Versand ins Ausland - Paket beschädigt und Inhalt verloren - Paypal stellt sich quer

    • Versand ins Ausland - Paket beschädigt und Inhalt verloren - Paypal stellt sich quer

      Hallo ,
      Ein Kollege von mir hat folgendes Problem ,darum Poste ich es hier !

      Er verkaufte 2 Fussballtickets bei ebay ! Nach Abblauf der Auktion war jemand aus Schweden Höchstbieter !
      Zahlung erfolgte via Paypal umgehend ,vom Käufer !
      Die Tickets wurden kurze Zeit später in einen DIN A3 Umschlag mit etwas Pape drin (Paket soll min 1 cm dick sein) versendet via DHL

      Jetzt eröfnnete der Käufer über Paypal einen Fall mit "Fehlender Artikel" , gleichzeitig hat er 2 Bilder hoch geladen , die deutlich zeigen , das der Briefumschlag
      an einer Seite quasi aufgeschnitten worden ist ! Tickets natürlich nicht mehr drin !

      Jetzt zu dem größten Problem :
      Gehen wir mal davon das der Käufer wirklich nicht selber das Paket beschädigt hat und jetzt über eine krumme Masche das Geld wieder zu bekommen ,
      wieso hat er das vollkommende Beschädigte Paket angenommen , ohne ein Vermerk beim Postbote zu hinterlassen ?! (oder gar nicht angenommen)

      Mein Freund hat auch schon mit DHL gesprochen ,diese sagten , das Sie sich davon nix mehr annehmen würden , weil bei der Übergabe ja anscheinend nix
      bemängelt worden sei !

      Mittlerweile wurde der Fall schon an den Ebay Käuferschutz übergeben , dieser sagte , wenn der Käufer eine Anzeige gegen unbekannt macht bekommt er
      sein Geld wieder ! Die Anzeige reicht wohl anscheined dem Käuferschutz das Er wohl die Wahrheit sagt !
      -Was letztendlich heissen würde , mein FReund würde Ohne GELD u ohne TICKETS dastehen !

      Laut AGB`s von Paypal würde ihn das Geld wieder zustehen , da er "keine Ware" bekommen hat !
      Was ist aber mit dem BGB §447 ? Dort wo gesagt wird , das das Versandrisiko bei den Käufer liegt ??!!
      Die Paypal AGB`s könen doch nicht "über" dem BGB stehen ?!?
      Und das das Paket nicht so defekt bei Einlieferung war ,ist ja denk ich mal unstrittig ! (Wurde in Filliale am Schalter abgegeben )

      Was kann man da machen ? Ggf den Käufer rechtlich zu Verfolgen dürfte ziemlich unmöglich sein im Ausland ?!
      Bilder
      • umschlag1.jpg

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    • laboe schrieb:

      Was kann man da machen ?
      Moin laboe
      -
      habt ihr mal in der DHL-Online-Sendungsverfolgung nachgesehen was genau dort dokumentiert ist?

      hat Dein Kollege die DHL-Sendungsnummer bei Paypal hinterlegt?

      bei PP gibt`s zwei Möglichkeiten der Fallmeldung:

      a.) nicht-erhaltener-Artikel
      b.) von der Artikelbeschreibung abweichender Artikel

      welche Meldung ist seitens des Käufers ausgelöst worden?


      Die Paypal AGB`s könen doch nicht "über" dem BGB stehen ?!?
      stehen sie auch nicht :!:
      -
      im "ersten Moment" interessiert PP das allerdings nicht die Bohne....

      wenn anwaltliche/gerichtliche Schritte (gegen PP) unternommen werden ändert sich die PP-Haltung ........
    • in der Sendungsverfolgung steht nur Paket erhalten !
      Also keine weiteren Bemerkungen oder ähnliches .....

      Fall: Der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab

      Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe , sollte mein FReund "verlieren" bei PP,dann genügt ein Anwaltschreiben und PP wird schwach ?

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    • laboe schrieb:

      Fall: Der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab
      ok - dann hat der Käufer die Sendung ganz normal angenommen - nix beim Paketzusteller dokumentieren lassen....
      dann das "Paket" geöffnet um festzustellen das die Tickets nicht mehr enthalten sind....

      wichtig ist jetzt im geöffneten Fall immer wieder zu antworten und Paypal nicht einfach die Entscheidung fällen zu lassen...

      erstell` einen Ausdruck / PDF-FIle/Screenshot der Sendungsverfolgung der die ordnungsgemäße Beförderung / Zustellung zeigt.
      Ein geöffneter DIN A4-Umschlag wäre seitens DHL gar nicht erst zur Beförderung angenommen worden.

      Dann natürlich mit dem Käufer Kontakt aufnehmen das dieser die Anzeige gegen Unbekannt stellt und im Paypal-Konfliktfall hochlädt
      (oder mach` ihm/ihr den Vorschlag das Dir der Käufer eine Kopie der Anzeige via Post/Mail übersendet damit ihr auch einen Beleg habt -
      dieser Ausdruck/Beleg muss auf jeden im Konfliktfall hochgeladen werden.....)

      Ihr müsst unbedingt aufpassen, das ihr nicht einen Paypal-Mitarbeiter "erwischt" der die Fußballtickets den Flugtickets
      (für die es keinen Verkäuferschutz gibt!) gleichstellt!

      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd…D=ua/BuyerProtection_full

      jetzt ist Kommunikation mit dem Käufer angesagt!
    • Was sollen wir den dann mit der Anzeige ?
      Der Käuferschutz hat gesagt , wenn der Käufer nun eine Anzeige macht gegen Unbekannt , dann bekommt er sein GEld wieder !
      Also mein FReund hat dann nix mehr !

