Drucker zu billig verkauft

    • Lieselotte7777 schrieb:

      Auch nochmal für dich: Ebay MUSS die Konditionen beim Einstellen von artikeln deutlich machen. Dies ist nicht geschehen - mit keinem Hinweis.
      Ergo handelt es sich um eine arglistige Täuschung. Da kommt kein Kaufvertrag zustande. Nirgendwo


      wenn man einen Nutzungsvertrag abschliesst (wie jeden anderen Vertrag auch), liest man sich doch die Bestimmungen vor Unterschrift durch....

      Du hast doch auch die Einstellmöglichkeiten gelesen (etwa den Punkt, dass man eine Auktion mit einer Sofortkaufoption koppeln kann). Und in diesen "Benutzeranleitungen" steht nunmal drin, wie sowas abläuft.

      Du hast sicher, wie viele andere auch, das nicht mal durchgelesen. das ist aber nicht die Schuld von Herrn Ebay und erst recht nicht die Schuld deines Vertragspartners - das ist der Käufer des Druckers.

      Und doch.. der oben getroffene Vergleich mit dem Strassenverkehr passt schon.... wer da sagt "Das habe ich nicht gewusst" zahlt trotzdem....
    • Ist fast so, wie, wer findet alle Fehler

      Lieselotte7777 schrieb:

      bin neu hier und ich war auch neu bei ebay.


      Du hast bei ebay schon 2008 ver und gekauft.

      Lieselotte7777 schrieb:

      Ich hab ihm geantwortet, bin arme Rentnerin, bei mir ist nix zu holen, das hat ihn aber nicht gestört.
      In der Beschreibung steht Künstler, wird der K nicht glauben dass du Rentnerin bist.
      Und dann noch eine falscher Drucker wie beschrieben.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • pandarul schrieb:

      Lieselotte7777 schrieb:

      nein ich habe nicht verkauft.
      Ist wohl anscheinend schwer für dich, zu begreifen. Von mir kriegt keiner was. Auch schwer, zu begreifen.


      Ich weiß nicht, warum du mich dusselig vollquatscht, aber das lasse ich mir nicht gefallen. Vielleicht ist dir gar nicht aufgefallen, daß ich momentan der einzige bin, der dir einen möglichen (wenn auch unwahrscheinlichen) Ausweg aufzeigt?

      Du hast ganz objektiv einen Kaufvertrag mit deinem Höchstbieter über den Drucker zu 15,50 geschlossen.

      Ob du anderer Meinung bist ist, mit Verlaub, völlig ohne Belang.

      Ach nee, ob ich anderer Meinung bin, ist ohne Belang? Das betrifft mich schließlich.
      Den Ausweg, den du mir zeigen willst, wo ist denn der?

      pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

      Ich habe mich beim Einstellen
      eines Artikels geirrt bzw. vertippt oder mein Artikel wurde beschädigt
      bzw. ist verloren gegangen. Was kann ich tun?
      "

      1. Irrtümer beim Einstellen des Artikels

      Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
      können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie das
      Einstellen eines Angebots auf dem eBay-Marktplatz) lösen, wenn ein so
      genannter Anfechtungsgrund vorliegt. Ein Anfechtungsgrund liegt vor,
      wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten
      Irrtum befanden.

      In Betracht kommt:

      • Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim
        Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei
        der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine
        versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung
        berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09)."
    • Lieselotte7777 schrieb:

      ebay.de/itm/171277068854?ssPag…_trksid=p3984.m1558.l2649

      Hallo,

      bin neu hier und ich war auch neu bei ebay.

      Dort habe ich vor ca 14 Tagen 10 Elektronikartikel eingestellt. Einen auch bereits verkauft, war alles o.k.

