Versand ins Ausland - Paket beschädigt und Inhalt verloren - Paypal stellt sich quer

    • Wie das in Schweden ist weiß ich nicht, aber für eine Haftung von DHL muß denen jedenfalls nachgewiesen werden, daß sie für einen Schaden verantwortlich sind.

      Nach X Tagen im Besitz des Käufers wird dieser Nachweis unmöglich sein.

      In Deutschland würde ich jetzt sagen, ist der zielführende Weg, dem Käufer die Kohle sofort wieder wegzuklagen, weil er durch das Unterlassen seiner vertraglichen Nebenpflichten die Regulierung des Versandschadens unmöglich gemacht und damit das Vermögen des Verkäufers beschädigt hat.

      International...ja nun...

      Da würde ich mich lieber an PayPal halten, die müssen immerhin wenigstens am lokalen Amtsgericht antraben.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Verlust beim Transport ist durch den K-Schutz nicht abgedeckt, deshalb reicht normalerweise die Sendungsnummer seitens des VK.
      Besteht dieses Dilemma deshalb, weil ein "abweichender Artikel" gemeldet wurde?


      Und genau hier würde ich ansetzen.


      Welche Fälle sind abgesichert?
      Der Käufer hat PayPal-Käuferschutz in den folgenden Fällen:
      4.1 Der bezahlte Artikel wurde bei einem vereinbarten Versand
      durch den Verkäufer nicht versandt oder nachfolgend in dieser Ziffer 4.1
      beschriebene sonstige Verpflichtungen des Verkäufers werden nicht
      eingehalten.
      Der PayPal-Käuferschutz wegen nicht versandter Artikel
      gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen. Falls
      der Verkäufer in der geschuldeten Frist einen gültigen Versandbeleg (wie
      im Detail in der Verkäuferschutzrichtlinie beschrieben) oder ein
      entsprechendes zwischen Verkäufer und PayPal vereinbartes Äquivalent
      vorlegt, welches Versand bzw. Empfang nachweist, so lehnt PayPal den
      Antrag auf PayPal-Käuferschutz ab.


      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd…ction_full&locale.x=de_DE

      In meinen Augen mißbraucht der Käufer den Käuferschutz indem er einen abweichenden Artikel meldet.

      Ich würde den Käufer melden.

      spd.ebay.de/RBASellerHub

      Alles reinschreiben, was hier bereits an Argumenten gesammelt wurde.

      - Paypal-AGB: Kein Käuferschutz für Versandverluste, mit Hinweis auf 4.1 der Käuferschutz-Richtlinie

      - Ein verloren gegangener Artikel ist kein abweichender Artikel.

      - Käufer hätte den Schaden bei seinem Dienstleister anzeigen müssen, was er offensichtlich unterlassen hat. dhl.de/de/paket/hilfe-kundenservice/schadensanzeige.html

      usw.

      Das selbe in den offenen Fall schreiben.
      - Lesen gefährdet die Dummheit -

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von marsu_pilami ()

    • Ick nehme mal stark an das die Tickets ordnungsgemäß versandt wurden und geklaut wurden, also warum zahlt dann der Versanddienstleister nicht :?:

      Und was ick dabei auch nicht so ganz kapiere ist das playpal nach einer Anzeige gegen Unbekannt dem Käufer das Geld rückerstattet und der eigentlich unschuldige Verkäufer der Gelacktmeierte sein soll :?:

      H A L L O :?: 8o :!:
    • Ebay und Paypal ....einfach nur lächerlich !

      Heute wurden 2 Telefonate mit 2 unterschiedlichen MA von Ebay (dort ist der Fall geöffnet ) geführt !

      Beide haben gesagt , wenn der Käufer eine Anzeige macht , wäre der Käufer glaubwürdig und der Fall würde zu seinen Gunsten geschlossen !
      Laut den AGB`s von PP ist es nicht wichtig ob was in den Paket drin war oder ob die Beschreibung abweicht !
      Die Argumentation auf §4.1 stört denen Anscheinend wohl nicht wirklich !

