pandarul schrieb:
Löschbert Bastelhamster schrieb:
Direkter Tip vom Support: wenn Du einen UPI geöffnet hast und keine Zahlung bekommst, dann mach den auch mit genau diesre Angabe zu. Und ja, es ist mir scheissegal, ob der Käufer ein Widerrufsrecht hat. Das darf er haben und meinetwegen auch nutzen. Nicht zu zahlen ist aber trotzdem ein Verstoß gegen die ebay-AGB und die Verwarnung durch ebay wegen den nichtbezahlten Artikels hemmt das Widerrufsrecht in keinster Weise. Hat genau genommen überhaupt nichts miteinander zu tun. Die Definition im Nutzungsvertrag lautet: der Käufer hat nicht bezahlt. Von "unberechtigterweise" steht da kein Wort.
Davon ab, daß in @Mirabellas Fall tatsächlich gezahlt wurde, wäre ich mit solchen Ratschlägen vorsichtig.
Du könntest an jemanden wie mich als Käufer geraten.
Außerdem ist nach so einer Aktion ja ne negative BW fällig, dann hast du deinen Mangel so oder so.
Richtig, ich wäre da auch vorsichtig.
Mein Rat in dem Zusammenhang wäre, den Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels, wenn der Käufer gezahlt hat, einfach so lange offen zu lassen, um sich die Möglichkeit zu erhalten, den gegebenenfalls noch in einen Transaktionsabbruch umzuwandeln (der entsprechende Link dazu ist auf der Seite, wo man den Fall schließt UNTERHALB der Schließen-Schaltfläche).
Der Haken ist halt, dass man das nur bis spätestens zum 36. Tag nach Angebotsende machen kann, weil der Fall dann ja automatisch geschlossen wird. Und wenn man dann die Frist verpasst, hat man zumindest immer noch die Möglichkeit, auf Kulanzbasis um Erstattung zu bitten.
Das ist sicherlich keine ideale Lösung... Aber zumindest eine, mit der man arbeiten kann... Sofern man nicht ständig mit solchen Käufern zu tun hat.