Widerrufsrecht/Rückgaberecht gewerblich

    • Von "komisch" steht da nichts. Wo das eine Reklamation sein soll, kann ich aus den Angaben hier nicht erkennen.
      Nur einen Fall von Widerruf wegen (ausdrücklich) Nichtgefallen (In diesem Fall des Geruchs).

      In beiden Fällen geht es nicht an, dass K die Ware einfach entsorgt.
      In so fern läuft wohl sowohl Widerrufsversuch als auch Reklamation in Leere.

      Sehr vorsichtig muss man aber wohl mit "100% Wertersatz" sein. Selbst bei geöffneten Verpackungen. Und auch, wenn die Ware nach Rückgabe nicht mehr wiederverkaufbar ist.

      Hier ein Urteil des LG Dortmund aus 2007
      http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20080106133140.html

      Im übrigens stimmt es auch nicht durchgängig, dass man Käse im Laden nicht probieren darf. Das mag für Aldi oder Lidl zutreffen. Aber in jedem guten Käsefachgeschäft (Ja, so etwas gibt es noch) darf ein Interessent den Käse probieren und/oder riechen, für den man sich interessiert. Selbst wenn der Händler dafür ein Päckchen öffnen müsste, so wird er es im Normalfall tun.
    • Sollte der ganze Käse aufgrund der Korrespondenz als Widerruf zu interpretieren sein, dann steht also aufgrund der Entsorgung nur noch die Erstattung der Hinsendekosten zur Diskussion.
      Wie sich das bei fehlender Rücksendung verhält und ob Lebensmittel u.U. eine Ausnahme darstellen, das entzieht sich meiner Kenntnis.
    • Das sehe ich nicht so, wäre aber eventuell ein Angebot "zum Frieden".

      Wenn Händler anfangen irgend etwas zu erstatten ohne ein Recht auf Rückgabe der Ware zu haben, so wird das riesige Wellen schlagen.
      In diesem Fall würde es zumnidest eine ganz neue Variante von "kostenlosem" Versand bedeuten ;) .
      Und das auf die einfache Behauptung hin, dass die Ware nicht gefallen hätte und man sie halt entsorgt habe.

      Der VK hat trotzdem ein Recht darauf, die Ware wieder zu bekommen. Selbst, wenn es sich verbietet diese nochmals zu verkaufen: Vielleicht mag er die Ware selber noch verwenden oder sie verfüttern? (Ob das TE möchte, das sei mal dahin gestellt, das Recht dazu hat sie)
    • Boah, ich koche :cursing:

      Da kommt man vom Einkauf zurück und sieht, dass der Käufer einen Fall eröffnet hat.

      Nun ist es nur noch angeblich spanischer Ziegenkäse. Soll ich etwa eine Betrügerin sein?

      Und jetzt war dem Käse auf einmal schon VOR DEM ÖFFNEN anzusehen, dass er kaputt war. Warum hat er dann erst Tage nach dem Eingang der Ware reagiert?

      Dank der Öffnung des Falles kann ich nun wenigstens nachvollziehen, wer er ist und wann er gekauft hat. Immerhin etwas Positives *ironie*

      Soll ich es nun darauf anlegen, dass es an den eBay-Kundenservice geht?
    • schabbesgoi schrieb:

      Im übrigens stimmt es auch nicht durchgängig, dass man Käse im Laden nicht probieren darf. Das mag für Aldi oder Lidl zutreffen. Aber in jedem guten Käsefachgeschäft (Ja, so etwas gibt es noch) darf ein Interessent den Käse probieren und/oder riechen, für den man sich interessiert. Selbst wenn der Händler dafür ein Päckchen öffnen müsste, so wird er es im Normalfall tun.



      Äääähh... Schabbes... das ist aber was ganz anderes. Keinem Käufer wird in irgendeinem Laden gestattet, sein Taschenmesser zu zücken und an irgendeinem Käse (oder Wurst oder was auch immer) herumzuschnitzen. Die Käsefachfrau, die selbstverständlich eine Ausbildung als Lebensmittelverkäuferin und ein Gesundheitszeugnis hat, die Hygienevorschriften einzuhalten hat und auch ständig Kontrollen "erdulden" muss, darf natürlich SELBST von einem Stücl Irgendwas, auch Käse, ein Stück zum probieren absäbeln und dem Kunden anbieten.

      Niemals darf ein Kunde mit offenen Lebensmitteln herummachen. Dafür gibt's ja auch in den Läden mit offen ausliegenden Lebensmitteln, die unbehandelt verzehrt werden (Gemüse wird ja z.B. gewaschen) den sogenannten "Spuckschutz", diese Plasteabdeckungen....



      Im Übrigen ist eine Reklamation wegen Sachmangel, weil einem der Geruch nicht gefällt, irgendwie auch esoterisch *ggg*
    • tysonlove schrieb:

      Boah, ich koche :cursing:

      Da kommt man vom Einkauf zurück und sieht, dass der Käufer einen Fall eröffnet hat.

      Nun ist es nur noch angeblich spanischer Ziegenkäse. Soll ich etwa eine Betrügerin sein?

