Neue Verkäuferstandards ab August

    • Weil der Transaktionsabbruch bedeutet, dass man sich im beiderseitigen Einvernehmen darauf einigt, den Verkauf nicht durchzuführen.

      Wenn der Käufern den Artikel endlich bezahlt hat, scheint er zumindest ein echtes Interesse am Erhalt des Artikels zu haben. Wenn er also dann widerruft, handelt es sich nicht mehr um einen Widerruf, sondern um eine Rückgabe... Und für die kann man die vereinfachte Rückgabe (wenn aktiviert) oder den Fall wegen eines abweichenden Artikels bemühen...

      Verquere Logik, ich weiß...
    • Rückgabe wegen abweichenden Artikels wird sich in Kürze sowieso als beliebte Alternative zum Widerruf etablieren, da liegt Ebay gar nicht so falsch.....es sei denn, man übernimmt weiterhin die Rücksendekosten.
      Wenn man Ebay einen "abweichenden Artikel" übergibt, dann müsste das doch auch bei Rückzahlung ein Mangel bleiben oder? Sie entscheiden solche Fälle doch nur bei PayPal-Zahlung (Ausnahme Ebay-Garantie).
    • Laurynn schrieb:

      Dann im Fall klar stellen, dass noch kein Geld geflossen ist und der Artikel noch gar nicht verschickt wurde, und das ganze an Käuferschutz abgeben (lassen).


      Siehste, genau das sage ich ja. Der kundenorientierte VK sagt dann ja: klar, machen wir 'nen Widerruf. Dann schliesst der K den Fall. Denn der VK hat ja in dem Moment keine Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen, die ihm keinen Mangel einbringt. Mit der Übergabe an ebay ist es dann aber Essig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Der Mangel dürfte dennoch erhalten bleiben, weil Ebay nur bei PayPal-Zahlung überhaupt eine Entscheidung trifft. Es sei denn der Artikel ist durch die Ebay-Garantie abgesichert.
      Oder liege ich da falsch?

      Edit: Wir wollten das kürzlich testen. Aber der K hat den Fall nach Übergabe an Ebay geschlossen. Das ergab einen Mangel.

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    • Laurynn schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Direkt fliegen wird wohl keiner, es wird zumindest anfangs Schonfristen geben. Stand auch irgendwo in den Ebay-News.


      Die "Schonfristen" bestehen für Verkäufer mit mehr als 400 Transaktionen im 3-Monats-Zeitraum darin, dass die für den 20. August maßgebliche Bewertung sich auf den Zeitraum 01.05.-31.07. bezieht. Man hatte also 1,5 Monate Zeit, um sich in die "Materie" einzufuchsen, und sich darauf einzustellen.

      Bei den Verkäufern, die im 12-Monats-Zeitraum bewertet werden, besteht die "Schonfrist" darin, dass sie nicht vom Handel ausgeschlossen werden, wenn sie aufgrund der neuen Bewertungskriterien unterdurchschnittlich werden. Für diese Verkäufer wird es erstmalig mit der Bewertung zum 20.02.2015 ernst. Damit soll dafür Sorge getragen werden, dass die Verkäufer nicht rückwirkend für Mängel sanktioniert werden, von denen sie zum Zeitpunkt der Transaktion noch gar nicht wissen konnten, dass es mal Mängel werden.

      Verkäufer, die schon allein aufgrund der alten Merkmale als unterirdisch eingestuft werden, profitieren von dieser Schonzeit allerdings nicht, sondern werden weiterhin die entsprechenden Sanktionen erfahren.
      Verstehe ich das richtig, das ich wenn ich nicht auf 400 Transaktionen komme, nicht im August raus fliege?
      Ich bin jetzt Top Verkäufer, nach dem neuen System habe ich 5,6 %.
      Also "Unterdurschnittlich" natürlich arbeite ich daran, die Fälle werden erheblich weniger, aber wie man sieht - heute wurde wieder ein Fall geöffnet.
      Wann kann ich mit dem Gerät rechnen war die Frage - gleich Fall da er das Gerät erst sehr spät zu mir geschickt hat.
      Traurig ist, das eine Stunde später das Paket angekommen ist und die Sendennummer eingetragen war + DHL Email.
      Trotzdem wird es mit den Fällen nun wo ich das ganze weiß und die Einstellungen angepasst habe erheblich besser...

      Wo steht etwas von dieser "Schonfrist"

      Wenn ich nicht 400 Transaktionen habe, dann würde ich erst im November wahrscheinlich unter 5 % bekommen.

      Um den Top Verkäuferstatus geht es mir garnicht, da ich keinen Rabatt bekomme im DIenstleistungsbereich, diesen hat ebay rausgenommen noch gibt es eine ebay Garantiesiegel.

