Auktion wurde abgebrochen. Wie soll es nun weitergehen?

    • Nosferatu05 schrieb:

      Preis lag erst bei 130€.
      Soweit war alles gut und ich drückte nur noch auf -jetzt bieten-.
      Bildschirm aktualisierte den Kaufbetrag und da stand dann 1€ in grün.
      Wenn der Preis bei 130 lag wie kontest du dann 1 Euro bieten? Oder war das noch eine andere Auktion?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Du hast sekundengenau das Gebot abgegeben wie die bereits abgegebenen Gebote gestrichen wurde, kann man in der Übersicht erkennen

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…nc&_trksid=p2047675.l2565

      Dein Gebot
      x***i ( 94Bewertungspunktestand von 50 bis 99) EUR 1,00 24.04.14 11:04:14 MESZ

      und gestrichen wurde exaktgenau ebenfalls 24.04.14 11:04:14 MESZ

      Edit: Sieht nach einem Bug von ebay aus.
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    • Er hat aber Versandetails erhalten und der Artikel ist bei sich als verkauft gekennzeichnet.
      Ich konnte die zahlungsabwicklung normal abschließen und Ebay teilte ihm bereits mit seinem rechtlichen Pflichten nachzukommen.

      Zudem hat er den Artikel erst zwei Tage später wieder eingestellt. Das Handy lief ja nur einen Tag.
      Er wollte beenden, weil er angeblichen vergessen hat einen Mindestpreis einzugeben.
      Wieso hat er eben diesen früh Morgen schon geändert? Wieso hat er den Artikel dann nicht sofort wieder eingestellt?

      Ich denke er hatte das Handy schon anderweitig verkauft und bekam nach meinen Mails kalte Füße. Erklärt zumindest warum er paar Tage gewartet hat und mir auch erst dann diesen Unsinn geschrieben hat.

      Wieso setzt man schon vorsorglich auf privat wenn doch alles toll ist und wieso hat er sich nicht gleich mit mir in Verbindung gesetzt?
    • Nosferatu,

      jetzt mal ehrlich. Du hast sekundengenau dein Gebot abgegeben, als er alles gestrichen hat, um neu wieder einzustellen.
      Hätte er anderweitig verkauft, hätte er nicht wieder einstellen können.
      Es ist zu sehen, dass da am Einstellungsformat gebastelt wurde. Das fällt für mich unter "geübt" und Nutzungsschwierigkeiten.

      Ob dir das Handy rein rechtlich zustehen würde? Ich denke in diesem Fall hängt das wirklich vom Richter ab und ist keinesfalls so klar, wie das eBay-System es vorgibt.

      Ich würde mich jedenfalls nicht auf das Risiko des Klageweges einlassen wollen.
    • Ich würde das Angebot bearbeiten. So wie er es auch um 6 Uhr morgens getan hat.
      Dann beende ich nicht erst Stunden später die Auktion.
      Rechtlich gesehen hätte er ohnehin nicht beenden dürfen.
      Und die Auktion wo er es neu eingestellt hat, beinhaltete GENAU die selben Daten wie das alte. Nur das er die Zahlungsoptionen erweiterte.
      1€ Startpreis gab es auch dort!

      Und wieder eingestellt hat er ja erst zwei Tage später, nachdem er vermutlich gesehen hat, das ich auf den Kaufvertrag bestehe.
    • Übrigens. Ich kann den Verkäufer verstehen. Wer will dann schon für 1€ so ein Handy verschicken.
      Nur wie bitte sieht das aus? Seine Begründung hätte ich sogar voll akzeptiert.
      Wenn:
      Er auf meine normalen Mails reagiert hätte
      Den Artikel sofort wiedereingestellt hätte
      Und auch dort den Mindestpreis zB. von 1€ auf 2€ geändert hätte.

      Das hat er aber alles nicht getan.
      Selbst wenn mein maximalgebot erreicht worden wäre, hätte er die Auktion beendet.
      Er hat kalte Füße bekommen, weil kaum Gebote drauf lagen und hat dann zum Sonntag zur Prime time erneut auslaufen lassen.

      Für die Sekunde in der ich geboten und er gestrichen hat, kann ich nichts. Es war ja seine Entscheidung.
      Und andersrum hätte ja der zu dem Zeitpunkt Höchstbietende einen Anspruch auf das Handy gehabt.
    • Nosferatu05 schrieb:

      Nur das er die Zahlungsoptionen erweiterte.


      Ein falsches Auktionsformat (Zahlungsoption) ist ein berechtigter Grund, eine Auktion zu beenden. Soweit ist das schon mal Fakt.


