Neue Verkäuferstandards ab August

    • karakorum666 schrieb:

      Ich dagegen kann mich an keine einzige Ebay-Neuerung erinnern, die von Anfang an problemlos geklappt hätte.


      LÜGNER!

      Was war denn mit der letzten Gebühren- und Provisionsanpassung? Da hat sich kein einziger Verkäufer beschwert er hätte eine zu niedere Rechnung bekommen.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Dass Ebay bei der Berechnung der Quengel-Quote nicht nur Fälle falsch einfließen lässt, sondern auch Sternchen, das kann ich mir kaum vorstellen.

      Aber Ebay toppt ja öfters jede Vorstellungskraft.

      Ja. Tun sie. Insbesondere dann, wenn die Bewertung, die zusammen mit den DSR abgegeben wurde, gemäß den ebay-Richtlinien zur Entfernung von Bewertungen durch ebay rückstandsfrei (öööhmmm...) gelöscht wurde.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ich bin ja mal gespannt, ob ab "Ende April" auch die rückwirkenden Sternchenbewertungen zugeordnet werden. Das kann dann aber eigentlich nicht im Sinne der K sein, die die Abgabe anonym wähnten.

      bin gespannt, wie das überhaupt gemacht werden soll mit den DSR.
      sieht man die dann im vk-cockpit, im bewertungsportal oder ganz woanders - gabs dazu schon einen hinweis?
      als ich kürzlich in den news nachsehen wollte kam da jedesmal nur "too many connections" X/
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Noch schlimmer sind diese Änderungen für Dienstleister, diese passen überhaupt nicht!
      Ich bin zur Zeit Top Verkäufer, würde aber rausfliegen als überdurchschnittlich nach den neuen AGB´s.

      Grund? Ich biete Reparaturen an, diese kann ich erst durchführen wenn die Geräte bei mir sind. Die Werktage sind also nicht nach Zahlungseingang sondern wie in der Artikel Beschreibung angegeben nach Werktagen nach erhalt des Gerätes zu rechnen.

      Leider, schicken viele das Gerät sehr spät - stellen dann eine Frage, wie lange die Reparatur dauert etc. und öffnen hiermit automatisch einen Fall.
      Nun ist dies ein Mangel - sehr schön von ebay. Ab sofort musste ich die Werktage auf das vierfache hochsetzen bei den Versandinformationen, was die Kunden auch verunsichert, aber ansonsten fliege ich ja auch ebay raus, da ich ja ein unterdurchschnittlicher Verkäufer bin Plötzlich.

      Als Dienstleister gibt es sowieso kein Top Verkäufer Rabatt oder einen besseren Platz bei der Suche inzwischen, daher reicht es mir wenn ich normaler Verkäufer bin, aber dank ebay muss ich jetzt alles tun damit ich nicht rausfliege.
    • Nein, es ist eine Grauzone. Ich habe dieses mit dem eBay Support besprochen und auch die Sicherheitsprüfung durchgestanden, daher wird es wohl kein Probleme geben.
      Rechtlich gesehen, ist die Versandzeit Angabe da es sich hier nicht um den Warenverkauf handelt, etwas anderes.

      Schließlich kommt das Gerät ja auch nicht zurück bei den Angaben die oben stehen, wie denn wenn ich das Gerät gar nicht habe. Notfalls wenns ne Abmahnung gibt, da es hier um die Existenz geht werde ich das vor Gericht diskutieren, aber dann müsste man 90 % der Anbieter zur Zeit abmahnen, da das Datum oben entweder mit der Artikelbeschreibung nicht zusammenpasst oder die angaben auch nicht stimmen können.

      Es ist einfach nicht Möglich, hier anderes zu reagieren. Einen ebay Käuferschutz gibt es sowieso nicht bei Dienstleistungen, daher ist die frage wieso überhaupt ein Fall geöffnet werden kann, vor einem Jahr war dies noch nicht Möglich.