      Hab also sehr wenig von "Top Verkäufer" zu sein.
    • Bezügl. der Schonfristen meine ich ja, dass es irgendwo offiziell kommunizert wurde, finde es aber nach wie vor nicht. Suche aber weiter.
      Bei dem Fall von heute müsstest du bewirken, dass der K den Fall nicht schließt, sondern Ebay entscheidet. Dann müsste der Mangel doch eigentlich durch die hinterlegte Sendungsnummer wieder entfallen oder?
    • giga85 schrieb:

      Verstehe ich das richtig, das ich wenn ich nicht auf 400 Transaktionen komme, nicht im August raus fliege?

      Ja, sofern du nicht bereits aufgrund der alten Standard-Kriterien rausfliegen würdest.

      Du bekommst trotzdem im Cockpit angezeigt, wie du stehst, damit du siehst, wo du etwas ändern musst. Aber eBay wird dir nicht Mängel ankreiden, von denen du zum Zeitpunkt des Erhalts noch keine Ahnung hattest, dass es mal Mängel werden würden. Ab 20. Februar wirds dann aber auch für die Wenig-Verkäufer ernst.
    • Laurynn schrieb:

      Aber eBay wird dir nicht Mängel ankreiden,

      Du sachma.. wie ist das denn, wenn ein Käufer der an einem Ort wohnt, an den ich mit der von ihm ausgewählten Versandart nicht liefere zu einem Mangel führt?

      Beispiel: ich hab hier gerade einen, der wohnt in einer Blechkiste (nennt sich Packstation) und will Hermes Versand haben. Da ich aber mit Hermes kein Pack beliefere, egal in welcher Station habe ich natürlich Pack und Station nebst Postfächren ausgeschlossen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Laurynn schrieb:

      Aber eBay wird dir nicht Mängel ankreiden,

      Du sachma.. wie ist das denn, wenn ein Käufer der an einem Ort wohnt, an den ich mit der von ihm ausgewählten Versandart nicht liefere zu einem Mangel führt?

      Beispiel: ich hab hier gerade einen, der wohnt in einer Blechkiste (nennt sich Packstation) und will Hermes Versand haben. Da ich aber mit Hermes kein Pack beliefere, egal in welcher Station habe ich natürlich Pack und Station nebst Postfächren ausgeschlossen.

      Örgs... Da habe ich ganz ehrlich keine Ahnung... Da man den Käufer aber nicht aufgrund der ausgewählten Versandart vom Kauf automatisch ausschließen kann, wird die Auswahl des Grundes für einen Transaktionsabbruch vermutlich dafür entscheidend sein, ob es als Mangel betrachtet wird.

      Ich fürchte, dass das eine der Situationen ist, für die eBay nicht automatisch vorgesorgt hat... ICH würde also einen solchen Käufer darauf hinweisen, dass er aufgrund der von ihm ausgewählten Versandart eine Lieferadresse angeben soll, die eben keine Packstation ist. Und wenn er aus welchen Gründen auch immer dies nicht möchte, einen Transaktionsabbruch unter Auswahl von Grund 1, "Käufer hat es sich anders überlegt oder möchte den Artikel nicht mehr haben", anbieten.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Bezügl. der Schonfristen meine ich ja, dass es irgendwo offiziell kommunizert wurde, finde es aber nach wie vor nicht. Suche aber weiter.
      Bei dem Fall von heute müsstest du bewirken, dass der K den Fall nicht schließt, sondern Ebay entscheidet. Dann müsste der Mangel doch eigentlich durch die hinterlegte Sendungsnummer wieder entfallen oder?
      Das mache ich wenn Möglich immer, aber bis jetzt wurden alle 6 Fälle die der Kundenservice geschlossen haben, nur die Positive Bewertung von dem Käufer gelöscht - heute wurde wieder alles aktualisiert, kein Mangel wurde entfernt, es werden nur neue wie heute der Fall wieder dazugerechnet.
      Ich hoffe, das alle diese Mängel die der Kundenservice geschlossen hat am 20. Mai ausgerechnet werden.

      Ansonsten funktioniert das System wirklich vorne und hinten nicht - mit den 6 Fällen kann ich nun sicher sein.

      Mal sehen wie die zwei Aktuellen sich lösen, wenn ich es den Kundenservice übergebe.

