatte das doch richtig verstanden, schließt der Kundenservice den Fall für den Verkäufer und ebay schreibt einem dies hier



      Für diesen Verkauf haben Sie dem Käufer eine Sendungsnummer zur Verfügung gestellt. Ich bedanke mich bei Ihnen für den zeitnahen Versand des Artikels und für die zuverlässige Abwicklung.

      Den Fall werde ich an dieser Stelle zu Ihren Gunsten entscheiden.


      Der vorübergehend einbehaltene Auszahlungsbetrag steht Ihnen nun wieder in voller Höhe zur Verfügung.

      Uns ist es wichtig, Sie vor unberechtigten Bewertungen zu schützen. Der Käufer hat keine Möglichkeit, Sie für diesen Kauf negativ zu bewerten. Eine bereits abgegebene Bewertung wird von uns mit der Fallentscheidung automatisch entfernt. Ich versichere Ihnen, dass dieser Fall keinen Einfluss auf die Berechnung Ihres Servicestatus hat.




      ___________________________

      Warum werden diese Fälle trotzdem berechnet, alle 5 Fälle Zählen werden immer noch obwohl die Daten von 9 Mai sind angezeigt als negatives Merkmal.


      Wie beschrieben, als Dienstleister wo die Versandzeit anderes ist kann man diese Fragen ja nicht so gut umgehen und schon hat man einen Fall.


      Der Kundenservice hat jedesmal für einen Entschieden, einmal mit der begründung Dienstleistungen haben keinen Schutz ein anderes mal mit der Sendennummer diese Angabe. Sagt mir nicht, ebay nimmt diese Fälle doch nicht ordentlich raus!
    • Stehen diese Fälle im Transaktionsbericht und/oder in der Mängelquote?
      Vielleicht liegt es daran

      In Ihrem Transaktionsmängelbericht finden Sie eine Liste der Transaktionen mit Mängeln während des aktuellen Bewertungszeitraums, einschließlich der Art der jeweiligen Mängel. Der Bericht wird wöchentlich aktualisiert.


      Vielleicht noch nicht akualisiert? Ich weiß nicht, wann die wöchentl. Aktualisierung erfolgt.
    • Ab dem 20. Aug. 2014 wird Ihr Servicestatus voraussichtlich als


      Also in der neuen Übersicht wird dies in den % weiter berücksichtigt! Stand 09 Mai steht dort,alle geöffneten Fälle wurden auch beachtet geschlossene werden weiter als Mangel gelistet
    • Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird das Datum des Kaufs, nicht das Datum der Falleröffnung berücksichtigt.
      Das steht irgendwo und war bei uns auch so.
      Ich weiß nicht, ob dir das irgendwie weiterhilft.
      Ich verstehe auch nicht, was da bei dir passiert ist oder ob du dich einfach nur noch ein paar Tage gedulden musst.
      Wir haben GsD keine aktuellen Mängel.
    • Ja steht da, stimmt. Aber warum wurden den dann nun die Fälle von Mai dazugezogen? Also als negativ?
      2 Stück sind dort hinzugekommen aus dem Mai und es sind keine vom letzten Monat obwohl der Kundenservice sich drum gekümmert hat abgezogen.

      Daher, verstehe ich das ganze nicht. Geschlossen wurden die anderen Fälle ende April - also sind die immer noch in der Wertung drinnen!

      Ich habe ein Glück auch nur noch einen Fall geöffnet und weitere werden nun wegen der anderen Bearbeitungszeit Angabe in ebay nicht soleicht geöffnet.
      Absichtlich haben passiert sowas höchstens jede 2 Monate einmal. Ärgerlich ist, das einer den Fall sofort geschlossen hat - aber sowas wird in Zukunft ja nicht mehr so häufig passieren.

      Ich hoffe das es wenigsten stimmt das wenn man nun 400 Transaktionen in 3 Monaten hat das nur die 3 Monate davor auch Berücksichtigt werden!