      Die Fälle werden von Kundendienst immer zu meinen Gunsten geschlossen, nur muss ich nun betteln das niemand die Fälle selber schließt.

      Geld wird nun, wo ein anderer Wettbewerber gegen Paypal vorgegangen ist auch nicht mehr gesperrt, dies ist nämlich garnicht erlaubt bei Dienstleistleistungen rechtlich, Paypal verstößt so gegen die eigenen AGB´s.

      Die Leute sollten bei dem Frage stellen deutlicher hingewiesen werden, das ein Fall geöffnet wird.

      50 % aller Fälle schließen die Kunden leider sofort wieder, so das dies nun ein negatives Merkmal ist.
      Die Kunden wollten keinen Fall öffnen und auch wenn das Gerät nicht zurückkommen würde, so gibt es keinen Käuferschutz, auch nicht bei "weicht der Beschreibung ab"

      Gesetzlich, liegt auch die Beweislast in den meisten Dingen bei den Kunden, die Gesetzeslage ist ganz einfach etwas anderes als beim Verkauf von Waren.

      Ebay scheint aber Dienstleister garnicht mehr haben zu wollen, sonst würden bei Änderungen wie früher dieser Bereich extra gemacht werden.

      Früher gab es keine Fälle, wie will ebay den auch eine Reparatur nachvollziehen? Ein Top Verkäufer oder ebay Garantie wurde auch endlich rausgenommen im Dienstleistungsbereich, da es diese ja auch nicht gibt. Rabatt gibs deswegen auch keinen mehr.
    • Einer deiner Mitbewerber hat es geschafft sich gegen PayPal durchzusetzen?
      Wie hat er das denn gemacht?
      Hat er das nur für sich oder für alle erreicht?
      Ansonsten, man kann nur hoffen, dass Ebay mit diesen automat. Falleröffnungen wieder zurückrudert. Wir hatten davon noch nicht viele, aber bei bestimmten Branchen bzw. Versandarten oder solchen Konstellationen wie bei dir, scheint es wirklich schlimm zu sein.
      Aber, das gibt es jetzt schon rund ein Jahr, glaube ich.....nur, gab es da noch nicht dieses neue Quengelmodell.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Einer deiner Mitbewerber hat es geschafft sich gegen PayPal durchzusetzen?
      Wie hat er das denn gemacht?
      Hat er das nur für sich oder für alle erreicht?
      Ansonsten, man kann nur hoffen, dass Ebay mit diesen automat. Falleröffnungen wieder zurückrudert. Wir hatten davon noch nicht viele, aber bei bestimmten Branchen bzw. Versandarten oder solchen Konstellationen wie bei dir, scheint es wirklich schlimm zu sein.
      Aber, das gibt es jetzt schon rund ein Jahr, glaube ich.....nur, gab es da noch nicht dieses neue Quengelmodell.
      Nein, das ist wohl falsch rüber gekommen. Es wurde nur erreicht, das Paypal bei Dienstleistungen das Geld nicht mehr sperrt wenn ein Fall geöffnet wird innerhalb von ebay.
      Fälle können weiter geöffnet werden etc. Nur wenn eine Dienstleistung erbracht wurde, das Geld gesperrt wird befindet sich der Käufer schon im Zahlungsverzug.

      Es gelten andere Gesetze, Beweislast etc. der Käufer hat es schwieriger hier irgendetwas zu erreichen, beim Warenkauf ist dies halt alles einfacher.
    • Ich fordere die Erhöhung der Gängelquote für Top-Verkäufer auf 5%
      denn die Deppenquote steigt in letzter Zeit dev. exponentiell an :)

      Einkauf der Ware Freitag abend 18:00
      Samstag versendet
      Dienstag morgen, 9:00 Nachricht --> Wo bleibt meine Ware?!!
      göttlich ^^
    • Schmibato schrieb:

