Auktion vorzeitig beendet - Irrtum wirksam erklärt?

    • Auktion vorzeitig beendet - Irrtum wirksam erklärt?

      Moin,

      ich habe da ein Paar Fragen an euch, liebe Forenmitglieder:

      Nach mehrmaligen, ohne Gebote auslaufenden Auktionen mit hohen Startpreisen stellt VK (V) seine Ware mit ca. 500 Euro Wert schlussendlich als Auktion ab 1 Euro sowie der Sofortkaufenoption für 500 Euro bei Ebay ein. Am nächsten Tag beendet V diese und eine weitere Auktion vorzeitig unter Streichung der Gebote. Bieter (B) war zu diesem Zeitpunkt Höchstbieter, wobei die besagte Auktion mit dem Grund beendet wurde, dass der Artikel nicht mehr verfügbar wäre. Die andere Auktion wurde mit dem Grund beendet, weil sie einen Fehler enthielt.

      Etwas über 1 Std. nach Gebotsstreichung schreibt B den V an und fragt, weshalb die Auktion beendet wurde. V antwortet ca. 1,5 Std. nach der Anfrage, er möchte die Auktion mit einem anderen Startpreis noch einmal einstellen, da er die Ware nicht weniger als eine bestimmte Summe verkaufen möchte.

      Am nächsten Tag teilt B dem V mit, dass er nicht einfach so eine Auktion beenden darf, wenn Gebote vorliegen. Nach 15 Min. kommt die Antwort, dass er das könne, da noch mehr als 12 Stunden bis Auktionsende waren.

      Erst als B ernsthaft auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages hinwies und auf die Erfüllung pochte, schreibt V nach 1 Std. zurück, dass es sich im Startpreis geirrt habe aber B die Ware für den Preis XY haben könne und stellt die Auktion mit einem höheren Startpreis und höherem Sofortkaufenpreis nochmal ein.

      V reicht noch die Erklärung nach, dass er sich beim Einstellen in dem Angebotspreis geirrt hätte, also der Startpreis nicht richtig war und dazu die Ware jemandem aus der Familie überlassen wollte, deswegen der Artikel als "nicht mehr verfügbar" beendet wurde. Nachdem man sich anders entschied, wurde die Auktion nochmal bei Ebay eingestellt.

      Meine Fragen:

      1. Gilt der Vertrag mit dem Satz: "Ich werde die Auktion neu einstellen, da ich es nicht unter so und soviel Euro verkaufen möchte" als angefochten, unter dem Gesichtspunkt, dass diese Antwort erst auf Nachfrage des B kam? Zusätzlich noch die Chance bestand, den Auktionstext mit einem Verkaufsvorbehalt zu ergänzen (was die Gerichte für zulässig erklärt haben), da noch damit zu rechnen war, dass weitere Gebote folgen werden?

      2. Hat V überhaupt einen rechtlich wirksamen Anfechtungsgrund, wenn ihm hinterher einfällt, dass bei 1 Euro Startpreis sein gewünschter Verkaufspreis evtl. nicht erzielbar sein wird und das vorzeitige Beenden durch einen "Startpreisfehler" begründet aber als Grund zur Beendigung "Artikel nicht mehr verfügbar" angibt?

      3. Ist es glaubwürdig, wenn V erklärt, sich geirrt zu haben, wenn er eine Auktion mit 400 Euro Startpreis und 500 Euro Sofortkaufenpreis einstellen wollte aber irrtümlich mit 1 Euro Starpreis und 500 Euro Sofortkaufpreis eingestellt hat und der Fehler nicht während des Einstellens sondern nach dem ersten Gebot entdeckt wird?

      4. Hat B hier Chancen, seinen Kaufvertrag durchzusetzen?

      5. V hat weitere Auktionen wegen Nichtverfügbarkeit beendet aber trotzdem im Internet weiterhin angeboten. B fragt auf einem dieser Internet-Kleinanzeigen-Seiten (außerhalb von Ebay) den V, ob dieser (bei Ebay bereits als nicht mehr verfügbar beendete) Artikel noch zu verkaufen ist, was V bejaht.

      Ich danke euch im Voraus für eure Antworten.

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    • Reichlich wirr diese Geschichte, ich versuche es trotzdem.

      sun-shadow schrieb:

      Bieter (B) war zu diesem Zeitpunkt Höchstbieter, wobei die besagte Auktion mit dem Grund beendet wurde, dass der Artikel nicht mehr verfügbar wäre.

