Kauf in USA - Falsche Berechung der Einfuhrabgaben?

    • Das es sowas gibt, würde ich nicht bestreiten. Ich habe bei amazon z.B. den Verdacht, das sowas im Hintergrund läuft, weil ich eine zeitlang weltweit über Ama eingekauft habe. Da kamen die Bücher teilweise aus Neuseeland, Japan und hast Du nicht gesehen, da haben einige gut mehr als 22 EUR gekostet und waren alle zolltechn. erfasst, ohne dass ich etwas zahlen musste oder gar beim Zollamt auflaufen musste.
      .
      Viellleicht ist das der Hintergrund bei blue's Einkäufen. Nur musste ich es aber dann auch nicht vom Zollamt abholen sondern die Sendung wurde direkt von der DHL ins Haus gebracht.
      K.A.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • Einfuhrumsatzsteuer und Zollabgaben kann man in Bagatellfällen u.U vermeiden, wenn man es dem Zoll mundgerecht serviert, also Zolldeklaration und Rechnungsbetrag ordentlich sichtbar außen drauf. Wenn es da keine Fragen gibt muß keiner das Paket aufmachen und erst schlaumeierisch reingucken, was da so verschickt wird. Ist ohne Garantie, aber einfach mal daran denken: Zollbeamte sind auch nur Menschen, in der Regel andesrweilig überlastet und froh über jeden Handgriff, der nicht notwendig ist. Wenn Drogenbello nicht die Ohren spitzt geht das dann so durch.

      Die Rechnung mit dem Freibetrag 22 Euro ist immer inclusive Versandkosten. Transportkosten (Porto) gehören immer mit zu den Produktionskosten (Warenwert).
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Damas schrieb:


      1.) Den dt. Zoll scheint das weltweite von ebay installiert Programm am A vorbeizugehen.

      ich weiß nicht, welches zollamt bei dir in der nähe ist, aber hier gibt es keine probleme mit diesem "internationalen programm".

      Und jetzt drängt sich mir eine Frage auf:
      Gehen wir davon aus, Du wärest der einzige Bieter und damit
      24,99 Artikelpreis + 24,54 Versandkosten = $ 49,53
      Hmm. Du zahlt mit PP und da würden dann doch auch noch die 14,85 im Gesamtpreis mit drinstecken.
      Ich vermute jetzt mal, dass die noch nicht in den Versandkosten stecken.

      Erhebt der dt. Zoll jetzt auf die $49,53 oder aber auf die Gesamtsumme von 64,30 $ die Einfuhrumsatzsteuer?

      da der deutsche zoll die abgaben als bezahlt angesehen hat, kann ich dazu nix sagen.
      wer trotzdem nochmal zoll zahlen muß, der kriegt darüber belege, d.h. er kann eine doppelte zahlung nachweisen. wär interessant zu wissen, ob man das dann von ebay wiederbekommen kann, weil der saftladen daran schuld ist, das der käufer ein beschi$$enes kauferlebnis hatte.

      übrigens:
      versandkosten gelten als nebenleistung und teilen dasselbe schicksal wie die hauptleistung (warenwert), weil man ohne versand gar nicht erst an die ware rankäme. wer das glück hat, das dem die versandkosten nicht mit berechnet werden, der kann sich freuen... richtig wäre es, die zu berücksichtigen.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • @riverside

      Du hast mir was voraus.
      Ich stütze mich bei der Aussage, dass es "dem dt. Zoll am A" vorbeigeht, an den Erfahrungen von K, die im WWW sich äußerten, 2x bezahlt zu haben.
      Du scheinst persönliche Erfahrungen gemacht zu haben.
      .
      Du hast in einem Nicht-EU-Land gekauft un düber dieses Global-Dingsdabumbsda an Dich verschicken lassen?
      Der Zoll hat Dich die Unterlagen vorlegen lassen und Du hast Deine Ware ohne weitere Zahlungen mitnehmen können?
      .
      Ist das so richtig?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Ich hab auch aktuell mein Testprogramm am laufen...

      Habe in den USA bestellt... Mit Globel Schiffing Progrämm... Laut Sendungsverfolgung wurde der Artikel in der Abfertigung hier vor Ort an Hermes übergeben... Könnte mich irren, aber eigentlich rechne ich damit, dass der Götterbote morgen vor der Türe steht... Die einzige Frage, die mich da umtreibt ist: Will der anner Tür noch Kohle oder nich?
    • Damas schrieb:

      Hermes?