      Ich fordere die Erhöhung der Gängelquote für Top-Verkäufer auf 5%
      denn die Deppenquote steigt in letzter Zeit dev. exponentiell an :)

      Einkauf der Ware Freitag abend 18:00
      Samstag versendet
      Dienstag morgen, 9:00 Nachricht --> Wo bleibt meine Ware?!!
      göttlich ^^
      Passiert mir wegen den Angegeben Versandzeiten ca. 7 mal im Monat - daher würde ich sogar wie beschrieben aus ebay rausfliegen.
      Leider schließt die hälfte der Leute die fälle direkt, bevor ich den Kundenservice Informieren kann - weil der Fall unabsichtlich geöffnet wurde. ( es wurde nur eine Frage gestellt)
      Daher habe ich dann schon ca. 4 Mängel im Monat bei 100 Transaktionen, toll ebay...
    • giga85 schrieb:

      Leider schließt die hälfte der Leute die fälle direkt, bevor ich den Kundenservice Informieren kann - weil der Fall unabsichtlich geöffnet wurde. ( es wurde nur eine Frage gestellt)


      Dann hast Du sowieso einen Mangel. Ist nicht an ebay übergeben worden.

      Kleiner Tip von mir: kopiere dir die Standardfragen bei ebay und ersetze sie durch eigene die genauso lauten. Das sollte dazu führen, dass das System nicht erkennen kann, dass die Frage "Wo ist mein Artikel" lautete.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      giga85 schrieb:

      Leider schließt die hälfte der Leute die fälle direkt, bevor ich den Kundenservice Informieren kann - weil der Fall unabsichtlich geöffnet wurde. ( es wurde nur eine Frage gestellt)


      Dann hast Du sowieso einen Mangel. Ist nicht an ebay übergeben worden.

      Kleiner Tip von mir: kopiere dir die Standardfragen bei ebay und ersetze sie durch eigene die genauso lauten. Das sollte dazu führen, dass das System nicht erkennen kann, dass die Frage "Wo ist mein Artikel" lautete.
      Danke für den Tipp hierauf bin ich noch nicht gekommen. Ich habe um das ganze zu umgehen halt die Versandzeit mehr als das doppelte eingestellt.
      Wäre im Warenverkauf ein Verbot, sogar abmahnfähig da in der Beschreibung etwas anderes steht an Bearbeitungszeit.
      Aber als Dienstleister, kann ich keine Angaben zum Lieferzeitpunkt machen, da auch der Beschreibung nur die ungefaire Bearbeitungszeit angegeben ist, diese läuft aber erst nach Erhalt des Gerätes

      Ich hoffe das mir dies wenigsten einige Fälle weniger bringt, dazu werde ich die Verkaufszahlen auf 400 bringen in 3 Monaten, damit nicht die letzten 12 Monate berücksicht werden ( dann würde ich sowieso rausfliegen) Von den Sternen habe ich von 1200 Leuten gerade mal 5 Mängel in einem Jahr...
    • Hmm ne leider nein, aber das wollte ich auch gerade fragen ob die jemand sieht und wenn ja wo :)

      naja langsam bin ich echt genervt....mit 2 neutralen und sonst bei den Sternen 4,9/5,0/4,9/4,9 ist man bei ebay ja nur überdurchschnittlich ab August hahaha, göttlich ^^
      Ach und erklären sie mal einem Kunden er muss einen Fall zur RÜckgabe öffnen, da man nachdem vom Verkäufer schon einer wgen nicht bezahlt geöffnet wurde und dann doch bezahlt wurde, Artikel aber aufgrund des Widerrufsrechts zurückgeht, man keinen Fall öffnen kann, aber bevor man die Rückzahlung durchführt ja einen öffnen muss :)
      Lächerlich, was ist so schwer daran eine Routine einzubauen und einen Eintrag im Aktionsmenü "Käufer macht von Widerruf gebruach" dadrauf klicken, geld zurück, verkaufsprovision zurück, kein Fall und nix? is wohl zu kompliziert zu programmieren und würde ja zu einem halwbegs positiven Verkaufserlebnis führen, trotz Rückgabe ^^

      ps.: Jemand einen blassen Schimmer ob die Käufer darüber informiert werden, das bereits 3 Sterne bei AB als Mangel zählen? Glaub mus wirklich mal einen Brief verfassen und an eBay senden... die AB nutzt eh jeder nur bis zum Galeriebild!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Schmibato ()