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Die Fälle vom Mai stehen schon drin, weil die Käufe vermutlich im April waren und das Kaufdatum zählt.
      Nur, sie hätten dann nach der Fallschließung auch wieder rausfliegen müssen.
      Wenn dies so wäre, wäre es gut. Ich wollte eigentlich Prüfen ob auch die Fälle die der Kundenservice geschlossen hat aufgrund das es eine Dienstleistung ist rausgenommen werden.

      Es darf nämlich trotzdem eine Bewertung abgegeben werden in diesen Fällen, diese wird auch nicht gelöscht nachträglich. Ist ja auch okay soweit, es gibt keinen Käuferschutz bei den Dienstleistungen, daher verstehe ich das mit den Bewertungen das diese nicht gelöscht werden.

      Bis jetzt wurden sowieso nur Positive Bewertungen gelöscht. Ob auch der Mangel rausgenommen wird, ist die Frage.

      Ich denke aber nicht! Da ebay dies im System nicht vorgesehen hat, da der Fall weder zugunsten des Käufers noch zu dem des Verkäufers geschlossen wird.

      Aber wo "angeblich" der Artikel angekommen ist, wurden die Bewertungen gelöscht, aber leider nicht das ganze aus dem dieser Mängelübersicht.

      ________________________________

      Die Leute, die hier über 400 Transaktionen haben, klappt das mit den Bewertungen das nur die letzten 3 Monate genommen werden?

      Ansonsten fliege ich aus ebay, wusste ja nicht wenn alles richtig angibt bei der "Bearbeitungszeit" das man bestraft wird.
    • Ich gehe davon aus, dass die Fälle, die geschlossen wurden, weil kein K-Schutz besteht als Mangel erhalten bleiben, weil sie nicht ausdrückl. zu Gunsten des VK geschlossen werden.
      Bei uns wird nach dem 12-Monats-Zeitraum berechnet, aber die 3-Monats-Berechnung für über 400 gibt es ja schon lange und schien zu klappen.
      Habe nix Gegenteiliges gelesen.
      Direkt fliegen wird wohl keiner, es wird zumindest anfangs Schonfristen geben. Stand auch irgendwo in den Ebay-News.
      Den Top-VK kann man aber offenbar ohne Schonfrist verlieren. Ich gebe das jetzt aber nur aus meiner Erinnerung wieder, weil ich es nicht mehr finde und daher nicht nachlesen kann.
    • Also, meine Aussage mit den anfänglichen Schonfristen nehme ich vorsichtshalber zurück. Ich habe in den Ebay-Seiten gesucht und gesucht. Ich finde es nicht.

      Nach der neuen 400 TA/3 Monate-Regel dürften dann eigentlich nur die Mängel für Verkäufe ab Mai 2014 zählen, das hat m.W.auch Laurynn berichtet.
      Wenn du aber diese 400 TA/3 Monate erstmals im Zeitraum zwischen Mai und Juli erreichen wirst, dann kannst du nur hoffen, dass das im August auch direkt berücksichtigt und richtig berechnet wird. Bedingungsloses Vertrauen in die Saftware hätte ich da nicht. Aber man soll die Hoffnung ja nie aufgeben.

      Wie soll das eigentlich gehen, wenn das Transaktionsvolumen starkt schwankt? Man also z.B. durch das Weihnachtsgeschäft die 400 TA/3 Monate erreicht und dann wieder abfällt.
    • Hieraus geht hervor, dass das Kaufdatum maßgeblich ist

      In welchem Zeitraum werden geöffnete Fälle und abgebrochene Transaktionen bei der Ermittlung meines Servicestatus berücksichtigt?

      Wir berücksichtigen alle Transaktionen, die während des für Sie zutreffenden Ermittlungszeitraums (3 oder 12 Monate) stattgefunden haben. Dabei ist das Datum, an dem die Transaktion stattgefunden hat, entscheidend, nicht das Datum, an dem z. B. ein Fall geöffnet wurde.

