Neue Verkäuferstandards ab August

    • werv schrieb:

      Ich gebe dir recht. Ich finde auch, dass sich die Verkäufer mehr auf eigene Shops konzentrieren.
      Ebay wird für die Kundenanwerbung genutzt.


      Und das ist auch gut so ... ich nutze meistens danach auch diese Shops ... bei meinem Hobby habe ich mir eine Liste der zu prüfenden Shops parat gelegt. Wer alles hat, bzw. fast alles zum fairen Preis, bei dem wird dann auf "Bestellen" geklickt ...
    • Mirabella Neumann schrieb:

      schmibato, vielleicht weniger Varianten und in ein Angebot immer nur Schmuck aus einem Material?
      Bilderstandards: Können überhaupt noch Schottenröcke verkauft werden? Es wurden schon Artikel mit Pepita-Muster beanstandet.
      Hmm oki wäre natürlich eine Option, die wir uns mal überlegen könnten, sind ja gottseidank nur wenige aus dem besagten Material :)
      DIe Sache ist halt eher die, da wir noch recht neu sind und noch keinen allzugroßen Umsatz haben, versehen wir die Varianten halt mit Topangeboten was ja im Monat schlappe 104€ je Auktion sind und das muss ja auch irgendwie wieder reinkommen, was dann bei zB 20 Vatianten hier und 30 dort um einiges schwerer wird als 50 in einer und dafür dann nur 1 mal Zahlen. Was leider auch das Problem ist, kein Top-Sellerie Kein Topangebot und zZ 50-70% Umsatzeinbruch. Aber egal das ist ja nicht das Thema hier :)
      Aber danke für die Idee bzw. den Vorschlag wir sind ja noch am lernen, haben ja gerade mal das erste Jahr hinter uns und bis vor 3 Monaten hat es auch echt viel Spaß gemacht und locker flockig immer Top-Seller und dann dieser Mängelmüll, müssen wir bald einen Supporti einstellen der sich täglich 5h mit fällen, k und ebay kümmert, Gehaltsabrechnung geht dann an eBay :] :] ist ja deren Schuld :tongue:


      Oki was ist nun mit den Sternewertungen ab Mai, sind die nun endlich irgendwo sichtbar wenn ja wo sind diese versteckt??
    • Ach so, ich möchte der werten Kundenschaft nicht zu nahe treten, aber gehe davon aus, dass nicht jeder weiß, was Acryl ist.
      Manche wissen ja auch nicht wie klein ein cm ist, selbst wenn das Maßband daneben liegt.
      Aber, das sind wohl Ausnahmen, mit denen man leben kann/muss.
      Sternchen: Sie werden wohl im Transaktionsbericht angezeigt und zwar nur die schlechten in den Kategorien AB und Versandzeit und nicht rückwirkend.
      Wenn du also keine siehst, dann hast du wohl keine aktuellen. Müsste ja auch dem VK-Cockpit zu entnehmen sein, eigentlich.
    • Stimmt das mit den Größenangaben habe ich auch schon festgestellt :) ja damit muss man wohl leben ^^
      Oki momentan haben wir dann keine, das Rückwirkend nicht angezeigt wird ist klar dann bin ich mal gespannt wo die Dinger in Zukunft zu finden sind!!

      @ unseren netten Supporti
      Mal ne Frage wenn wir ein Angebot mit Topangebot gebucht haben, Erneuerung sagen wir mal 16. eines Monats und man durch doofe Umstände am 20. des Monats den Top Status aberkannt bekommt, ist man ja auch nicht mehr berechtigt diese sündhaft teuren Topangebote zu buchen, die ebay erstens dick Gebühren bringen und zweitens durch stark steigende Verkäufe mehr VK-Gebühren bringen (weshalb ich schon mal nicht verstehen kann warum man dies als seriöser VK der sich an jegliche Grundsätze hält nicht auch als "überdurchschnittlich" buchen kann? aber egal) Die Frage ist dann, läuft das TOPF-Angebot dann noch bis zum 16. des Folgemonats, wurde ja auch dafür gezahlt, oder wird das beendet bzw. weggebucht, wenn ja gibt es eine Rückerstattung anteilig der noch restlichen Laufzeit? Gibt es dazu irgendwo eine Stellungnahme seitens eBay die ich einfach nicht finde?

