Drucker zu billig verkauft

    • Drucker zu billig verkauft

      ebay.de/itm/171277068854?ssPag…_trksid=p3984.m1558.l2649

      Hallo,

      bin neu hier und ich war auch neu bei ebay.

      Dort habe ich vor ca 14 Tagen 10 Elektronikartikel eingestellt. Einen auch bereits verkauft, war alles o.k.

      Nun bekomme ich heute eine Mail, mein laserdrucker, den ich für 50 Euro "sofort-kaufen-Preis" eingestellt habe, aber gleichzeitig als Auktion mit Startpreis 1 Euro, sei für 15,50 Euro verkauft worden. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Es war nie meine Absicht, den Drucker unter 50 Euro zu verkaufen. Dass die "Sofort-Kaufen-Option" verfällt, sobald eine Person beginnt, zu bieten, wusste ich nicht. Stand auch nirgendwo, als ich die Artikel eingesetzt habe.

      So ich habe nun dem Käufer mitgeteilt, dass es sich da wohl um ein Missverständnis handelt. Dass ich nie beabsichtigt habe, den Drucker so billig zu verkaufen. Der Käufer (oder eingebildete Käufer) wurde sofort pampig und drohte mir mit Anwalt. Er habe ja eine Rechtschutzversicherung. Er bestehe darauf, den Drucker demnächst abzuholen.
      Ich hab ihm geantwortet, bin arme Rentnerin, bei mir ist nix zu holen, das hat ihn aber nicht gestört.

      Habe nun mit Ebay-Kundenservice telefoniert. Die Dame dort meinte, ich solle mal erst mal nichts machen, meist beruhigen sich die Leute ja wieder.

      ich weiß nicht. Am liebsten möchte ich alle meine Artikel bei ebay rausnehmen. Ich kann so einen Stress nicht gebrauchen, ich bin chronisch krank. Ich wollte das so nie und ich bin der Meinung, dass ich in dem Fall von Ebay übertölpelt wurde, übervorteilt, denn dass die Dinge so sind, wie sie sind, wurde mir ja beim Einsetzen der Artikel nicht mitgeteilt. Ich hätte niemals einen Laserdrucker zum Startpreis von 1 Euro zur Auktion eingesetzt.

      Bitte was kann ich nun machen. Der Typ kriegt den Drucker nicht. Vorher schmeiß ich alles weg. Bitte um Hilfe. Wo bleibt der Verkäuferschutz bei Ebay?

      Gruß Lieselotte7777

      Anmerkung: Fehlende Überschrift ergänzt.
    • Moin,

      Dein Link ist falsch - hier der "richtige" zur Auktion des Canon LBP-5200:



      Du hattest den Drucker mit 1 Euro Startpreis sowie der Option des Sofortkaufs eingestellt -

      durch Abgabe des Gebots ist die Sofortkauf-Option sofort weggefallen so das Du das Gerät im Rahmen einer Auktion erfolgreich für Euro 15,50 verkauft hast!

      aus Deiner Artikelbeschreibung geht nicht hervor das Du einen "Mindestpreis" "erwartest":

      Gebraucht, ca ein halbes Jahr, ohne Abnutzungsspuren. Ich verkaufe den Drucker, weil mir als Künstler die Farben nicht gefallen. Nur für Selbstabholer, da Artikel zu groß und zu schwer für den Versand, bzw. Versand sehr teuer.
      Nur für Selbstabholer, da Artikel zu groß und zu schwer für den Versand, bzw. Versand sehr teuer. Raum Köln/Düsseldorf/Leverkusen/Bergisch-Gladbach


      das Gerät jetzt direkt wieder neu einzustellen ist definitiv keine gute Idee gewesen:



      Du solltest das Sofortkauf-Angebot vorzeitig beenden bevor noch ein anderer User das Gerät kauft....

      oder hast Du den Drucker zweimal?

      (TIP: Paypal in Verbindung mit einer Abholung beißt sich wie der Belzebub und das Weihwasser......)


