Neues Widerrufsrecht ab 13.6.2014

    • Das größte Rätsel diesbezügl für mich ist: Sind ab Mitte Juni 14 Tage Widerrufsfrist Pflicht oder darf man weiterhin auch einen Monat anbieten?
      Da gehen die Meinungen wohl auseinander.
      Ich meine, es war Löschbert, der schrieb das sei schließlich ein Gesetz zur EU-weiten Harmonisierung, was nicht bedeuten könne, dass immer noch jeder macht, was er will.
      Andere wiederum sind davon überzeugt, dass die 14Tage nicht bindend sind, sondern nur die Mindestvorschrift.
      Tja, was denn nun?
    • ich habe nach dem Thema ein wenig gegoogelt. Aber kein einziges Urteil gefunden, welches einem GVK verbieten würde (aus Sicht des UWG) ein längeres Rückgaberecht anzubieten als das Gesetz es verlangt.

      "Besserer Service" gehört wohl zum ganz normalen Wettbewerb.
    • Wenn ich mich recht erinnere, dann hatten einige Händler ursprüngl. auf 1 Monat umgestellt, weil bei 14 Tagen umgehend belehrt werden muss.
      Das erledigt zwar Ebay automatisch. Aber, wer verlässt sich schon freiwillig auf Ebay?
      Ob es bezügl. der neuen WRB auch entsprechende Klauseln gibt, keine Ahnung. Sollte man vielleicht bis Sommer recherchiert haben.
      Dass Ebay den 1 Monat zur Voraussetzung für das Dellending macht, das erscheint mir nur als Nebeneffekt.
    • Wie sieht es denn für private Verkäufer aus.
      Privat kann jede Gewährleistung ausschließen. Muß aber nicht. Gerade bei K&A sehe ich immer wieder Formulierungen, bei denen ein PVK ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumt, für den Fall, dass er einmal eine falsche Beschreibung etc. in die Auktion eingestellt hat und sich das dann nach Erhalt der Ware herausstellt.

      Ich finde das bisher eine gute Sache, da so jeder Käufer problemlos wie im Geschäft das Stück in der Hand halten kann und selbst untersuchen darf. Sowas schafft in meinen Augen Vertrauen denn es schließt die Lücke zum Händler und dessen gesetzlicher Pflichten.

      Darf PVK das über den 13.6. hinaus noch? gibt es für ihn Einschränkungen?

      Danke für Eure Meinungen.
    • grafiksammler schrieb:

      Darf PVK das über den 13.6. hinaus noch? gibt es für ihn Einschränkungen?



      ein privater VK muss ja garkein Rückgaberecht einräumen.... bei sachlichen Mängeln muss er - wie ein gewerblicher auch - ja auch "nachbessern" bzw den Krempel zurücknehmen (oder ähnlich den "Schaden" beheben).

      Deshalb kann sich das garnicht auswirken.... ist ja freiwillig. was soll man da bemängeln können?
    • schabbesgoi schrieb:

      ich habe nach dem Thema ein wenig gegoogelt. Aber kein einziges Urteil gefunden, welches einem GVK verbieten würde (aus Sicht des UWG) ein längeres Rückgaberecht anzubieten als das Gesetz es verlangt.


      Oh schabbes...

      Wie kannst Du ein Urteil zu einer Rechtslage finden, die erst ab Juni 2014 in Kraft tritt? Is'n bissi unlogisch, nüch?

      Das Stichwort in der EU-Richtlinie lautet Vollharmonisierung. Das Resultat sieht im BGB dann so aus: "Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage."

      Zwar findet sich in §361 Abs. 2 BGB n.F. immer noch der Satz "Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden.", allerdings gehe ich davon aus, dass der Verbraucher schon alleine durch die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten einer längeren Frist derart verwirrt werden kann, dass sich daraus 'ne Abmahnung konstruieren lässt.

      Am simpelsten wäre es, das Widerrufsrecht viel einfacher zu fassen: Wenn Sie im Fernabsatz einkaufen, wissen Sie, auf was Sie sich einlassen. Leben Sie damit, wenn Sie Mist geliefert bekommen und kaufen Sie da in Zukunft nicht mehr. Das kapiert dann zwar auch wieder ein Großteil der Käufer nicht, wie die immer wieder aufkommenden Fragen z.B. im ebay-Forum belegen, ob man einen Verkäufer bei sich sperren kann, aber es wäre 'ne einfache Regelung. ^^
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Verbraucher sind dumm.