      Das scheint ja schon nicht ganz zu stimmen, wenn ich mir deinen Punkt 5 so durchlese. Außerdem stellt sich auch die Frage, warum ist die Ware nicht mehr verfügbar? Das macht es nicht gerade besser:

      sun-shadow schrieb:

      V reicht noch die Erklärung nach, dass er sich beim Einstellen in dem Angebotspreis geirrt hätte, also der Startpreis nicht richtig war und dazu die Ware jemandem aus der Familie überlassen wollte, deswegen der Artikel als "nicht mehr verfügbar" beendet wurde. Nachdem man sich anders entschied, wurde die Auktion nochmal bei Ebay eingestellt.

      Ja, was war denn nun der Grund für den Abbruch? Der ist nämlich entscheidend, wenn man auf einen fehlenden Kaufvertrag hinaus möchte.

      sun-shadow schrieb:

      2. Hat V überhaupt einen rechtlich wirksamen Anfechtungsgrund, wenn ihm hinterher einfällt, dass bei 1 Euro Startpreis sein gewünschter Verkaufspreis evtl. nicht erzielbar sein wird und das vorzeitige Beenden durch einen "Startpreisfehler" begründet aber als Grund zur Beendigung "Artikel nicht mehr verfügbar" angibt?

      Wenn er nach dem Einstellen seine Meinung ändern, dann hat er weder einen Fehler nach ebay-AGB begangen, noch kommt eine Irrtumsanfechtung nach §119 BGB in Frage.

      sun-shadow schrieb:

      3. Ist es glaubwürdig, wenn V erklärt, sich geirrt zu haben, wenn er eine Auktion mit 400 Euro Startpreis und 500 Euro Sofortkaufenpreis einstellen wollte aber irrtümlich mit 1 Euro Starpreis und 500 Euro Sofortkaufpreis eingestellt hat und der Fehler nicht während des Einstellens sondern nach dem ersten Gebot entdeckt wird?

      Für mich klingt es enorm vorgeschoben und dürfte so auch kaum nachweisbar sein. Wenn es sich noch dazu um eine Massenprodukt wie ein Smartphone handelt sollte, ist es noch unglaubwürdiger, denn dann gibt es keinen objektiven Grund, die Auktion nicht mit 1€ zu starten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Wenn er nach dem Einstellen seine Meinung ändern


      Das kriegt man ihm aber nicht nachgewiesen. Es ist absolut plausibel, ein Produkt, für das man gerne 500 Euro hätte, für 400 Euro Mindestgebot anzubieten. Wenn der VK vorträgt, daß er da was eintragen wollte und am nächsten Tag entdeckt hat, das das offenbar nicht geklappt hat, ist das glaubhaft.

      Entscheidend ist auch nicht, was der Verkäufer beim Abbrechen geklickt hat. Vgl. OLG Hamm, wo das sogar für den Verkäufer gewertet wurde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Das kriegt man ihm aber nicht nachgewiesen.
      "Er möchte die Auktion mit einem anderen Startpreis noch einmal
      einstellen, da er die Ware nicht weniger als eine bestimmte Summe
      verkaufen möchte" hört sich für mich eher nach Bereuen an als Irrtum. "Ich befürchte, dass die Ware für weniger als die Summe XX weggeht, wenn ich es weiter laufen lassen würde, deshalb stelle ich die Auktion lieber mit einem höherem Startpreis nochmal ein". Kein Wort von irrtümlich oder falsch eingestellt. Aber ist sicher Auslegungssache.

      Außerdem bestünde die Möglichkeit, dass V seine Beschreibung ergänzt mit "ich verkaufe nicht unter XX Euro", anstatt die Auktion zu beenden.

      Die später erneut eingestellte Auktion wurde danach auch wieder beendet. V wollte vermutlich gar nicht mehr verkaufen oder hatte es schon anderweitig verkauft und die erneute Einstellung war nur zum Schein, um einen Irrtum vorzutäuschen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von sun-shadow ()

    • sun-shadow schrieb:

      Außerdem bestünde die Möglichkeit, dass V seine Beschreibung ergänzt mit "ich verkaufe nicht unter XX Euro", anstatt die Auktion zu beenden.


      Ach, und was sollte ein solcher Satz an dem mit dem Höchstbieter bestehenden Kaufvertrag ändern, der vor dieser Ergänzung geschlossen wurde, mhh? Nichts.

