Auktion vorzeitig beendet - Irrtum wirksam erklärt?

    • Dann entspricht es in etwa meiner 2. Version, nämlich dass es als Vergleichsverhandlung zu werten ist.
      Du sahst dein Angebot als Entgegenkommen, der VK das seine.
      Ich kenne weder dein Angebot, noch das des VK, denke aber dennoch, dass ich meine persönl. Haltung zum Ausdruck gebracht habe. Mir wäre es zu risikoreich.
    • Ich habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen. Es bestehen sehr gute Chance zu Obsiegen. Mehr möchte ich in diesem Zusammenhang nicht schreiben, noch nicht. Eine Frage habe ich noch: Kann man bei Ebay nachträglich erkennen, wann eine vorzeitig oder regulär beendete Auktion gestartet worden ist, außer dass der Anwalt die Infos von Ebay bekommt?

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    • sun-shadow schrieb:

      Ich habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen. Es bestehen sehr gute Chance zu Obsiegen.

      Dir ist aber schon klar, dass ein großer Teil der praktizierenden Anwälte dir genau das sagen wird, was du hören möchtest? Denn nur so verdienen sie an der Sache. Wenn es schief läuft, bekommen sie trotzdem ihr Geld, in diesem Fall von dir.

      sun-shadow schrieb:

      Mehr möchte ich in diesem Zusammenhang nicht schreiben, noch nicht.

      Wie soll man denn hier ernsthaft argumentieren, wenn die relevanten Infos immer verschwiegen werden. Ich halte deine Geheimnistuerei für unnötig und übertrieben. Der Nutzen der Hilfestellung in einem Forum steigt und fällt mit den allen zur Verfügung gestellten Informationen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Lieber biguhu, ich bitte um Verständnis dafür, dass ich hier noch nicht jetzt die Argumente für den Rechtsstreit liefern möchte. Mein VK liest in Foren mit und unternimmt sämtliche Schritte, um z. B. Beweismaterial zu vernichten. So wie ich ihn erlebt habe, ist er auch nicht auf den Kopf gefallen. Ich bin noch in der Beweissammlungsphase und möchte deshalb nicht alles preisgeben. Ich verspreche aber, über sämtliche Schritte und insbesondere über das Ergebnis hier im Forum zu schreiben.
    • sun-shadow schrieb:

      Mein Angebot war ein Entgegenkommen an den VK, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ich denke, das macht die Sache jetzt etwas anders.


      Ja, das nennt man in der Tat einen Vergleichsvorschlag, der mitnichten die eigene Position schwächt.

      Trotzdem war das gut entdeckt von @Mirabella. Ich stehe darauf, wenn man alle Möglichkeiten so eines Falls durchleuchtet.
    • Ein Vergleichsvorschlag kann nur insofern die eigene Position schwächen, wenn man zu hoch pokert, weil man sich seiner Sache zu sicher ist und evtl. leichtfertig einen Rechtsstreit riskiert.
      Ich sehe den VK aufgrund der hier vorliegenden Infos in einer recht guten Position. Ich glaube TE hatte erwähnt, dass auch andere Auktionen mit SK beendet wurden.
      Sollte das in etwa zeitgleich geschehen sein, dann dürfte das dem VK nicht schaden.
      Den dargelegten Irrtum wegzufegen, dürfte nicht ganz so einfach sein. Völlig aussichtslos ist es natürlich auch nicht.
      Wenn TE Pech hat, dann ist der Richter auch so ein Dussel, dem mal durch die gleichzeitige Auktion unverhofft der SK zerschossen wurde, das ist schon vielen passiert.
      Dass eine 1-Euro-Auktion mit SK irrtümlich statt eines höheren Startpreises eingerichtet wird, kommt auch gelegentlich vor, ich glaube, das ist auch abhängig vom verwendeten Verkaufsformular.
      Gänzlich beurteilen können wir das natürlich nicht, da TE ja offenbar Infos vorenthält.
    • Dazu möchte ich noch sagen, dass der Artikel bereits mehrfach mit einem sehr hohen Startpreis immer wieder erfolglos angeboten wurde und immer wieder mit der Wiedereinstellfunktion von Ebay. Auch die besagte Auktion wurde durch diese Funktion wiedereingestellt, dabei hat VK jedoch bewusst noch einen Startpreis sowie einen SK-Preis hinzugefügt. Ob man hier noch einen Irrtum begründen UND beweisen kann, weiß ich nicht.
    • cody7888a schrieb:

      sagt Dir das Wort "Prävention" irgendetwas?