      So zumindest die Ansicht der Personen, die genau diese Verbraucher alle vier Jahre dazu benutzen, dass sie in freier, gleicher und geheimer Wahl vollkommen selbstbestimmt die Existenzberechtigungskarte dieser Personen auffrischen sollen.

      Anders ist es kaum zu erklären, dass genau dieser Verbraucher z.B. zu doof sein soll, mit mir frei zu vereinbaren, wer von uns beiden im Fernabsatz das Versandrisiko tragen möchte. Stichwort: "unversicherter Versand". Darf ich trotz aller Vertragsfreiheit nicht mit dem Käufer vereinbaren selbst wenn der drauf bestehen will. Weil der Gesetzgeber das in die Pfui-Bah-Kiste gesteckt hat. Das darf nur der schwarzhandelnde Steuerhinterzieher aus der Priverblichen-Kaste. Aber der hat auch nicht das Problem mit dem Widerruf. Diese Entmündigung des Verbrauchers findet nur da statt, wo die EU meint, Marktverhalten über- und totregulieren zu müssen.

      Mirabella Neumann schrieb:

      Bei "lebenslanger Garantie" habe ich nie verstanden, ob es sich um mein Leben handelt oder das des Produktes. Letzteres ist eben begrenzt, genauso wie meines.

      Ey, isch weis wo dein haus wohnt. Also kann ich die Garantiedauer auch selber steuern. Mach dir da nur mal keine Sorgen, ich mach das schnell und schmerzlos, da merkst Du gar nicht, wenn die Garantie abläuft... :whistling:


      (Zynismus-Tags verkaufe ich ab nächste Woche mit einem meiner neu gebackenen 37 privaten ebay-Accounts, also gleich mal vormerken...)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Bei "lebenslanger Garantie" fällt mir nur Tupper ein, gibts da sonst noch was? ;)

      Und selbst da

      Die lebenslange Garantie wurde auf 30 Jahre reduziert und Verbraucherfehler werden nicht mehr kostenlos ausgetauscht - dazu gehört auch Bruch von empfindlichen Teilen


      web2.cylex.de/firma-home/tuppe…schland-gmbh-2713727.html und direkt Tupper: tupperware.de/produktwelt/wissenswertes/tupperware-garantie

      Ab wann dieser Wechsel eingetreten ist, kann ich so mal schnell nicht sagen, bin mir aber sicher, noch Teile mit "lebenslänglich" zu besitzen :D

      Nichtsdestotrotz hoffe ich darauf, dass meine Lebensbegrenzung doch noch die von den Plastikteilen übersteigt

      Ey, isch weis wo dein haus wohnt. Also kann ich die Garantiedauer auch selber steuern. Mach dir da nur mal keine Sorgen, ich mach das schnell und schmerzlos, da merkst Du gar nicht, wenn die Garantie abläuft... :whistling:


      da kann ich ja erst recht nur hoffen, dass wenigstens die 30jährige Garantie voll zum Tragen kommt :tongue: :lach:
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Stubentiger schrieb:

      da kann ich ja erst recht nur hoffen, dass wenigstens die 30jährige Garantie voll zum Tragen kommt :tongue: :lach:

      Wann wirst Du denn 30? *schonmaldieantikerobbenkeulesuch*

      Aber diese "lebenslange Garantie" könnte tatsächlich analog auf Änderungen bei den Widerrufsfristen angewandt werden. So nach dem Motto: "ist böse, weil der Verbraucher ja gerade nicht mehr durch lauter unterschiedliche Texte verwirrt werden soll." Dass die neue WRB auch nicht viel klarer formuliert ist als die alte hat man dabei offenbar übersehen. Aber macht nix, das Zeug liest eh kein Schwein, steht ja sowieso immer das selbe drin....

