Kauf in USA - Falsche Berechung der Einfuhrabgaben?

    • Laurynn schrieb:

      So, Paket ist da... Und ich hab keinen Plan, ob es überhaupt zolltechnisch erfasst wurde.

      Laurynn schrieb:

      Ich habe noch nicht so viele Lieferungen aus dem Ausland bekommen, aber WENN, dann war bislang immer so eine grüne Zollmarke drauf.

      Laurynn schrieb:

      Hier hatte ich außen nur die Invoice drangepappt (die scheinbar von PiBo etwas aufgehübscht war für die internationale Abfertigung - sie wirkte jedenfalls etwas professioneller, als die vom Verkäufer, die im Paket lag). Es war erkennbar, dass PiBo das Paket vorm Versand nochmal umgepackt hat. War ein ibäääh-Klebeband mit dem Namenszug von PiBo drauf... Aber ansonsten keinerlei Papiere oder was auch immer. ?(

      Laurynn schrieb:

      Oh, und auf der Rechnung steht der reine Artikelpreis... Also keine Erwähnung der Versandkosten etc.



      Meiner Meinung nach wurde das Paket weder zolltechn. in D noch in einem anderen EU-Land erfasst.
      Im "Zollkodex" ist klar festgelegt, wenn es über ein anderes Land reinkommt, muss es für die Kollegen des Zolls im Bestimmungsland mit einem - wie auch immer gearteten - Aussenkennzeichnung versehen werden.
      Und - gut angemerkt - bei mir war auch immer ein grüne Zollmarke bisher auf den Sendungen, die direkt zugestellt wurden.
      Hat die Umverpackung vor oder nach der Zollabwicklung stattgefunden?
      Ist die innenliegende Verpackung vom Verkäufer irgendwie beschädigt bzw. könnte da ein Klebeetikett u.U. entfernt worden sein?
      Kannst Du da etwas zu sagen?
      .
      Mir ist das ganze hochsuspekt - auch dass die Versandkosten nicht auf der Rechnung sind. Damit wird die Diskrepanz zw. der an den Service entrichteten "Einfuhrumsatzsteuer" und der tatsächlich fälligen beim dt. Zoll noch größer.
      .
      Eigentlich sollte da irgend ein Papier dabei sein, dass bestätigt, dass Abgaben für die Einfuhr geleistet wurden und in welcher Höhe diese geleistet wurden.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Wissensdurstig bin ich schon... Aber auch arm wie eine Kirchenmaus...

      Hab zumindest mal ganz dreist bei PiBo per Mail angefragt, obse irgendeinen Nachweis schicken können.

      Wann genau die Umverpackung stattgefunden hat, kann ich nicht sagen. Es waren zwei Sturzbügel-Dinger fürs Mopped vom Gatten. Beide waren jeweils eingeschweißt. Und die Einzelverpackungen dann mittels Plastiktüte und Bauschaum (???) von oben und unten rutschsicher im Karton verstaut. Ob das der Verkäufer so gemacht hat, oder PiBo, entzieht sich meiner Kenntnis. :(
    • Damas schrieb:

      Mir ist das ganze hochsuspekt - auch dass die Versandkosten nicht auf der Rechnung sind. Damit wird die Diskrepanz zw. der an den Service entrichteten "Einfuhrumsatzsteuer" und der tatsächlich fälligen beim dt. Zoll noch größer.
      .
      Eigentlich sollte da irgend ein Papier dabei sein, dass bestätigt, dass Abgaben für die Einfuhr geleistet wurden und in welcher Höhe diese geleistet wurden.

      Das kann ja auch in Zukunft interessant werden, ob die Abgaben getätigt wurden. Bei elektrischen Geräten z.B. müsste ja auch sichergestellt werden, ob die den Einfuhrbestimmungen entsprechen.

      das alles ist nicht gewährleistet, wenn das Zeugs am Zoll vorbeigeschleust wird tatsächlich. Wie will man belegen, dass die Einfuhr legal war, wenn man nichts in der Hand hat...?

      Suspekt? Nö.. Ebay...
    • Sohooooo... Dat Laurynn ist wieder da, und wie es scheint, auch etwas schlauer in Sachen GSP... :D

      Eine Anmerkung aus der Community hat mich auf eine Fährte gebracht, die mir (als absolutem Laien) zumindest völlig schlüssig erscheint... Aber wenn ich auf dem Holzweg bin, winkt ruhig mit der Keule.. :D

      Ich habe mir die Rechnung von PiBo nochmal genau angeschaut (eben weil jemand "drüben" dazu einen entsprechenden Kommentar hat fallen lassen. Viel steht da zwar immer noch nicht drauf, aber es steht dort:

      Incoterms: PPD
      (guckstu Anhang 1)

      Fix nachgegoogelt, und International Chamber of Commerce und deutscher Zoll sind sich einig:

      "Geliefert verzollt" bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.
      DDP stellt die Maximalverpflichtung für den Verkäufer dar.
      (guckstu Anhang 2 bzw. hier)

      Damit ist der Käufer fein raus, weil nach Deklaration auf der Rechnung sich der Verkäufer (der ja PiBo beauftragt hat) vollständig für die zolltechnische Abwicklung verantwortlich zeichnet.