      Nosferatu05 schrieb:

      Und wieder eingestellt hat er ja erst zwei Tage später, nachdem er vermutlich gesehen hat, das ich auf den Kaufvertrag bestehe.

      So etwas passiert auch, wenn man sich in der Zwischenzeit mit jemandem berät, der sich mit den Irrungen und Wirrungen der eBay-Auktionen auskennt.
      Edit: und der dann weiß, welche Knöpfe man wärend des Einstellens wie drücken muss und was man an welcher Stelle einzugeben hat.
      So jemand steht nicht zwingend neben dem eigenen Rechner, während man beendet.

      Wie gesagt, hätte er anderweitig verkauft, hätte er nicht nochmals einstellen können. Das Gerät wäre nicht mehr verfügbar gewesen.
    • Nosferatu05 schrieb:

      Er auf meine normalen Mails reagiert hätte


      Das macht kein Mensch mehr, der sich rechtlich nicht auf halbwegs sicherem Boden bewegt. Jedes falsch formulierte Wort kann einen in die eigene Grube schaufeln.
      Bei berechtigtem Abbruch muss er sich auch überhaupt nicht melden.
      Einzig diese Konstellation hat das notwendig gemacht. Und auch dann berät man sich erst einmal, wie es aussieht und was jetzt zu tun ist.
    • *alte_eule* schrieb:

      Ein falsches Auktionsformat (Zahlungsoption) ist ein berechtigter Grund, eine Auktion zu beenden. Soweit ist das schon mal Fakt.
      Ok. Kann ich verstehen.
      Zahlungsoptionen hat er in der alten und der neuen bearbeitet.
      Wieso hat er die neue nicht auch beendet um erneut einzustellen?
      Zudem war es auch nicht sein Grund vom Abbruch.

      Dieses Urteil widerspricht deinem Fakt übrigens
      shopbetreiber-blog.de/2010/07/…atz-abbruch-auktion-ebay/
    • Gut zu wissen. Danke.
      Er war also dazu berechtigt diese Auktion vorzeitig zu beenden, obwohl dies nicht sein Grund war?
      Er kann im Nachhinein auch andere Gründe für den Abbruch nennen? Wie es ihm eben in den Sinn kommt?
      Ich möchte damit nur sagen, das ich es nachvollziehen könnte, wenn man beendet und seine Begründung auch als Grundlage für eine neue Auktion benutzt.
      Indem jemand wörtlich schreibt:
      Ich habe die Auktion gestern morgen abgebrochen, da ich vergessen habe, einen Mindestpreis für das Gerät einzugeben.


      dies Stunden zuvor nachweislich aber geändert hat und selbige Begründung nicht einmal zum Anlass nimmt diese in der neuen Auktion auch anzuwenden, zeigt mir ehrlich gesagt, das er mit dem voraussichtlichen Verkaufspreis nicht einverstanden war.
      Hinzu kommt, das er wörtlich schreibt: Sie erhielten seltsamerweise den Zuschlag für 1 Euro (lächerlich, wie Ihnen ja selber klar sein musste).
      Also wären es 500€ gewesen, wäre er damit einverstanden gewesen oder wie?
    • Nosferatu05 schrieb:

      Sie erhielten seltsamerweise den Zuschlag für 1 Euro (lächerlich, wie Ihnen ja selber klar sein musste).

      Naja du hast auch anhand der Gebotsliste selber gesehen, dass da etwas von ebay-Seite schiefgegangen sein muss.

      Daher musst du selber abwägen ob du in dieser Angelegenheit vor Gericht ziehst.
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    • Das ist der Knackpunkt.
      Vorzeitig beenden ist das eine. Das ich noch durchgegangen bin, das andere. Selbst wenn ich vorher durch gegangen wäre, abgebrochen hätte er ja trotzdem. Neu eingestellt dann auch.
      Es ändert also nichts an der Tatsache, das er grundlos (seine Begründung IST nachweislich eine Lüge) die Auktion beendet hat.
      Jetzt müsste man klären, welche Mail von Ebay bestand hat.
      Laut Ebay wohl der Kauf für 1€. Sonst wäre das Handy auch nicht als Verkäufe bei ihm angezeigt.
      Ich kann auch einzelne Bieter aus meiner Auktion ausschließen.
    • er hat bei Gebotsstand von 130 "alle" gestrichen
      warum auch immer
      das mit dem 1,- ist nun wirklich eine technische Panne wegen dem zufälligen zeitgleichen Bieten
      daraus jetzt eine Lieferverpflichtung herleiten zu wollen, ist doch noch übler als die es die Abbruchspekulanten betreiben
      der mit den gestrichenen 130,- hätte da eher einen "moralischen Anspruch" auf das Ding

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