    • Ich finde das Schreiben bezügl. der Sternchenbewertung ab "Ende April" nicht sehr eindeutig.
      Nicht unwahrscheinlich, dass nur schlechte Sternchen bei Versandzeit und Artikelbeschreibung zugeordnet und in diesem Transaktionsmängelbericht ausgewiesen werden.
      Spalten hierfür sind ja vorhanden.
      D.h. wenn wir nichts sehen, dann bedeutet das, dass wir seit Ende April noch von schlechten Sternchen in diesen beiden Bereichen verschont geblieben sind.
      Ist nur eine Vermutung, nachdem ich mir die diesbezügl. News noch einmal durchgelesen habe.

      Bietest du den vereinfachten Rückgabeprozess an? Dann kann der K evtl. auch nach vorheriger Falleröffnung den Transaktionsabbruch einleiten, ansonsten wird das nicht gehen.
      Falls es Probleme gibt, frage besser vorher Laurynn, sie schaut hier ja relativ regelmäßig rein, nicht dass eine falsche Vorgehensweise dann auch wieder zu einem Mangel führt.
      Das ist uns kürzlich bei dieser Konstellation passiert.

      Ist der Nichtzahlerfall noch offen? Dann schaue mal, ob man ihn noch in einen TA umwandeln kann. Ich meine davon habe Laurynn erzählt, aber ich finde bei einem zur Zeit noch offenem Fall so eine Möglichkeit ehrlich gesagt nicht.

      Da die K bisher nicht darüber informiert wurden, dass 1/2 Sternchen-Bewertungen für den VK fatal werden können, werden sie bezügl. der 3-Sternebewertung bezügl. AB vermutlich auch nicht informiert.
    • Soweit ich informiert bin, ist es nicht beabsichtigt, die "alten" Sternchenbewertungen öffentlich zu machen, sondern man sieht, welche Sterne abgegeben wurden für die Bewertungen, die ab dem 29.04. vorgenommen worden sind... Und das verzögert sich wohl noch ein wenig :(

      Lächerlich, was ist so schwer daran eine Routine einzubauen und einen Eintrag im Aktionsmenü "Käufer macht von Widerruf gebruach" dadrauf klicken, geld zurück, verkaufsprovision zurück, kein Fall und nix? is wohl zu kompliziert zu programmieren und würde ja zu einem halwbegs positiven Verkaufserlebnis führen, trotz Rückgabe ^^


      Die Routine ist eingebaut, und nennt sich, wie Mirabella schon genannt hat, das vereinfachte Rückgabeverfahren. Das kannst du als Verkäufer in deinen Einstellungen aktivieren.

      Der Käufer bekommt immer den Link "Artikel zurückgeben" angezeigt. Er erhält allerdings die Meldung, dass er sich beim Verkäufer melden soll, wenn dieser das Rückgabeverfahren nicht aktiviert hat.

      Ansonsten gebe ich auch dir gerne den Hinweis, einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels nicht zu schließen, wenn die Zahlung eingegangen ist. Ein geöffneter Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels schließt sich am 31. Tag nach Eröffnung bzw. am 37. Tag nach Angebotsende selbst.