      :) Sicher sagt mir das was. Ich habe auch vieles ausgedruckt gehabt aber einiges wollte ich noch recherchieren. Jetzt klappt es größtenteils nur noch aus dem Cache, weil die Anzeigen gelöscht oder deaktiviert worden sind. Sicher sind mir auch einige Beweismittel dadurch flöten gegangen.

      @*alte_eule* Meinst du, bei der besagten Auktion wurde der SK-Preis nachträglich geändert? Oder meinst du, als der Artikel erneut eingestellt worden ist, wurde er mit anderem SK-Preis eingestellt? Ersteres wäre sehr wichtig für mich.
    • Es macht doch überhaupt keinen Unterschied.
      Sorry, es hat einen Tippfehler gegeben...

      Du hättest im Hinblick auf "Beweissicherung" hier auf einen großen Pool Hilfe zurückgreifen können.

      Tatsache ist, mit entsprechender Argumentation seitens des VK wirst du ihn nur schwer widerlegen können.
      Solltest du es auf ein Verfahren ankommen lassen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du die Kosten auch noch trägst.
      Dann hättest du das Möbel gleich neu kaufen können.
    • sun-shadow schrieb:

      Meinst du, bei der besagten Auktion wurde der SK-Preis nachträglich geändert?

      mal eben "eule"-Vertretung spiele :D

      das kannst Du ganz einfach anhand der Artikelnummer prüfen -
      den Artikel aufrufen -
      dort werden Dir die seitens des VK durchgeführten Änderungen angezeigt...

      Beispiel: siehe Screenshot ("Dateianhänge")

      auf der anderen Seiten kannst Du die Artikel auch anhand des 31-Tage-Volumens miteinander vergleichen....
      (wobei die 31-Tage ja gerade für Dich wichtig sind....also nicht zulange warten bis Du Dir die Daten sicherst....
      die Ansicht aktualisiert sich jeden Tag......
      wenn Du zuviel Zeit verstreichen lässt kannst Du den Artikel bald nur noch unter Mühen aufrufen....)

      die Einzelheiten der durchgeführten Änderungen kannst Du aufrufen -
      die alte AB aufrufen - dort auf den blauen Schriftzug Alle Änderungen anzeigen klicken
      dann wird Dir alles genau angezeigt was der VK geändert hat
      Bilder
      • Schirmfoto_2014-03-25_054002 Änderungen am Angebot.jpg

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    • sun-shadow schrieb:

      Dazu möchte ich noch sagen, dass der Artikel bereits mehrfach mit einem sehr hohen Startpreis immer wieder erfolglos angeboten wurde und immer wieder mit der Wiedereinstellfunktion von Ebay. Auch die besagte Auktion wurde durch diese Funktion wiedereingestellt, dabei hat VK jedoch bewusst noch einen Startpreis sowie einen SK-Preis hinzugefügt. Ob man hier noch einen Irrtum begründen UND beweisen kann, weiß ich nicht.


      Gerade bei solchen Änderungen können tatsächlich Fehler passieren. Das wird er auch nicht beweisen, sondern lediglich schlüssig begründen müssen.
      Ich hatte mir gestern noch einmal diesen Thread durchgelesen.
      Sorry, deine Argumentation lebt im Wesentlichen von Unterstellungen, die du nicht belegen kannst, während er nur darlegen muss, dass er sich beim Wiedereinstellen vertan hat.
      Und Fehler beim Einstellen, z.B. beim Startpreis ist explizit als Abbruchgrund aufgeführt, das wurde dir schon in einen der ersten Posts ganz klar mitgeteilt.
      Ich finde es total schlüssig, wenn jemand nach mehreren erfolglosen Auktionen mit offenbar zu hohem Startpreis, nun eine Kombination aus Startpreis und SK prpbiert.
      Und genau dabei kann man sich vertun.

      Edit: Es ist vollkommen egal, ob er sich beim Ändern vertan hat oder ob der Fehler passierte als er komplett neueinstellte. Beides ist ein Einstellfehler und muss nur als solcher dargelegt werden.

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    • Vielen Dank liebe Forummitglieder, dass ihr euch so viel Gedanken für meine Sache macht. *alte-eule*, du hast Recht. Mir könnte hier mehr geholfen werden, wenn alle wissen, um was es geht. Ich habe euch alle hier als sehr kompetent kennen gelernt. Ein riesen Unterschied zu anderen Foren. Daumen hoch.

