Rhinocamera - rhinocamera.de - dubioser Online-Shop ohne Impressum - Handel mit Grauimporten - keine Herstellergarantie

    • leider wurde meine Rezension von TrustPilot blockiert. Drei Mal hat eine Lina mich kontaktiert und mir gesagt, dass etwas mit der Rezension nicht stimmt. 3 Mal habe ich geantwortet und ihr gebeten, mir zu erklären, wo das Problem liegt. Bis jetzt kam nichts. Hier der Text (sorry, aber auf Englisch):


      Gibraltar based (not local), grey import, no invoice, no manufacturer warranty



      I bought a Nikon 200-500mm about 10% cheaper than from the shop, a true Nikon retailer. The lens came in an unsealed box with all the papers in Chinese (I guess). Sender address is in the UK, not Weimar, Germany, as stated in the Impressum in their website.

      When asked Rhinocamera by e-mail about the warranty, a person signing as Michael Hann told me that they sent the warranty card to their "Versicherer" ("insurance company" in German), because that's the way they offer the 3-years Europe wide warranty. That smelled very strange to me, specially since Nikon lenses originally come with a 1-year international warranty from Nikon, meaning that I would be covered if I'm, say, in Brazil on a trip. In order to enjoy this benefit, I need two things

      - the warranty card (which, as opposed to what Mr Hann explained me, I found in the box),

      - the invoice, as a proof of 2 key points: date of purchase, and that I am the first owner (the warranty is not transferable).

      The warranty card that came in the box is, unsurprisingly, not stamped or dated by the seller. More crucially, the invoice was not provided by RhinoCamera.


      [update 12th of March 2018]

      A certain Jamie Thomson, General Manager from RhinoCamera wrote yesterday, very unhappy and in disagreement with what I wrote, asking me to take down my review because it damages RhinoCamera's reputation. That's like asking your mechanic to dismantle the oil sensor when it tells you that there's not enough oil in your engine.

      Today Mr. Thompson called me (from a concealed telephone number), but I couldn't talk, so I got back to him via e-mail explaining that I talked to Nikon and they confirmed that it is a lens meant for the Asian market. Still with the hope that I could get Nikon's 1-year international warranty on their lenses, twice I requested RhinoCamera per e-mail to send the invoice. The second time they reacted by sending me exactly the same e-mail that I got at the time of placing my order, but instead of "Bestellung" ("Order" in German) now it reads "Invoice", and the subject of the e-mail was a very bombastic looking "Official Invoice". Name and address of the company are Primary Holdings in Gibraltar, not RhinoCamera in Weimar, Germany, from where I ordered (rhinocamera.de). Their German site goes to quite some lengths to mislead you into thinking that it is a local company, at the moment giving an address in Weimar (formerly in Stuttgart), but the shipment arrived from the UK and the "official invoice" has a Gibraltar address.

      I will ask them again for a real invoice and update accordingly as this story unfolds.


      [update 12th of March 2018, part II]

      Mr. Thomson is now really unhappy and will pass on my comments to RhinoCamera's legal team and ask for compensation from an unhappy customer who has read (unfortunately too late) from German and Danish forums the excellent tracking work of other forum members about RhinoCamera practices. Unfortunately TrustPilot does not allow links, but Google is your friend.

      Mr. Thomson "kindly" offered me to extend the 3-years warranty to a non-European country, provided that if I have an issue and do need to make use of it, I send the lens to RhinoCamera, to some adress in the UK. With that scheme, they could offer me to extend the warranty to the moon, as long as I take care of the shipping. As tempting as it sounds, I kindly declined to even answer.


      [update 12th of March 2018, part III]

      This seems to have escalated. A certain Mr. Andrew Smalling, identifying himself as Legal Counsel for RhinoCamera, has threatened me with taking legal actions for expressing my views and experience with RhinoCamera. It looks like an awfully serious e-mail, too, and I have a deadline for "6pm Wednesday 14th March 2018" or else. No wonder that at the time of placing my order, a (too) quick search only gave back good reviews about RhinoCamera.

      It is also against their taste that I said, accurately, that the warranty card is neither stamped nor dated. This is true and I can scan it and show it to whomever would like to verify it.

      I suppose that many people do actually get scared by this pseudo-bullying.


      [update 13th of March 2018]

      Upon carefully reading the e-mail from Mr. Smalling, RhinoCamera's legal counsel, it turned out that most if not all his pretended inaccuracies in my post here in TrustPilot are either true or a result of my own ignorance (like not knowing that Gibraltar is actually part of the EU, checked), but none are false, as they express my actual experience with RhinoCamera, and I can back up every syllable in this review.