      Nun bekomme ich heute eine Mail, mein laserdrucker, den ich für 50 Euro "sofort-kaufen-Preis" eingestellt habe, aber gleichzeitig als Auktion mit Startpreis 1 Euro, sei für 15,50 Euro verkauft worden. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Es war nie meine Absicht, den Drucker unter 50 Euro zu verkaufen. Dass die "Sofort-Kaufen-Option" verfällt, sobald eine Person beginnt, zu bieten, wusste ich nicht. Stand auch nirgendwo, als ich die Artikel eingesetzt habe.

      So ich habe nun dem Käufer mitgeteilt, dass es sich da wohl um ein Missverständnis handelt. Dass ich nie beabsichtigt habe, den Drucker so billig zu verkaufen. Der Käufer (oder eingebildete Käufer) wurde sofort pampig und drohte mir mit Anwalt. Er habe ja eine Rechtschutzversicherung. Er bestehe darauf, den Drucker demnächst abzuholen.
      Ich hab ihm geantwortet, bin arme Rentnerin, bei mir ist nix zu holen, das hat ihn aber nicht gestört.

      Habe nun mit Ebay-Kundenservice telefoniert. Die Dame dort meinte, ich solle mal erst mal nichts machen, meist beruhigen sich die Leute ja wieder.

      ich weiß nicht. Am liebsten möchte ich alle meine Artikel bei ebay rausnehmen. Ich kann so einen Stress nicht gebrauchen, ich bin chronisch krank. Ich wollte das so nie und ich bin der Meinung, dass ich in dem Fall von Ebay übertölpelt wurde, übervorteilt, denn dass die Dinge so sind, wie sie sind, wurde mir ja beim Einsetzen der Artikel nicht mitgeteilt. Ich hätte niemals einen Laserdrucker zum Startpreis von 1 Euro zur Auktion eingesetzt.

      Bitte was kann ich nun machen. Der Typ kriegt den Drucker nicht. Vorher schmeiß ich alles weg. Bitte um Hilfe. Wo bleibt der Verkäuferschutz bei Ebay?

      Gruß Lieselotte7777

      Anmerkung: Fehlende Überschrift ergänzt.

      Doch, das steht da:
      pages.ebay.de/help/buy/how-buy-bin.html
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Lieselotte7777 schrieb:

      Auch nochmal für dich: Ebay MUSS die Konditionen beim Einstellen von artikeln deutlich machen. Dies ist nicht geschehen - mit keinem Hinweis.
      Ergo handelt es sich um eine arglistige Täuschung. Da kommt kein Kaufvertrag zustande. Nirgendwo.
      Ebay hat dich bei der Anmeldung Dick und Fett darauf hingewiesen und sogar bestätigen lassen das du die AGB gelesen und verstanden hast (da steht das alles drin). Wenn du das nicht gemacht hast, dein Pech.


      Und sich hier über einen Käufer aufzuregen weil er Pampig wird und sich dann gleichzeitig hier so aufzuführen schießt dem sowieso die Krone ab... Mach was du willst, ich hoffe nur das sich der Käufer einen Anwalt nimmt und dich auf Schadensersatz verklagt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pandora ()

    • pandarul schrieb:

      Lieselotte7777 schrieb:

      nein ich habe nicht verkauft.
      Ist wohl anscheinend schwer für dich, zu begreifen. Von mir kriegt keiner was. Auch schwer, zu begreifen.


      Ich weiß nicht, warum du mich dusselig vollquatscht, aber das lasse ich mir nicht gefallen. Vielleicht ist dir gar nicht aufgefallen, daß ich momentan der einzige bin, der dir einen möglichen (wenn auch unwahrscheinlichen) Ausweg aufzeigt?

      Du hast ganz objektiv einen Kaufvertrag mit deinem Höchstbieter über den Drucker zu 15,50 geschlossen.

      Ob du anderer Meinung bist ist, mit Verlaub, völlig ohne Belang.

      Genau deshalb hab ich die TE hierher eingeladen, damit Du Dir das mal anschaust.
      Ausschließlich sachliche Beiträge seitens TE wären wirklich angezeigt.
    • und wenn Selbstabholung drinsteht

      unbedingt Paypal rausnehmen!

      cast_away schrieb:

      E-Mail-Antwort von PP:

      Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal bezüglich der Versandart
      Selbstabholung.

