Sternchen schrieb:
Berndsen schrieb:
Wenn du Schuldig wärst, hättest du schon längt Besuch bekommen.
Diese Aussage ist absoluter Quatsch, die Polizei kommt nur rum wenn es vor Ort was zu ermitteln gibt, ansonsten wählen diese den bequemeren Weg der Vorladung
Also gibt es entsprechend nichts zu ermitteln. Ein Grund mehr dann auch nicht zum Ladungstermin zu erscheinen. Schuldig ist da in diesem Zusammenhang sicher nicht der richtig Terminus.
Allgemein stimmt es aber, daß bei Warenbetrug gerne eine Durchsuchung beantragt und auch angeordnet wird, um Beweismaterial sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen.
biguhu schrieb:
...
Berndsen schrieb:
Der Polizei geht es nicht um die Wahrheitsfindung. Deren Aufgabe ist es nur, den Fall zu schließen und einen Schuldigen zu finden.
So ein Schwachsinn! Viel mehr fällt mir zu so einer Aussage nicht ein.
Nun, ganz so vereinfacht, wie @Berndsen das darstellt ist es sicher nicht.
Der ermittelnde StA hat nun einmal den Auftrag den Sachverhalt zu erfoschen, dabei bedient er sich der Polizei, als Ermittlungsbeamte.
Diese haben natürlich sowohl Be- als auch Entlastungsbeweise beizubringen. Leider fällt das letztere sehr häufig dem, je nachdem unerfahrenen Beschuldigten, zu, der gar nicht weiß, was er da angeben soll. Aus welchem Grund das nun der Fall ist, sprich Personalknappheit oder schlechte Ausbildung oder Unwillen der Beamten kann man dahingestellt sein lassen. Unterm Strich kommt aber leider zu oft erst einmal eine psychisch bedrückende Situation für den Beschuldigten dabei heraus. Und alleine diese rechtfertigt es schon, der Vorladung als Beschuldigter nicht nachzukommen.
biguhu schrieb:
Berndsen schrieb:
Die Polizei hat ALLE Infos, die sie wissen müssen. Du hast nichts mehr beizutragen, was die Polizei nicht schon weiß.
Hast du eine gute Glaskugel, dass du genau sagen kannst, was die Polizei weiß und was nicht und das bei einem Fall, der hier noch nicht mal genauer geschildert worden ist.
Auch hier aus der Praxis. Meist liegt den Beamten eine mehr oder minder genaue Tathergangsbeschreibung vor, die sie dann, s.o., nur noch bestätigen wollen, was häufig zu einer sehr einseitigen Befragung des Beschuldigten führt.
Die Beamten können und werden auch nicht davon ausgehen, daß, sollten sie keine erkennbaren Anhaltspunkte haben, sich ein Beschuldigter ihnen auf dem Tablett präsentiert.
schabbesgoi schrieb:
...
Es ist die eigene Entscheidung, ob man bei der Aufklärung von Verdacht (gleich) mithelfen möchte, solange es "nur" eine polizeiliche Einvernahme ist. Punkt.
Dieses "nur" gibt aber so gar nicht die Bedeutungsschwere wieder, die eine Vernehmung haben kann.
schabbesgoi schrieb:
...
Die einzige rechtlich zulässige "Konsequenz" wäre, dass man ansonsten eventuell von einem Richter vorgeladen wird (was auch durch die vorige Aussage bei der Polizei nicht ganz sicher verhindert, wie ich schon erlebt habe) ...Nur:, dann kann man nicht mehr einfach sagen "Ich nicht".
Die Vorladung gibt es aber nur dann, wenn der StA so viele Anhaltspunkte und Beweise hat, daß er sich "traut" mit der Anklage einen Richter zu behelligen. Und wenn der Angeklagte dann vorgeladen wird, dann steht ihm zwar bei Anordnung des persönlichen Erscheinens außer der nachweislichen Krankheit die Abwesenheit nicht zu, dafür kann er aber lügen und als Zeuge hat er ein Zeugnisverweigerungsrecht sollte er sich selbst mit seiner Aussage einer Straftat beschuldigen bzw. belasten.
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