      Aufgrund dieses Hinweises werden dann natürlich kaum Leute mitbieten, zumindest keine, die auf ein Schnäppchen unterhalb der Preisvorstellung des VK hoffen. Die Folge ist, daß mit großer Wahrscheinlichkeit der Höchstbieter - dessen Gebot der Verkäufer ja gar nicht kennen kann - bis zum Auktionsende Höchstbieter bleibt, vielleicht sogar, ohne daß überhaupt noch jemand mitbietet, womit der Verkäufer ein riesiges Problem hätte. Davon, daß ein solches Vorgehen schon deshalb nicht vom Verkäufer verlangt werden kann, weil es gegen die AGB von eBay ist, fange ich diesmal gar nicht erst an.

      Stattdessen ist die korrekte, von eBay vorgesehene und durch alle Instanzen anerkannte Vorgehensweise in diesem Fall, die Auktion vorzeitig zu beenden.

      sun-shadow schrieb:

      "Er möchte die Auktion mit einem anderen Startpreis noch einmal
      einstellen, da er die Ware nicht weniger als eine bestimmte Summe
      verkaufen möchte" hört sich für mich eher nach Bereuen an als Irrtum.


      Ja, so kann man sich täuschen. Ich sehe darin mindestens einen Erklärungsirrtum, denn offensichtlich gewollte (nicht unter Summe X) und tatsächlich abgegebene (ab 1,-) Willenserklärung divergieren stark. Wenn du meinst, daß der Verkäufer zu doof sein wird, um darzulegen, daß er 400,- eingegeben wollte und das nicht geklappt hat (dazu reicht übrigens tatsächlich, wenn man das Auktionsformat ab- und wieder anhakt, weil eBay 1,- als Voreinstellung nimmt), dann kannst du es ja auf dem Rechtsweg versuchen. Ich würde dir aber davon abraten, da kannst du dein Geld auch gleich zum Fenster rauswerfen.
    • Danke pandarul. Wie wäre der Fall gelagert, wenn der V die Auktion abgebrochen, Gebote gestrichen und auf Anfrage geantwortet hätte, dass der Artikel an jemand anderen verkauft worden ist? Mit der Begründung, 12 Std. vor Auktionsende wäre es möglich, die Auktion abzubrechen?
    • Für dich: besser *g*.

      Wenn er dir schriftlich den Beleg liefert, unberechtigt abgebrochen zu haben, hast du gute Karten. ABER keinesfalls 100%ige. Stell dir z.B. vor du fragst "was ist mit dem Artikel" und er schreibt "habe ich verkauft, sorry, weil ich ja bis 12 Stunden vorher abbrechen konnte". Das ist sachlich nicht falsch und könnte auch eine Kurzform sein und z.B. bedeuten, daß der VK den Artikel nach einem berechtigten Abbruch anderweitig veräußert hat, und das ist ihm unbenommen.

      In so einer Aussage stecken zwei Dinge: a) Es war technisch noch möglich abzubrechen. b) Der Artikel wurde an jemanden verkauft. Was nicht drinsteckt ist c) Die Auktion wurde aus Grund XYZ abgebrochen. Diesen Grund kann ein Verkäufer nachliefern, notfalls sogar im Gerichtsverfahren. Die Experten sagen dazu:

      Nachdem Sachverhalt ging es wohl in erster Linie dem Verkäufer darum, dass er(...) anderweitig einen besseren Preis bekommen hatte, die (...) Eigenschaft der Ware erscheint hier eher vorgeschoben. Aber egal, es könnte ein objektiver Anfechtungsgrund sein, auf den Rest kommt es nicht mehr an.

      Somit müsste man sich als Anbieter einer Auktion bei eBay schon ziemlich dämlich anstellen, damit der „könnte“-Anfechtungsgrund nicht greift.