      @ Löschii
      du bist da ja Spezialist! sie obige Frage. Mal angenommen, das TOPF-Angebot wird seitens eBay weggebucht und es gibt keine Erstattung. Dann zahlt man also für 4 Tage Leistung, die man aber für 30 Tage gebucht hat den selben Betrag und hat weiterhin keinen Nutzen davon in den restlichen 25 tagen! Wenn azu noch die ABerkennung durch div. Mängelfälle Erfolgt die so schön als "Deppenquote" oder total beunrechtigte Mängel wie sie hier im Forum ja schon oft genug beschrieben wurden zustande kommt wäre das ganze doch genau das Richtige für nen "Anwalt" ( falls ich einfach den Punkt mit der Rückerstattung nicht gefunden habe und dies so ist, einfach die Frage ignore!!)
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Mirabella Neumann schrieb:

      und tritt m.E. seit diesen automatischen Falleröffnungen durch Fragestellung auf, also über ein Jahr.

      Quark. Das hat mit automatischen Falleröffnungen durch Fragestellung gar nichts zu tun, das ist erfahrungsgemäß ganz einfach die billige Retourkutsche des wegen Nichtzahlung verwarnten Käufers. Oder um mal im ebay-Sprech zu bleiben: die Rache-Falleröffnung. Spätestens wenn Du meinen Rat zur Gestaltung deiner Käuferkommunikation befolgst hast Du diese automagischen Falleröffnungen nämlich aus den Füßen.


      was ist dein rat bzw. wo steht der?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      giga85 schrieb:

      Leider schließt die hälfte der Leute die fälle direkt, bevor ich den Kundenservice Informieren kann - weil der Fall unabsichtlich geöffnet wurde. ( es wurde nur eine Frage gestellt)


      Dann hast Du sowieso einen Mangel. Ist nicht an ebay übergeben worden.

      Kleiner Tip von mir: kopiere dir die Standardfragen bei ebay und ersetze sie durch eigene die genauso lauten. Das sollte dazu führen, dass das System nicht erkennen kann, dass die Frage "Wo ist mein Artikel" lautete.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      giga85 schrieb:

      Leider schließt die hälfte der Leute die fälle direkt, bevor ich den Kundenservice Informieren kann - weil der Fall unabsichtlich geöffnet wurde. ( es wurde nur eine Frage gestellt)


      Dann hast Du sowieso einen Mangel. Ist nicht an ebay übergeben worden.

      Kleiner Tip von mir: kopiere dir die Standardfragen bei ebay und ersetze sie durch eigene die genauso lauten. Das sollte dazu führen, dass das System nicht erkennen kann, dass die Frage "Wo ist mein Artikel" lautete.
      Habe ich bereits gemacht. Das Problem ist nur, das die ebay Fragen ganz weit oben sind und die Fragen die ich hinzugefügt habe, nur wenn man das ganze extra anklickt geöffnet werden! Genau diese Leute lesen ja nicht alles ordentlich durch.... nehmen das was ebay vorschlägt
    • Laurynn schrieb:

      Ich fürchte, dass das eine der Situationen ist, für die eBay nicht automatisch vorgesorgt hat...

      Ich fürchte, dass solche Situationen, für die ebay nicht automatisch vorgesorgt hat, zukünftig verstärkt zu Mängeln von ebay führen werden....

      Laurynn schrieb:

      ICH würde also einen solchen Käufer darauf hinweisen, dass er aufgrund der von ihm ausgewählten Versandart eine Lieferadresse angeben soll, die eben keine Packstation ist.

      ...weil ebay nämlich meint, sich in alles mögliche einmischen zu müssen, dann aber nicht mal in der Lage ist, dem Käufer mit ausgeschlossener Lieferadresse dies in der KAufabwicklung mitzuteilen. Nebenbei bemerkt kann ebay das dann, ewnn der Käufer aus dem Ausland kommt. Gehen tut's also. ;)

      Also nicht, dass ich deine Vorschläge nicht praktikabel und nah am Käufer finden würde. Nur verbietet sich ihre Umsetzung leider aufgrund der ebay-Regularien.

      Ich sehe jedenfalls nicht ein, warum ich mich darum kümmern soll, wenn der schon in der Kaufabwicklung war. Dann kann ich das nämlich gar nicht mehr. Und falls der Typ dann zu allem Überfluss auch noch mit Paypal zahlt will ich auch gar nicht an irgendeine andere Adresse liefern. Ich habe einen Kaufvertrag mit dem geschlossen und ebay ist dabei sowohl Erfüllungsgehilfe von mir und vom Käufer. Wenn ich meinem Erfüllungsgehilfen aber sage, er hat etwas nicht zu tun und er tuts trotzdem, dann trete ich ihn dahin, wo es ihm wehtut. Insbeondere, wenn der hinterher meint, mir da einen Strick in Form eines Mangels draus drehen zu wollen.