      Davor hast du allerdings noch die Möglichkeit, einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels in einen Transaktionsabbruch umzuwandeln. Den Link dazu findet man im geöffneten Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels UNTERHALB der "Schließen"-Schaltfläche :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Laurynn ()

    • Naja ist schwer den Fall für einen nicht gezahlten Artikel offen zu lassen, wenn der Kunde per Paypal zahlt und damit automatisch geschlossen wird :)
      Naja der Kunde war gottseidank erfahren mit 1200 bewertungen und hat dann die Rückgabe gestartet, ist also alles gut gegangen. Finde es nur prinzipiell nicht gut, das wenn der V einen Fall wegen nicht zahlen eröffnet hat, dieser dann durch Zahlungseingang geschlossen wird und der K dann vom Widerruf gebrauch macht da Artikel nicht zusagt und einen anderen gekauft hat, das man dann als V keinen Fall öffnen kann zu "K sendet den Artikel zurück und wünscht Rückerstattung" Musst doch zugeben das soetwas unlogisch ist. Nur weil jemand nach 3 wochen Zahlt heißt es ja nicht das ihm der Artikel gefällt und keien RÜckgabe durchführt :P

      Ps.: Die vereinfachte RÜckgabe ist aktiviert :) ich finde nur man könnte das alles noch viel einfacher gestalten :]
      Und der K muss das ganze ja auch schließlich nutzen!

      Naja wird schon alles irgendwie schief gehen :) momentan hab ich eh eher ein Problem das ein K zwei mal überwiesen hat und nun seit 2 Wochen Nachrichten Telefon sms usw schicke damit ich die bankdaten bekomme zur RÜcküberweisung der Doppelzahlung und einfach keine Reaktion kommt ^^
      Schon geil so der eine oder andere K ?( ?( vorallem da zuvor noch reger Nachrichtenkontakt war bez. das der Artikel dringend benötigt wird udn umschnellen Versand gebeten wurde

      Ahhhja ist ja noch etwas zeit bis August, mal sehen was ich da noch so ändert und tut bei der Gängelquote und den Stars ^^
    • Schmibato schrieb:

      Naja ist schwer den Fall für einen nicht gezahlten Artikel offen zu lassen, wenn der Kunde per Paypal zahlt und damit automatisch geschlossen wird

      Da hast Recht... Das in dem Fall isses blöd... Da kann man sich aber im Zweifelsfall an den Kundenservice wenden.

      Schmibato schrieb:

      Musst doch zugeben das soetwas unlogisch ist.

      Meine, private Meinung: Ja, isses.

      Schmibato schrieb:

      Die vereinfachte RÜckgabe ist aktiviert ich finde nur man könnte das alles noch viel einfacher gestalten
      Und der K muss das ganze ja auch schließlich nutzen!

      Wenn's eingeschaltet ist, und der Käufer nicht von selbst auf die Idee kommt, muss man es ihm halt im Zweifelsfall erklären. Das geht den Menschen wie den Leuten ;)

      Schmibato schrieb:

      Ahhhja ist ja noch etwas zeit bis August, mal sehen was ich da noch so ändert und tut bei der Gängelquote und den Stars

      Ja nee... Die Mängel, die du dir nach den neuen Kriterien jetzt schon einhandelst, zählen ja in die Bewertung zum 20. August schon mit rein... Bei Verkäufern, die im 12-Monats-Zeitraum beurteilt werden ja sowieso, und für die Verkäufer, die im Dreimonats-Zeitraum beurteilt werden, wirds seit gestern interessant. Wenn es jetzt also schon bescheiden anläuft, dann pass bitte auf.
    • Sollten die Sternchenbewertungen nicht transparenter bzw. nachvollziehbarer werden?
      Wenn die 3-Sterne Bewertungen für die AB nicht rückwirkend sichtbar werden, aber dennoch in die Bewertung des VK-Standards im August einfließen, dann ist aber nix mit Transparenz.
      Zumindest nicht für jene VK, die nach dem 12-Monatszeitraum beurteilt werden.
      Dann darf man sich also überraschen lassen, wann sie aus der Bewertung rausfliegen, weil man es ja nicht nachvollziehen kann?