Hilfe beim Erstellen der ersten Artikel und Shop-Einstellungen

    • Hilfe beim Erstellen der ersten Artikel und Shop-Einstellungen

      Hallo

      ich bin neu hier und habe eine frage. Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und bei Ebay einen Basic Shop eröffnet, ich denke ich habe alles richtig gemacht bin mir da aber nicht sicher ?( , kann mir jemand helfen das zu prüfen. z.b weis ich nicht wo ich meine vom Finanzamt erhaltene Steuernummer hinterlegen muß. Meine AGB und Wiederuf werde ich mir wohl vom Händlerbund erstellen laßen, kostet zwar jeden Monat 30 euro aber was ich so lese mit Abmahnungen, scheint das wohl wichtig zu sein.

      Wen mir jemand helfen könnte wäre echt super, muß auch nicht um sonst sein.

      Vielen dank im vorraus :)
    • Hallo,
      Deine "normale" Steuernummer kannst und brauchst Du nicht hinterlegen und auch sonst nirgends im Internet.
      (Sie ist nur auf Rechnungen anzugeben, sofern Du keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt.)
      Solltest Du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt und erhalten haben, ist diese bei eBay unter
      eBay-Konto > Einstellungen > Einstellungen für gewerbliche Verkäufer > Nettorechnungsberechtigt (Status)
      zu hinterlegen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von testing* ()

    • pcdunkelelf schrieb:

      z.b weis ich nicht wo ich meine vom Finanzamt erhaltene Steuernummer hinterlegen muß
      als steuerlicher Klein-Unternehmer ist es sinnvoll die USt-ID (die nichts mit der Umsatzsteuer zu tun hat) zu beantragen und -
      nach Erhalt- bei Ebay zu hinterlegen.

      den Ablauf der Beantragung kannst Du Dir hier durchlesen:

      bzst.de/DE/Steuern_Internation…dNr/Vergabe_FAQ_node.html

      sobald Du den Bescheid über die USt-ID des Bundeszentralamts für Steuern erhalten hast stellst Du bei Ebay den Antag auf Ausstellung von sog. "Netto"-Rechnungen - hierfür lädst Du eine Kopie des Bescheides (direkt bei Ebay) hoch:

      pages.ebay.de/help/sell/vat-business.html

      sobald Du alle erforderlichen Daten vom Händlerbund erhalten hast (WRB, AGB) musst Du diese in Deinem Gewerblichen Mitgliedskonto hinterlegen:

      pages.ebay.de/help/sell/businessinformation.html

      pages.ebay.de/gewerblicheverkaeufer/

      bei Dir - als neuem Gewerblichen VK- kommt eine Ebay-Besonderheit zum Tragen:

      bei einem neuem Gewerblichen VK werden die hinterlegte WRB/AGB erst ab dem zweiten eingestellten Artikel auf den Ebay-/Artikelseiten angezeigt:

      pages.ebay.de/help/sell/your-return-policy.html

      deswegen ist es mehr als sinnvoll mindestens 2 Artikel zum Verkauf einzustellen ;)

      dazu die Besonderheit der Ebay-Gebührenrechnung beachten -
      auch wenn Du als steuerlicher Klein-Unternehmer auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichtest (ebenso auf den Vorsteuerabzug) ist
      die Ebay-Rechnung im Rahmen der jährlichen Umsatzsteuer-Erklärung, die Du auch als Klein-Unternehmer abzugeben hast, anzugeben.....
      und natürlich zu bezahlen....

      der Vorteil liegt in der Änderung der Bemessungsgrundlage:

      wenn Du Ebay-Netto-Rechnungen bekommst (die dann als Bemessungsgrundlage für die Deutsche Umsatzsteuer dienen) zahlst Du eben "nur" die deutsche Umsatzsteuer auf den Nettobetrag -
      NICHT auf den "Bruttobetrag" (dieser ist ja inkl. Luxemburger USt!)....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • pcdunkelelf schrieb:

      bei Ebay einen Basic Shop eröffnet

      ein shop bedeutet, du mußt paypal anbieten (soweit ich weiß).
      du mußt überlegen, ob es dir das wert ist, denn paypal kann mehr probleme verursachen, als du vielleicht ahnst - zb das einer behauptet, die ware nicht bekommen zu haben, den käuferschutz für sich beansprucht und am ende geld & ware hat.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Vielen dank an alle die mir so nett geholfen haben