      Beispiel: Beträgt der für Sie geltende Ermittlungszeitraum 3 Monate, ziehen wir beispielsweise am 20. August alle Bewertungen von Transaktionen heran, die zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juli erfolgt sind. Öffnet ein Käufer z. B. am 5. Mai einen Fall für eine Transaktion, die am 25. April stattgefunden hat, wird dies für die Ermittlung Ihres Servicestatus am 20. August nicht berücksichtigt.


      Und hier steht das mit dem Verlust des Top-VK

      Maßnahmen zum Schutz vor ungerechten Bewertungen durch Käufer
      .........
      Diese Maßnahmen und die Bündelung verschiedener Mängel in der Mängelquote schützen Sie als Verkäufer vor Missbrauch durch Käufer und vor hohen Schwankungen von einem Monat zum anderen. Dafür entfällt ab August 2014 die Ausnahmeregelung, innerhalb derer eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung kurzfristig die Anforderungen nicht erfüllen müssen, ohne gleich ihren Status zu verlieren. Ab August wird einem Verkäufer der Status „Verkäufer mit Top-Bewertung“ ohne Ausnahme monatlich aberkannt, wenn die Anforderungen nicht mehr erfüllt sind.


      Ist hier zu finden

      sellerupdate.ebay.de/spring2014/new-seller-standards
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Direkt fliegen wird wohl keiner, es wird zumindest anfangs Schonfristen geben. Stand auch irgendwo in den Ebay-News.


      Die "Schonfristen" bestehen für Verkäufer mit mehr als 400 Transaktionen im 3-Monats-Zeitraum darin, dass die für den 20. August maßgebliche Bewertung sich auf den Zeitraum 01.05.-31.07. bezieht. Man hatte also 1,5 Monate Zeit, um sich in die "Materie" einzufuchsen, und sich darauf einzustellen.

      Bei den Verkäufern, die im 12-Monats-Zeitraum bewertet werden, besteht die "Schonfrist" darin, dass sie nicht vom Handel ausgeschlossen werden, wenn sie aufgrund der neuen Bewertungskriterien unterdurchschnittlich werden. Für diese Verkäufer wird es erstmalig mit der Bewertung zum 20.02.2015 ernst. Damit soll dafür Sorge getragen werden, dass die Verkäufer nicht rückwirkend für Mängel sanktioniert werden, von denen sie zum Zeitpunkt der Transaktion noch gar nicht wissen konnten, dass es mal Mängel werden.

      Verkäufer, die schon allein aufgrund der alten Merkmale als unterirdisch eingestuft werden, profitieren von dieser Schonzeit allerdings nicht, sondern werden weiterhin die entsprechenden Sanktionen erfahren.
    • Laurynn schrieb:

      Man hatte also 1,5 Monate Zeit, um sich in die "Materie" einzufuchsen, und sich darauf einzustellen.


      Da muss ich mal ganz provokant gegenfragen: auf was einstellen? Denn dass die Vorschau im Verkäfer-Kackpot und die Transaktionsquängelliste bei amazon derzeit nicht funktionieren und definitiv falsche Daten aus nicht identischen Zeiträumen anzeigen hat uns erst gestern wieder mal der Support bestätigt. Du kennst den Paradeaccount dafür ja. Ich dagegen habe zum Beispiel so irgendwas um drei oder vier Quängel. Welche das sind und wieviele, darüber sind die Computer bei ebay offenbar noch am diskutieren. Und darauf soll ich mich nun also einstellen?