      Anmerkung: Links repariert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • Einen geeigneten Startpreis festlegen: pages.ebay.de/help/sell/starting_price.html

      Vergleichen Sie doch mal beendete Angebote auf eBay – so sehen Sie welche Preise für ähnliche Artikel bereits erzielt wurden. Mehr Informationen über die Suche nach beendeten Angeboten.

      und
      Wenn Sie zusätzlich die Option „Sofort-Kaufen“ auswählen, können Käufer entweder bieten oder den Artikel über „Sofort-Kaufen“ direkt erwerben. Die Sofort-Kaufen-Optionen verschwindet, sobald ein erstes Gebot abgegeben wurde.


      es geht halt nichts, über eine Lesung des "Kleingedruckten", wenn man Verträge schließen will.

      Hast du denn wenigstens deinen "Willen", nicht unter einem bestimmten Preis verkaufen zu wollen, in deiner Artikelbeschreibung deutlich gemacht?

      EDitha:

      bei mir gehen deine beiden Links nicht, cody, aber der von Lieselotte ebay.de/itm/171277068854?ssPag…_trksid=p3984.m1558.l2649 funktioniert ....?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Stubentiger schrieb:

      Wenn Sie zusätzlich die Option „Sofort-Kaufen“ auswählen, können Käufer entweder bieten oder den Artikel über „Sofort-Kaufen“ direkt erwerben. Die Sofort-Kaufen-Optionen verschwindet, sobald ein erstes Gebot abgegeben wurde
      es geht halt nichts, über eine Lesung des "Kleingedruckten", wenn man Verträge schließen will.

      Hast du denn wenigstens deinen "Willen", nicht unter einem bestimmten Preis verkaufen zu wollen, in deiner Artikelbeschreibung deutlich gemacht?


      Ja da stand sofort Kaufen: 50 Euro.

      Das "Kleingedruckte", auf das Sie hier so hämisch hinweisen, hätte UNBEDINGT von Ebay deutlich gemacht werden müssen.

      Auch meine Frage an Sie: Wollen Sie mir helfen oder hetzen?

      L.

      Anmerkung: Zitate richtig gestaltet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lieselotte7777 ()

    • Lieselotte7777 schrieb:

      Das hilft mir aber jetzt gar nicht weiter.

      Ich habe das Gerät nicht verkauft und ich verkaufe auch nicht für 15,50 Euro!
      Das hab ich doch oben deutlich geschildert. Ist das hier ein Hilfeforum oder ein HETZFORUM?????

      L.

      Ist es Hilfe wenn man dir nach dem Mund redet ?

      Du willst Hilfe. Manchmal sieht sie ganz anders aus als man sie sich wünscht.
      Vor allem wenn man Verträge abschliesst ohne sich ausreichend informiert zu haben.

      Du kriegst hier auch gute Hilfe, doch du musst selbst die Ratschläge abwägen und umsetzen,
      auch wenn sie dir evtl. nicht gefallen.

      Wenn du wirklich chronisch krank bist, dann möchstest du schliesslich so wenig Ärger wie möglich.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Lieselotte7777 schrieb:

      Ich habe das Gerät nicht verkauft und ich verkaufe auch nicht für 15,50 Euro!
      auch wenn es Dir nicht gefällt:

      der Drucker ist definitiv verkauft, Verkaufspreis Euro 15,50!

      Du hast den Fehler gemacht und Dir die Konditionen der Option des Sofortkaufs nicht durchgelesen
      -
      nur wenn ein Interessent den von Dir angebotenen Sofortkaufbutton angeklickt hätte wäre das Gerät zum aufgeführten Sofortkaufpreis verkauft worden
      -
      die Interessenten haben (jeweils) ihr Gebot abgegeben -
      dadurch ist die Option des Sofortkaufs sofort weggefallen (nicht mehr sichtbar - weg!) und die Auktion ist weitergelaufen...
      mit dem Ergebnis, das der Drucker für Euro 15,50 definitiv verkauft worden ist!

      was bringt Dich dazu hier so aggressiv aufzuschlagen?