      :P Vielen dank allen :P

      cody7888a schrieb:

      pcdunkelelf schrieb:

      z.b weis ich nicht wo ich meine vom Finanzamt erhaltene Steuernummer hinterlegen muß
      als steuerlicher Klein-Unternehmer ist es sinnvoll die USt-ID (die nichts mit der Umsatzsteuer zu tun hat) zu beantragen und -
      nach Erhalt- bei Ebay zu hinterlegen.

      den Ablauf der Beantragung kannst Du Dir hier durchlesen:

      bzst.de/DE/Steuern_Internation…dNr/Vergabe_FAQ_node.html

      sobald Du den Bescheid über die USt-ID des Bundeszentralamts für Steuern erhalten hast stellst Du bei Ebay den Antag auf Ausstellung von sog. "Netto"-Rechnungen - hierfür lädst Du eine Kopie des Bescheides (direkt bei Ebay) hoch:

      pages.ebay.de/help/sell/vat-business.html

      sobald Du alle erforderlichen Daten vom Händlerbund erhalten hast (WRB, AGB) musst Du diese in Deinem Gewerblichen Mitgliedskonto hinterlegen:

      pages.ebay.de/help/sell/businessinformation.html

      pages.ebay.de/gewerblicheverkaeufer/

      bei Dir - als neuem Gewerblichen VK- kommt eine Ebay-Besonderheit zum Tragen:

      bei einem neuem Gewerblichen VK werden die hinterlegte WRB/AGB erst ab dem zweiten eingestellten Artikel auf den Ebay-/Artikelseiten angezeigt:

      pages.ebay.de/help/sell/your-return-policy.html

      deswegen ist es mehr als sinnvoll mindestens 2 Artikel zum Verkauf einzustellen ;)

      dazu die Besonderheit der Ebay-Gebührenrechnung beachten -
      auch wenn Du als steuerlicher Klein-Unternehmer auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichtest (ebenso auf den Vorsteuerabzug) ist
      die Ebay-Rechnung im Rahmen der jährlichen Umsatzsteuer-Erklärung, die Du auch als Klein-Unternehmer abzugeben hast, anzugeben.....
      und natürlich zu bezahlen....

      der Vorteil liegt in der Änderung der Bemessungsgrundlage:

      wenn Du Ebay-Netto-Rechnungen bekommst (die dann als Bemessungsgrundlage für die Deutsche Umsatzsteuer dienen) zahlst Du eben "nur" die deutsche Umsatzsteuer auf den Nettobetrag -
      NICHT auf den "Bruttobetrag" (dieser ist ja inkl. Luxemburger USt!)....
    • Vielen dank an alle die mir so nett geholfen haben

      testing* schrieb:

      Hallo,
      Deine "normale" Steuernummer kannst und brauchst Du nicht hinterlegen und auch sonst nirgends im Internet.
      (Sie ist nur auf Rechnungen anzugeben, sofern Du keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besitzt.)
      Solltest Du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt und erhalten haben, ist diese bei eBay unter
      eBay-Konto > Einstellungen > Einstellungen für gewerbliche Verkäufer > Nettorechnungsberechtigt (Status)
      zu hinterlegen.
      Vielen dank, die habe ich auch schon beantragt, kann ich schon verkaufen ohne USIN ??? Oder eher nicht.
    • Vielen dank an alle die mir so nett geholfen haben

      riverside schrieb:

      pcdunkelelf schrieb:

