Auktion wurde abgebrochen. Wie soll es nun weitergehen?

    • Ich habe mehr als 130 geboten?
      Wo sieht man denn das er erst ab 130 gestrichen hat?
      Technische Panne sehe ich nur ein, wenn ich dies auch von Ebay so bestätigt bekommen hätte.
      Mir üble Machenschaften zu unterstellen ist nicht ok.
      Er hat für sich selbst beschlossen die Auktion abzubrechen.
      Und wenn jemand schon erfolgreich Auktionen beendet hat, sollte man wissen wie man es vernünftig löst.
      Indem er sich nicht gemeldet hat, in Verbindung mit seiner Aussage, ist für mich ebenso fragwürdiges Verhalten.

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    • es gab ein Gebot von 280, das er gestrichen hat, obwohl er es in dieser Höhe in dem Moment vielleicht gar nicht wußte, denn dieses stand bei angezeigtem einen Bietschritt über dem 2.höchsten von 120, das er (wie alle anderen auch) gestrichen hat, also vermutlich abgebrochen bei bei 121,-

      und dann kam da in diesen Prozeß irgendwie unbemerkt dein hohes Gebot auf die nur wegen Abbruch auf 1,- zurückgesetzte gesetzte Auktion dazwischen, als grad abgebrochen wurde
      das ist eine Sondersituation und sollte eigentlich technisch gar nicht möglich sein
      aber bei Ebay ist eben vieles möglich
    • Es ist technisch möglich und bedingt durch den Abbruchsprozess.
      Wenn er Gebote streicht, wird er weiter geleitet um die Auktion zu beenden.
      So sagte man mir das jedenfalls bei Ebay. Wenn vor dem Beenden also ein neues Gebot abgegeben wird, fügt es bei 1€ an, da Rest vorher gestrichen wurde.

      Ich würde diesen Zufall vollkommen verstehen und auch so akzeptieren, wenn er mit seiner Begründung in der neuen Auktion auch richtig eingestellt hätte. Dies hat er aber nicht getan.
      Indem er angibt, der Artikel ist nicht mehr verfügbar, wie kann er ihn dann wieder einstellen?
      Man sollte doch vorher mal miteinander sprechen. Vor allem wenn sowas passiert.
      Dann aber davon zu sprechen das der erzielte Betrag ein Witz ist, (auch richtig) aber damit muss ich rechnen wenn ich etwas zur Auktion anbiete.
      Ich habe auch schon Sachen für 1€ verkauft und fand es einen Witz. Ist mein Pech als Verkäufer der mit 1€ Startpreis einstellt.
      Wäre es hier kein Gegenstand für ca. 500 sondern für 10€ gewesen, hätte man vermutlich anders reagiert. Oder doch nicht? :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nosferatu05 ()

    • unfaßbar
      der hat jetzt ne rote bekommen, weil es gegen jede vernünftige Logik möglich war, zwischen dem für den Abbruch notwendigen Gebotsstreichungen und dem eigentlich Abbruch unmerkbar für den Abbrechenden ein 1,-_Gebot abzugeben, welches er sonst konsequenterweise auch noch gelöscht hätte, was er mit dem Klick auf "Gebote streichen und Auktion abbrechen" ja unmißverständlich zum Ausdruck gebracht hat
      und der Käufer so gnadenlos war, diesen Irrtumszuschlag rechtlich durchsetzen zu wollen

      und nein, das wäre auch bei 10,- Artikelwert kein Recht, sondern mehr oder weniger als Irrtum zu bezeichnen
      nach meinem rechtlichen hier angelesenen Verständnis

      gabs für den Abbrecher eigentlich den hauch einer Chance, das zu verhindern?
      wohl nicht oder?
      ist doch nur ein Klick auf Gebote streichen und Auktion abbrechen, sonst wären ja die Gebotsstreichungen nicht für die gleiche Sekunde angegeben wie das Auktionsende

      daß sich da ein neus Gebot in der gleichen Sekunde reinmogeln kann, ist doch ein Bug
      und eigentlich nur ne Frage der Zeit, daß sowas mal passiert