      I took the so called "official invoice" to the Finanzamt (tax office) here in Munich and they explained me that such document is indeed useless as an invoice. Furthermore, the Nikon Service Point here in Munich confirmed that it would not be accepted as proof of purchase for any warranty work. My accountant is now looking into it to further confirm or reject the validity of this document as an invoice. Meanwhile she made an interesting observation: since Gibraltar does not pay VAT (19% in Germany), I am actually paying 'more' for the lens, since I can't deduct it in case I use the lens professionally. Since the neto street price of these lens in Munich is €1299, the brutto is just €1091,60, or €77,40 >less< than RhinoCamera's asking price.

      I hope today I'll find the time to go to the Verbraucherzentrale (German for Consumer Advice Centre) for support on this matter.


      [update 17th of March 2018]

      It's been almost two weeks from my purchase and 1 week since my first request for an invoice, and besides ludicrous e-mails with bullying, half truths and distortions, I still got no invoice. Today I sent again an email requesting it.


      [update 25th of March 2018]

      It's been 8 days since my 4th request for an invoice. This time they didn't even answer. That invoice is needed for warranty claims.

      I also looked into a statement in an e-mail from RhinoCamera claiming that my unsealed box came like that because it is "under DHL aviation law". This also seems to be false.
    • Do you trust Trustpilot?


      die wollen Geld verdienen und solange es nicht $$illlegal$$ ist, die Auswahl der Jubelperser auf möglichst eben solche zu beschränken, vermute ich, sie werden es bei richtiger Bezahlung wohlmöglich wahrscheinlich offensichtlich auch tun:

      Wie das gehen kann?

      http://www.lærkespenner.dk/trust-trustpilot/ schrieb:

      Many of the reviews on these services come from surveys send out to customers. However, as a business who pays for the services companies like Trustpilot sell, you are able to decide which customers that should be allowed to get these surveys, thereby you can screen the participants, making sure that the customers who, for some reason, have had a bad experience with you, will not be a part of the statistics. Furthermore you can also get the services to remove bad reviews completely, and not only the fake ones.
      Wer die Musik bezahlt, bestimmt das Lied. Deshalb sollte man die eingestellten Bewertungen immer vorsichtshalber als Screenshot sichern, grade, wenn es um besagte Firma geht.

      hostunlimitederfahrungen.wordp…auf-foren-trustpilot-etc/
      aspokesmansaid.com/shopping/st…r-reveals-his-experience-
      howtogeek.com/321802/online-re…crative-reviews-for-them/
      linkedin.com/pulse/20141014113…3-do-you-trust-trustpilot
      mydealz.de/diskussion/fake-bewertungen-erkennen-1001511
      gutefrage.net/frage/ist-trustpilot-serioes
    • @ martin2--500 und stubentiger:

      Ich habe mit Trustpilot im Gegenteil in Sachen Rhinocam erstaunlich gute Erfahrungen gemacht:

      Ich habe in meiner Bewertung auch sehr klare Aussagen über die Praxis dieses Unternehmens gemacht.

      Immerhin wurde mir weder Ware gesendet, noch (bis heute!) mein Geld zurückerstattet.
      Stattdessen wurde ich zuerst aus Gibraltar bedroht, anschliessend noch über eine Anwaltskanzlei in Stuttgart. Das Ziel war, dass ich die Bewertung löschen sollte.

      Ich habe diese Drohungen immer sehr offen - inklusive Sachverhaltsschilderung - ggü Trustpilot kommuniziert und man war dort sehr hilfsbereit und hat mir bei einzelnen Formulierungen Hinweise gegeben, wenn sie der Ansicht waren, dass dies keine Tatsache (i.S.v. beweisbar) ist etc.

      Mehrfach hat Trustpilot auf Anforderung von Rhinocam meine Bewertung gesperrt (jedes "Update" meinerseits führte prompt zu einer Sperrung auf Antrag von Rhinocam), aber in jedem der Fälle konnte ich mit Trustpilot klären, dass meine Bewertung stichhaltig und rechtlich unproblematisch - bzw welche Formulierung ich ändern muss und dan haben sie die Bewertung direkt wieder online gestellt.
      Und die Tipps betrafen tatsächlich immer Dinge, die ich missverständlich geschrieben hatte (zB war mir nicht klar, dass die Impressumspflichten nach deutschem Recht für einen Anbieter aus Gibraltar nicht gelten, auch wenn dieser in DE Leistungen erbringt. Habe ich auf Hinweis von TC klargestellt damit meine Bewertung nicht rechtlich angreifbar ist).