      bei Ebay einen Basic Shop eröffnet

      ein shop bedeutet, du mußt paypal anbieten (soweit ich weiß).
      du mußt überlegen, ob es dir das wert ist, denn paypal kann mehr probleme verursachen, als du vielleicht ahnst - zb das einer behauptet, die ware nicht bekommen zu haben, den käuferschutz für sich beansprucht und am ende geld & ware hat.
      Ich weiß, aber ich werde alles als Pakete mit Dhl versenden und da gibt es ja
      die Sendungsverfolgung Nummer vielen dank :P
    • pcdunkelelf schrieb:

      und bei Ebay einen Basic Shop eröffnet
      pcdunkelelf
      -
      durch Dein Shop-Abo bietest Du Paypal automatisch als Zahlungsmöglichkeit an -
      achte unbedingt darauf das Du "Paypal-kompatble"-Versandarten (sendungsverfolgter - "versicherter"- Versand) anbietest:

      DHL-Paket
      Hermes-Paket
      GLS
      Deutsche Post Einschreiben etc.

      Du brauchst bei einer PP-Zahlung des Käufers einen Versandnachweis -
      die DP-Quittung über bezahlte Briefmarken (oder DHL-Päckchen-Gebühren) reicht nicht aus....

      nicht-sendungsverfolgte-Versandarten und Paypal beißen sich wie der Belzebub und das Weihwasser....

      oder Du kalkulierst den "Schwund" in Deine Verkaufspreise (Festpreisartikel) mit ein....

      welche Artikel bietest Du überhaupt an - Versand innerhalb von Deutschland / Europa oder weltweit?

      dazu gibt es bei PP noch eine weitere Baustelle:

      wenn ein auswärtiger Käufer (z.B. USA) via PP.com bezahlt kann es ebenfalls zu Schwierigkeiten kommen.....

      falls Du den Versand auf "gewisse" Länder / Erdteile beschränken willst musst Du entsprechende Einstellungen im
      "eingeschränkten Käuferkreis" vornehmen.....

      (und vor allen Dingen die "Versandart": Abholung NICHT anbieten -
      Paypal und Abholung beißen sich ebenfalls......)
    • Kann ich ausser den AGb und dem Wiederruf, was wichtiges falsch machen

      Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber wenn du schon fragst und wohl ehrliche Antworten hören möchtest: Der Erfolg eines Shops hängt auch im Wesentlichen von seinem Auftritt auf. Ich war gestern so frei und habe zumindest mal die Überschrift dieses Threads fehlerfrei gestaltet. Über den Rest legen ich mal den Mantel des Schweigens. Suche dir jemanden, der Orthographie und Interpunktion beherrscht und der für dich die Texte gestaltet, sonst kann ich dir garantieren, dass ein Teil der potentiellen Kunden einen großen Bogen um dich machen werden. Wenn man am Markt erfolgreich sein will, dann gehört da weitaus mehr als ein halbwegs rechtssicher gestalteter Shop dazu. Seriöses Auftreten ist mindestens genauso wichtig.

      Edit: Und lerne bitte das Zitieren im Forum. Ich werde mal dein Neunfach-Zitat entsorgen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ok , danke für den Tipp

      biguhu schrieb:

      Kann ich ausser den AGb und dem Wiederruf, was wichtiges falsch machen

      Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber wenn du schon fragst und wohl ehrliche Antworten hören möchtest: Der Erfolg eines Shops hängt auch im Wesentlichen von seinem Auftritt auf. Ich war gestern so frei und habe zumindest mal die Überschrift dieses Threads fehlerfrei gestaltet. Über den Rest legen ich mal den Mantel des Schweigens. Suche dir jemanden, der Orthographie und Interpunktion beherrscht und der für dich die Texte gestaltet, sonst kann ich dir garantieren, dass ein Teil der potentiellen Kunden einen großen Bogen um dich machen werden. Wenn man am Markt erfolgreich sein will, dann gehört da weitaus mehr als ein halbwegs rechtssicher gestalteter Shop dazu. Seriöses Auftreten ist mindestens genauso wichtig.