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • @Nosferatu

      Sollte die negative Bewertung von dir stammen, dann ist das nicht die feine englische Art. Weniger, weil der Verkäufer es nicht verdient hat (wenn er ohne Berechtigung abgebrochen haben sollte, dann war dies verdient), sondern, weil dies ein wenig heuchlerisch herüber kommt. Du beklagst dich über abgebrochene Auktionen und bringst es fertig, in den letzten 6 Monaten 5 Gebote zurückzuziehen: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink
      Und erzähle bitte nicht, du hast dich jedes Mal beim Preis vertippt. Man sollte nicht mit Steinen werfen, wenn man im Glashaus sitzt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • a)seiner Ansicht nach den Jackpot gewonnen(aus welchen technischen Gründen lassen wir mal dahingestellt),
      b)sich vorhermehrfach über Abbrecher mokiert und den kürzeren gezogen,
      c)plustert sich unter Wiederholung des immer gleichen Mantras als (vermeintlicher)Sieger auf und
      d)wird dennoch einen ganz weiten,umständlichen und vergeblichen(!!) Weg beschreiten müssen,der voller Fallstricke ist.

      Ich wünsche "gutes Gelingen" beim Zahlen des Lehrgeldes!!

      petergabriel
    • Nosferatu05 schrieb:

      Als bei 130€ lag habe ich einfach mehr bieten wollen. In dem Moment strich er aber alle Gebote und dadurch erhielt ich für 1€ den Zuschlag.
      Er sagt es sei ein Fehler von Ebay.


      Er hat Recht!

      Völlig unabhängig davon, ob der Abbruch berechtigt war (Ansprüche hätte allenfalls der Bieter mit den 130,-) hat er das Angebot zeitlich beendet bzw. seinen entsprechenden Willen erklärt, bevor du geboten hast. Daß das Beenden eines Angebots zwei Schritte sind (streichen, beenden), die endliche Zeit brauchen, ist nicht deinem VK anzulasten. Das Streichen war aber schon passiert als dein Gebot einflatterte, was bedeutet, daß der Beendigungsvorgang "längst" eingeleitet war.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • wenn wir das mal konsequent weiterspinnen, als ob das gebot vielleicht kurz vor der Gebotsstreichung eingegenagen wäre
      wären evtl. Ansprüche herzuleiten, wenn das für uns nicht sichtbare Höchstgebot über den 280,- des "anderen Höchstbieters" lag
      dann wäre der Abbruchgrund wirkliuch relevant
      jetzt ists einfach ein Zufall in Verbindung mit unsauber programmierter Abbruchroutine

      Sekunden eher geboten und dann mitgelöscht müßten wir wohl drüber diskutieren, ob das für 281 ausgeliefert werden müßte, was wohl immer noch unterm Marktwert ist und dem gewünschten Mindestpreis
      falls TE mehr als 280 geboten hat
    • @Nosferatu

      Deine Argumentation bezüg. der nachweislichen Lüge des Verkäufers ist etwas wirr.
      Ein berechtigter Abbruch bezieht sich immer auf eine bestimmte (dann abgebrochene) Auktion. Wenn nun diese bestimmte Auktion abgebrochen wird und ein berechtigter Abbruchsgrund vorliegt, besteht kein Kaufvertrag und der VK kann mit dem Gegenstand nach dem berechtigten Abbruch der Auktion machen was er möchte. Er kann ihn verschenken, er kann ihn entsorgen oder erneut einstellen und zwar zu welchen Bedingungen auch immer.

      Es hat lediglich den Anschein, als hätte der VK gelogen, da ja wieder identisch (und damit eigentlich falsch nach Aussage des VK) eingestellt wurde. Der blose Anschein lässt sich aber (und der VK hat sich ja zwei Tage Zeit gelassen mit dem Wiedereinstellen) vor Gericht nur schwer beweisen, denn was zwei Tage vorher war und zu einem berechtigten Abbruch hat führen können, muss zwei Tage später eben nicht mehr gelten und liegt alleine im Ermessen des VK.

      In meinem Augen verrennst du dich in einer angenommenen Argumentationskette, die nur schwer vor Gericht zu beweisen sein wird.
      Natürlich steht dir der Weg dazu völlig frei und auch wenn ich davon ausgehe, dass du mächtig eines kostenpflichtig auf die Mütze bekommst, leg einfach los, wenn dir danach ist. Habe hier sehr viele sehr gute Postings gelesen und vielleicht solltest du jedes einzelne nochmals lesen, dich ein wenig beruhigen und die Sache dann auf sich beruhen lassen.
    • Ja ihr könnt nun noch so sehr über mich herziehen. Wer es braucht.
      Ich bin aber gerne bereit für konstruktive Kritik.
      Daher hatte ich nach den posts von schumiline auch Verständnis für einen Verkäufer, der rechtmäßig sein Angebot beendet weil ihm ein Fehler passiert ist.
      Ist denn ersichtlich, das er seinen Fehler beim erneuten Einstellen behoben hat?
      Eben nicht.
      Ich sehe übrigens auch keinen Jackpott darin. Mir wäre es egal gewesen ob für 1€, 100 oder 300€.
      Das Angebot wurde von ihm vorzeitig beendet.
      Der Grund scheint hier plötzlich völlig egal zu sein.


