Lieselotte7777 schrieb:
Auch nochmal für dich: Ebay MUSS die Konditionen beim Einstellen von artikeln deutlich machen. Dies ist nicht geschehen - mit keinem Hinweis.
Ergo handelt es sich um eine arglistige Täuschung. Da kommt kein Kaufvertrag zustande. Nirgendwo
wenn man einen Nutzungsvertrag abschliesst (wie jeden anderen Vertrag auch), liest man sich doch die Bestimmungen vor Unterschrift durch....
Du hast doch auch die Einstellmöglichkeiten gelesen (etwa den Punkt, dass man eine Auktion mit einer Sofortkaufoption koppeln kann). Und in diesen "Benutzeranleitungen" steht nunmal drin, wie sowas abläuft.
Du hast sicher, wie viele andere auch, das nicht mal durchgelesen. das ist aber nicht die Schuld von Herrn Ebay und erst recht nicht die Schuld deines Vertragspartners - das ist der Käufer des Druckers.
Und doch.. der oben getroffene Vergleich mit dem Strassenverkehr passt schon.... wer da sagt "Das habe ich nicht gewusst" zahlt trotzdem....