      Mit anderen Worten: Zumindest in meinem konkreten Fall (andere haben vielleicht andere Erfahrungen gemacht) lief es wirklich korrekt ab und TC hat sich objektiv absolut korrekt und mit gegenüber sehr hilfsbereit verhalten (trotz einer schlechten Bewertung für ihren zahlenden Kunden).
    • jurist42 schrieb:

      Ich habe mit Trustpilot im Gegenteil in Sachen Rhinocam erstaunlich gute Erfahrungen gemacht:
      naja...:

      jurist42 schrieb:

      Mehrfach hat Trustpilot auf Anforderung von Rhinocam meine Bewertung gesperrt (jedes "Update" meinerseits führte prompt zu einer Sperrung auf Antrag von Rhinocam),
      toll, wenn man seine Bewertungen nur auffrechterhalten kann, wenn man wie ein Sisyphos gegen Windmühlen ankämpfen muss! :P

      jurist42 schrieb:

      (zB war mir nicht klar, dass die Impressumspflichten nach deutschem Recht für einen Anbieter aus Gibraltar nicht gelten, auch wenn dieser in DE Leistungen erbringt. Habe ich auf Hinweis von TC klargestellt damit meine Bewertung nicht rechtlich angreifbar ist).
      und auch rechtlich Angreifbares oder Strittiges sollte m. M. n. stehen bleiben, solange es zur Leistungsbeschreibung gehört, diese erklärt oder verständlich macht, Meinung wiederspiegelt und zumindest nach Laiensachverstand durch Recht und Gesetze annähernd abgedeckt wird!!

      Sic-->


      https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/impressum-tmg.html schrieb:

      Auch das KG Berlin hat mit Urteil vom 08.04.2016 (Az. 5 U 156/14) entschieden, dass ein im Inland operierendes ausländisches Unternehmen, welches eine Internetseite in deutscher Sprache betreibt, die Pflichtangaben nach § 5 TMG vorzuhalten hat:
      Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ergibt sich für die Klage gegen die in Kalifornien ansässige Beklagte mittelbar aus den Bestimmungen für die örtliche Zuständigkeit (vgl. BGHZ 173, 57, Rn. 21, 23 - Cambridge Institute; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 14 Rn. 33), hier nach § 32 ZPO (vgl. auch BGHZ 124, 237, juris-Rn. 1, 32). Der Tatort ist danach (auch) im Inland belegen, weil sich die beanstandete Werbung nach Behauptung des Klägers an inländische Verkehrskreise richtet (vgl. BGHZ 173, 57, Rn. 23 - Cambridge Institute).

    • sorry stubentiger, aber das sehen wir unterschiedlich.

      Da es tatsächlich eine Haftung für Beiträge gibt, bin ich sehr dankbar dafür, wenn mir dabei geholfen wird, meine Kritik so zu formulieren, dass sie rechtssicher ist (und die ganzen wilden Drohungen von Rhinocam ins Leere laufen weil sie eben nur Drohungen sind).

      Ich habe jedenfalls kein Interesse daran, rechtswidrige Dinge zu behaupten oder zu posten, und freue mich darüber, wenn etwaige Fehler meinerseits korrigierbar sind und mir dabei geholfen wird.

      Und Sissiphos: Im Gegensatz zu DIESEM Forum hier, hat man dort wenigstens noch die Möglichkeit, eigene Beiträge im Nachhinein zu bearbeiten oder zu löschen und die Administration hilft einem dabei, Herr seiner eigenen Beiträge zu bleiben.

      HIER in auktionshilfe ist es ja leider so, dass die Admins tatsächlich meine Bitten auf Ändeurng bzw Löschung meiner Beiträge abgelehnt haben und ich meine eigene Beiträge im Nachhinein nicht mehr ändern konnte, DAS ist viiiiiel schlimmer. Deshalb habe ich über die weiteren Erlebnisse und Entwicklungen in meinem Fall HIER nicht mehr weiter berichtet... :( Was ist besser?
    • Lieber @Nichtjurist23:

      Was du da schilderst, ist die größte Torheit, die ein Bewertungsportal wie Trustpilot überhaupt begehen kann. Redaktionell in die Bewertungen eingreifen oder den Nutzern sogar noch Hilfe geben, macht nämlich deren Haftungspriviligierung nach TMG zunichte, wonach sie eigentlich erst ab Kenntnis für erkennbar (!) rechtswidrige Inhalte haften.