      Was bitte sollen wir dann mit einer Kopie der Anzeige ?

      Der Käufer hat ja geschrieben , das das Paket bei der Annahme bereits defekt war

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    • laboe schrieb:

      Was bitte sollen wir dann mit einer Kopie der Anzeige ?


      sicherstellen, das diese Anzeige auch tatsächlich im Konfliktfall hochgeladen und Paypal zur Verfügung gestellt wird!

      kannst Du den genauen Wortlaut der Ebay-/PP-Meldung noch mal nachschauen und hier ggf. einstellen?

      im Moment hört es sich nach "Kulanzzahlung" an:

      PP wird den Käufer auf Kulanzbasis entschädigen und den Zahlungsbetrag an el-Käufer zurückbuchen
      -
      das VK-Konto wird dadurch nicht belastet bzw. der zur Zeit gefrostete Betrag wird seitens PP wieder freigegeben....
    • Folgende Email kam vom käuferschutz :

      Hallo XXX,
      die Bearbeitung Ihres Falls wurde vorübergehend ausgesetzt. Wir werden Sie spätestens am 02. Apr. 2014 über den neuesten Stand informieren.
      Kommentare des eBay-Kundenservice:
      Wir haben eine E-Mail gesendet und um weitere Informationen gebeten.

      Sie können Einzelheiten zu diesem Fall unter „Probleme klären“ aufrufen.

      Bitte beachten Sie: Entscheidungen im Rahmen des eBay-K„uferschutzes bei Bezahlung mit PayPal werden auf Basis der PayPal-K„uferschutzrichtlinie getroffen.


      Nach telefonische Nachfrage ,sagte man ,das wenn er eine Anzeige macht , bekommt er sein Geld wieder !
    • laboe schrieb:

      Wir haben eine E-Mail gesendet und um weitere Informationen gebeten.
      diese PP-Nachricht ist an den Käufer gegangen?
      welche "weiteren" Informationen sind angefordert worden?
      (ggf. bei PP nachhaken!)

      laboe schrieb:

      Nach telefonische Nachfrage ,sagte man ,das wenn er eine Anzeige macht , bekommt er sein Geld wieder !

      ist diese telefonische Aussage im PP-Konfliktfall dokumentiert?
    • laboe schrieb:

      Auf Nachfrage sagte man ,das er (Käufer) eine Anzeige machen muss ,dann bekommt er sein Geld wieder


      Ja, nochmal, das ist die gängige Praxis bei PayPal.

      Wenn der Käufer ein "Gutachten" vorlegt, daß den abweichenden Zustand belegt, ist der Verkäufer sein Geld wieder los.

      Und wenn das Paket leer ist, tritt anstelle dessen eine Anzeige. Die Idee ist, daß sich niemand traut, für einen Betrugsversuch zur Polizei zu gehen... :rolleyes:

      Bei Fakes wird eine Bestätigung des Herstellers genommen oder eine Vernichtungserklärung des Zolls oder ebenfalls eine Anzeige, die belegt, daß das Beweisstück einbehalten wurde.

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    • laboe schrieb:

      Auf Nachfrage sagte man ,das er (Käufer) eine Anzeige machen muss ,dann bekommt er sein Geld wieder

      laboe schrieb:

      @ pandarul
      Wie soll er sich denn nun wehren ?
      Es liegt ja momentan in der Hand des Käuferschutzes


      Pflicht ist die Beschwerde bei der CSSF, das ist die zuständige Aufsichtsbehörde:

      cssf.lu/en/top/contact/

      (Rechts sind Anschrift und Mail)

      In Luxemburg ist Deutsch eine Amtssprache, die CSSF bearbeitet jede Beschwerde.

      Beachte, daß das zwar ein eBay-Käuferschutz ist, aber PayPal, also die mit der "Banklizenz", diejenigen sind, die sich am Eigentum deines Kollegen vergreifen. (Edit: oder vielleicht hat er auch direkt über PayPal beantragt, ist aber wie gesagt belanglos.)

      Als nächstes würde ich dann einen Anwalt PayPal auseinandernehmen lassen. Von welcher Summe reden wir noch gleich?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Aber das Paket war doch schon bei Übergabe so beschädigt ( Hat der Käufer selber geschrieben )

      Wieso hat er es denn erst angenommen ,ohne Vermerk ???

      Also ich will den ja nix unterstellen , aber die Möglichkeit liegt aber auch nah das er die Tickets hat und das Paket anschl so beschädigt hat ,
      und so jetzt versucht zusätzlich sein Geld wieder zu bekommen ?!

      Was ist mit dem Versandweg , wo der VK nicht mehr für Haftbar ist , sondern das Risiko der Käufer trägt
    • die Aussage über die "Erstattung" kam vom Ebay-Kundendienst-Mitarbeiter
      -
      der Fall ist jedoch direkt bei Paypal eröffnet worden
      -
      somit ist die Aussage des Ebay-Mitarbeiters nicht im Paypal-Konfliktfall hinterlegt/gespeichert.

      Hat Dein Kollege eine Ebay-Nachricht inkl. dieser Informationen erhalten?
    • laboe schrieb:

      Der Fall wurde bei Ebay eröffnet !
      im EP hattest Du geschrieben das der Fall über Paypal eröffnet worden sei:

      Jetzt eröfnnete der Käufer über Paypal einen Fall mit "Fehlender Artikel"

      wenn der Fall über die Ebay-Seiten eröffnet worden ist:

      dort den Fall aufrufen -
      die Mitteilung des Kundendienstmitarbeiters sollte dort unter Angabe des Datums/Uhrzeit aufgeführt sein -
      ebenso alle bisher erfolgten Mitteilungen/Informationen/Nachfragen.....