      stubentiger - die Links funzen nicht ?( -

      hier der direkte Link zum verkauften Artikel:

      ebay.de/itm/Canon-LBP-5200-Las…nc&_trksid=p2047675.l2557

      und die Neu-Einstellung:

      ebay.de/itm/Canon-LBP-5200-Las…ucker&hash=item27e0e8aa36

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • "Ist es Hilfe wenn man dir nach dem Mund redet ?
      Du willst Hilfe. Manchmal sieht sie ganz anders aus als man sie sich wünscht.
      Vor allem wenn man Verträge abschliesst ohne sich ausreichen informiert zu haben.
      Du kriegt hier auch gute Hilfe, doch du musst selbst die Ratschläge abwägen und umsetzen,
      auch wenn sie dir evtl. nicht gefallen.
      Wenn du wirklich chrinisch krank bist, dann möchstest du schliesslich so wenig Ärger wie möglich"


      ich verkaufe nicht für 15 euro. Da schmeiß ich das Gerät lieber weg. Ich lass mich doch nicht verarschen.

      Ihr wollt wohl auch nichts andereres, anstatt mir zu helfen, wollt ihr mich veratrschen. Danke das brauch ich nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lieselotte7777 ()

    • Lieselotte7777 schrieb:

      Ihr wollt wohl auch nichts anderers als mir zu helfen wollt ihr mich veratrschen. Danke das brauch ich nicht.
      Schade das du so reagierst, die Mitglieder versuchen dich hier über den rechtlichen Sachverhalt aufzuklären. Ich weiss das du diese Antwort nicht hören wolltest, aber leider ist das so, dass du bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen hast.

      Verbuche es unter kann passieren, jetzt weiss ich es besser und erfülle die Pflichten als Verkäufer.
      Du bist nicht die erste der ein Fehler bei ebay passiert, aber man sollte dann für seinen eigenen Fehler gerade stehen.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Lieselotte7777 schrieb:




      Ihr wollt wohl auch nichts andereres, anstatt mir zu helfen, wollt ihr mich veratrschen. Danke das brauch ich nicht.
      Deine Postings zeigen, meiner Meinung nach, dass der Schock noch zu tief sitzt und du
      deswegen heute nicht bereit bist rationalle Ratschläge, die deine Meinung nicht widerspiegeln,
      anzunehmen.

      Deswegen versuche dich zu beruhigen. Schlaf drüber und komm morgen oder übermorgen wieder.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • schumiline schrieb:

      Schade das du so reagierst, die Mitglieder versuchen dich hier über den rechtlichen Sachverhalt aufzuklären. Ich weiss das du diese Antwort nicht hören wolltest, aber leider ist das so, dass du bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen hast.

      Verbuche es unter kann passieren, jetzt weiss ich es besser und erfülle die Pflichten als Verkäufer.
      Du bist nicht die erste der ein Fehler bei ebay passiert, aber man sollte dann für seinen eigenen Fehler gerade stehen.
      Nein ich habe KEINEN kaufvertrag abgeschlossen, da ich getäuscht wurde.
      Arglistige Täuschung nennt man das wohl. Der Fehler liegt wohl bei Ebay.

      Ich hätte niemals einen Kaufvertrag zu dem Preis abgeschlossen und habe es auch nicht. Punkt.
    • Oh, oh, gaanz langsam!

      Wenn Du ein Stop-Schild übersiehst und in die Kreuzung fährst, ist dann der Schuld, der Dir reinfährt?
      Oder bist Du Schuld, weil Du das Stopschild übersehen hast!
      .
      Da ist eine rechtl. Sache und kein "Ich hab das nicht gewußt/gesehen" - so leid es mir für Dich tut!
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • werv schrieb:

      Deine Postings zeigen, meiner Meinung nach, dass der Schock noch zu tief sitzt und du
      deswegen heute nicht bereit bist rationalle Ratschläge, die deine Meinung nicht widerspiegeln,
      anzunehmen.
      Deswegen versuche dich zu beruhigen. Schlaf drüber und komm morgen oder übermorgen wieder.
      Mit Sicherheit NICHT mehr. Da ihr mir ja auch nicht helft. Ist Zeitverschwendung hier.
      Ich verkaufe NIEMALS für den Preis. Punkt.