      Edit: Und lerne bitte das Zitieren im Forum. Ich werde mal dein Neunfach-Zitat entsorgen.
      Wo kann ich solche Leute finden und was kostet so etwas ??


      Anmerkung: Zitat korrigiert.
    • pcdunkelelf schrieb:

      Ich werde nur in der EU verkaufen, vielen dank noch was gelernt

      gerade im Bezug auf die Paypal-Problematik "PP.de" - "PP.com" ist es sinnvoll die Länder, in die Du "dann" nicht verkaufen/versenden willst, im Eingeschränkten Käuferkreis definitiv auszuschließen -

      die Abholung nicht als separate "Versandart" anbieten sondern diese lediglich innerhalb der Artikelbeschreibung aufführen
      (falls Du überhaupt Artikel zur Abholung anbieten willst!)....
    • pcdunkelelf schrieb:

      Wo kann ich solche Leute finden und was kostet so etwas ??

      Einen Lektor, der davon lebt, wirst du nicht bezahlen können. Und auch jemand, der dies nebenbei machen könnte, wird ein erhebliches Loch in deine wahrscheinlich noch kaum vorhandenen Finanzpolster reißen. Es muss doch in deinem Bekanntenkreis jemandem geben, der in solchen Dingen halbwegs fit ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • cody7888a schrieb:


      die Abholung nicht als separate "Versandart" anbieten sondern diese lediglich innerhalb der Artikelbeschreibung aufführen
      (falls Du überhaupt Artikel zur Abholung anbieten willst!)....


      den wichtigen teil hast du hier allerdings weggelassen (der zwar steht weiter oben, aber da kann der leicht übersehen werden):
      wird der artikel abgeholt, ist eine zahlung über paypal NICHT möglich:
      paypal geht nur in verbindung mit versichertem versand (wo dann eine sendungsnr. vorliegt) - eine sendungsnr. gibts bei abholung nicht!



      achte unbedingt darauf das Du "Paypal-kompatble"-Versandarten (sendungsverfolgter - "versicherter"- Versand) anbietest:
      [...]
      Deutsche Post Einschreiben etc.


      soweit ich weiß, wird "einschreiben" nicht von paypal akzeptiert, weil auf dem beleg keinerlei empfängerdaten (name anschrift usw.) stehen - nur die sendungsnr. und auch die bestätigt nur, das irgendwas irgendwo zugestellt wurde. wie will man da nachweisen, daß das an den käufer ging und nicht der umschlag mit den fotos an onkel herbert war?

      die zusatzoption einwurf-einschreiben kostet mittlerweile 1,80 und dazu kommt dann noch das jeweilige briefporto - ein maxibrief wäre als einwurf-einschreiben (2,40 + 1,80 = 4,20) schon teurer als ein hermes-päckchen. das kostet 3,80... (versichert bis 50EUR) und das s-paket mit online-versandschein 4,50.

      darüber hinaus hat DPD sein angebot erweitert und bietet ebenfalls nun ein XS-paket an: kostet jeweils 3,90 und ist nur verfügbar, wenn das etikett online erstellt wird.
      die S-pakete sind bei DPD günstiger als bei hermes (mit onlineversandschein: 4,20 bei DPD, 4,50 bei hermes - also 30cent pro paket differenz) und alle DPD-versandscheine können nun auch online erstellt werden, man muß also nicht mehr per hand alles ausfüllen bzw. kann man auch, aber dann kostet es etwas mehr.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • biguhu schrieb:

      pcdunkelelf schrieb:

      Wo kann ich solche Leute finden und was kostet so etwas ??

      Einen Lektor, der davon lebt, wirst du nicht bezahlen können. Und auch jemand, der dies nebenbei machen könnte, wird ein erhebliches Loch in deine wahrscheinlich noch kaum vorhandenen Finanzpolster reißen. Es muss doch in deinem Bekanntenkreis jemandem geben, der in solchen Dingen halbwegs fit ist.

