Danke für deinen Bericht.
Zu deiner Frage: Es wurde unter der Hand kolportiert, daß Rechtshilfeersuchen unter GBP 5.000 in England nicht wirklich bearbeitet werden, und weil es sich jedesmal nur um Einzelfälle handelt, sei Rhino bislang damit durchgekommen. Ob das stimmt, keine Ahnung.
Es ist richtig, daß die Verwendung deines Geschäftskontos ein Fehler war. Es wird tatsächlich im Zweifel angenommen, daß eine derartige Transaktion dann auch wirklich geschäftlich war und nicht als Verbraucher stattgefunden hat. Schade, denn als Verbraucher würdest du vor allen möglichen überraschenden AGB-Klauseln geschützt sein und außerdem qua Gesetz in vielen Dingen bessergestellt als der Unternehmer, der dir im Fernabsatz Waren verkauft.
Rhino hat eine Niederlassung in GB und außerdem richten sich Ihre Webseiten an den jeweils inländischen Verbraucher und erzeugen klar den Eindruck einer inländischen Niederlassung. Wenn du hochscrollst, wirst du entsprechend den Bericht über die Dänen und Ihre Verbraucherzentrale finden, die Rhino eben deshalb drangekriegt haben. Das hätte auch für dich (als Verbraucher) gegolten: Rhino wäre beim lokalen Amtsgericht nach deutschem Recht zu verklagen gewesen.
Einen Hinweis habe ich für dich:
dejure.org/gesetze/ZPO/32.html
In Internetdingen wird i.A. angenommen, daß die unerlaubte Handlung dort begangen ist, wo die entsprechende Internetseite abrufbar ist. Deshalb kann z.B. die Pressekammer Hamburg deutschlandweit Medien über eine Pervertierung des Äußerungsrechts zensieren. Oder auch mal eine Publikation aus New York, weil es einen Inlandsbezug (Berichterstattung über eine Person mit inländischem Wohnsitz) gibt. Vielleicht möchtest du mit deinem Anwalt beraten, ob ihr im Zusammenhang mit dem Fernabsatzgeschäft eine unerlaubte Handlung Rhinos findet?
Ansonsten ist Rhinos Konstrukt natürlich hochgradig illegal. Wenn du nach dem Verfliegen des ersten Ärgers immer noch entschlossen bist, da entsprechend vorzugehen, kann ich mir gut vorstellen, daß dir diverse Forenschreiber gerne ihre Hintergrundrecherchen zur Verfügung stellen. Ich bitte allerdings insofern um Verständnis: Leute, die sich aufgeregt haben und dann den Schwanz einzogen, gab es hier zuhauf. Siehe auch weiter oben (nix für ungut).
Zu deiner Frage: Es wurde unter der Hand kolportiert, daß Rechtshilfeersuchen unter GBP 5.000 in England nicht wirklich bearbeitet werden, und weil es sich jedesmal nur um Einzelfälle handelt, sei Rhino bislang damit durchgekommen. Ob das stimmt, keine Ahnung.
Es ist richtig, daß die Verwendung deines Geschäftskontos ein Fehler war. Es wird tatsächlich im Zweifel angenommen, daß eine derartige Transaktion dann auch wirklich geschäftlich war und nicht als Verbraucher stattgefunden hat. Schade, denn als Verbraucher würdest du vor allen möglichen überraschenden AGB-Klauseln geschützt sein und außerdem qua Gesetz in vielen Dingen bessergestellt als der Unternehmer, der dir im Fernabsatz Waren verkauft.
Rhino hat eine Niederlassung in GB und außerdem richten sich Ihre Webseiten an den jeweils inländischen Verbraucher und erzeugen klar den Eindruck einer inländischen Niederlassung. Wenn du hochscrollst, wirst du entsprechend den Bericht über die Dänen und Ihre Verbraucherzentrale finden, die Rhino eben deshalb drangekriegt haben. Das hätte auch für dich (als Verbraucher) gegolten: Rhino wäre beim lokalen Amtsgericht nach deutschem Recht zu verklagen gewesen.
Einen Hinweis habe ich für dich:
dejure.org/gesetze/ZPO/32.html
§ 32
Besonderer Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist.
In Internetdingen wird i.A. angenommen, daß die unerlaubte Handlung dort begangen ist, wo die entsprechende Internetseite abrufbar ist. Deshalb kann z.B. die Pressekammer Hamburg deutschlandweit Medien über eine Pervertierung des Äußerungsrechts zensieren. Oder auch mal eine Publikation aus New York, weil es einen Inlandsbezug (Berichterstattung über eine Person mit inländischem Wohnsitz) gibt. Vielleicht möchtest du mit deinem Anwalt beraten, ob ihr im Zusammenhang mit dem Fernabsatzgeschäft eine unerlaubte Handlung Rhinos findet?
Ansonsten ist Rhinos Konstrukt natürlich hochgradig illegal. Wenn du nach dem Verfliegen des ersten Ärgers immer noch entschlossen bist, da entsprechend vorzugehen, kann ich mir gut vorstellen, daß dir diverse Forenschreiber gerne ihre Hintergrundrecherchen zur Verfügung stellen. Ich bitte allerdings insofern um Verständnis: Leute, die sich aufgeregt haben und dann den Schwanz einzogen, gab es hier zuhauf. Siehe auch weiter oben (nix für ungut).
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