Heiner.Hemken schrieb:
PeterPan321 schrieb:
...
Mal sehen wie das läuft. Die Kosten haben sich aber insgesamt für den Schuldner mittlerweile auf fast das Dreifache des ursprünglichen Wertes hochgeschaukelt.
Dann solltest Du darauf achten, dass das Eintreiben die normale Verjährungsfrist, der die nicht titulierten Kosten unterliegen, nicht überschreitet, sonst kann sich der Schuldner auf die der Einrede der Verjährung für diese Kosten berufen.
Danke dir für den Hinweis. Da hab ich ja noch "ein wenig" Zeit.