Versand ins Ausland - Paket beschädigt und Inhalt verloren - Paypal stellt sich quer

    • laboe schrieb:

      wieso hat er das vollkommende Beschädigte Paket angenommen , ohne ein Vermerk beim Postbote zu hinterlassen ?! (oder gar nicht angenommen)
      Das verstehe ich auch nicht, ein so zerrupftes Paket öffne ich bei Übergabe und schaue ob der Inhalt in Ordnung ist.

      Hat er es persönlich angenommen?

      laboe schrieb:

      Fall: Der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab
      Wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht, ist der Käufer dann nicht verpflichtet den Falschen Artikel wieder zurückzuschicken?

      Was er nicht kann, da er ja gar keinen erhalten hat.

      Ich würde auf jeden Fall selber eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Penny schrieb:

      Wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht, ist der Käufer dann nicht verpflichtet den Falschen Artikel wieder zurückzuschicken?

      Was er nicht kann, da er ja gar keinen erhalten hat.


      die meldung bei paypal könnte man so verstehen, daß der käufer den artikel sehr wohl erhalten hat...
      wenn der k allerdings darauf beharrt, keine tickets bekommen zu haben, dann stellt sich die frage, wieso er das nicht bei DHL reklamiert hat.

      für welches spiel waren/sind fußballtickets?
      war das spiel schon?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Eine Nachforschung ist auch Sinnlos , das das Paket ja Zugestellt worden ist !
      Hätte der Käufer gleich bei Übernahme reklamiert ,wäre diese Theater erst gar nicht .
      Egal , soweit ich weiss ,hat der Anwalt schon alle Unterlagen u wird bei Fall Schliessung zu gunsten des K ,sofort Klage einreichen
    • riverside schrieb:


      Zitat von »Penny«



      Wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht, ist der Käufer dann nicht verpflichtet den Falschen Artikel wieder zurückzuschicken?

      Was er nicht kann, da er ja gar keinen erhalten hat.


      die meldung bei paypal könnte man so verstehen, daß der käufer den artikel sehr wohl erhalten hat...
      wenn der k allerdings darauf beharrt, keine tickets bekommen zu haben, dann stellt sich die frage, wieso er das nicht bei DHL reklamiert hat.


      Genau das meine ich.
      Bei PP meldet er einen abweichenden Artikel, dem VK schreibt er, es war ein leeres Paket.
      Zwei total verschiedene Versionen.
      Wenn der K das Geld wiederbekommt, habe ich dann als VK nicht das Recht meinen abweichenden Artikel wieder zu bekommen?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Eine Nachforschung ist nicht sinnlos. Denn 1. könnten die Tickets irgendwo bei DHL rumfliegen und 2. dort ein Langfinger beschäftigt sein.
      Passiert nicht oft, kommt aber bei solchen Nachforschungen hin und wieder raus.
      Aber, da ja alle meine Vorschläge nicht gehen, müsst ihr es eben lassen und weiter abwechselnd jammern und hoffen.
    • Unglaublich !

      PAYPAL HAT NUN ZU GUNSTEN DES KÄUFERS ENTSCHIEDEN !

      Der Käufer hat , wie gefordert von Ebay eine Anzeige in Schweden gegen unbekant gemacht !
      Dieses reicht ausdrücklich aus .das der Käufer glaubhaft ist !

      Montag wird jetzt sofort der Anwalt eingeschaltet und das Geld von Paypal /Ebay wiedergeholt !

      Mit Verweis auf BGB §447 und den PP AGB 4.1
    • wär interessant zu wissen, inwiefern der §447 BGB für käufe innerhalb der EU relevant ist, also wie das in schweden mit versandrisiko aussieht und welches recht hierbei berücksichtigt werden muß, wenn es unterschiede gibt.


      Mirabella Neumann schrieb:

      Eine Nachforschung ist nicht sinnlos. Denn 1. könnten die Tickets irgendwo bei DHL rumfliegen und 2. dort ein Langfinger beschäftigt sein.
      Passiert nicht oft, kommt aber bei solchen Nachforschungen hin und wieder raus.
      Aber, da ja alle meine Vorschläge nicht gehen, müsst ihr es eben lassen und weiter abwechselnd jammern und hoffen.


      ich glaube nicht an einen ticketdieb bei DHL, weil:
      - woher weiß der, was in dem umschlag drin war?
      da würde (wär ich ein ticketdieb) irgendwelche dokumente drin vermuten (keine tickets) und mir lieber n anderes paket untern nagel reissen, daß "vielversprechender" aussieht.

      - wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, daß der mit den tickets was anfangen kann?
      tickets verlieren irgendwann ihren wert, also kann man sich nicht zuviel zeit lassen, wenn man die nicht selbst nutzen will.


      mein eindruck ist, daß der typ den umschlag bekam, aufschnitt, die tickets entnahm und dann einen abweichenden artikel meldete...
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Dir Fragestellung ist doch eigentlich ganz einfach :

      1)Verstößt PP nicht gegen seine eigenen AGB `s (4,1) ?

      2) Was ist mit BGB 447 ? -der regelt doch quasi das Risiko

      Kann sich PP einfach so über BGB447 hinweg setzten ? -Mal schauen was das Amtsgericht dazu sagen wird !
    • riverside, es spielt doch gar keine Rolle, was man selbst glaubt, sofern man es nicht belegen kann.
      Es ging darum, dass man im PayPal-Fall aktiv ist und dadurch überzeugend wirkt, durch eigene Anzeige, eidesstattl. Erklärung, Nachforschungsauftrag etc.
      Der TE aus dem anderen Thread hat wohl eine eidesstattl. Erklärung abgegeben und wollte selbst Anzeige erstatten, wäre interessant zu erfahren, ob Letzteres etwas bewirkt.
      Auch wenn schließl. ein RA eingeschaltet werden muss, kann der Hinweis auf eigene Aktivitäten nix schaden und hätte u.U. zuvor auch schon VK (vor der Anzeigenerstattung) abschrecken können.

