Moin,
ich habe da ein Paar Fragen an euch, liebe Forenmitglieder:
Nach mehrmaligen, ohne Gebote auslaufenden Auktionen mit hohen Startpreisen stellt VK (V) seine Ware mit ca. 500 Euro Wert schlussendlich als Auktion ab 1 Euro sowie der Sofortkaufenoption für 500 Euro bei Ebay ein. Am nächsten Tag beendet V diese und eine weitere Auktion vorzeitig unter Streichung der Gebote. Bieter (B) war zu diesem Zeitpunkt Höchstbieter, wobei die besagte Auktion mit dem Grund beendet wurde, dass der Artikel nicht mehr verfügbar wäre. Die andere Auktion wurde mit dem Grund beendet, weil sie einen Fehler enthielt.
Etwas über 1 Std. nach Gebotsstreichung schreibt B den V an und fragt, weshalb die Auktion beendet wurde. V antwortet ca. 1,5 Std. nach der Anfrage, er möchte die Auktion mit einem anderen Startpreis noch einmal einstellen, da er die Ware nicht weniger als eine bestimmte Summe verkaufen möchte.
Am nächsten Tag teilt B dem V mit, dass er nicht einfach so eine Auktion beenden darf, wenn Gebote vorliegen. Nach 15 Min. kommt die Antwort, dass er das könne, da noch mehr als 12 Stunden bis Auktionsende waren.
Erst als B ernsthaft auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages hinwies und auf die Erfüllung pochte, schreibt V nach 1 Std. zurück, dass es sich im Startpreis geirrt habe aber B die Ware für den Preis XY haben könne und stellt die Auktion mit einem höheren Startpreis und höherem Sofortkaufenpreis nochmal ein.
V reicht noch die Erklärung nach, dass er sich beim Einstellen in dem Angebotspreis geirrt hätte, also der Startpreis nicht richtig war und dazu die Ware jemandem aus der Familie überlassen wollte, deswegen der Artikel als "nicht mehr verfügbar" beendet wurde. Nachdem man sich anders entschied, wurde die Auktion nochmal bei Ebay eingestellt.
Meine Fragen:
1. Gilt der Vertrag mit dem Satz: "Ich werde die Auktion neu einstellen, da ich es nicht unter so und soviel Euro verkaufen möchte" als angefochten, unter dem Gesichtspunkt, dass diese Antwort erst auf Nachfrage des B kam? Zusätzlich noch die Chance bestand, den Auktionstext mit einem Verkaufsvorbehalt zu ergänzen (was die Gerichte für zulässig erklärt haben), da noch damit zu rechnen war, dass weitere Gebote folgen werden?
2. Hat V überhaupt einen rechtlich wirksamen Anfechtungsgrund, wenn ihm hinterher einfällt, dass bei 1 Euro Startpreis sein gewünschter Verkaufspreis evtl. nicht erzielbar sein wird und das vorzeitige Beenden durch einen "Startpreisfehler" begründet aber als Grund zur Beendigung "Artikel nicht mehr verfügbar" angibt?
3. Ist es glaubwürdig, wenn V erklärt, sich geirrt zu haben, wenn er eine Auktion mit 400 Euro Startpreis und 500 Euro Sofortkaufenpreis einstellen wollte aber irrtümlich mit 1 Euro Starpreis und 500 Euro Sofortkaufpreis eingestellt hat und der Fehler nicht während des Einstellens sondern nach dem ersten Gebot entdeckt wird?
4. Hat B hier Chancen, seinen Kaufvertrag durchzusetzen?
5. V hat weitere Auktionen wegen Nichtverfügbarkeit beendet aber trotzdem im Internet weiterhin angeboten. B fragt auf einem dieser Internet-Kleinanzeigen-Seiten (außerhalb von Ebay) den V, ob dieser (bei Ebay bereits als nicht mehr verfügbar beendete) Artikel noch zu verkaufen ist, was V bejaht.
