Impressum Blog

    • Impressum Blog

      Hallo zusammen,





      ich habe mir vor kurzen einen wordepress blog auf
      bplaced.net erstellt. Nun braucht man ja ein impressum und ich bin mir nicht
      ganz sicher was alles reingehört, und habe natürliche keine lust abgemahnt zu
      werden J.




      Es soll ein blog sein in dem es viel um technik geht. Ich
      möchte über Firmen, Websites, Programme, und Produkte berichten. (Wenn ich das
      verstanden habe, dann gelte ich als journalistisch-redaktionell, oder). Ich möchte von
      Firmen produkte testen, also von den firmen sponsern lassen). Ich nutze aber
      kein google adsense und keinen amazon partnerlink.





      Ich verdiene also außer die gesponserten produkte
      nichts.



      Wird aus meinen angaben ersichtlich was für einer
      rechtsform ich angehöre? Da bin ich mir nämlich sehr unsicher. Dann würde ich
      die restlichen daten einfach in einen Impressum generator eingeben.



      Danke für eure antworten
    • Gurke schrieb:

      Wird aus meinen angaben ersichtlich was für einer
      rechtsform ich angehöre? Da bin ich mir nämlich sehr unsicher. Dann würde ich
      die restlichen daten einfach in einen Impressum generator eingeben.


      Du willst zunächst einmal journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellen, die zur Meinungsbildung beitragen können. Damit gilt eine Impressumspflicht nach § 55 Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag, RStV). Ins Impressum gehören danach zumindest Name und Anschrift.

      Solange du von Firmen ausschließlich Rezensionsexemplare bekommst, und -wie du selbst schreibst- keine Ads/Werbung betreibst oder sonst gewerblich Dienstleistungen oder Waren anbietest- bleibt das m.E. rechtlich auch allerhöchstens im journalistischen (=freiberuflichen) Bereich - falls es denn überhaupt über ein (privatvergnügliches) "Hobby" hinausgehen sollte . Dies ist natürlich nur meine Meinung aufgrund deiner Angaben und ohne Gewähr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nino ()

    • Danke für eure antworten.

      Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe dann wähle ich beim inpressum generator bei rechtsform freiberufler aus.


      Auf der nächsten seite steht Geschäftsbezeichnung. weiß jemand was ich da reinschreiben muss?


      Pandora schrieb:

      Wie kommst du denn auf die Idee das du als niemand irgendwelche Produkte von den Firmen bekommst und die am Ende gar noch behalten darfst ?
      Ich denke mal das ich nach nem 1/2 villeicht so sachen wie nen touchpen oder ne handyhülle gesponsert bekomme.
      Müsste ich darauf eigentlich steuern zahlen?

      Viele grüße
    • Wie wärs mit


      Blogger

      ?
      Sind beispielsweise Blogger Anbieter regelmäßiger journalistischer Inhalte? Wenn ja, trifft dies für alle Blogger zu oder nur für die Guten? Was ist mit den so genannten Katzencontent-Seiten? Und wer beurteilt, ob Inhalte belanglos sind oder die Grenze zum journalistisch „wertvollen“ Inhalt erreicht ist? All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.

      Grundsätzlich ist ein Impressum also jedem Seitenbetreiber zu empfehlen, der seine Website nicht zu rein privaten Zwecken betreibt.

      e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

      sonst frag doch mal die rechtsicheren ERteiler dieser Rechtstipps (oder div. ähnliche) wenn du es rechtsverbindlich und gerichtsfest gemacht bekommen möchtest.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Gurke schrieb:

      Ich denke mal das ich nach nem 1/2 villeicht so sachen wie nen touchpen oder ne handyhülle gesponsert bekomme.
      Müsste ich darauf eigentlich steuern zahlen?


      Nach dieser Fachdiskussion unter Juristen lautet das Fazit: Nein, wenn du für deine Artikel keine sonstigen Autorenhonorare erhältst und die einzelnen Produkte jeweils unter 410 € wert sind. Wenn du mit dem Projekt keinerlei Einnahmen erzielst und lediglich die Produktsamples bekommst, würde es m.E. wohl auch noch unter "Liebhaberei" (Hobby) fallen. Wenn du die Produkte weiter verkaufst, sieht es aber schon wieder ganz anders aus. Genaueres wird dir aber nur ein Steuerberater sagen können.

      Zur Geschäftsbezeichnung im Impressum: Produktrezensent? Blogger? Technik-Blogger? Netzautor? Denk dir was aus. ^^
    • Stubentiger schrieb:

      sonst frag doch mal die rechtsicheren ERteiler dieser Rechtstipps (oder div. ähnliche) wenn du es rechtsverbindlich und gerichtsfest gemacht bekommen möchtest.

      Wie wäre es als Person mit Wohnsitz in Deutschland mit einem Blick in den Rundfunkstaatsvertrag? §55 bietet sich da an.


      § 55
      Informationspflichten und Informationsrechte
      (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
      1. Namen und Anschrift sowie
      2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

      (2) Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben zusätzlich zu den Angaben nach den §§ 5 und 6 des Telemediengesetzes einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist. Als Verantwortlicher darf nur benannt werden, wer
      1. seinen ständigen Aufenthalt im Inland hat,
      2. nicht infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat,
      3. voll geschäftsfähig ist und
      4. unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden kann.

      (3) Für Anbieter von Telemedien nach Absatz 2 Satz 1 gilt § 9 a entsprechend.

      Wobei "Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen" in Abs. 1 vermutlich auch die ewige Rumfragerei nach den sog. "Katzencontentseiten" erledigen dürfte. Und vermutlich auch die Frage nach den Verkaufsseiten, die private Verkäufer so immer mal wieder ins Netz stellen. Zum Beispiel bei ebay....

      Wer das Ding mal komplett lesen will: lfk.de/fileadmin/media/recht/12_RStV_Juni09.pdf
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.