      BGH VI ZR 123/16 schrieb:

      Der Beklagte hat sich die angegriffenen Äußerungen zu eigen gemacht, so dass er als unmittelbarer Störer haftet. Er hat die Äußerungen des Patienten auf die Rüge der Klägerin inhaltlich überprüft und auf sie Einfluss genommen, indem er selbständig – insbesondere ohne Rücksprache mit dem Patienten – entschieden hat, welche Äußerungen er abändert oder entfernt und welche er beibehält.

      Die korrekte Vorgehensweise wäre, auf Inkenntnissetzung hin erkennbare Rechtsverletzungen ("Arschloch!") zu entfernen und sich für alles weitere Belege zukommen zu lassen, sofern die freie Meinungsäußerung überschritten ist.


      Was so gut wie nie der Fall ist, denn:

      RA Stadler schrieb:

      Das Bundesverfassungsgericht hat in einer neuen Entscheidung (Beschluss vom 28.7.2014, Az.: 1 BvR 482/13) erneut die Grenzen der sog. Schmähkritik, die nicht mehr den Schutz der Meinungsfreiheit genießt, eng gezogen und betont, dass auch eine überzogene oder ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung macht. Vielmehr muss hinzutreten, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung einer Person im Vordergrund steht. Nur dann kann ausnahmsweise auf eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verzichtet werden.


      Und außerdem:

      OLG München 27 U 3365/14 schrieb:

      Die zutreffende Einstufung einer Äußerung als Wertung oder Tatsachenbehauptung setzt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die Erfassung ihres Sinnes voraus (vgl. BGH, urteil vom 16. Dezember 2014, Az.: VI ZR 39/14 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des BGH). Dabei ist zu beachten, dass eine Äußerung stets in dem Zusammenhang zu beurteilen ist, in dem sie gefallen ist. Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden.

      [...]

      Hinsichtlich der Äußerung ,,VK reagiert nicht." liegt bereits [...] Im Übrigen ist auch diese Äußerung in ihrem Zusammenhang und nach ihrem Sinngehalt als Werturteil zu behandeln, da damit zum Ausdruck kommt, dass der Beklagte auf seine Anfragen keine zielführenden Lösungsvorschläge erhalten hat ( vgl. 1 . und 2.).

      sowie natürlich:


      BVerfG 1 BvR 2732/15 schrieb:

      Bei der Frage, ob eine Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, kommt es entscheidend auf den Gesamtzusammenhang dieser Äußerung an. Die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils wird den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 93, 266 <295>).

      [...]

      Bereits die falsche Einordnung der Äußerung als Tatsache führt zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen, da nicht auszuschließen ist, dass das Amtsgericht, wenn es zutreffend vom Vorliegen einer von Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinung ausgeht, zu einer anderen Entscheidung in der Sache kommen wird.


      So. Für dich als Laien, das bedeutet:

      1) Wer die Kundenbewertungen anfaßt, wird Täter und damit direkter gerichtlicher Ansprechpartner für derartige Äußerungen in seinem Bewertungsportal. Wer dem Kunden auch noch den Wortlaut vorgibt, erst recht.

      2) Im Kontext einer Sachauseinandersetzung ist Schmähkritik so gut wie nicht möglich. Ich kann Rhinocamera jederzeit als diejenige widerliche Betrügerbande auf Dummenfang bezeichnen, die sie sind!

      3+4) Im Kontext eines Werturteils (bei einer Bewertung immer der Fall) gibt es so gut wie keine Tatsachenbehauptungen. Wenn jemand der Meinung ist, keine ordentliche Rechnung / Garantie / europäisches Expemplar / whatever erhalten zu haben, kann er das äußern, ohne einen Beweis antreten zu müssen.

      Von einem Forum wie AH zu verlangen, redaktionell ohne offensichtlichen Rechtsgrund in die Postings seiner User einzugreifen, ist gleichbedeutend damit, vom Admin zu verlangen, sich ins offene Messer zu stürzen. Mag sein, daß Duckmäusern für dich in dem Moment eine naheliegende Option war, aber dafür zu verlangen, daß andere ihren Kopf hinhalten, ist nun wirklich unter aller Kanone. Davon mal ab beseitigt eine nachträgliche Löschung weder eine etwaige Rechtsverletzung, noch einen ggf. vorhandenen Unterlassungsanspruch. Beides hätte Rhino längst eingeklagt oder könnte es jederzeit.

