Widerrufsrecht/Rückgaberecht gewerblich

    • Ganz Spitze auf Knopf?
      Wenn (und hiermit distanziere ich mich ausdrücklich davon, der TE irgend etwas unterstellen zu wollen, das hat nichts mehr mit ihrer Ware zu tun), wenn die Ware nach Aussage irgend eines Kunden in einem bedenklichem Zustand wäre, die es nicht mehr gestattet es per Paket zurückzuschicken, dann würde immer noch dieser Abschnitt aus der WRB gelten:
      "Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. "

      Und das könnte im Fall eines schweren Vorwurfs sogar Sinn machen. Als GVK würde ich mir das Recht behalten wollen, die Ware im Notfall sogar in einem Labor untersuchen und vergleichen zu lassen. Um zweifelsfrei nachzuweisen, dass die Ware in Ordnung war und in keiner Weise gesundheitsschädlich.

      Von so einem XXXX lasse ich mir doch nicht mein Gewerbe kaputt machen.

      Aber dieser XXX hier, hat ja einfach auf eigene Faust "entsorgt" und stellt nun Ansprüche. Wahrscheinlich auf der Rechtsgrundlage seiner treublickenden blauen Augen ;(

      Dieser hier triebt es ja wohl noch dreister als:
      "Monza, ich nehme an, dass man auch ein Lebensmittel reklamieren darf, wenn es angebrochen ist, denn erst dadurch stellt man ja i.d.R. den Reklamationsgrund fest."

      Angeblich hat er den nun behaupteten Mangel an der Ware ja jetzt schon gesehen, als diese noch eingeschweisst war. Trotzdem hat er sie geöffnet, daran gerochen, sie angeschnitten?

      Madre mia :wallbash (<-- Ich glaube mein erster Einsatz des Wallbash-Smilies)

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    • Bösartigerweise gesagt könnte man auch behaupten, dass der K den Käse auf nahrungsmittelart "entsorgt" , ihm das Ganze sehr gemundet, der Geruch zugesagt und ihm "Lust auf mehr" gemacht hat....

      Soll ja auch schon Handytauscher etc gegeben haben, die ihr Kaputtes durch ein Funktionierendes ersetzt haben, was es dann für lau geben sollte....

      Nein, ich unterstell mal garnix hier.... nur warum schmeisst man etwas weg, was man reklamieren will?
    • Jetzt würfelst du aber durcheinander. Bei einem Widerruf braucht es keine Begründung und höchstens bezügl. der Wertminderung ein Labor.
      Bezüglich einer Reklamation eines Lebensmittels und die scheint hier ja vorzuliegen, finde ich deinen Denkansatz aber sehr gut. Da ergibt sich u.U. ja sogar eine gesetzl. Pflicht die Ware zu prüfen.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Jetzt würfelst du aber durcheinander. Bei einem Widerruf braucht es keine Begründung und höchstens bezügl. der Wertminderung ein Labor.
      Bezüglich einer Reklamation eines Lebensmittels und die scheint hier ja vorzuliegen, finde ich deinen Denkansatz aber sehr gut. Da ergibt sich u.U. ja sogar eine gesetzl. Pflicht die Ware zu prüfen.


      Da hst natürlich auch wieder recht. War nur der Gedanke, dass es sogar Gründe geben kann eine Ware zurück haben zu wollen, wenn sogar Versanddienstleister diese aus bestimmten Gründen nicht mehr transferieren wollen :)
    • Ich erinnere mal an das EP:

      tysonlove schrieb:

      Ein Käufer möchte nun anscheinend sein Geld zurück haben, da ihm der Geruch des Lebensmittels nicht gefallen hat



      Das Käse riecht ist wohl normal... jedenfalls wenn man an einer Käsetheke vorbeikommt oder jemand aus der Familie sich einen Schmackofatz in der Art "In Etwas, was so riecht, will ICH nicht reintreten, DU isst es" in den Kühlknecht gelegt hat....

      Nun gefällt einem Besteller dieser Geruch nicht (kann ich nachfühlen.... mir auch nicht), also donnert er das Teil in die Tonne und meint nachher seine Knete wiederhaben zu wollen. Andere fallen über den Stinker her und hauen sich das Teil hinter die Kiemen.

