Versand ins Ausland - Paket beschädigt und Inhalt verloren - Paypal stellt sich quer



    • Die Entscheidung über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz ist endgültig. Der Rechtsweg gegenüber PayPal wegen dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.




      (1) Im konkreten Fall wird der Käufer nicht dagegegen klagen. - Warum sollte er?

      (2) Die Ansprüche des Verkäufers auf Herausgabe des Betrages gegenüber PP sind von diesem Absatz meines Erachtens unberührt.

      (3) Meine Interpretation des Satzes (aus Paypalsicht): "Meine Entscheidung steht, und kein Gericht wird mich davon abbringen, DIESE Entscheidung zu revidieren."

      - Insofern stellt Paypal es sich selbst frei, doppelt zu zahlen. Erstens an den Käufer (aufgrund der "unumstösslichen" Entscheidung) und zweitens an den Verkäufer (aufgrund des nicht weitergeleiteten Zahlungsmittels). Nur dass dieser sein Recht reklamieren muss.

      Beispiel: Ich entscheide, Person A 100€ zu geben, die dem Grunde nach Person B zustehen, und gebe beiden Personen ein Schriftstück in die Hand, welches besagt, dass diese (meine freie) Entscheidung von niemandem zu revidieren ist. Fordert Person B mich nun auf, ihr die ihr zustehenden 100€ zu zahlen. Dies muss ich spätestens dann tun, wenn ein Gericht mich dazu verpflichtet. (Was das Gericht unter der Annahme, dass der Person B die 100€ dem Grunde nach zustehen auch tun wird.) Nichtsdestotrotz kann ich an der ursprünglichen Entscheidung, das Geld der Person A zu geben (gegeben zu haben) weiterhin festhalten.

      Anders herum: Person B braucht nicht den Rechtsweg gegen meine Entscheidung der Person A 100€ zu überlassen, zu gehen. Es geht doch um den Anspruch auf Herausgabe von 100€ gegen mich. - Dass ich im Endeffekt 200€ zahle ist mir mein Allmachtsanspruchsschriftstück wert...

      Liebe Grüße,

      SWEB
    • Ich wüßte jedenfalls nicht, aufgrund welcher Rechtsgrundlage PayPal jemandem ein aus der Verfassung folgendes Recht absprechen wollten.

      de.wikipedia.org/wiki/Rechtswe…t_ausgeschlossen.E2.80.9C

      Gelegentlich ist dieser Hinweis auch Teil unseriöser Geschäftspraktiken, mit denen Unternehmen versuchen, Verbraucher von der Durchsetzung ihrer Interessen auf dem Rechtsweg abzuhalten.


      Da würde ich der Wikipedia nicht widersprechen wollen. :P
    • Hallo !
      Kennt jemand Urteile in solch einen Fall wie hier geschildert ?
      Die Frist das Geld wieder zu erstatten ,über einen RA ,ist gestern ausgelaufen !
      Keine Reaktion von Ebay/PP !
      Jetzt wird wohl nach den Osterfeiertage Klage /Mahnverfahren eingeleietet

      Gruß