      Laurynn schrieb:

      Und wenn er aus welchen Gründen auch immer dies nicht möchte, einen Transaktionsabbruch unter Auswahl von Grund 1, "Käufer hat es sich anders überlegt oder möchte den Artikel nicht mehr haben", anbieten.

      Das ist doch schon wieder ein Denkfehler. Der Käufer will die Ware ja haben. Und zwar an die Packstation. Da kann ich ihm doch keinen Transaktionsabruch anbieten, den er annehmen bzw bestätigen muss, ich muss ja damit rechnen, dass er den ablehnt. Die logische Folge der Konstellation ist doch: ich schicke die Sendung mit der vereinbarten Sendungsart Hermes an die Packstation, wohl wissend, dass ich das Ding dann postwendend wieder zurück bekomme, weil Hermes und Packstation geht ja nicht. Natürlich kann der Käufer dann einen INR melden, aber den übergebe ich an den Käferschmutz. Ich hab ja eine Sendungsnummer und den Nachweis, dass die Sendung unter der angegebenen Lieferadresse nicht zustellbar war. Und dann (nur dann) ist das bei mir sicher kein Mangel. Es ist nur ganz einfach schwachsinnig, so vorzugehen. Passt also perfekt zu ebay.



      Paketversender aus OHV schrieb:

      Ich fände es Klasse, wenn die die hinschmeißen eine bessere Plattform gründen und dann alle dahin holen ...

      Ich fände es viel klassererer, wenn jeder, der fundiert gegen ebay meckert, der Meckerei auch Taten folgen liesse. Also Rechtsgrundlage für das Meckern raussuchen und dann abstellen, die Geschichte. ebay tritt doch nur deshalb so kackfrech auf wie Graf Rotz von den Gaswerken, weil sie in den letzten knapp 20 Jahren nicht wirklich echten Gegenwind von ihren Vertragspartnern bekommen haben. Und wo das mal passiert ist, haben sie den Schwanz ganz schnell eingekniffen, obwohl man ihnen sogar schrifltich im Urteil gesagt hat, sie hätten ungefähr die Flexibilität eines sowjetischen Beamtenapparats.

      giga85 schrieb:

      Habe ich bereits gemacht. Das Problem ist nur, das die ebay Fragen ganz weit oben sind und die Fragen die ich hinzugefügt habe,

      Die Fragen&Antworten von ebay deaktivierst Du natürlich. Dann sind die ganz weg. Sind ja dann auch überflüssig. Und ja, das geht. Du wärst der erste, bei dem das nicht klappt. Falls ebay die Deaktivierung der Fragen mal deaktiviert, dann klag sie weg. Sind Antworten, die Du so nie geben würdest, daher schädigen sie dein geschäftliches Ansehen und damit dein berufliches Fortkommen. Oder Du meckerst nur im Netz rum, dass man die nicht deaktivieren kann - das ändert dann aber eher nichts bis noch weniger.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      giga85 schrieb:

      Leider schließt die hälfte der Leute die fälle direkt, bevor ich den Kundenservice Informieren kann - weil der Fall unabsichtlich geöffnet wurde. ( es wurde nur eine Frage gestellt)


      Dann hast Du sowieso einen Mangel. Ist nicht an ebay übergeben worden.

      Kleiner Tip von mir: kopiere dir die Standardfragen bei ebay und ersetze sie durch eigene die genauso lauten. Das sollte dazu führen, dass das System nicht erkennen kann, dass die Frage "Wo ist mein Artikel" lautete.


      8o
      ok, man soll also die standardfragen kopieren und durch die eigenen ersetzen, die genauso lauten.
      funktioniert das auch bei privaten oder nur bei gewerblichen vk?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

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    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      ...weil ebay nämlich meint, sich in alles mögliche einmischen zu müssen, dann aber nicht mal in der Lage ist, dem Käufer mit ausgeschlossener Lieferadresse dies in der KAufabwicklung mitzuteilen. Nebenbei bemerkt kann ebay das dann, ewnn der Käufer aus dem Ausland kommt. Gehen tut's also.