      Ihrer E-Mail entnehme ich, dass Sie in Ihren Auktionen Selbstabholung
      angegeben. Gern gebe ich Ihnen dazu folgende Informationen.

      Wenn die Ware abgeholt wird und der Betrag mit PayPal bezahlt wird, kann
      der Käuferschutz für Sie abgelehnt werden. Sie brauchen immer einer
      Versandnachweis damit der Antrag für Sie entschieden werden kann.

      Wenn Sie die Selbstabholung in Ihren Auktionen haben, können Sie auch
      das Geld an den Absender zurücksenden. Sie sind tatsächlich nicht über
      den Verkäuferschutz abgesichert sind, wenn der Käufer für nicht Erhalt
      der Ware einen Konflikt meldet.

      Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit. Falls Sie noch
      Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.
      Also, keine Absicherung durch PP für den Verkäufer. Am Besten Geld zurücksenden und bei Abholung bar auszahlen lassen. Barzahlung auf einem Beleg nachweisen mit Unterschrift des Kunden und eigener.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Äh sachlich? Wo ihr hier gemeinschaftlich über mich herfallt? Ihr habt sie ja nicht mehr alle!

      Ihr wollt wohl offensichtlich gar nichts verstehen! Ich wurde getäuscht bzw. habe mich vertan und die Seite, wie ich da wieder rauskomme, habe ich auch gefunden.
      Ergo könnt ihr mir ganz gepflegt den Buckel runter rutschen (Ausnahme oldschmatterhand).

      L.
    • Lieselotte7777 schrieb:

      Den Ausweg, den du mir zeigen willst, wo ist denn der?


      Wie bereits weiter oben geschildert, kommt ein Inhaltsirrtum in Frage, um den Kaufvertrag anzufechten. Das müßte unverzüglich passieren. Möglicherweise ist es dafür schon zu spät.

      Du müßtest deinem Käufer mitteilen, daß du über die Bedeutung deiner Willenserklärung nicht im Klaren warst und warum.

      Natürlich wird dein Käufer den selben Einwand bringen, der hier auch gefallen ist, nämlich, daß du die Regeln von eBay nicht bloß zur Kenntnis genommen hast, sondern sogar unterschrieben.

      Allerdings ist das bei dir eine Weile her (2008 ), genau wie deine letzten Verkäufe, und außerdem hast du generell wenig Erfahrung. Ob das trägt, wage ich nicht zu beurteilen, wie gesagt, wegen 35 Euro würde ich dieses Risiko nicht eingehen.

      Andererseits ist dein Käufer natürlich nicht weniger ahnungslos was die Rechtslage angeht als du, sonst würde er in seiner negativen Bewertung nichts von einer Anzeige schwafeln.

      Zuletzt: Die von dir verlinkte Seite im eBay-Rechtsportal bezieht sich auf ein ganz andere Problemfeld, nämlich den vorzeitigen Auktionsabbruch, der bei dir gar nicht stattgefunden hat. Zusätzlich ist sie außerdem veraltet und in wesentlichen Punkten schlicht falsch.

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    • Lieselotte7777 schrieb:

      In Betracht kommt:


      Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim
      Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei
      der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine
      versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung
      berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09)."


      Hast du aber nicht... weder beim Startpreis (der Auktion) noch beim Sofortkaufpreis ist dir ein Fehler unterlaufen... du hättest ja für 50Teuronen verkauft. Da liegt also kein Fehler vor.... der einzigste Fehler war, dass du dir die Nutzungsbestimmungen nicht durchgelesen hast, das ist aber für den Kaufvertag unerheblich.



