pandarul schrieb:
Auch möglich. Und wenn er bei verständiger Würdigung dieses Faktes seine Willenserklärung so (1,- / 500,-) nicht abgegeben hätte, sondern stattdessen als (400,- / 500,-), dann liegt allerdings auch ein Irrtum vor.
Bei aller Liebe panderul, das kann ich nicht nachvollziehen. Dass der SK-Preis verschwindet, sobald auf den Artikel geboten wird, steht doch in den ebay AGB. Wenn V diese ungelesen akzeptiert, dann kann er sich nicht darauf berufen, dieses nicht gewusst zu haben und ihm dadurch ein Anfechtungsgrund zusteht. Ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein darf nicht zu Lasten des Bieters/Käufers gehen.