      Werde mich mal umhöhren , danke :rolleyes:


      Anmerkung: Zitat korrigiert.
    • riverside schrieb:

      den wichtigen teil hast du hier allerdings weggelassen (der zwar steht weiter oben, aber da kann der leicht übersehen werden):
      wird der artikel abgeholt, ist eine zahlung über paypal NICHT möglich:
      es ist grundsätzlich sinnvoll einen Beitrag komplett zu lesen -
      die Info PP - "Versandart" Abholung steht in Beitrag 8 ;)

      riverside schrieb:

      soweit ich weiß, wird "einschreiben" nicht von paypal akzeptiert, weil auf dem beleg keinerlei empfängerdaten (name anschrift usw.) stehen - nur die sendungsnr. und auch die bestätigt nur, das irgendwas irgendwo zugestellt wurde. wie will man da nachweisen, daß das an den käufer ging und nicht der umschlag mit den fotos an onkel herbert war?

      in der Paypal-Verkäuferschutzrichtlinie sind die Informationen zu den (seitens Paypal.de) akzeptierten Versandarten aufgeführt -
      Auszug:

      "Wichtig bei einem Versandnachweis ist für uns, dass ersichtlich und nachverfolgbar ist, dass die Ware an den Käufer verschickt wurde. Aus diesem Grund können wir beispielsweise nicht alle Leistungen der Deutschen Post (wie Briefe oder Päckchen) anerkennen.

      Wir akzeptieren die folgenden Versandunternehmen:
      • Deutsche Post (alle Leistungen außer Päckchen und Briefe)
      • GLS
      • DPD
      • Hermes
      • UPS
      • FedEx
      • TNT
      In manchen Fällen ist auch der Versandnachweis eines anderen Unternehmens möglich. In diesem Fall müssen die nachstehenden Informationen aus dem Versandnachweis hervorgehen:
      • Name des Versandunternehmens
      • Einlieferungsdatum
      • Name und Adresse des Empfängers (wie bei PayPal angegeben)
      • Ihr Name und/oder Ihre Adresse
      • Nachverfolgungsnummer (optional)
      Wir akzeptieren ebenfalls das Einschreiben der Deutschen Post als gültigen Versandnachweis. In diesem Fall müssen das Einlieferungsdatum und der Name des Empfängers aus dem Versandnachweis hervorgehen."

      paypal.com/de/webapps/helpcent…ELLER_PROTECTION_AU&m=TCI
    • cody7888a schrieb:

      als steuerlicher Klein-Unternehmer ist es sinnvoll die USt-ID (die nichts mit der Umsatzsteuer zu tun hat) zu beantragen und -
      nach Erhalt- bei Ebay zu hinterlegen.

      den Ablauf der Beantragung kannst Du Dir hier durchlesen:

      bzst.de/DE/Steuern_Internation…dNr/Vergabe_FAQ_node.html

      sobald Du den Bescheid über die USt-ID des Bundeszentralamts für Steuern erhalten hast stellst Du bei Ebay den Antag auf Ausstellung von sog. "Netto"-Rechnungen - hierfür lädst Du eine Kopie des Bescheides (direkt bei Ebay) hoch:

      pages.ebay.de/help/sell/vat-business.html


      Nur mal so der Vollständigkeit halber:

      Wenn man die USt-ID eingibt, sobald man sie vorliegen hat, braucht man den zugehörigen Bescheid nicht zwangsläufig hochladen. Sobald die USt-ID bestätigt wurde, werden zukünftige Rechnungen automatisch als Netto-Rechnung erstellt. Den Bescheid muss man nur dann hochladen, wenn man sich RÜCKWIRKEND Netto-Rechnungen ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des Bescheides ausstellen lassen und die zu viel gezahlte MWSt. gutschreiben lassen will...

      Und wenn die Bestätigung der Netto-Berechtigung auf sich warten lässt, einfach mal den Kundenservice anschreiben, damit die da nochmal nachhaken. ;)