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.
ich habe da ein Paar Fragen an euch, liebe Forenmitglieder:
Nach mehrmaligen, ohne Gebote auslaufenden Auktionen mit hohen Startpreisen stellt VK (V) seine Ware mit ca. 500 Euro Wert schlussendlich als Auktion ab 1 Euro sowie der Sofortkaufenoption für 500 Euro bei Ebay ein. Am nächsten Tag beendet V diese und eine weitere Auktion vorzeitig unter Streichung der Gebote. Bieter (B) war zu diesem Zeitpunkt Höchstbieter, wobei die besagte Auktion mit dem Grund beendet wurde, dass der Artikel nicht mehr verfügbar wäre. Die andere Auktion wurde mit dem Grund beendet, weil sie einen Fehler enthielt.
Etwas über 1 Std. nach Gebotsstreichung schreibt B den V an und fragt, weshalb die Auktion beendet wurde. V antwortet ca. 1,5 Std. nach der Anfrage, er möchte die Auktion mit einem anderen Startpreis noch einmal einstellen, da er die Ware nicht weniger als eine bestimmte Summe verkaufen möchte.
Am nächsten Tag teilt B dem V mit, dass er nicht einfach so eine Auktion beenden darf, wenn Gebote vorliegen. Nach 15 Min. kommt die Antwort, dass er das könne, da noch mehr als 12 Stunden bis Auktionsende waren.
Erst als B ernsthaft auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages hinwies und auf die Erfüllung pochte, schreibt V nach 1 Std. zurück, dass es sich im Startpreis geirrt habe aber B die Ware für den Preis XY haben könne und stellt die Auktion mit einem höheren Startpreis und höherem Sofortkaufenpreis nochmal ein.
V reicht noch die Erklärung nach, dass er sich beim Einstellen in dem Angebotspreis geirrt hätte, also der Startpreis nicht richtig war und dazu die Ware jemandem aus der Familie überlassen wollte, deswegen der Artikel als "nicht mehr verfügbar" beendet wurde. Nachdem man sich anders entschied, wurde die Auktion nochmal bei Ebay eingestellt.
Meine Fragen:
1. Gilt der Vertrag mit dem Satz: "Ich werde die Auktion neu einstellen, da ich es nicht unter so und soviel Euro verkaufen möchte" als angefochten, unter dem Gesichtspunkt, dass diese Antwort erst auf Nachfrage des B kam? Zusätzlich noch die Chance bestand, den Auktionstext mit einem Verkaufsvorbehalt zu ergänzen (was die Gerichte für zulässig erklärt haben), da noch damit zu rechnen war, dass weitere Gebote folgen werden?
2. Hat V überhaupt einen rechtlich wirksamen Anfechtungsgrund, wenn ihm hinterher einfällt, dass bei 1 Euro Startpreis sein gewünschter Verkaufspreis evtl. nicht erzielbar sein wird und das vorzeitige Beenden durch einen "Startpreisfehler" begründet aber als Grund zur Beendigung "Artikel nicht mehr verfügbar" angibt?
3. Ist es glaubwürdig, wenn V erklärt, sich geirrt zu haben, wenn er eine Auktion mit 400 Euro Startpreis und 500 Euro Sofortkaufenpreis einstellen wollte aber irrtümlich mit 1 Euro Starpreis und 500 Euro Sofortkaufpreis eingestellt hat und der Fehler nicht während des Einstellens sondern nach dem ersten Gebot entdeckt wird?
4. Hat B hier Chancen, seinen Kaufvertrag durchzusetzen?
5. V hat weitere Auktionen wegen Nichtverfügbarkeit beendet aber trotzdem im Internet weiterhin angeboten. B fragt auf einem dieser Internet-Kleinanzeigen-Seiten (außerhalb von Ebay) den V, ob dieser (bei Ebay bereits als nicht mehr verfügbar beendete) Artikel noch zu verkaufen ist, was V bejaht.
Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.
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