      Die Typen da sind sich ihres illegalen Geschäftsmodells aber sehr wohl bewußt und zielen lediglich darauf ab, daß 95% ihrer Kunden große Reden schwingen, in Wirklichkeit aber Schisser sind und bei jedem Brief einer mittelmäßig bekannten Kanzlei gleich überall nach Löschung schreien. Funktioniert ja in vielen hier dokumentierten Beispielen ausreichend gut.

      AH hingegen ist ein Platz, wo man das, was man äußern darf, auch noch äußern kann. Ja, Betrügerpack, allesamt bei Rhinocamera! Und der werte Herr Geschäftsführer allen voran. Deshalb auch das mit dem Nötigen der Kundschaft: macht die Sache nicht schlimmer. Die Bande gehört in den Knast, und wenn der Brexit dem nicht zuvorkommt, wird auch genau das mit diesem kriminellen Haufen passieren.

      Alles klaro?

      Wenn du wirklich harten Tobak zur Meinungsfreiheit lesen willst (hat nix mit Bewertungen usw. zu tun), dann klick mal da:

      bundesverfassungsgericht.de/Sh…en/DE/2017/bvg17-025.html
    • Hat leider nur die Kosten für den GV eingespielt, weshalb noch mehr gepfändet werden muß? Wie... bedauerlich.

      Davon ab sind die Domains ja nicht völlig wertlos, ich könnte mir schon vorstellen, daß der eine oder andere ein paar Scheine für eine Weiterleitung von einer oder mehrerer Rhino-Domains auf diesen Thread hier zücken würde. 8)
    • Stell mir gerade den Gesichtsausdruck vor, den man einem ganz bestimmten Vogel damit dauerhaft verpassen würde. :D

      Schöner Gedanke.

      Der würde garantiert fluchen, bis er umfällt und vielleicht spornt das ja noch den einen oder anderen aus dem verruchten Nest dazu an, ihm auf direktem Wege zu folgen. :D
      Die Ironie ist die Lust an der Distanz zu Dingen, deren Nähe Unlust erzeugt.

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    • pandarul schrieb:

      Die Domain(s).

      Exakt diese. Der einzige Haken daran ist vielleicht, dass man dann irgendwie klarstellen muss, dass man mit dem EP nichts zu tun hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nunja, Gibraltar gehört ja irgendwie zur zur EU, wobei auch zu UK...

      Durch die Neuregelung können Gläubiger in allen EU-Mitgliedstaaten, außer dem Vereinigten Königreich und Dänemark, Beschlüsse zur vorläufigen Kontopfändung erwirken.
      Quelle: haufe.de/recht/kanzleimanageme…-moeglich_222_394802.html


      Auskunft kann vielleicht jemand wie dieser RA erteilen, ob man dort mit einem deutschen Titel was anfangen kann (google-Fund):

      anwalt.de/isaac-massias

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Saeschau ()

    • Ich sage auf keinen Fall, dass man die Domainpfändung lassen soll, nur was ist die überhaupt wert? Dann schaltet der halt auf die .com um und macht einfach weiter, mehr als ein bisschen geärgert hat man den vielleicht am Ende des Tages gar nicht. Ich würde alle Optionen prüfen.
    • Moin moin,

      leider hab ich den Fehler gemacht bei rhinocamera zu bestellen...


      Meine Erfahrung:
      Ich wollte meine alte 7D durch den Nachfolger ersetzen. Somit stieß ich auf das Angebot von rhinocamera.de


      Ich habe kurz die Seite überflogen: SSL Verschlüsselung / .de Domain und
      Impressum sind da. Somit habe ich dann ganz blauäugig die Canon EOS 7D
      Mark II bestellt.


      Hätte ich das Impressum besser gelesen wäre mir direkt aufgefallen das Handelsregisternummer sowie USt-ID fehlen...


      Es folgte eine Auftragsbestätigung und wenige Tage später die Versandbenachrichtigung.
      Dort tauchte dann DHL Economy „Break Bulk“ auf und ich wurde sehr skeptisch,
      da es sich nun definitiv nicht um Ware aus Deutschland handeln kann wie
      zuerst vermutet.