      Ist die Software wirklich so intelligent, zu bemerken, ob die hinterlegte Lieferadresse zur gewählten Versandart passt? ?(

      Ich behaupte: Nein. Grund dafür ist, dass man ja durchaus mehrere Versandarten auswählen kann. Man kann zB. den Käufer entscheiden lassen zwischen Versand mit Hermes und DHL. Wenn der Käufer auf den Artikel bietet, weiß das System aber im Vorfeld nicht, welche Versandoption der Käufer in der Kaufabwicklung auswählen wird. Umsetzen ließe sich das aber wohl nur dann, wenn man einfach generell die Angabe einer Postfiliale/Packstation verhindert.

      Aktuell ist die Einschränkung des Käuferkreises auf Basis von Lieferorten tatsächlich an die örtlichen Angaben gebunden, und nicht daran, wie der Käufer letztlich an sein Paket kommt.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und falls der Typ dann zu allem Überfluss auch noch mit Paypal zahlt will ich auch gar nicht an irgendeine andere Adresse liefern.

      Das ist richtig... Im Fall der Paypal-Zahlung kannst du nix anderes machen, als deiner Pflicht nachzukommen, damit du den entsprechenden Nachweis vorlegen kannst.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Da kann ich ihm doch keinen Transaktionsabruch anbieten, den er annehmen bzw bestätigen muss, ich muss ja damit rechnen, dass er den ablehnt.

      Du kannst ihn nicht einfach so anbieten, das ist richtig. Wenn du es mit einem Überweisungszahler zu tun hast, hindert dich aber niemand daran, mit dem zu kommunizieren.

      Dem kannst du schreiben, dass Hermes nicht an Paketstationen beliefert (siehe Hermes AGBs für Privatkunden Punkt 4.2.10 bzw. den Hermes AGBs für Geschäftskunden, selbe Hausnummer), und dass sich daraus drei Konsequenzen ergeben.

      Nummer 1: Er wählt eine der Versandoptionen, die mit seiner angegebenen Lieferadresse kompatibel sind, und bezahlt die dafür anfallenden Versandkosten

      Nummer 2: Er gibt eine Lieferanschrift an, an die mit der ausgewählten Versandart tatsächlich geliefert werden kann.

      Nummer 3: Er stellt fest, dass er (warum auch immer) unter den gegebenen Bedingungen den Artikel nicht mehr haben möchte (woraus sich in der Konsequenz ergibt, dass er die Auswahl von Grund Nr. 1 beim Transaktionsabbruch nicht mehr als ungerechtfertigt ansehen sollte, denn er will ja scheinbar den Artikel nicht mehr haben, wenn er auf deine beiden vorherigen Lösungsansätze nicht einsteigt.
    • Laurynn schrieb:

      Ist die Software wirklich so intelligent, zu bemerken, ob die hinterlegte Lieferadresse zur gewählten Versandart passt? ?(

      Ich behaupte:

      ... dass sie so "intelligent" zu sein hat. Sonst hat mein Erfüllungsgehilfe ebay da ganz einfach Mist gebaut.

      Quellcode

      1. IF lieferadresse IS Packstation AND gewählte_Versandart IS Hermes THEN
      2. DO meckern
      3. ENDIF


      Laurynn, diese "Intelligenz" sind drei Zeilen Programmcode. Ich will aber nicht abstreiten, dass die Intelligenz der ebay-Bastelhamster es schafft, da drunter noch 'nen Limbo zu tanzen.

      Laurynn schrieb:

      Aktuell ist die Einschränkung des Käuferkreises auf Basis von Lieferorten tatsächlich an die örtlichen Angaben gebunden, und nicht daran, wie der Käufer letztlich an sein Paket kommt.

      Ok, dann eben "örtliche Angabe". Du (bzw ebay) beziehst das ausschliesslich auf das Land. Was ist mit Inseln? Es ist vollkommen egal, wohin ich nicht liefere, wenn ich das dem System angebe hat sich ebay daran zu halten. Ist Bestandteil unseres Nutzungsvertrages. Hält sich ebay nicht daran, hat ebay seine vertraglichen Pflichten verletzt.

      Laurynn schrieb:

      Wenn der Käufer auf den Artikel bietet, weiß das System aber im Vorfeld nicht, welche Versandoption der Käufer in der Kaufabwicklung auswählen wird. Umsetzen ließe sich das aber wohl nur dann, wenn man einfach generell die Angabe einer Postfiliale/Packstation verhindert.