      Wenn es dir ums Prinzip geht, kann dir keiner dein Recht absprechen, des Sachverhalt gerichtlich beleuchten zu lassen. Ich würde aber eher ein Eis essen gehen oder so und die Sache vergessen. Ist keine sichere Bank und m.E. den Aufwand nicht wert.
    • pandarul schrieb:


      Ja, so kann man sich täuschen. Ich sehe darin mindestens einen Erklärungsirrtum, denn offensichtlich gewollte (nicht unter Summe X) und tatsächlich abgegebene (ab 1,-) Willenserklärung divergieren stark. Wenn du meinst, daß der Verkäufer zu doof sein wird, um darzulegen, daß er 400,- eingegeben wollte und das nicht geklappt hat (dazu reicht übrigens tatsächlich, wenn man das Auktionsformat ab- und wieder anhakt, weil eBay 1,- als Voreinstellung nimmt), dann kannst du es ja auf dem Rechtsweg versuchen. Ich würde dir aber davon abraten, da kannst du dein Geld auch gleich zum Fenster rauswerfen.


      Hat eBay denn die 1,- Euro als tatsächliche Vorenstellung? Meinem Kenntnisstand nach, muß man den Startpreis, wie auch alle anderen Preise manuell eingeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Diese Frage habe ich mir auch gestellt und mal ausprobiert.

      Wenn ich eine Auktion "normal" einstelle, habe ich folgende Eingabemaske:
      img5.fotos-hochladen.net/uploa…yformatregucefbo4zl8d.jpg
      Zunächst muss V sich entscheiden, ob er zum Festpreis oder als Auktion verkaufen möchte.
      Durch anklicken des Reiters "Auktion" erscheinen zwei Leerfelder zum manuellen Eingeben des Startpreises und falls gewünscht, des Sofortkaufenpreises. Auch hier ist kein Betrag von Ebay vorausgefüllt.

      Wenn ich sie in der vereinfachten Form einstellen möchte, folgende Maske, wo man sich zunächst entscheiden muss, ob man eine Auktion oder ein Festpreisangebot starten möchte:

      img5.fotos-hochladen.net/uploads/ebayformat6edwnprua1.png

      Startpreis: Nicht durch Ebay vorgegeben, MUSS man manuell eintragen.
      Sofortkaufenpreis: Die Sofortkaufoption MUSS man im ersten Schritt gesondert aktivieren durch ein Häkchen, sonst ist das Eingabefeld für den Sofortkaufen-Betrag unsichtbar.

      Ich schließe hier einen Irrtum aus. Die Eingabemasken sind zu klar und einfach, um einen Fehler zu machen. Es ist schon ein Unterschied zwischen einem Startpreis von 1 Euro im einstelligen Bereich und einem eigentlich gewünschten Startpreis von 500 Euro, welcher sich im dreistelligen Bereich befindet. So ein Unterschied muss einem Verkäufer auffallen. Zu beachten ist, dass V zwei vom Format her identische Auktionen gestartet hatte.

      Wenn ich irrtümlich einen Artikel für 1 Euro Festpreis oder Sofortkaufen einstelle obwohl ich eine Auktion starten wollte, ist die Wahrscheinlichkeit eines Irrtums näher.

      In diesem Fall ist die Behauptung, "den Artikel nicht unter dem Preis X verkaufen zu wollen", für mich als ein Zeichen der Reue zu verstehen als "möchte doch kein Risiko eingehen" zu verstehen. Soweit mir bekannt ist, zählt ein finanzielles Interesse, d.h. bei Verdacht darauf, dass der Artikel weniger einbringen könnte als gewünscht, kein berechtigter Grund, eine Auktion vorzeitig zu beenden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von sun-shadow ()

    • Auch der Umstand, dass V bereits zwei weitere bebotene Auktion wegen Nichtverfügbarkeit fünf Tage nach dem ersten Gebot vorzeitig beendete aber den Artikel weiterhin im Internet anbot und nach Auktionsbeendigung sogar einem Interessenten bestätigte, dass der Artikel noch zu haben ist, würde an der Glaubwürdigkeit des V erhebliche Zweifel aufbringen. Dieses Verhalten zeigt für mich, dass V kein Risiko durch 1-Euro-Auktionen eingehen wollte, allerdings im Nachhinein, teilweise nach 5 Tagen.

      Das was ich mich die ganze Zeit frage ist: Ist es ein Irrtum, wenn man seine Meinung über den Startpreis hinterher, also nach dem ersten Gebot, ändert?

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von sun-shadow ()

    • sun-shadow schrieb:

      Das was ich mich die ganze Zeit frage ist: Ist es ein Irrtum, wenn man seine Meinung über den Startpreis hinterher, also nach dem ersten Gebot, ändert?