      Nun könnte man ja anführen, dass man als gewerblicher Verkäufer aber ein Problem mit dem Nachweis der gezahlten Einfuhr-Umsatzsteuer hat... Da hat sich eBay dann aber über die Policy für Käufer zum GSP fein aus der Affäre gezogen, denn:

      Non-Commercial Use. The Services provided by Pitney Bowes are only available for merchandise that is for the personal use or consumption of the designated recipient and not for commercial resale. You therefore warrant and represent that any merchandise that you purchase through the Program is for the personal use or consumption of the designated recipient and not for commercial resale purposes. In addition, if you reside in a member state of the European Union (other than the United Kingdom), the Service provided by Pitney Bowes are only available for merchandise that is purchased for non-business purposes. Therefore, if you reside in a member state of the European Union (other than the United Kingdom), you also warrant and represent that any merchandise that you purchase through the Program is not for business purposes. In the European Union, import VAT incurred on the purchase of goods for non-business purposes cannot be reclaimed or recovered.
      (Quelle: pages.ebay.com/shipping/globalshipping/buyer-tnc.html)

      Mit anderen Worten:

      Wenn du ein gewerblicher Verkäufer bist, und einen Artikel mit GSP erwirbst, hast du keinen Anspruch auf die entsprechenden Papiere, die die Verzollung und Zahlung der Einfuhr-Umsatzsteuer ausweisen, weil du genau genommen gar nicht hättest einen Artikel unter Nutzung des GSP kaufen dürfen.

      Stellt sich für mich die Frage: Kann man als gewerblicher Verkäufer mit GEWERBLICHEM eBay-Konto überhaupt einen Artikel mit GSP kaufen, oder sind all die Leute, die in den bisherigen Fällen wegen der nicht vorhandenen Rechnung geschimpft haben, solche, die über einen privaten Account eingekauft haben?

      Und sind all die dokumentierten Fälle, in denen bislang Käufer beim Zoll erneut zur Kasse gebeten worden sind, solche, wo die Zollbeamten nicht drauf geachtet haben (immer vorausgesetzt, dass die Rechnung bei denen genauso gestaltet war), oder waren das im Endeffekt tatsächlich immer die Fälle, in denen der Verkäufer (genau wie eBay immer als Argument angibt) DIREKT an den Käufer gesendet haben, weil sie das GSP nicht geblickt haben?

      Rückt mich bitte mal grade... Ich mag grad gar nicht glauben, dass das Rätsel wirklich so "einfach" gelöst sein sollte...
      Bilder
      • Invoice PiBo.jpeg

        116,8 kB, 638×1.050, 194 mal angesehen
      • Zoll-Seite.jpg

        497,36 kB, 1.578×826, 168 mal angesehen
    • Laurynn schrieb:

      Damit ist der Käufer fein raus, weil nach Deklaration auf der Rechnung sich der Verkäufer (der ja PiBo beauftragt hat) vollständig für die zolltechnische Abwicklung verantwortlich zeichnet.



      Was ich jetzt nicht gerade verstehe... war da eine Versicherung dabei oder nicht in dem GSP?

      Nach dieser Seite trägt der K gar kein Risiko:
      tis-gdv.de/tis/bedingungen/incoterms/inhalt.htm#1
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Da steht:

      Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen.


      Hmmm... das ist eine zusätzliche Dienstleistung des Verkäufers, die da in Anspruch genommen wird und enthält, da der Dienstleister ja in Timbuktu sitzt, schon mal keine "MWSt". Also schon mal nix mit Vorsteuerabzug.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Laut der weiter oben verlinkten Buyer Terms & Conditions, Nr. 4 trägt das Risiko des Verlustes auf dem Weg von Verkäufer zu PiBo der Verkäufer, und nach Abgang im Versand-Center der Käufer. Unabhängig davon bestehen ggf. die Geld-zurück-Garantie von ebay.COM bzw. den Käuferschutz von Paypal.