      Hier ein Einblick in das Ebayleben des VK: (klick)

      Erstmal möchte ich sagen, dass ich euch größtenteils Recht gebe. Aber:

      Ich möchte euch nochmal die Begründungen für den Abbruch darstellen. Bedenkt dabei, dass die Anfechtung nicht vom VK aus kam, sondern erst nach meiner Anfrage, die ich (im Nachhinein sage ich leider) weniger als 2 Stunden nach Abbruch gestellt habe:

      Nach Abbruch war erst eineml 2 Std. lang nichts. Danach, auf meine Anfrage hin, kommt:
      1. Antwort: Abgebrochen, weil ich es mit neuem Startpreis erneut einstellen möchte, da ich nicht unter so und so viel Euro verkaufen möchte.

      Am nächsten Tag hingewiesen, dass er bebotene Auktionen nicht ohne Grund abbrechen kann, nach 10 Min. kommt:
      2. Antwort: Abgebrochen, weil ich es kann, da noch mehr als 12 Std. Laufzeit.

      Dann kam ich mit meinen ernsthaften Forderungen. Nach etwas mehr als 1 Std. kommt:
      3. Abgebrochen, weil ich mich beim Startpreis geirrt habe.

      Danach fragte ich nach dem Grund, weshalb sie die Auktion dann als "Artikel nicht verfügbar" beendet hat. 10 Min. später kommt:
      4. Eine Verwandte wollte die Möbel haben und gleichzeitig war ja der Irrtum vorhanden. Als die Verwandte die Möbel nicht mehr haben wollte, habe ich sie erneut eingestellt.

      Die Anfechtung kam m. E. nicht unverzüglich, sondern erst nach der dritten Email, nachdem dem VK die Ernsthaftigkeit der Sache bewusst gemacht worden ist. Im Gegenteil, durch die Äußerung "ich möchte nicht unter diesem Betrag verkaufen" hat er seinen geheimen Vorbehalt zum Ausdruck gebracht. Denn dies war auch die erste Begründung und zugleich die Antwort auf die gezielte Frage: Warum haben Sie die Auktion abgebrochen.

      In Verbindung mit dem allgemeinen Verkaufsverhalten wie z. B. ständiges Beenden seiner Auktionen mit dem Grund "nicht verfügbar" und das selbtägige Einstellen desselben Artikels auf anderen Plattformen, Gebotsstreichungen, vorzeitiges Beenden von 5 der 7 taggleich gestarteten Auktionen - 6 Tage nach dem Start und 4 Tage vor dem Ende - wobei nach dem 5. Artikel ich ihn vorgewarnt hatte etc. wird es VK schwer fallen, seinen nach mindestens durch 1 Std. dauernde Recherchearbeit ermittelten und erst als dritten Grund genannten Irrtum glaubhaft zu machen.

      Ich bin weiterhin gespannt auf eure Ansichten. Vielen Dank nochmal.

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    • Wer hat das Gerichtsurteil zur Hand, dass ein VK bei berechtigtem Abbruch dem Höchstbieter keine Mitteilung schicken muss?



      sun-shadow schrieb:

      1. Antwort: Abgebrochen, weil ich es mit neuem Startpreis erneut einstellen möchte, da ich nicht unter so und so viel Euro verkaufen möchte.


      könnte unter Berücksichtigung aller anderen Mitteilungen als zwar unglücklich formulierter aber doch eben ausreichend dargestellter Irrtum beim Einstellen der Auktion gewertet werden.
    • Zum Thema Vergleichsangebot:

      Es kommt sehr oft vor, dass in gerichtsanhängigen Verfahren eine Mediator eingeschalten wird, um die Sache womöglich vorgerichtlich klären zu können. Dabei wird u. A. auch versucht, durch Vergleichsangebote das Verfahren zu beenden. Diese Angebote können durchaus vom Anspruchsberechtigten kommen. Jedoch wird das Verfahren auf Grundlage der Klageschrift dennoch weitergeführt, wenn man sich nicht einigen konnte. Deswegen denke ich nicht, dass durch ein außergerichtliches Vergleichsangebot durch den Kläger, ihm sein ursprüngliches Schadensersatzrecht entzogen wird.

      Zum Thema über die Höhe des Schadensersatzanspruchs:
      Der Bieter hat durch sein Angebot nicht bekundet, dass die Ware für ihn den und den Wert hat sondern er bereit ist, dafür so und so viel auszugeben. Ob es dem Wert entspricht, sei dahin gestellt. Das Recht auf Deckungskauf steht dem Käufer trotzdem weiterhin zu. Wenn dann die anderweitige Beschaffung mehr als sein Vergleichsangebot war, muss VK trotzdem Schadensersatz leisten. Das ist meine persönliche Meinung.