Lieselotte7777 schrieb:
Nein ich habe KEINEN kaufvertrag abgeschlossen, da ich getäuscht wurde.schumiline schrieb:
Schade das du so reagierst, die Mitglieder versuchen dich hier über den rechtlichen Sachverhalt aufzuklären. Ich weiss das du diese Antwort nicht hören wolltest, aber leider ist das so, dass du bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen hast.
Verbuche es unter kann passieren, jetzt weiss ich es besser und erfülle die Pflichten als Verkäufer.
Du bist nicht die erste der ein Fehler bei ebay passiert, aber man sollte dann für seinen eigenen Fehler gerade stehen.
Arglistige Täuschung nennt man das wohl. Der Fehler liegt wohl bei Ebay.
Ich hätte niemals einen Kaufvertrag zu dem Preis abgeschlossen und habe es auch nicht. Punkt.
Dann rück den Drucker an deinen rechtmäßigen K raus und danach verklagst du EBay.
Sonst läufst du nicht nur Gefahr den Drucker nicht zum Wunschpreis losgeworden zu sein