      Desweiteren gab man die Argumentation vom VK sogar recht , das der Käufer "eventuell" Betrügen würde , dieses aber nicht nachweisbar sei.
      Man könne den Ärger des Vk zwar verstehen , letzendlich sei es aber eine Entscheidung nach den PP AGB !!
      Auch sagte ein MA vom Käuferschutzteam , das der VK eigentlich ja auch kein Fehler gemacht hat ,das er ja das Paket ordnungsgemäß bei der Post abgegeben hat !

      -Ja was denn nun ? Kein Fehler gemacht aber Geld wech ?????

      LETZTENDLICH schliesse ich doch jetzt daraus , das ich gleich bei Ebay für Tausende von Euro etwas kaufen kann , mit Paypal bezahle , das Paket geliefert bekomme ,
      es etwas beschädige nach Empfang und dann behaupte das nix im Paket drin gewesen ist --ich bekomme ja anscheinend auf ein relativ einfachen Wege mein Geld wieder :P

      ES IST ECHT UNGLAUBLICH -MAN WIRD NUR NOCH VERRRARSCHT !


      PS : Mein Kollege hat nachdem Telefonat eine email an Ebay geschrieben ,das er binnen 5 Werktagen,unabhängig von der Fall Bearbeitung, das Geld wieder auf sein Konto erwartet ,sollte die Frist verstreichen , so wird er es über ein Anwalt ,notfalls gerichtlich einklagen !
    • laboe schrieb:

      PS : Mein Kollege hat nachdem Telefonat eine email an Ebay geschrieben ,das er binnen 5 Werktagen,unabhängig von der Fall Bearbeitung, das Geld wieder auf sein Konto erwartet ,sollte die Frist verstreichen , so wird er es über ein Anwalt ,notfalls gerichtlich einklagen !


      Und genau das sollte er auch tun.
    • Ich überlege, ob es nicht sinnvoll wäre ebenfalls Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten und diese Ebay/PayPal zukommen zu lassen.
      Gleichzeitig sollte der VK den K in dem geöffneten Fall dazu auffordern, die erforderliche Schadensmeldung bzw. die Dokumentation der Beschädigung bei DHL in dem offenen Fall einzureichen, da diese in der Haftung seien, aus diesem Grund sei ja der K-Schutz bei Transportverlust ausgeschlossen.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Gleichzeitig sollte der VK den K in dem geöffneten Fall dazu auffordern, die erforderliche Schadensmeldung bzw. die Dokumentation der Beschädigung bei DHL in dem offenen Fall einzureichen, da diese in der Haftung seien, aus diesem Grund sei ja der K-Schutz bei Transportverlust ausgeschlossen.


      Genau da ist das Problem , DHL nimmt keine Schadensmeldung mehr an , was ja auch irgendwie Verständlich ist , da der Käufer NIX bei Übergabe bemängelt hat !

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von laboe ()

    • Wahrscheinlich muss man dann auf dem Revier etwas hartnäckiger auftreten, weil es ein Auslandsfall ist, dann darf man sich nicht beschwichtigen oder einschüchtern lassen.
      Oder geht das international auch online und hat dann den gleichen Stellenwert?
      Btw., kann ja auch hier schon jemand geklaut haben.
    • Der Käufer muss anscheinend gar nix mehr erklären gegenüber Ebay/Paypal , es reicht wenn er Anzeige gegen unbekannt macht !
      -Damit bekommt er sein Geld wieder !

      Sollte mein Kollege das Geld nicht in der gesetzten Frist zurück bekommen , wird sich der Anwalt drum kümmern ,
      der auch ein bekanntes Urteil vorm OLG Hamm vor kurzem erstritten hat zwecks Auktionsabbruch !

      Da bin ich dann mal auf die Argumentation von Ebay/Paypal gespannt !
    • Das Ansinnen meiner Vorschläge ist zunächst, dass gegenüber Ebay/PayPal kein einseitiges Bild entsteht und auch nicht alleine nach deren "Anweisungen".
      Deshalb selbst Anzeige erstatten, DHL-Meldung anfordern. Das ist euer Recht und eure Anzeige und eure Anliegen sind auch nicht weniger wert als die des K.