      Und jetzt die Überlegung: wenn der K meint, dass das Teil schlecht sei, kann er das zur Prüfung zurückschicken. Muss ja überprüft werden, nötigenfalls durch ein Labor. Da würde sich dann rausstellen was damit los ist. Man stelle sich vor, das Produkt wäre tatsächlich "verseucht" und der VK hat da noch ein paar Doppelzentner von... die anderen Käufer, die den Geruch als normal erachten, essen die Tretmine und werden krank....



      Umgekehrt: K geht her und erzählt das rum. Wie schnell ist da nicht der Ruf des VK im (Käse)Bottich, schlimmstenfalls bekommen das noch Behörden zu Ohren und machen erstmal Rabbatz.... Das Geschäft des VK wäre dann (erstmal) im gleichen Eimer. Irgendwann stellt sich dann raus, dass der restliche Käse so stinkt wie er stinken soll - was dann? Pech gehabt... wieder ein VK den Bach runter....

      Ja... wenn schon Pilze da wachsen wo sie normalerweise nicht hingehören, wenn eine Dose schon mehr Ausbeulungen als gerade Flächen hat, wenn in Nudel- oder Reispackungen insektenhaftes Leben rumkrabbelt... da ist das garkeine Frage. Aber den Geruch von Käse zu beurteilen und davon auf seinen Zustand zu urteilen ist eine Frage für Fachleute.

      Wenn ich das beurteilen sollte, würde ich jeden Harzer Roller als chemisch/biologischen Kampfstoff dem Kampfmittelräumdienst melden... *sfg*
    • Ich kann es auch drastischer formulieren: Wenn sowas durchgeht, dann weiß ich, dass ich keinen neuen Job mehr brauche. Ich werde mich zukünftig dann von günstigsten Einkäufen aus dem Online-Handel ernähren können.

      lacht nicht, die die ihr mich ein wenig kennt: Ich habe heute eine kleine moralische Schwäche

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    • monza30 schrieb:

      Bösartigerweise gesagt könnte man auch behaupten, dass der K den Käse auf nahrungsmittelart "entsorgt" , ihm das Ganze sehr gemundet, der Geruch zugesagt und ihm "Lust auf mehr" gemacht hat....

      Soll ja auch schon Handytauscher etc gegeben haben, die ihr Kaputtes durch ein Funktionierendes ersetzt haben, was es dann für lau geben sollte....

      Nein, ich unterstell mal garnix hier.... nur warum schmeisst man etwas weg, was man reklamieren will?

      In "Asterix auf Korsika" bringt der Gestank eines korsischen Ziegenkäses das Schiff der leidgeprüften Piraten zur Explosion und zum Untergang.

      Vielleicht hat der Käufer hier Ähnliches befürchtet.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • schabbesgoi schrieb:

      Ich kann es auch drastischer formulieren: Wenn sowas durchgeht, dann weiß ich, dass ich keinen neuen Job mehr brauche. Ich werde mich zukünftig dann von günstigsten Einkäufen aus dem Online-Handel ernähren können.

      lacht nicht, die die ihr mich ein wenig kennt: Ich habe heute eine kleine moralische Schwäche


      Vielleicht funktioniert das sogar. Zumindest wenn du immer nur die Hälfte isst oder trinkst und den Rest zurückschickst. Du müsstet nur dafür Sorge tragen, dass man dir einen Retourenaufkleber schickt, sonst läufst du Risiko auf den VSK sitzenzubleiben.

      Schließlich haben wir in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr, du musst also nix beweisen, sondern nur glaubhaft deine Übelkeit nach dem Verzehr schildern.
      Der Händler muss beweisen, dass die Ware einwandfrei war. Vielleicht gar nicht so einfach, nachdem sie angebrochen und später zurückgeschickt wurde.
      Der VK hat also nicht das gern zitierte Recht zu prüfen, sondern die Pflicht zu beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Versand angelegt war.

      Ich habe keine Ahnung, ob es Bestimmungen gibt, die dies unterbinden oder ob solche Reklamationen schlicht und ergreifend in der Lebensmittelbranche eingepreist werden.

      Allerdings, PayPal kümmert sich nicht um so etwas wie Beweislastumkehr, da gibt es eigene Regeln mit offenbar nicht unerheblichem Ermessensspielraum.