Liebes Forum,
Ich habe eine Frage an euch:
Ein Bekannter hat bei eBay Kleinanzeigen vor ein paar Monaten einen Artikel gekauft, bezahlt aber nicht erhalten.
Der Verkäufe reagiert nicht. Am Handy geht alles direkt auf Mailbox, E-Mails bleiben unbeantwortet.
Also hat er bei der Polizei Anzeige erstattet und versucht schriftlich, per Einschreiben, eine Frist zu setzen um nach Ablauf vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Das Einschreiben kam aber zurück, weil der Empfänger unter der Anschrift nicht bekannt ist - offensichtlich eine Fake Adresse.
Von der Polizei hat er nun kürzlich die richtige Meldeadresse des Verkäufers erhalten. Und den Hinweis, dass eronline einen Mahnantrag stellen sollte um die Anwaltskosten zu sparen.
Nun zu meiner Frage:
Muss er dem Verkäufer nun erst ein Einschreiben an die richtige Adresse schreiben, mit Fristsetzung zur Lieferung bzw. Rückzahlung?
Oder kann er direkt mit dem Mahnantrag loslegen?
Ich habe eine Frage an euch:
Ein Bekannter hat bei eBay Kleinanzeigen vor ein paar Monaten einen Artikel gekauft, bezahlt aber nicht erhalten.
Der Verkäufe reagiert nicht. Am Handy geht alles direkt auf Mailbox, E-Mails bleiben unbeantwortet.
Also hat er bei der Polizei Anzeige erstattet und versucht schriftlich, per Einschreiben, eine Frist zu setzen um nach Ablauf vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Das Einschreiben kam aber zurück, weil der Empfänger unter der Anschrift nicht bekannt ist - offensichtlich eine Fake Adresse.
Von der Polizei hat er nun kürzlich die richtige Meldeadresse des Verkäufers erhalten. Und den Hinweis, dass eronline einen Mahnantrag stellen sollte um die Anwaltskosten zu sparen.
Nun zu meiner Frage:
Muss er dem Verkäufer nun erst ein Einschreiben an die richtige Adresse schreiben, mit Fristsetzung zur Lieferung bzw. Rückzahlung?
Oder kann er direkt mit dem Mahnantrag loslegen?