      Anmerkung: Überflüssige Zitate entfernt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lieselotte7777 ()

    • Lieselotte7777 schrieb:

      Arglistige Täuschung nennt man das wohl. Der Fehler liegt wohl bei Ebay.
      NEIN - der Fehler liegt bei Dir: Du hast die Konditionen der Option (eines Sofortkaufs) nicht gelesen/verstanden!

      Lieselotte7777 schrieb:

      Arglistige Täuschung nennt man das wohl. Der Fehler liegt wohl bei Ebay.
      Ich hätte niemals einen Kaufvertrag zu dem Preis abgeschlossen und habe es auch nicht. Punkt.
      der Fehler liegt bei DIR!

      der Kaufvertrag ist gültig -auch wenn Du jetzt noch x-mal denselben Nonsens schreibst....
    • Damas schrieb:

      Oh, oh, gaanz langsam!

      Wenn Du ein Stop-Schild übersiehst und in die Kreuzung fährst, ist dann der Schuld, der Dir reinfährt?
      Oder bist Du Schuld, weil Du das Stopschild übersehen hast!
      .
      Da ist eine rechtl. Sache und kein "Ich hab das nicht gewußt/gesehen" - so leid es mir für Dich tut!

      Passt nicht der Vergleich.
      DAs Schild war nicht zu sehen.
      Ebay MUSS beim Einstellen von Artikeln so etwas DEUTLICH machen. Hat es aber nicht. Ergo ist es eine arglistige Täuschung.

      Ich verkaufe nicht zu dem Preis. Niemals.
    • Lieselotte, ich mag Dir mal in Ruhe was sagen.

      Du hast den Drucker schon verkauft. Du hast einen Vertrag abgeschlossen. Und wenn Du nicht auslieferst oder gar weg schmeisst, dann kann der Käufer von Dir Ersatz verlangen und sogar einklagen.

      Mit Bockigkeit machst Du es eventuell nur noch schlimmer.

      Du hast was falsch gemacht bzw. Dich nicht ausreichend vorher informiert und nun wirst Du dafür gerade stehen müssen.

      Es tut mir (unbekannter Weise) leid für Dich, aber so sieht es nun mal aus.

      Aber sicher: Du kannst es auch "versuchen" Dich zu weigern und darauf hoffen, dass sich Dein Käufer aus Milde, Güte oder eigener Unerfahrenheit damit abfindet. Glücksspiel.....
    • Dann eben mein letzter Ratschlag bevor ich mich anderen Sachen zuwende:

      Sollte die andere Person einen RA nehmen, dann such dir selbst einen RA, der dich
      richtig beraten wird und nicht einen, der dir nach dem Mund redet um dich auszunehmen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • cody7888a schrieb:

      Lieselotte7777 schrieb:

      Arglistige Täuschung nennt man das wohl. Der Fehler liegt wohl bei Ebay.
      NEIN - der Fehler liegt bei Dir: Du hast die Konditionen der Option (eines Sofortkaufs) nicht gelesen/verstanden!

      Lieselotte7777 schrieb:

      Arglistige Täuschung nennt man das wohl. Der Fehler liegt wohl bei Ebay.
      Ich hätte niemals einen Kaufvertrag zu dem Preis abgeschlossen und habe es auch nicht. Punkt.
      der Fehler liegt bei DIR!

      der Kaufvertrag ist gültig -auch wenn Du jetzt noch x-mal denselben Nonsens schreibst....
      Auch nochmal für dich: Ebay MUSS die Konditionen beim Einstellen von artikeln deutlich machen. Dies ist nicht geschehen - mit keinem Hinweis.
      Ergo handelt es sich um eine arglistige Täuschung. Da kommt kein Kaufvertrag zustande. Nirgendwo.