      Aus welchem Land kommt die Sendung?


      USA... Hab mich auch schon gewundert...

      Wurde innerhalb der USA mit USPS versendet. Nach Ankunft in Dt. scheinbar direkt am hiesigen Flughafen steht in der Notiz zur Sendung: "Diese Sendung wurde für die Zustellung zum Zielort an ARVATO übergeben", dazu ne Referenznummer. Und wenn ich die Aufrufe, bekomm ich angezeigt, dass es über Hermes läuft.
    • aurum schrieb:

      vielleicht sollte die Frage lauten: klingelt der Hermesbote bei dir oder bei dem für dich zuständigen Zollamt, wo du deinen Kram gegen Bezahlung des Zolls und Steuer abholen kannst?


      Als Empfänger ist meine Lieferadresse angegeben, nicht das Zollamt... Mal davon abgesehen ist die Lieferung offensichtlich direkt am hiesigen Flughafen angekommen. Wenn der Zoll es hätte haben wollen, hätte er es sich dort direkt rausgepflückt *denk*
    • Damas schrieb:

      Interessant!

      Berichte bitte weiter, sobald sich wieder was tut


      Ja sischer, dat...

      Ich find das alles höchst interessant.. Zumal ja immer betont wurde, dass beim Bezahlen über pp.com der Verkäufer auf gar keinen Fall via Hermes versenden soll, weil der Bezahlfreund von drüben nur UPS oder FedEx akzeptieren würde usw.... Und wie ich im anderen Thread schon geschrieben habe, auf die Papiere bin ich auch gespannt...
    • So, Paket ist da... Und ich hab keinen Plan, ob es überhaupt zolltechnisch erfasst wurde.

      Ich habe noch nicht so viele Lieferungen aus dem Ausland bekommen, aber WENN, dann war bislang immer so eine grüne Zollmarke drauf.

      Hier hatte ich außen nur die Invoice drangepappt (die scheinbar von PiBo etwas aufgehübscht war für die internationale Abfertigung - sie wirkte jedenfalls etwas professioneller, als die vom Verkäufer, die im Paket lag). Es war erkennbar, dass PiBo das Paket vorm Versand nochmal umgepackt hat. War ein ibäääh-Klebeband mit dem Namenszug von PiBo drauf... Aber ansonsten keinerlei Papiere oder was auch immer. ?(

      Oh, und auf der Rechnung steht der reine Artikelpreis... Also keine Erwähnung der Versandkosten etc.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Laurynn ()

    • Das deckt sich mit den Informationen aus Threads, die mir bisher zu diesem Thema bekannt sind. Kein Hinweis, in welchem EU-Land die Ware angekommen ist, keine Bestätigung, dass in der EU EUSt/Zoll abgeführt worden wäre, kein Hinweis, wieviel PB für seine Dienstleistung tatsächlich in Rechnung stellt.
      Und wenn Du jetzt einen Grund zur Reklamation ("Käuferschutz") hättest, würden sich Deine Erfahrungen wohl ebenfalls mit allen anderen decken: Da ist nichts und niemand, der Dir helfen würde, insbesondere, wenn es um die Dienstleistung von PB geht.
      Leider bin ich bei OLAF nicht weitergekommen. Die verweisen auf die Zuständigkeit der nationalen Behörden. Doch welche nationalen Zollbehörden sollen "angegangen" werden, wenn noch nicht einmal bekannt ist, in welchem EU-Staat die (angebliche) Abfertigung stattgefunden hat!
      Das mit der Umpackerei ist ja auch so eine undurchsichtige Sache. Welchen Zweck hat das? Ich glaube, nicht nur logistische.
    • Grundsätzlich mußt du, wenn weder "von zollamtlicher Behandlung befreit" draufsteht noch Papiere beiligen, die belegen, daß eine solche stattgefunden hat, den Artikel beim Zoll anmelden. Tust du das nicht - nach meiner Auffassung bist nach wie vor du der Einführende, der sich halt dazu nur ein paar unseriöser Dienstleister (eBay, PayPal, Pitney Bowes) bedient - begehst du eine Straftat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Grundsätzlich mußt du, wenn weder "von zollamtlicher Behandlung befreit" draufsteht noch Papiere beiligen, die belegen, daß eine solche stattgefunden hat, den Artikel beim Zoll anmelden. Tust du das nicht - nach meiner Auffassung bist nach wie vor du der Einführende, der sich halt dazu nur ein paar unseriöser Dienstleister (eBay, PayPal, Pitney Bowes) bedient - begehst du eine Straftat.
      siehe dazu Ziffer 2.2 der AGB für das GSP:
      pages.ebay.de/shipping/globals…uyer-tnc.html#programfees
      Und dann natürlich auch noch Ziff. 5 ff
    • Ja, da steht, daß du das bezahlt hast. Du meinst jetzt bestimmt, daß du dich darauf verlassen darfst. Möglich.