      Ausserdem solltest du mal schauen ob dein Preis nicht zu hoch ist (ich will das garnicht beurteilen), in einer anderen Auktion, die ich gefunden habe, wird ein Gebrauchtgerät für Sofortkaufspreis 39,93€ angeboten; Startpreis Neunzehn Teuros...
    • Pandora schrieb:

      Lieselotte7777 schrieb:

      Auch nochmal für dich: Ebay MUSS die Konditionen beim Einstellen von artikeln deutlich machen. Dies ist nicht geschehen - mit keinem Hinweis.
      Ergo handelt es sich um eine arglistige Täuschung. Da kommt kein Kaufvertrag zustande. Nirgendwo.
      Ebay hat dich bei der Anmeldung Dick und Fett darauf hingewiesen und sogar bestätigen lassen das du die AGB gelesen und verstanden hast (da steht das alles drin). Wenn du das nicht gemacht hast, dein Pech.

      Und sich hier über einen Käufer aufzuregen weil er Pampig wird und sich dann gleichzeitig hier so aufzuführen schießt dem sowieso die Krone ab... Mach was du willst, ich hoffe nur das sich der Käufer einen Anwalt nimmt und dich auf Schadensersatz verklagt.
      Aus welchem Zoo haben Sie dich denn entlassen? Von mir kriegt KEINER was bei arglistiger Täuschung!!!!!!
    • monza30 schrieb:

      wenn man einen Nutzungsvertrag abschliesst (wie jeden anderen Vertrag auch), liest man sich doch die Bestimmungen vor Unterschrift durch....


      Da glaube ich zwar, dass das ein Wunschtraum ist....
      Aber, wenn dann schon was schief läuft, spätestens dann erkundige ich mich..... und wenn ich feststellen muss, dass ich was falsch gemacht, gedacht oder verstanden habe...dann überlege ich, wie ich da am besten und legal raus komme.

      Da ist die erste Möglich: Es im Guten mit dem Käufer zu versuchen. Die scheint nach der BW vertan.
      Danach bleibt mir dann nur noch:
      a) Liefern und mit (gnädigen) 35 Euro Schaden raus zu kommen......
      (Hoffentlich passiert nicht noch was wegen Paypal und Abholung)

      oder
      b) ebay verklagen, möglichst wegen "arglistiger Täuschung" (Was auch nichts daran ändert, das der Käufer den Drucker gekauft hat)
      oder
      c) oder eventuell auf Irrtum machen (Pandas eventuell, ganz eventuell, eventuell eventuell, möglicher Gedanke)
      oder
      d) Sich einfach weigern und "hoffen", dass der K aufgibt (was nicht so aussieht, sieht eher nach Klage aus, wenn die BW nicht einfach nur ein Wutausdruck ist)
      oder
      (na, das lassen wir mal besser): man könnte aber auch noch seine mangelnde Geschäftsfähigkeit feststellen lassen um zu belegen, dass man gar keine Verträge abschließen kann.

      Gibt es weitere Möglichkeiten?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Lieselotte7777 schrieb:

      Äh sachlich? Wo ihr hier gemeinschaftlich über mich herfallt? Ihr habt sie ja nicht mehr alle!

      Ihr wollt wohl offensichtlich gar nichts verstehen! Ich wurde getäuscht bzw. habe mich vertan und die Seite, wie ich da wieder rauskomme, habe ich auch gefunden.
      Ergo könnt ihr mir ganz gepflegt den Buckel runter rutschen (Ausnahme oldschmatterhand).

      L.
      Du bist anscheinend auf Krawall aus... und irgendwie unbelehrbar. Ich wünsch auch, dass mit dir jemand das durchzieht, wennste so weitermachst. Irgendwann kommst du an den Richtigen...
    • monza30 schrieb:

      Lieselotte7777 schrieb:

      In Betracht kommt:


      Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim
      Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei
      der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine
      versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung
      berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09)."


      Hast du aber nicht... weder beim Startpreis (der Auktion) noch beim Sofortkaufpreis ist dir ein Fehler unterlaufen..


      doch ist mir, aufgrund von Täuschung von Ebay.
      Ebay muss DEUTLICH klarmachen, dass bei Auktion der Festpreis verfällt.
    • Nochmal: macht nicht die Nebenbaustelle des vorzeitigen Abbruchs auf, ein solcher hat nicht stattgefunden.

