pandarul schrieb:
Es bedarf beim Vorliegen eines Irrtums i.S.d. eBay-Regeln keiner Anfechtungserklärung.
BGH VIII ZR 63/13
Du hast keine Chance, es liegt sogar wörtlich eine Berechtigung zum vorzeitigen Beenden der Auktion vor (Startpreis ist explizit genannt).
Das war Post 3 von Panda und der ist ja bekanntl. hier der Abbruchexperte.