      Grundsätzlich besteht aber eine Anmeldepflicht, der der Importeur nachzukommen hat und niemand sonst. Und ohne einen Beleg wird der Zoll ein zweites Mal kassieren. Auch, wenn der Zoll mal wieder eBay scannt und alle Übersee-Käufer anschreibt, daß sie ihren Nachweis vorzeigen sollen, sieht es düster aus, wenn sie den nicht haben.

      Ich kaufe ja oft drüben und habe einen dicken Hefter mit den zusammengetackerten 10-Seitern, die bei einem einzigen Importvorgang jeweils anfallen. Ich weiß jetzt gar nicht wo die Verjährung für entsprechende Steuerschulden liegt, aber ich kann das alles vorweisen.

      Ein GSP-Käufer kann das nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Ja, da steht, daß du das bezahlt hast. Du meinst jetzt bestimmt, daß du dich darauf verlassen darfst. Möglich.

      Ich bin mal vom "Standardfall" ausgegangen, dass wieviel Prozent der Käufer die AGB zum GSP durchlesen (und verstehen)? Oder wieviel Prozent der Käufer verlassen sich ganz einfach auf das, was im jeweiligen Angebot steht? "Ah super, die wickeln alles für mich ab, super, dann ist ja alles für mich erledigt". Wie so oft halt, wenn's um eBay geht. Das böse Erwachen kommt dann ja erst hinterher.

      Unklar nach Ziff. 2.2 der AGB ist, wer von PB tatsächlich als Importeur benannt wird. Das ist für den Käufer (falls er sich VORHER darüber Gedanken machen sollte), nicht vorhersehbar. Kann ja theoretisch auch ein Subunternehmer von PB sein (wer das ist, kann man sich auch nicht erschließen).

      Auf was ich hinaus wollte: Man müsste tatsächlich mal einen GSP-Käufer finden, der nach Erhalt der Ware (mir ist kein Fall bekannt, bei dem eine Zollbescheinigung mit ausgehändigt worden wäre) mal zum Zoll tappelt, um seiner Anmeldepflicht nachzukommen, oder einen solchen Käufer, dessen Sendung vom Zoll angehalten worden ist, und er nochmals löhnen muss, der es dann auch im Kreuz hat, dagegen "anzustinken". Eine Ankündigung gab's ja (ist oben verlinkt).

      Doch was dann: "Auszug aus den AGB": "Des Weiteren schließen Sie eine Vereinbarung unmittelbar mit Pitney
      Bowes zu den in diesen AGB angegebenen Bedingungen für die Erbringung
      folgender, mit Ihrer Bestellung in Zusammenhang stehender Dienste ab". eBay ist ja wieder einmal außen vor. AlsoStrafanzeige gegen PB mit Sitz in den USA? Wie groß ist die Lust des StA, da einzuhaken?

      Nein, ich glaube nach wie vor, dass da ein anderer Weg gefunden werden muss, um das GSP durchleuchten zu lassen. Meine Hoffnung, OLAF würde sich dafür interessieren, hat sich leider zerschlagen. Und selber werde ich mit Sicherheit nicht zu denen gehören, die durch dieses GSP in irgendeiner Weise geschädigt werden könnte. Und Mitgbewerber o. ä. bin ich auch nicht.
    • würde einem da auch die Verbraucherzentrale weiterhelfen können, oder ist das außerhalb des deutschen Verbraucherrechts?

      Hat da schon mal jemand angefragt? So als Käufer zumindest.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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