      Und jetzt war dem Käse auf einmal schon VOR DEM ÖFFNEN anzusehen, dass er kaputt war. Warum hat er dann erst Tage nach dem Eingang der Ware reagiert?

      Dank der Öffnung des Falles kann ich nun wenigstens nachvollziehen, wer er ist und wann er gekauft hat. Immerhin etwas Positives *ironie*

      Soll ich es nun darauf anlegen, dass es an den eBay-Kundenservice geht?


      irgendwas muss der sich doch zurechtbiegen, damit der nicht einen Vogel gezeigt kriegt. Ich würde dem nichts nachgeben, sonst macht der auch bei anderen VK so weiter.

      Der soll sich seinen Gouda im nächsten Fachgeschäft kaufen... liegenlöassen bis der Käse so stinkt wie ihm das angenehm ist kann er selbst....

      Auf den eröffneten Fall musst du natürlich reagieren.... schildere genau was da gelaufen ist und dass du den Käse garnicht zurücknehmen kannst weil der 1) schon weggeschmissen wurde ohne dein Einverständnis und 2) aus gesetzlichen Gründen die Ware eh untergegangen ist für den Verkauf (Packung geöffnet, Hygienevorschriften etc)
    • tysonlove schrieb:

      Dank der Öffnung des Falles kann ich nun wenigstens nachvollziehen, wer er ist und wann er gekauft hat. Immerhin etwas Positives *ironie*
      Soll ich es nun darauf anlegen, dass es an den eBay-Kundenservice geht?
      tysonlove
      -
      wie hatte Dein Käufer bezahlt >> Überweisung / Paypal?

      wenn via Banküberweisung: (etwas) entspannt(er) zurücklehnen - der Kundendienst wird den Fall - nach "2-minütiger "Prüfung" wieder schließen -
      eben, weil keine PP-Zahlung stattgefunden hat und sie dadurch nicht in dem Fall eingreifen können...

      wenn via PP: dann sieht es schon wieder etwas anders aus -
      die Entscheidungen des Kundendienstes/Paypal sind mit einem normalen Maßstab nicht nachzuvollziehen...

      i.d.R. müsste der Käufer eine Bestätigung über einen von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikel vorlegen
      -
      anhand dieser "Bestätigung" wird die Ebay-PP-Entscheidung getroffen...

      wobei diese Bestätigung ja nicht mehr vorgelegt werden kann da der Käs` bereits entsorgt ist und somit keine externe "Überprüfung" mehr möglich ist ;)

      es könnte auch- wenn Du gegen eine PP-Entscheidung einlegst, eine Ebay-/Paypal-Kulanzregelung - seitens des Kundendienstes- getroffen werden....

      nach dem Motto: Ebay-PP-Entscheidungen "frei-Schnauze"......
    • Er hat per PP bezahlt, die Zahlung wurde auch schon "eingefroren".

      Überlege gerade, dies hier zu antworten:

      "Sehr geehrter Herr XXX, (Dank Fallöffnung weiß ich nun wenigstens, mit wem ich es zu tun habe), bei Ihrer PN an mich haben Sie den Fall anders geschildert, als hier in der Fallöffnung. Ich habe Sie freundlich auf die Widerrufsbelehrung (WRB) hingewiesen, welcher Sie nicht nachkommen möchten. Falls Sie die WRB nicht mehr haben, habe ich Ihnen sogar angeboten, Sie ihnen zuzuschicken. Dass Sie Ihr Geld zurück haben möchten, haben Sie in keiner vorherigen PN geschrieben, erst bei Fallöffnung. Noch bevor der Fall geklärt ist, bewerten Sie negativ. Und zu guter Letzt stellen Sie mich als Betrügerin hin und behaupten, dass es kein spanischer Ziegenkäse ist. Da ich den Käse in einwandfreiem Zustand verschickt habe (sonst hätte ich ihn gar nicht abgeschickt, wäre es anders gewesen), hätte ich gerne einen Beweis für den Mangel."
    • Dass du nicht wusstest, wer er ist, kannst du schon mal knicken. Im Zweifel hättest du bei eBay über das System eine Kontaktdatenabfrage machen können.

      Spricht übrigens auch nicht für eine saubere Buchhaltung, die Unterlagen einfach zu löschen...


      Mir ist dein Tonfall des von dir angestrebten Schreibens zu persönlich. Reine Fakten, kurz und sachlich für den PP-Menschen, der nicht viel lesen nöchte aber sofort begreifen soll, bitte.
    • Wie wäre es mit:

      Sehr geehrter Herr ...,
      die Rücknahme des Artikels hatte ich mit Schreiben vom ... angeboten. Leider haben Sie diese bisher verweigert.
      Mfg



      In den Fall wird PP ihn auffordern, dir die Ware zukommen zu lassen und nur erstatten, wenn hierfür ein Beleg vorgelegt wird. ;)
    • tysonlove schrieb:

      Er hat per PP bezahlt, die Zahlung wurde auch schon "eingefroren".
      wichtig ist nun, das Du im eröffneten Fall antwortest - selbst wenn der Käufer nur einen Punkt als Nachricht hinterläßt.....

      die Informationen "kurz und knapp" halten - sonst überfordert Du den/die PP-Mitarbeiter oder läufst Gefahr, das die Informationen nur überflogen - aber nicht gelesen/verstanden- werden.

      i.d.R. fordert PP nun den Käufer auf einen Nachweis über einen "von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikel" einzureichen -

      PP fordert den Käufer (dann) auf die Ware an den VK zurückzusenden und den Rückversand anhand einer Sendungsnummer nachzuweisen.
      Dies kann in Deinem Fall ja nicht erfolgen da der Käse entsorgt worden ist.