      Es wird auch darauf hingewiesen, dass WENN dir die Rückerstattung von eBay oder Paypal zugesagt wird, AUCH die Kosten für GSP erstattet werden.

      eBay Money Back Guarantee. Your purchases of GSP Items on eBay.com are covered by the eBay Money Back Guarantee on eBay.com (formerly, eBay Buyer Protection) if your purchases otherwise meet the policy's eligibility requirements and conditions and do not fall within an exclusion or coverage limitation. The eBay Money Back Guarantee on eBay.com may be different from the eBay Money Back Guarantee (or eBay Buyer Protection policy), if any, on your own eBay site of registration. If you are eligible for coverage under the eBay Money Back Guarantee and eBay finds in your favor in a case stemming from your purchase of a GSP Item under the Program, the applicable coverage amount will include the Program Fees that you paid for the GSP Item.


      Aber wie gesagt... Graue Theorie... Wie das in der Praxis läuft, scheint ja recht dürftig zu sein... Auf jeden Fall kann sich wohl glücklich schätzen, wer sein Paket ohne Probleme bekommt. Wenn was mit dem Artikel nicht hin haut (und damit meine ich nicht den Fall des saublöden Verkäufers, der direkt an den Käufer versendet), dann scheints ein großes Heckmeck zu geben, weil keiner sich zuständig fühlt...

      WENN man dann also ne Rückerstattung bekommt, dann geht bis dahin wohl einige Zeit ins Land.
    • Damas schrieb:

      Hmmm... das ist eine zusätzliche Dienstleistung des Verkäufers, die da in Anspruch genommen wird und enthält, da der Dienstleister ja in Timbuktu sitzt, schon mal keine "MWSt". Also schon mal nix mit Vorsteuerabzug.


      Vorsteuerabzug ist schon aus dem Grund nicht, weil eBay dem Käufer in den Buyer Terms & Conditions die Zusage abnötigt, dass er den über GSP gekauften Artikel weder zum gewerblichen Weiterverkauf noch (bei Import in EU-Länder) zu "gewerblichen Zwecken" erwirbt.

      Vorsteuerabzug ist damit nicht vorgesehen. Und damit man die lästige VAT auch gar nicht erst ausweisen braucht, beruft man sich auf die Tatsache, dass die VAT von privaten Importeuren in den EU-Ländern ohnehin nicht geltend gemacht oder zurück erstattet werden kann.
    • Laurynn schrieb:

      Vorsteuerabzug ist schon aus dem Grund nicht, weil eBay dem Käufer in den Buyer Terms & Conditions die Zusage abnötigt, dass er den über GSP gekauften Artikel weder zum gewerblichen Weiterverkauf noch (bei Import in EU-Länder) zu "gewerblichen Zwecken" erwirbt.

      Heißt zu deutsch: Gewerbliche Einkäufe aus der EU in den USA sind von eBay nicht mehr erwünscht bzw. über eBay nicht mehr möglich !!!

      Schon interssant, erst wir der internationale Verkauf durch unmögliche Bedingungen unterbunden und jetzt der internationale Einkauf.

      Was will eBay denn zukünftig noch?
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • Damas schrieb:

      Und welcher Ottonormanverbraucher soll wissen, was das DDP hinter Intercom auf der Rechnung bedeutet?
      Gott im Himmel!

      Klasse gemacht Laurynn :thumbsup:


      Die freundlichen Damen und Herren vom Zollamt müssten das aber doch wissen, aber es soll ja Schreiben von Zollbehörden geben, wonach keine ordnungsgemäße Verzollung gegeben ist.
      Seltsam.
      Ich kann es leider nicht testen, denn ich habe ja Importverbot. Müsste mir das Schreiben aber noch einmal durchlesen, inwiefern das vielleicht nur auf bestimmte Produkte beschränkt ist.
    • Ja, das darfst du :)
      Ich hatte rund 5, 6 oder 7 Markenartikel eines Herstellers innerhalb von 1 - 2 Jahren importiert. Irgendwie so, die genauen Zahlen weiß ich nicht mehr.
      Ich öffnete also beim Zollamt das Paket und regelmäßig wurde die Ware dann an die Marken-RAe des Herstellers geschickt.
      Regelmäßig war es Originalware und für Europa lizenziert.
      Einmal probte ich den Aufstand. Ich hatte keine Lust, da nach 3 Wochen wieder anzutanzen. Dieses eine Mal wurde mir die Ware ohne Prüfung ausgehändigt.
      So 3 - 6 Wochen später erreichte mich ein Schrieb von einem wohl höheren Zollmenschen, dass ich aufgrund meiner bisherigen Importe nun nix mehr importieren dürfe, weil ich ja mal gegen Europalizenzen verstoßen könne. Von Plagiaten stand da nix.
      Ich müsste halt jetzt noch einmal gucken, ob das alle Produkte betreffen soll oder nur die dieses Herstellers.
      Der ganze Käse ist so rund 6 oder 7 Jahre her.