      Die Frage ist doch bereits in Post #2 beantwortet worden. Eine Irrtumsanfechtung und ein Fehler nach ebay-AGB ist ausgeschlossen, wenn der Verkäufer beim Erstellen der Auktion den Startpreis angegeben hat, den er auch angeben wollte. Das Problem dürfte allerdings sein, nachzuweisen, dass er es sich erst später anders überlegt hat.

      Die Glaubwürdigkeit des Verkäufers mag zwar durch die vielen Widersprüche generell angekratzt sein, ob ein Gericht der einen oder anderen Sichtweise mehr Glauben schenken würde, ist allerdings schwer hervorzusehen. Das Problem an dem Fehler mit dem Startpreis dürfte sein, dass er schwer zu beweisen ist, er kann lediglich glaubhaft gemacht werden. Um sich da ein besseres Bild machen zu können, würde ich doch dringend darum bitten, die Auktion hier zu veröffentlichen. Da kommen nämlich etliche Begleitumstände hinzu, die wir nicht kennen. Und nein, es gibt keine Bedenken, die Auktion zu nennen, den sie ist ja hinter einem ebay-Account anonym.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • pandarul schrieb:

      biguhu schrieb:

      Wenn er nach dem Einstellen seine Meinung ändern


      Das kriegt man ihm aber nicht nachgewiesen. Es ist absolut plausibel, ein Produkt, für das man gerne 500 Euro hätte, für 400 Euro Mindestgebot anzubieten. Wenn der VK vorträgt, daß er da was eintragen wollte und am nächsten Tag entdeckt hat, das das offenbar nicht geklappt hat, ist das glaubhaft.

      Entscheidend ist auch nicht, was der Verkäufer beim Abbrechen geklickt hat. Vgl. OLG Hamm, wo das sogar für den Verkäufer gewertet wurde.

      Darf ich mal nachfragen?
      Lt. EP war doch ein SK-Preis zu 500 Euronen aufgerufen!
      Blöderweise war der VK wohl nicht darüber informiert, dass dieser ab dem ersten Gebot "verschwindet".
      Ich sehe da keinen berechtigten Auktionsabbruch. Eher ein paar Widersprüchlichkeiten ...
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Heiner.Hemken schrieb:

      pandarul schrieb:


      Ja, so kann man sich täuschen. Ich sehe darin mindestens einen Erklärungsirrtum, denn offensichtlich gewollte (nicht unter Summe X) und tatsächlich abgegebene (ab 1,-) Willenserklärung divergieren stark. Wenn du meinst, daß der Verkäufer zu doof sein wird, um darzulegen, daß er 400,- eingegeben wollte und das nicht geklappt hat (dazu reicht übrigens tatsächlich, wenn man das Auktionsformat ab- und wieder anhakt, weil eBay 1,- als Voreinstellung nimmt), dann kannst du es ja auf dem Rechtsweg versuchen. Ich würde dir aber davon abraten, da kannst du dein Geld auch gleich zum Fenster rauswerfen.


      Hat eBay denn die 1,- Euro als tatsächliche Vorenstellung? Meinem Kenntnisstand nach, muß man den Startpreis, wie auch alle anderen Preise manuell eingeben.

      Moin Heiner,
      ich "kenntnisse" mal mit.
      Der 1€ ist tatsächlich erstmal voreingestellt!
      Biiter wenn man 100 Auktionen einstellt und im SK-Fenster landet, da steht dann auch der 1€.
      Da kommt man zwar wirklich über eine Anfechtung raus, aber ein gewisser Aufwand ist schon dabei.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ihr scheint Recht zu haben, ich habe das überprüft und konnte auch mit viel Hin- und Hergeklicke nicht reproduzieren, daß eBay da nen Euro reinmogelt.

      Mir ist das aber mal passiert. Ohne es mit Sicherheit sagen zu können, fallen mir mehrere Möglichkeiten ein. Z.B. die Funktion "einen ähnlichen Artikel verkaufen", die Teile der AB vorausfüllt. Oder das Wiedereinstellen (mit Änderungen) einer Auktion. Oder das Verwenden einer Vorlage beim Einstellen (da weiß ich es mit Sicherheit, *das* konnte ich eben nachstellen). Oder das Einstellen via API mit externem Programm, da gibt es ja einige, wie die sich verhalten, ist mir nicht bekannt, ich nutze sowas nicht.