      Dazu hat Dein Käufer die WRB automatisch nach seinem Kauf erhalten
      -
      Ebay verschickt nach einem Kauf bei einem Gewerblichen VK die WRB via Ebay-Nachricht / hierüber bekommt der Käufer dann wieder eine separate Ebay-Mail....

      die WRB liegt Deinem Käufer also schon vor
      ;) :!:
    • Also doch eine nachträgliche Reklamation mittels Falleröffnung.
      Hmmmm, eigentlich müsste der Käuferschutz nun den K auffordern die Ware zurückzusenden oder/und ein Gutachten einzureichen *smile

      Bleib cool, Tysonlove :)

      Mach Dir eine Freude daraus, es "nicht nötig" zu haben unhöflich zu werden. Wirst sehen: Es macht Spaß stark zu sein ^^
      Der Entwurf hört sich für mich nicht schlecht an, nur das mit "Dank der Falleröffnung...", das würde ich weg lassen.

      Vielleicht klappt es ja tatsächlich mit der Entfernung der BW.

      Schau, Du solltest als GVK so ein ArXXloXh nie WiXXer nennen (ich darf das, ich bin ja nur private Forianerin mit meiner privaten Meinung) .

      Aber gib nicht nach in der Sache. Zum Wohle aller VK und K, die noch online kaufen bzw. verkaufen möchten, inklusiv Dir selbst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • alte_eule,
      ich hab die Unterlagen ja gar net gelöscht :( Durch die Löschung des Shops werden nur die Verkäufe angezeigt, die NACH der Löschung sind. Ich hoffe ja, dass das ab 1.4. wieder anders ist, wenn der Shop dann endgültig weg ist. Es kommt nicht mal irgendwo mein geliebtes "Einzelheiten zum Kauf", was ich sehr gern genutzt habe. eBay-Namen zum reellen Namen speicher ich nicht ab. Dachte, das sei nicht nötig.

      schabbesgoi,
      oh, ich glaub, die 3 "X" wurden falsch aufgefasst, damit wollte ich nur den Namen unkenntlich machen. Als Beleidigung war das nicht gedacht.



      Ok, dann halte ich mich kurz und knapp und würde den Vorschlag von alte_eule übernehmen. Irgendwie fiel mir das von Angesicht zu Angesicht viel leichter als jetzt im Online-Handel *seufz*
    • tysonlove schrieb:

      schabbesgoi,
      oh, ich glaub, die 3 "X" wurden falsch aufgefasst, damit wollte ich nur den Namen unkenntlich machen. Als Beleidigung war das nicht gedacht.


      Neee, das war nur als kleine solidarische Ermutigung gedacht, ich dachte, ich nehme es Dir für hier einfach mal ab was man so denkt, aber natürlich nie schreibt ^^

      auf diesen satz hin :

      tysonlove schrieb:

      Dann muss ich ja wenigstens nemme arschkriecherisch freundlich schreiben :O

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Wenn er sein Geld nicht zurück wollte, dann braucht man ihm auch die WRB nicht noch einmal zu schicken, dann ist es eine Reklamation.
      Monza, ich nehme an, dass man auch ein Lebensmittel reklamieren darf, wenn es angebrochen ist, denn erst dadurch stellt man ja i.d.R. den Reklamationsgrund fest.
      Jedenfalls gehören Ausführungen zur WRB meines Erachtens nicht in diese Antwort auf die Falleröffnung.
      Es geht um die Glaubhaftmachung. Wenn ihm schon vorher sein Reklamationsgrund aufgefallen ist, dann hätte er den Käse nicht anbrechen und entsorgen müssen, sondern wieder zurückschicken können. Anspruch auf einen neuen Käse hätte er schon vor Rückerhalt des alten gehabt. Aber warum hier angebrochen und entsorgt wurde, leuchtet nicht ein.
      Wie PayPal reagiert kann man schlecht abschätzen. Vielleicht reicht ihnen die Bestätigung einer anwesenden Bekannten, Nachbarn etc., die den Geruch oder was er so beanstandet, bestätigt.
      Vielleicht gibt es aber hier eine Kulanzregelung.
      schabbes, normalerweise wird bei einem Widerruf nur bei Rücksendung erstattet, auch die Hinsendekosten. Ich weiß nur nicht, ob es diesbezügl. bei Lebensmitteln Ausnahmen gibt, denke aber eher nicht. Das liefe dann wohl auf die Unzumutbarkeit ein angebrochenes Lebensmittel bis zur Rücksendung aufzubewahren hinaus oder auf irgendwelche Bestimmungen der Versanddienstleister.