      Lieselotte7777 schrieb:

      Aus welchem Zoo haben Sie dich denn entlassen? Von mir kriegt KEINER was bei arglistiger Täuschung!!!!!!


      Davon ab, daß du erneut a) weder getäuscht wurdest b) geschweige denn arglistig, bestimmst auch das - also ob jemand was von dir bekommt oder nicht - nicht du.

      Selbstverständlich kann dein Höchstbieter den Drucker für 15,50 einklagen. Auf deine Kosten.

      Also: fang an, grundlegende Regeln der Höflichkeit im Umgang miteinander zu befolgen.

      Und dann gib doch mal wieder, welchen Verlauf die Kommunikation mit deinem Käufer hatte. Was exakt hast du geschrieben?

      Noch ist es (zeitlich) nicht zu spät für eine wirksame Anfechtung. Aber wenn du gegenüber deinem Käufer ähnlich aufgetreten bist wie hier, kann ich dir versichern, daß eine wirksame Anfechtung inhaltlich nicht stattgefunden hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • community.ebay.de/t5/Sicherhei…eis-verkauft/td-p/1994951

      War ja gut gemeint, oldschmatterhamd, aber das war doch vorhersehbar, was dabei herauskommt.

      Lieselotte7777 schrieb:

      Äh sachlich? Wo ihr hier gemeinschaftlich über mich herfallt? Ihr habt sie ja nicht mehr alle!

      Lieselotte7777 schrieb:

      Aus welchem Zoo haben Sie dich denn entlassen?

      Liebe Gaby, ich habe mir das jetzt eine Stunde lang drei Seiten angetan und bin kaum hinterhergekommen, um deine Postings zu bereinigen. Wenn du aber meinst, die User dieses Forums beleidigen zu müssen, dann überschreitest du eine Grenze. Entweder du benimmst dich oder du fliegst! Deine Entscheidung! Du benimmst dich nicht wie eine über 50jährige, sondern wie ein pubertierendes Kind!

      Und auch wenn du gute Ratschläge nicht hören möchtest, wiederhole ich, was anderer dir dringend geraten haben: Nimm die zweite Auktion des Druckers heraus, sonst hast du gleich noch ein Problem an der Backe!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Lieselotte7777 schrieb:

      Ich wurde getäuscht bzw. habe mich vertan und die Seite, wie ich da wieder rauskomme, habe ich auch gefunden.
      Du hast dich nicht vertan, du hast nicht richtig gelesen.
      Ich hab auch einmal nicht richtig gelesen, hab dann 300 Euro "gespendet" und daraus gelernt.
      Wenn du was gefunden hast wie du rauskommst würde mich wundern.
      Reg dich ab, schicke den Drucker raus, hör auf hier rumzupöbeln und lern aus deinem Fehler.
      Alles gut durchlesen, dann passiert dir das kein zweites mal.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Lieselotte7777 schrieb:

      monza30 schrieb:

      Lieselotte7777 schrieb:

      In Betracht kommt:


      Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim
      Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei
      der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine
      versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung
      berechtigen (vgl. AG Kassel, (Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09)."


      Hast du aber nicht... weder beim Startpreis (der Auktion) noch beim Sofortkaufpreis ist dir ein Fehler unterlaufen..


      doch ist mir, aufgrund von Täuschung von Ebay.
      Ebay muss DEUTLICH klarmachen, dass bei Auktion der Festpreis verfällt.


      Weisste was? Jetzt werde ich mal so polterig wie du:

      wenn du zu dumm bist, dir die Nutzungsbestimmungen durchzulesen, darfste dich nicht wundern.

      Bei Ebay wird in dieser Hinsicht niemand getäuscht, man kann das alles schön nachlesen. NUR... man darf nicht zu faul sein und muss das auch tun. Wer zu faul dafür ist, sollte hinterher kleine Brötchen backen