      Um nix anderes ging es mir.
    • Ich finde das überhaupt nicht unglaublich. Das war klar und ist bei PayPal völlig normal.

      Es gilt das Recht am Wohnsitz des (privaten) Verkäufers, wenn der Käufer was von ihm will.

      Natürlich kann PayPal in seinen AGB irgendwelche Regeln aufstellen für die Zahlung von Käuferschutz, die nichts mit dem Versandrisiko zu tun haben.

      Aber dann sollte PayPal den Käuferschutz auch selbst zahlen. Eine Regelung wie sie derzeit angewendet wird benachteiligt den Kunden unangemessen und hält deshalb der gesetzlichen Inhaltskontrolle nicht stand. Das Amtsgericht wird dazu gar nichts sagen, weil PayPal vorher "aus Kulanzgründen" und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" einknicken wird.

      Dein Kumpel @laboe wird also zu den 10% gehören, die ihre Kohle wiederbekommen. Für PayPal rechnet sich, daß 90% der Leute sich nicht mit allen erforderlichen Mittel wehren, sie werden also mit ihren Phantasie-AGB weitermachen wie bisher.

      Die Meldung an die CSSF ist raus?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • @ pandarul:
      Ja wurde gemeldet von ihm, aber noch keine Antwort erhalten (Stand gestern Abend) !

      Nur mal so eine Frage am Rande , wer muss letzendlich RA Kosten tragen ?
      Paypal wurde eine letzte Frist am 23 März gestellt ,das Geld binnen 5 Werktagen wieder auf das Konto zu überweisen ,
      diese Frist ist erfolglos abgelaufen !

      Wer trägt also die RA Kosten ,sollte PP vorher einknicken ?-Im Verzug sind sie ja
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Es ging darum, dass man im PayPal-Fall aktiv ist und dadurch überzeugend wirkt, durch eigene Anzeige, eidesstattl. Erklärung, Nachforschungsauftrag etc.


      Das ist richtig. Man muß sich vor Augen halten, daß es bei PayPal die Handlungsmaxime gibt, möglichst nie das eigene Geld zu verbrennen. Entweder der Käufer wird vom Geld des Verkäufers entschädigt, oder der Käufer geht leer aus. Irgendwer verliert - nur niemals PayPal!

      Deshalb muß man PayPal von Anfang an klar machen, daß die jeweilige Gegenseite weniger eloquent ist, weniger Widerstand leistet und schlechter über ihre Rechte informiert ist. Und zwar egal, ob man als K oder VK in einem Konflikt ist. PayPal entscheidet immer für denjenigen, von dem hinterher weniger Ärger zu erwarten ist - mit starker Tendenz zum Käufer, denn auf dessen Nachfrage basiert PayPals Geschäftsmodell.

      Im übertragenen Sinn: Dem Supporti, der den Fall entscheidet, muß im besten Fall klar sein, daß sein Geschäftsführer mit einem Bein im Knast steht, wenn er es wagt, auf den falschen Knopf zu drücken. Wer dagegen größtenteils ungläubig abwartet, hat das Wort "Opfer" auf seiner Stirn eintätowiert.
    • laboe schrieb:

      Wer trägt also die RA Kosten ,sollte PP vorher einknicken ?-Im Verzug sind sie ja


      Das weißt du doch.

      Sofern eine berechtigte Forderung mit angemessener Frist gestellt wurde und die Frist fruchtlos verstrichen ist, zahlt PayPal den Rechtsanwalt, der zum Durchsetzen dieser Forderung benötigt wird.
    • Ja, ok, ich verstehe dein Dilemma. Du meinst die sagen "aus Kulanz zahlen wir den Kaufpreis, aber den Anwalt zahlen wir nicht".

      In so einem Fall muß man die Klage in der Sache eben trotzdem durchziehen, nur eben auf Zahlung der Anwaltskosten gerichtet. Dann erkämpft man sich vor Gericht ein Urteil, daß das eben keine Kulanz war sondern deren verdammte Pflicht, der sie erst nachgekommen sind, als ein Anwalt nach erfolgloser Frist mit der Sache befaßt war. Die Anwaltskosten sind Verzugsschaden und zu erstatten.

      Auch da mutmaße ich, daß PayPal erkennen wird, daß das eine schlechte Idee ist, weil in einem solchen Prozeß genauso über die Gültigkeit gewisser Klauseln entschieden würde wie in dem, den PayPal durch seine "Kulanz" vermeiden eigentlich ja vermeiden will.
    • Da waren doch schon ein paar "Kulanzfälle", in denen Pillepalle "grosszügig" auch die entstandenen Kosten gelöhnt hat.... ich vermeine auch mal was von "kleine Entschädigung" gelesen zu haben.

      Ist - wie @Panda schon schrub - unterm Strich billiger für den Verein, als das von einem Richter in ein Urteil geschrieben zu bekommen...
    • Wie Standhaft / sicher ist folgender Satz in den AGB`s von PP gegenüber ein Gericht :

      unter 4.2:

      Die Entscheidung über den Antrag auf Paypalschutz ist entgüötig ! Der REchtsweg gegenüber PP wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen !


      Letztendlich würde es ja bedeuten das (evetuell) PP sich vor Gericht damit rausreden könnte ???!!!