      Fakt ist bis jetzt - jeder neue Mangel wurde in dem der Vorschau des neuen Verkäuferübersicht eingetragen, aber KEINER wurde ausgetragen, obwohl der Kundenservice für mich den Fall entschieden hat und sogar die Positive Bewertung gelöscht hat etc.
    • Da kann ich leider nicht mit Erfahrungsberichten dienen, denn der eine Fall, den wir übergeben hatten, um den Mangel zubeseitigen, wurde vom K geschlossen.
      Ob die Mängelbeseitigung eines Kaufs im April, der im Mai geschlossen wird, erst im Juni sichtbar wird?
      Bei diesem Rätselraten wird man ja irre!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Da kann ich leider nicht mit Erfahrungsberichten dienen, denn der eine Fall, den wir übergeben hatten, um den Mangel zubeseitigen, wurde vom K geschlossen.
      Ob die Mängelbeseitigung eines Kaufs im April, der im Mai geschlossen wird, erst im Juni sichtbar wird?
      Bei diesem Rätselraten wird man ja irre!
      Ich kann nur abwarten, aber ist schon "doof" wenn man die Mängel immer weiter dazu Zählt, aber nicht wieder weggehen trotz Schließung durch den Kundenservice.

      Ich erwarte diesen Monat, nicht mehr als zwei Fälle - da ich ja dafür gesorgt habe das diese ausersehen Fälle nicht mehr aufgemacht werden können so leicht.

      Wenn dann diese noch durch den Kundenservice geschlossen werden, müsste ich ja hier keinen Mangel mehr haben - aber mal Abwarten.

      Die Mängel aus den Bewertungen machen mir keine Sorgen, sind zu niedrig um etwas zu bewirken. (wäre ja sonst auch jetzt kein Top Verkäufer)
    • Es geht doch gar nicht ums Abzocken, sondern darum, dass Ebay plötzlich auch Top-VK mit Rausschmiss droht, wegen unverständlicher Mängelkriterien.
      Was ist denn daran falsch, daraufhin seinen eigenen Online-Shop auszubauen und auch die Präsenz bei Ama etc.?
      Private sind nicht besonders bedroht, zumindest nicht, wenn sie wirklich privat sind. 8 quengelnde K muss man als echter Privater erst einmal schaffen.
      Das ist ja schon fast eine Kunst.
    • Mirabella Neumann schrieb:


      Diese Tendenz sehe ich beim Lesen durch diverse Foren und Seiten weniger, eher die Tendenz die Präsenz auf anderen Plattformen auszubauen bzw. sich auf den eigenen Online-Shop zu fokussieren.

      Ich war lange am überlegen, ob ich hier antworte, oder in dem Nachtchat - da es meiner Meinung nach Richtung OT geht:

      Ich gebe dir recht. Ich finde auch, dass sich die Verkäufer mehr auf eigene Shops konzentrieren.
      Ebay wird für die Kundenanwerbung genutzt.

      Was passiert aber, wenn durch die neuen Standards die Bewertung des Verkäufers schlechter wird? Wird das nicht eher
      dem eigenen Shop hinderlich?

      Als Beispiel:

      Ich habe vor ein paar Jahren nach einem seriösen Verkäufer für Cardcodes von Playstation Store gesucht (inzwischen keine Zeit mehr
      für Playsi wegen interessanteren Hobbies). Ich habe einen mit damals über 100000 Bewertungen, und dabei mit nur Bruchzahl negativen gefunden.
      Da war mir klar - ich kann auch den Onlinestore des Händlers selbst versuchen. Wenn die Bewertungen anderes ausgesehen hätten, dann hätte ich
      dem Shop des Händlers keine Chance gegeben.


      Nachtrag: Ach was solls - ich füge das auch in den Nachtchat ein - da kann man sich auch evtl noch mehr von Topic wegbewegen....
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • karakorum666 schrieb:

      Was für ein blöder, opportunistischer Käse! Ich nehme an, man bringt euch das so bei in eurer Hotliner-Schulung: "Mach ein paar blöde Bemerkungen über die Dummheit, Unfähigkeit und Geizgeilheit DER Käufer - und selbst der fürchterbarste, streitbarste und prozesshanseligste Verkäufer wird milde und harmonisch gestimmt!"
      Wir verkaufen Modeschmuck und sie würden sich wundern wie viele K nur das Bild anschauen und kaufen... Dann gibts auf einmal neutral oder negativ. Kette ist aus Plastik!!! Ach ja interessant, in der Artikelbeschreibung steht ganz deutlich, "Kettengleider" aus Acryl / Plastik und deshalb hat man dann einen Mangel an der Backe :) genial und ja es kommt nicht nur 1 mal im Jahr vor.... und dank eBay darf man ja auch keinen Text mehr direkt auf die Bilder schrieben, die so etwas dort kenntlich machen könnten, nochmals DANKE!!