      Wenn der Käufer auf einen Artikel bietet weiss das System, welche primäre Lieferadresse im Account hinterlegt ist. Wählt er dann eine Versandart, die (drei Zeilen Code....) nicht zu seiner hinterlegten Lieferadresse passt, dann kann ihn das System bemeckern. Indem es ihm z.B. sagt, dass er eine andere Versandart wählen muss, die
      1.) vom Verkäufer angeboten wird und
      2.) seine Lieferadresse beliefert
      oder
      1.) er eine alternative Lieferadresse angeben muss, die
      2.) zu der ausgewählten Versandart passt.

      Denn eine Kleinigkeit übersiehst Du dabei. Als Verkäufer, egal ob gewerblich oder privat kann ich den Vertrag gar nicht auflösen. Als Käufer kann er das. Wenn er bei einem gewerblichen VK gekauft hat. Sonst hat er nämlich nicht mal ein Widerrufsrecht und klebt am Vertrag wie die Fliege am Leim. Und es setzt voraus, dass der Käufer den Vertrag überhaupt auflösen will. Will er nicht, haben wir ein kleines Problem. Dann haben wir nämlich einen Vertrag geschlossen, der dem Wortlaut nach einen Versand an eine Adresse zu bestimmten Kosten umfasst. Und zumindest die Kosten sind dann nicht verhandelbar.

      Laurynn schrieb:

      Wenn du es mit einem Überweisungszahler zu tun hast, hindert dich aber niemand daran, mit dem zu kommunizieren.

      Ich weiss das. Ich habe schliesslich 100% Überweisungszahler, die zu ungefähr 0% die Kaufabwicklung benutzen. Aber ich bin da wohl eher der Sonderfall. Die Regel dürfte sein, dass 100% der Käufer die Kaufabwicklung benutzen und dann 80% mit Paypal zahlen. Was machen wir also mit diesen 180%? Gnadenlos beliefern? Das führt garantiert zu positiven Kauferlebnissen in Menge. (Oder wollte ich schreiben: "positiv zu Kauferlebnissen mit Mängeln"?)

      riverside schrieb:

      ok, man soll also die standardfragen kopieren und durch die eigenen ersetzen, die genauso lauten.

      funktioniert das auch bei privaten oder nur bei gewerblichen vk?

      Ob das auch bei privaten funktioniert weiss ich nicht. Theoretisch sollte das gehen. Probier es einfach aus.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • In diesem Transaktionsbericht gibt es einmal die Rubrik "Rückgaben: Artikel nicht wie beschrieben" und "Offene Fälle: Artikel nicht wie beschrieben".
      Worin liegt denn im Ablauf und der Handhabe der Unterschied?
      Und für mich nach wie vor unklar: Kann ein daraus resultierender Mangel ohne PayPal-Zahlung bzw. Ebay-Garantie durch Übergabe an den KD überhaupt vermieden werden?
      Weiß das jemand bzw. hat damit praktische Erfahrungen?
      Ich bin da etwas unbedarft, denn bisher stand ja die schnelle Problemlösung im Vordergrund, das soll ja aufgrund notwendiger Mängelvermeidungsstrategien offenbar künftig nicht mehr so sein.

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    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Quellcode

      1. IF lieferadresse IS Packstation AND gewählte_Versandart IS Hermes THEN
      2. DO meckern
      3. ENDIF



      /OTon

      Bei (komplexen?) Objekten von Typ <Packstation> oder <Hermes> erwarte ich Definition von wenigstens 10 exceptions! ;)

      /OToff
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Du (bzw ebay) beziehst das ausschliesslich auf das Land. Was ist mit Inseln?

      Beim nationalen Versand weiß ich, dass man die ostfriesischen Inseln, die nordfriesischen Inseln und Hiddensee gezielt ausschließen kann... Die britischen Inselgruppen leider nicht :(

      Und nur so nebenbei hab ich grad in der Ausschlussliste auch gefunden, dass man Postfächer und Packstationen ausschließen kann... :whistling:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Gnadenlos beliefern? Das führt garantiert zu positiven Kauferlebnissen in Menge.

      Im Lichte meiner neuen Erkenntnisse... Packstationen einfach ausschließen...

      Wie heißt es doch gleich... Man kann alt werden wie ne Kuh... Und lernt trotzdem noch dazu?

      Mirabella Neumann schrieb:

      Weiß das jemand bzw. hat damit praktische Erfahrungen?

