Von "komisch" steht da nichts. Wo das eine Reklamation sein soll, kann ich aus den Angaben hier nicht erkennen.
Nur einen Fall von Widerruf wegen (ausdrücklich) Nichtgefallen (In diesem Fall des Geruchs).
In beiden Fällen geht es nicht an, dass K die Ware einfach entsorgt.
In so fern läuft wohl sowohl Widerrufsversuch als auch Reklamation in Leere.
Sehr vorsichtig muss man aber wohl mit "100% Wertersatz" sein. Selbst bei geöffneten Verpackungen. Und auch, wenn die Ware nach Rückgabe nicht mehr wiederverkaufbar ist.
Hier ein Urteil des LG Dortmund aus 2007
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20080106133140.html
Im übrigens stimmt es auch nicht durchgängig, dass man Käse im Laden nicht probieren darf. Das mag für Aldi oder Lidl zutreffen. Aber in jedem guten Käsefachgeschäft (Ja, so etwas gibt es noch) darf ein Interessent den Käse probieren und/oder riechen, für den man sich interessiert. Selbst wenn der Händler dafür ein Päckchen öffnen müsste, so wird er es im Normalfall tun.
Nur einen Fall von Widerruf wegen (ausdrücklich) Nichtgefallen (In diesem Fall des Geruchs).
In beiden Fällen geht es nicht an, dass K die Ware einfach entsorgt.
In so fern läuft wohl sowohl Widerrufsversuch als auch Reklamation in Leere.
Sehr vorsichtig muss man aber wohl mit "100% Wertersatz" sein. Selbst bei geöffneten Verpackungen. Und auch, wenn die Ware nach Rückgabe nicht mehr wiederverkaufbar ist.
Hier ein Urteil des LG Dortmund aus 2007
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20080106133140.html
Im übrigens stimmt es auch nicht durchgängig, dass man Käse im Laden nicht probieren darf. Das mag für Aldi oder Lidl zutreffen. Aber in jedem guten Käsefachgeschäft (Ja, so etwas gibt es noch) darf ein Interessent den Käse probieren und/oder riechen, für den man sich interessiert. Selbst wenn der Händler dafür ein Päckchen öffnen müsste, so wird er es im Normalfall tun.