      Nach etwas recherche im Internet fand ich zahlreiche sehr negative Foreneinträge bzgl. rhinocamera.de
      (hätte ich das mal vorher gemacht...)
      Nun hatte ich die Hoffnung ganz verloren und dachte das mein Geld für immer futsch sei. (Habe per Sofortüberweisung gezahlt)


      Nun nahm ich E-Mail Kontakt zu Rhinocamera.de auf und fragte was an den ganze negativen Geschichten dran sei,
      da ich nun stark verunsichert war.


      Es
      antwortete ein Hr. Hann welcher mir sagte, dass es keinen Grund zur
      Beunruhigung gebe und das die Ware für die EWR bestimmt sei und es sich
      nicht um Grauimporte handle.


      Desweiteren handele es sich bei den negative Einträgen um ungenaue Informationen


      O-Ton Hr.Hann: "Diese Foren verstecken sich. Sie geben falsche und ungenaue Informationen an."


      Ok was soll der gute Mann auch anderes schreiben... Er war aufjedenfall nett und bemüht.


      Nach ca. 10 Tagen kam die Ware an.
      Mit einem unguten Gefühl nahm ich die Ware entgegen (Die Kamera war nur nur in Luftpolsterfolie und Klebeband verpackt !)


      Anschließend
      machte ich das Knäul auf und es kam eine Canon OVP zum vorschein,
      welche jedoch nur asiatische Schriftzeichen enthielt.


      Anschließend
      öffnete ich die OVP (diese war nicht versiegelt. Aufgrund des
      Lufttransports wird dort vorher reingeschaut. Das ist für mich
      nachvollziehbar) Kamera, W-Lan Adapter, Akku, Tragegurt, Software sowie
      Handbuch waren enthalten und wiesen keine Gebrauchsspuren auf.
      Aber war KEINE Garantiekarte enthalten wie sonst bei allen Canon Produkten üblich.
      Anschließend habe ich den akku geladen und eingesetzt.
      Die Kamera ließ sich starten und das GUI / Menü ließ sich auf deutsch einstellen. (Alle Funktionen nach Test ok)
      Danach habe ich mich bei Canon gemeldet und die Seriennummer überprüfen lassen u.a. die Antwort von Canon


      Canon Europe IP Team schrieb:

      "Dear Christian,



      Thank you for contacting us.



      We
      have checked the serial number of the product that you supplied in your
      email and can confirm that although it is genuine, the product was not
      originally intended by Canon for sale in the EEA (European Economic
      Area).


      Please be aware that some genuine products being offered
      for sale may be “grey” or “parallel imports”, and though these products
      will inevitably be genuine, they were not destined to be sold in Europe
      and therefore have not been localised for European countries. The
      warranty and any cashback details will also be invalid if the product
      was not destined for the European market."

      Na toll nun habe ich
      eine Kamera gekauft welche innheralb der EU keinerlei Gewährleistung
      enthält. Somit ist eine Reparatur innerhalb der EU unmöglich ! (Ich
      hoffe nun das kein Defekt auftritt, schließlich hat die alte 7D 9 Jahre
      gehalten)



      Ich
      werde nun versuchen rechtliche Schritte über die Verbraucherzentrale
      sowie Polizei einzuleiten damit andere Menschen nicht diese Erfahrung
      machen müssen.


      Mein Fazit:
      Ich werde nie wieder ein Canon Produkt im Internet bestellen und mich an lokale Fachhändler wenden.

      PS:
      vor wenigen Minuten wurden mir ebenfalls rechtliche Schritte angedroht...
      juhu :)

      Mod geändert

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Forstmeister ()

    • Hallo,

      Rhino droht gerne mit allem möglichen. Du hast dich bei deiner Veröffentlichung an nachprüfbare Fakten gehalten? Kein Problem, laß' sie rumdrohen.

      Deine Geschichte bestätigt alles, was hier schon zigfach zu lesen ist.

      Es handelt sich natürlich um Vorsatz, wenn Rhino dir schriftlich versichert hat, daß

      Forstmeister schrieb:

      die Ware für die EWR bestimmt sei und es sich
      nicht um Grauimporte handle

      Da du einen Schaden hast (bereits jetzt bezifferbar durch den Wegfall dieses Canon-eigenen Bonuspunkteprogramms) und Rhino sich bereichert hat, dürfte der Straftatbestand des Betrugs bereits erfüllt sein. Vergiß nicht, bei deiner Strafanzeige den "Herrn Hann" namentlich zu erwähnen.

      Und halt uns auf dem laufenden bitte.