      Weisste, ebay hat mir vor einiger Zeit eine Umfrage geschickt, die darauf abzielte, für wie glaubwürdig ich ebay halte. Mal davon abgesehen, das ich mit ebay sehr viele Erfahrungen habe und schon diese Bewertung nur deshalb kein negatives Ergebnis brachte weil weniger als ein Punkt nicht einzugeben ging hat das nach diesem Schwachsinn mit den fehlerhaften Listen vermutlich inzwischen auch der allerletzte Privatverkäufer mitbekommen. ebay und glaubwürdig? ebay und zuverlässiger Vertragspartner? Bis das mal passiert ist der Papst eine geschiedene jüdische Negerin aus Utah. Das einzige, was bei ebay zuverlässig funktioniert, fehlerfrei programmiert und termingerecht umgesetzt wird sind die Gebührenerhöhungen.


      Laurynn schrieb:

      Verkäufer, die schon allein aufgrund der alten Merkmale als unterirdisch eingestuft werden, profitieren von dieser Schonzeit allerdings nicht, sondern werden weiterhin die entsprechenden Sanktionen erfahren.

      Bist Du dir da sicher? Wenn ein Topfrattensellerie am 20. April wegen der Versandkosten-DSR in die Karenzzeit gerutscht ist und sonst (abgesehen von Kommunikation) keine Leichen im Keller hat, ist er ab August auch wieder Topf-Sellerie. Oder anders gesagt: er kann sich mittlerweile bei den Versandkosten so richtig austoben und die Käufer mailtechnisch abbügeln - die Probleme die da jetzt noch reinkommen wirken frühestens zum 20. August schädlich. Und da wirken sie nicht mehr. "Zufällig" hat ebay ja beschlossen, die Versandkosten-DSR sozusagen fast zeitgleich mit der Einführung der Provision auf Versandkosten abzuschaffen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Oder anders gesagt: er kann sich mittlerweile bei den Versandkosten so richtig austoben und die Käufer mailtechnisch abbügeln - die Probleme die da jetzt noch reinkommen wirken frühestens zum 20. August schädlich. Und da wirken sie nicht mehr.

      Das hängt davon ab, wie lang die Karenzzeit tatsächlich ausfällt. Ich habe persönlich noch keinen gewerblichen Verkäufer gesehen, bei dem die Karenzzeit gleich ganze 3 Monate betrug (aber andererseits habe ich auch nicht mit TCClern zu tun).

      Wenn ein "Topfrattensellerie" sich aber tatsächlich so verhalten würde, dass er die alten Mängel aufgrund der Karenzzeit nicht angerechnet bekommt, und diese aufgrund des Wegfalls im August nach der Karenzzeit nicht mehr von Belang sind, so wage ich mal ganz frech die Behauptung, dass die Käufer im Zweifelsfall bei solchen "Früchtchen" nicht wirklich dazu geneigt sind, eine positive Bewertung abzugeben. Und sofern die Bewertungen sachlich sind (also nicht einfach wegen Grundsatzverstoßes gelöscht werden können), wird dann der Topfratten-Verkäufer auch am 20. August davon noch etwas merken.

      Davon abgesehen muss man aber auch einfach mal darauf hinweisen, dass die Käufer in dem Zusammenhang dann auch nicht gerade die Leuchten sind, wenn sie trotz überhöhter Versandkosten bei einem Topfratten-Verkäufer kaufen.... Aber das nur so nebenbei...
    • man hat als VK ja die Möglichkeit, Fragen von Käufern zu unterbinden ...

      zumindest "früher" war es so (in der alten NC gab's auch mal eine Frage diesbezüglich), daß der VK dann auch nach dem Kauf via "mit Mitglied Kontakt aufnehmen" nicht kontaktiert werden konnte - wenn das heute auch noch so ist, sollten ja eigentlich automatische Falleröffnungen bei Fragestellung "Wo ist der Artikel bzw. weicht von der Beschreibung ab" damit nicht mehr möglich sein (GVK haben eh eine Mail-Adresse im Angebot, da könnten die Fragen an den VK ja auch drüber gestellt werden)

      ... außerdem sollte es doch dadurch immer automatisch 5 Sterne bei Kommunikation (fand ja keine statt), wobei die Kommunikation ja aus der Mängelquote rausfällt


      ... oder habe ich gerade einen Denkfehler?