      Ich glaube dir ebenfalls aufs Wort, daß es sich dein VK einfach anders überlegt hat. Nichtsdestotrotz sehe ich keinen schlagenden Beweis. Wenn man mal überlegt, daß es bei deinem Ärger sicher nur um 50 Euro geht, weil du ums Mitbieten gebracht wurdest...aber gut, Aufwand/Nutzen/Risiko mußt du selbst bewerten.

      Ich werfe noch hinterher, daß das Feld für "Stückzahl", wo eine 1 reingehört, in gefährlicher Nähe des Startpreises ist.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Der 1€ ist tatsächlich erstmal voreingestellt!


      Wo und wie? Ich habe das wie gesagt eben gerade probiert und mein Feld war und blieb leer.

      Du hast ja wahrscheinlich mehr Erfahrungen mit dem Einstellen als die meisten hier. Was muß ich tun, um dieses Verhalten, an das ich mich wie gesagt aus eigener Erfahrung erinnern kann, nachzustellen?
    • pandarul schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Der 1€ ist tatsächlich erstmal voreingestellt!


      Wo und wie? Ich habe das wie gesagt eben gerade probiert und mein Feld war und blieb leer.

      Du hast ja wahrscheinlich mehr Erfahrungen mit dem Einstellen als die meisten hier. Was muß ich tun, um dieses Verhalten, an das ich mich wie gesagt aus eigener Erfahrung erinnern kann, nachzustellen?

      Mir ist das, wie gesagt, schon passiert!
      Beim einstellen auf "andere Artikel" gegangen, Preis war ausgefüllt (1€). Ist hier aber eher nicht zu vergleichen. Es handelte sich dabei um gleiche Artikel, zunächst als Auktion und nebenbei als SK eingestellt.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Blöderweise war der VK wohl nicht darüber informiert, dass dieser ab dem ersten Gebot "verschwindet".


      Auch möglich. Und wenn er bei verständiger Würdigung dieses Faktes seine Willenserklärung so (1,- / 500,-) nicht abgegeben hätte, sondern stattdessen als (400,- / 500,-), dann liegt allerdings auch ein Irrtum vor.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Beim einstellen auf "andere Artikel" gegangen, Preis war ausgefüllt (1€). Ist hier aber eher nicht zu vergleichen. Es handelte sich dabei um gleiche Artikel, zunächst als Auktion und nebenbei als SK eingestellt.


      Na, so wie ich das hier sehe, hat der VK zumindest auch mit mehreren Artikelbeschreibungen hantiert.

      Was ist "andere Artikel"? Ist das "einen weiteren Artikel verkaufen"? Ich stelle nicht so oft ein und hab das nicht alles im Kopf.
    • pandarul schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Blöderweise war der VK wohl nicht darüber informiert, dass dieser ab dem ersten Gebot "verschwindet".


      Auch möglich. Und wenn er bei verständiger Würdigung dieses Faktes seine Willenserklärung so (1,- / 500,-) nicht abgegeben hätte, sondern stattdessen als (400,- / 500,-), dann liegt allerdings auch ein Irrtum vor.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Beim einstellen auf "andere Artikel" gegangen, Preis war ausgefüllt (1€). Ist hier aber eher nicht zu vergleichen. Es handelte sich dabei um gleiche Artikel, zunächst als Auktion und nebenbei als SK eingestellt.


      Na, so wie ich das hier sehe, hat der VK zumindest auch mit mehreren Artikelbeschreibungen hantiert.

      Was ist "andere Artikel"? Ist das "einen weiteren Artikel verkaufen"? Ich stelle nicht so oft ein und hab das nicht alles im Kopf.

      Ja ist es.
      Einen Irrtum würde ich aber verneinen, da der SK-Preis aktiv eingegeben werden muß!
      Wie sollte der VK denn diesen "Irrtum" begründen? Hat er doch aktiv 6x die Tasten gedrückt, 7x mit der Entertaste ;)
      Da muß man schon aktiv werden.

      Mich würde aber interessieren wie du in dem Fall auf den Irrtum kommst.
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      *selbstzensiert*!
    • Der Euro war zumindest bei mir (letzter Verkauf eine Weile her) ganz sicher dann voreingestellt, wenn man auf "einen ähnlichen Artikel einstellen" geht, der auch mit einem Euro Startpreis begonnen hat.
      Ich habe das gern so gehandhabt, weil ich nicht bei jeder Einstellung bei Adam und Eva wieder anfangen musste und Dinge wie Versandkosten und angeboten Zahlungsart auch gleich drin waren.