Damas schrieb:
Eigentlich hatte ich erwartet, dass Dir bekannt sein dürfe, dass die vom Staat garantierten Grundrechte der Bürger "gegen jeden", der dagegen verstößt, mit Konsequenzen negativer Natur belegt werden.
Aha. Wo kann ich das denn nachlesen? Und welche sind das konkret in diesem Fall, wo ein "Migrant" zwei weibliche Polizisten nicht ernst nimmt?
Sorry, Nachtrag:
Damas schrieb:
Der Staatsanwalt wird also kein strafrechtl. Verfahren hier einleiten, weil ja nicht der Staat den Dementen eingesperrt hat, oder wie ist das "Schutzrecht der Bürger" gegen den Staat von Dir gemeint?
Ich nehme an das geschieht aufgrund der einfachgesetzlichen Regelung in §239 StGB. /OT
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