      Leider keine Praxiserfahrungen... :(
    • Laurynn schrieb:

      Im Lichte meiner neuen Erkenntnisse... Packstationen einfach ausschließen...


      tja, ich dachte DAS wäre schon klar gewesen

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Beispiel: ich hab hier gerade einen, der wohnt in einer Blechkiste (nennt sich Packstation) und will Hermes Versand haben. Da ich aber mit Hermes kein Pack beliefere, egal in welcher Station habe ich natürlich Pack und Station nebst Postfächren ausgeschlossen.


      Wie heißt es doch gleich... Man kann alt werden wie ne Kuh... Und lernt trotzdem noch dazu?
      ... früher oder später ... :whistling:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Stubentiger schrieb:

      tja, ich dachte DAS wäre schon klar gewesen

      Ja, neee... Also mir eben nicht...

      Jetzt ergibt der Einwand vom Bastelhamster für mich quasi erst nen Sinn... Wenn er also die Packstationen ausgeschlossen hat, und die Käufer trotzdem auf seine Angebote bieten können, dann würd ich jeden einzelnen solchen Fall an die Technik weiter leiten...

      Ich kann mich ja mal umhören, aber ich kann mich nicht erinnern, irgendwann mal davon gelesen zu haben, dass ein solcher Bug bekannt wäre...

      Bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass es sich lediglich um ein Handling-Problem handelt... Sorry, my bad :O
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Laurynn schrieb:

      Wenn der Käufer auf den Artikel bietet, weiß das System aber im Vorfeld nicht, welche Versandoption der Käufer in der Kaufabwicklung auswählen wird. Umsetzen ließe sich das aber wohl nur dann, wenn man einfach generell die Angabe einer Postfiliale/Packstation verhindert.

      Wenn der Käufer auf einen Artikel bietet weiss das System, welche primäre Lieferadresse im Account hinterlegt ist. Wählt er dann eine Versandart, die (drei Zeilen Code....) nicht zu seiner hinterlegten Lieferadresse passt, dann kann ihn das System bemeckern. Indem es ihm z.B. sagt, dass er eine andere Versandart wählen muss, die
      1.) vom Verkäufer angeboten wird und
      2.) seine Lieferadresse beliefert
      oder
      1.) er eine alternative Lieferadresse angeben muss, die
      2.) zu der ausgewählten Versandart passt.

      öh... das tut das system doch.
      die kaufabwicklung hast du bei dir deaktiviert (hat dich sicher keiner zu gezwungen), also auch die vorteile derselben. die kaufabwicklung verweigert den abschluss derselben, wenn man eine packstation-adresse angibt und der vk das als lieferadresse ausgeschlossen hat. hab ich kürzlich erst selbst gehabt: ein hinweis in rot springt einen an.
      man kann die KA nur abschliessen, wenn man die adresse ändert - ohne abschluss der KA kommt man nicht an die bankdaten bzw. kann auch nicht mit paypal zahlen. wenn man als vk also nicht mit hermes an eine packstation liefern wollen muß (oder so), der muß dies als lieferort in den ebay-einstellungen ausschliessen.
      dann passiert sowas nicht mehr und der käufer lernt: packstation = nur DHL.

      alternative:
      man besorgt sich die anmeldedaten des käufers und schickt das paket dahin, wenn man kein paypal anbietet oder man tut was durchgeknalltes und schreibt dem käufer einfach, wo das problem ist.
      sollte beides kein problem sein.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:


      riverside schrieb:

      ok, man soll also die standardfragen kopieren und durch die eigenen ersetzen, die genauso lauten.

      funktioniert das auch bei privaten oder nur bei gewerblichen vk?

      Ob das auch bei privaten funktioniert weiss ich nicht. Theoretisch sollte das gehen. Probier es einfach aus.

      würde ich tun, wenn ich es denn mal fände... :O




      Laurynn schrieb:


      Jetzt ergibt der Einwand vom Bastelhamster für mich quasi erst nen Sinn... Wenn er also die Packstationen ausgeschlossen hat, und die Käufer trotzdem auf seine Angebote bieten können, dann würd ich jeden einzelnen solchen Fall an die Technik weiter leiten...

      nicht notwendig.
      du solltest wissen, das löschbert bei sich die kaufabwicklung deaktiviert hat.
      das wird der grund für diese problematik sein, denn wär die KA aktiviert, dann würde der käufer nicht an die bankdaten kommen können bzw. müsste die adresse entsprechend ändern.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Wir haben uns nun höchstwahrscheinlich entschieden das Ebay Kasperl Theater nicht mehr mit zu machen und im Juni auszusteigen.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral