Eva-Nuller / Betrugsserie mit frisch angemeldeten Fake-Accounts

    • bei nachfrage bei Pol. in Frankfurt jetzt adresse bekannt

      Habe mich vor kurzem an die Pol. Frankfurt gemeldet. und da wurde mir die Adresse mitgeteilt..... es ist so wie ein weiterer geschädigter schrieb diese oben genannte Adresse.
      Jetzt kann ich endlich weitere schritte einleiten bzw. euch fragen ob wir hier eine Sammelklage anstreben wollen da ich denke das viele betroffene so wie auch ich 150€ Selbstbeteiligung haben. oder hat jemand schon was unternommen diesbezüglich. danke für eure Infos waren auch für die Pol interesannt.... diese haben auch eine Befragung gemacht und angeblich ist diese frau auf eine Anzeige ( Job-Angebot) in einer Nebenverdienst auch einen Betrüger aufgesessen.....Na Ja wer es glaubt ich denke da anders... wir werden sehen werde weitere schritte machen und versuchen mein Geld wiederzubekommen. :( + ?( = :cursing:
    • Sofern es sich bei der Kontoinhaberin Elif Degirmenci ( alias "Eva Degimen" oder "Eva Deutz" )um eine real existierende Person handelt, wurde diese vermutlich als sogenannte "Finanzagentin" von den Tätern angeworben, siehe auch
      polizei-beratung.de/themen-und…n-betrueger-opfer-an.html
      de.wikipedia.org/wiki/Finanzagent
      antigeldwaesche.de/Straftaten/Finanzagent.html

      Wichtig für die betrogenen Käufer ist in diesem Fall Folgendes:
      Die Kontoinhaberin wird vermutlich vom Betrugsverdacht freigsprochen bzw die betreffenden Ermittlungen gegen sie eingestellt, da sie selbst keine tatsächlichen Betrugsabsichten hatte. Eine Strafverfolgung wegen Geldwäsche liegt im Ermessen des Staatsanwaltes, angesichts der Höhe des über dieses Bankkonto entstandenen finanziellen Schadens ist sie wahrscheinlich.

      :!: Die Einstellung der Betrugsermittlungen hat jedoch keinerlei Einfluss auf die zivilrechtliche Haftung der Kontoinhaberin :!:
      Dh, für den Schaden, der den betrogenen Käufern entstanden ist, muss die Kontoinhaberin in jedem Falle aufkommen,
      auch wenn diese sich vermutlich mit der Ausrede des "unschuldigen Opfers" davor drücken will.


      Sofern es sich also bei der Kontoinhaberin um eine real existierende Person handelt, müssen die betrogenen Käufer sich aber um die Wiedererlangung ihres Geldes auf dem zivilrechtlichen Weg selbst kümmern. Dh, zunächst schickt man der Kontoinhaberin schriftlich, vorzugsweise per Einschreiben, eine Rückzahlungsforderung mit realistischer Fristsetzung ( konkretes Datum, bis wann die Rückzahlung erfolgt sein muss, ca 14 Tage in der Zukunft ) sowie den eigenen Kontodaten. Der Käufer kann auch eine Telefonnummer mit angeben, um der Kontoinhaberin eine direkte Kontaktaufnahme zum Gläubiger möglich zu machen, evtl ist sie ja gewillt, zB in Raten zurückzuzahlen, wenn sie zur kompletten Zahlung nicht in der Lage ist, ein entsprechendes Angebot kann der Gläubiger bereits in seine Rückzahlungsforderung mit aufnehmen.
      Möglicherweise ist eine Ratenzahlung besser als garkeine Zahlung, sofern die Kontoinhaberin überhaupt reagiert.
      Am Schluss des Schreibens sollte in jedem Fall die Ankündigung eines zivilen Mahnverfahrens stehen, das dann über einen Vollstreckungsbescheid zum Besuch des Gerichtsvollziehers führt. Sollte auf die Rückzahlungsforderung seitens der Kontoinhaberin bis zum Ablauf der gesetzten Frist überhauptkeine Reaktion erfolgen, leitet man das zivile Mahnverfahren ein, siehe auch
      mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/mbantrag.htm
      Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid durch die Kontoinhaberin muss der Gläubiger Zivilklage auf Schadensersatz beim Amtsgericht einreichen. An dieser Stelle sollte von in solchen Sachen unerfahrenen Personen dann ein Anwalt hinzugezogen werden. Vorher ist ein Anwalt hingegen eigentlich nicht nötig.

      Sammelklagen oder ähnlichen Unfug gibt es nicht in Deutschland, den zivilen Rechtsweg muss jeder Geschädigte in eigenem Namen und für sich selbst durchziehen. Einen Anwalt braucht man dafür zunächst nicht. Wer keine Rechtschutzversicherung hat oder eine mit Selbstbeteiligung, sollte bedenken, daß im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Kontoinhaberin die Kosten des Mahnverfahrens erstmal vom Gläubiger zu tragen sind, ein Anwalt verursacht da anfangs nur unnötige Zusatzkosten !
      Wer allerdings eine Rechtschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat, kann das Ganze gleich von Anfang an einem Anwalt überlassen und braucht sich damit nicht mehr herumzuärgern.

      Die Wahrscheinlichkeit, daß es sich um eine finanziell eher schlechtgestellte Person handelt, ist relativ groß, Finanzagenten wollen sich ja in der Regel etwas dazuverdienen. Ausserdem ist der Schaden im Falle von Elif Degirmenci / Eva Degimen / Eva Deutz auch nicht grade unerheblich. Die Kontoinhaberin wird also höchstwahrscheinlich nicht sofort und alles zurückzahlen können, sofern sie sich überhaupt kommunikativ bzw kooperativ zeigt.
      Es ist in diesem Fall häufig erfolgversprechender, der Kontoinhaberin eine moderate Ratenzahlung anzubieten, die sie möglicherweise über einen längeren Zeitraum aufbringen kann, als auf sofortiger kompletter Rückzahlung zu bestehen und garnichts zu bekommen. Sofern es gelingt, mit der Kontoinhaberin in Kontakt zu kommen, sollte also eine solche Ratenzahlung als Möglichkeit eventuell erwogen werden, allerdings natürlich mit dem energischen Hinweis, daß im Falle einer nichtbezahlten Rate die Vereinbarung hinfällig ist und sofort das Mahnverfahren erfolgt. Auch sollte eine eventuelle Ratenvereinbarung natürlich schriftlich, auf echtem Papier und mit Originalunterschrift festgehalten werden.

      Aber wie gesagt: Dazu müsste die Kontoinhaberin erstmal überhaupt auf die Rückzahlungsforderung reagieren.
      Erfahrungsgemäß neigen Finanzagenten, ebenso wie Verkaufsagenten und andere angeworbene Helfer in Betrugsfällen, allerdings erstmal zur Vogel-Strauß-Politik.
      Und da die geschädigten Käufer in ca 95% aller Fälle zu faul sind, sich um die Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche tatsächlich zu kümmern, kommen sie damit meistens sogar noch ganz gut durch.
    • Gegen die Kontoinhaberin Elif Degirmenci ist vermutlich nie ein Verfahren eröffnet worden, jedenfalls nicht wegen Betruges, weil sie nach eigenen Angaben ja offensichtlich wie von Anfang an vermutet als Finanzagentin angeworben wurde ( Beitrag #21 ). Ob mit deren Aussage bei der Polizei dann irgendwelche weiteren Erkenntnisse zu den eigentlichen Betrügern gewonnen werden konnten, ist höchst fraglich. Wahrscheinlich hat sie das Geld auf irgendwelchen anonymen Wegen an irgendwelche ihr völlig unbekannte Personen weitergeleitet.

      Von der zuständigen Staatsanwaltschaft bekommen die Geschädigten in aller Regel keinerlei Rückmeldungen über Ermittlungsergebnisse. Nur in zwei Fällen hört man von selbst noch einmal etwas bezüglich einer erstatteten Anzeige:
      1.) wenn die Ermittlungen vorläufig eingestellt werden, weil ein Tatverdächtiger nicht zu ermitteln ist oder
      2.) der Anzeigenerstatter als Zeuge bei einer Gerichtsverhandlung benötigt wird.
      Da Letzteres häufig nicht der Fall ist, erfahren die Geschädigten sehr oft garnicht, falls ein Strafverfahren gegen irgendwen stattgefunden hat und wie es ausgegangen ist. Um entsprechende Informationen muss sich der Anzeigenerstatter dann anhand seiner Anzeigennummer selbst kümmern.


      @superw.:
      Da die vollständige Ladeanschrift der Kontoinhaberin Elif Degirmenci ja schon seit Mai 2014 bekannt war, gehe ich davon aus, daß die meisten Geschädigten wie in Beitrag #23 beschrieben zeitnah ihre Forderungen schriftlich an sie gerichtet und wahrscheinlich im weiteren Verlauf Mahnbescheide gegen sie veranlasst haben.
      Was ist denn bei Deinem zivilen Mahnverfahren herausgekommen? Hat Frau Degirmenci auf die schriftliche Forderung irgendwie reagiert? Falls nein: Konnte der Gerichtsvollzieher noch irgendwas pfänden?