      ...oder auch nicht. Wenn dann bei ebay "1 Monat" steht und der Verbraucher erst mal noch prüfen muss, ob da nun tatsächlich ein Monat Widerruf gemeint ist oder 14 Tage und nach Ablauf der Frist bis zu einem Monat irgendwas mit irgendwelchen anderen Regelungen, dann kommt das Ding schon in bedenkliche Nähe des UWG. Auch wenn der VK dabei nicht zum Nachteil des Verbrauchers abweicht wird das eine Frage von überraschenden Klauseln der AGB. Und genau davor soll die Vollharmonisierung den Vollidioten Käufer (sorry, das kommt eben tatsächlich so rüber als ob laut Politik die Leute alle zu blöd sind, zu lesen, zu denken und das gelesene dann umzusetzen und deshalb 'ne Vollkasko für das betreute Kaufen brauchen) schliesslich schützen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wenn dann bei ebay "1 Monat" steht und der Verbraucher erst mal noch prüfen muss, ob da nun tatsächlich ein Monat Widerruf gemeint ist oder 14 Tage und nach Ablauf der Frist bis zu einem Monat irgendwas mit irgendwelchen anderen Regelungen, dann kommt das Ding schon in bedenkliche Nähe des UWG. Auch wenn der VK dabei nicht zum Nachteil des Verbrauchers abweicht wird das eine Frage von überraschenden Klauseln der AGB. Und genau davor soll die Vollharmonisierung den Vollidioten Käufer (sorry, das kommt eben tatsächlich so rüber als ob laut Politik die Leute alle zu blöd sind, zu lesen, zu denken und das gelesene dann umzusetzen und deshalb 'ne Vollkasko für das betreute Kaufen brauchen) schliesslich schützen.


      unmöglich scheint es aber nicht zu sein:

      Die IT-Recht Kanzlei wird ihren Mandanten – trotz der dargestellten Komplexität der Widerrufsbelehrung 2014 – ermöglichen können, auch ab dem 13.06.2014 beim Verkauf von Waren im Fernabsatz weiterhin rechtssicher mit einer einheitlichen, statischen Widerrufsbelehrung zu arbeiten.
      http://www.it-recht-kanzlei.de/statische-widerrufsbelehrung-2014.html :whistling: bietet sich doch schon einer an, die Quadratur des Kreises zu vollbringen
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Zitat von »schabbesgoi«
      ich habe nach dem Thema ein wenig gegoogelt. Aber kein einziges Urteil gefunden, welches einem GVK verbieten würde (aus Sicht des UWG) ein längeres Rückgaberecht anzubieten als das Gesetz es verlangt.



      Oh schabbes...

      Wie kannst Du ein Urteil zu einer Rechtslage finden, die erst ab Juni 2014 in Kraft tritt? Is'n bissi unlogisch, nüch?


      Nö, nicht unlogisch, nur ein wenig verkürzt.
      Nimm dafür: Foren und Rechtsportale schwimmen über von rechtskundigen Beiträgen zum Thema WRB und Rückgabe in den letzten Jahren.
      Drei viertel davon sind nicht der eigentlichen "Rechtslage" in Richtung Verbraucherschutz gewidmet, sondern Abmahnungen unter freundlichen "Mitbewerbern" mit Hilfe ihrer Damen und Herren Anwälte.
      Was für ein absurder Geschäftszweig, der sich da über die Jahre entwickelt hat 8|.

      Bei Sichtung eines guten Teils dieser vielen Googleeinträge (soweit es mir mit meinem beschränktem Wissen möglich ist), ist es mir bis jetzt noch nicht gelungen ein Urteil zu finden, wo Gerichte einer Klage oder eingeklagten Abmahnung nur deshalb nachgegeben hätten, weil jemand den "Verbraucher" besser gestellt hätte, als es das Gesetz verlangt.

      Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass das auch jetzt ab Sommer nicht geplant ist und auch (wieder nicht) so entschieden wird.

      Eine "Harmonisierung" der Verbraucherrechte innerhalb der EU sichert erst mal nur die Mindest-Rechte der Verbraucher in der EU ab.
      Es ist aber wohl nicht dafür erschaffen worden, ganz normalen Wettbewerb abzuschaffen.

      Aber es wird sein wie so oft: ein Gesetz wird verändert und zuallererst kommt die Rechtsbranche in Schwung. "Händler-Schutzvereine" verkaufen ihre Leistungen an Händler, Abmahngeier scharren schon mit den Hufen, um dem nächstbesten VK eines rein zu würgen für einen Bachstubendruher in der neuen WRB. Und wehe dem, der die neue Gesetzeslage nicht pünklich um 00:00 Uhr umsetzt, sondern erst um 00:12 Uhr....
      Und das alles zahlen wir alle gemeinsam auch noch mit, weil sich wieder viele Gerichte damit beschäftigen werden müssen.


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      Nebenfrage: Habe ich als Erbin meiner Oma nun noch "lebenslange" Garantie auf vor 20 Jahren gekaufte Tupperschüsseln?

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