      Meine gestrichenen Gebote beriefen sich tatsächlich auf falsche Artikelbeschreibungen.
      Wer die Marke Pandora kennt und im Text steht, original Pandora, es aber gar keines ist, da werde ich wohl meine Gebote zurück ziehen dürfen. Dort ging es auch nur jeweils um 1€.
      Der Verkäufer wurde übrigens von mir gemeldet. Soviel zu dieser Anschuldigung.


      Ich pluster mich auch nicht auf. Ich finde dieses Abbrechen, sowie das nicht bezahlen eine Sauerei.
      Meine Frau hat letzten Monat 10 Artikel verkauft und 3 davon wurden nie bezahlt. Ein Mitglied ist gar nicht mehr bei Ebay angemeldet, das andere wegen 2 weiteren Problemen vorerst gesperrt. Bei Ebay kann also jeder so machen wie er möchte.
      Es ist eine Auktionsplattform die nach deutschem Recht auch feste Vorgaben zur Vertragserfüllung vorsieht.


      Und ja petergabriel, ich habe mich mehrfach beschwert und werde es auch weiterhin tun. In welcher Angelegenheit ich mein Recht aber durchsetze, überlass einfach mir. Wo ich den kürzeren gezogen habe, musst du mir zunächst erklären.


      Indem hier ständig darauf rumgeritten wird, das ihm nur ein Fehler passiert ist und ich darauf rumreite,
      das es sein Pech ist, löst das Problem dieser Methoden auch nicht.


      Jetzt stelle ich mal die Frage anders.


      Ich möchte Artikel xyz verkaufen, lasse die Auktion erst mal rollen und nehme dann raus. Grund: Hab vergessen was in die Beschreibung einzufügen.
      Stelle den dann noch mal so rein. Ist also alles korrekt? Meiner Meinung nach nicht.
      Wenn ich einen Fehler mache, mir dieser ja aufgefallen ist, behebe ich ihn doch oder nicht?
      Ich kann also wahllos Auktionen erstellen, jederzeit beenden, weil angeblich etwas vergessen wurde. So verstehe ich eure Meinung derzeit.
      Wozu gibt es die Funktion der Bearbeitung denn?? Um solche Kleinigkeiten zu beheben.


      Das Handy lief zuvor auch schon glaube 2x voll aus. Erfahrung im Angebotsformat sollte man also nun haben.
      Oder muss man dem Menschen Unzurechnungsfähigkeit unterstellen?
      Was sucht jemand bei Ebay, der nicht weis welchen Reiter man anklicken muss?


      @biguhu
      Nach Anraten von Ebay habe ich ihn negativ bewertet.
      Ich fand es ok, anderen mitteilen zu wollen, das der Herr ein HüHott-Genosse zu sein scheint.
      Sein Wissen reichte aber dahingehend so weit, das er zuvor schon auf privat stellte.
      Wäre auch schön blöd, schließlich ging es noch um das derzeit laufende Handy.


      -------------------------------
      Kaiolito


      Dein posting kam während ich geschrieben habe.
      Deine Argumentation ist nun auch mal eine der wenigen, die ich zumindest vollständig nachvollziehen kann.
      Muss der VK dann nicht nachweisen, wie er dazu kam das Angebot zu beenden und was dazu führte ihn genau so wieder einzustellen?
      Ein berechtigter Abbruch sagt für mich aus, das man eine Berechtigung hatte. Wo ist die vom VK und woher weiß im Zweifel der Käufer, das es berechtigt ist? Durch beenden und neu einstellen allein, ist es doch eigentlich nicht geklärt.
      Sonst würde vermutlich jede zweite Auktion abgebrochen und neu eingestellt werden.
    • Nosferatu05 schrieb:

      Ich kann also wahllos Auktionen erstellen, jederzeit beenden, weil angeblich etwas vergessen wurde. So verstehe ich eure Meinung derzeit.
      Wozu gibt es die Funktion der Bearbeitung denn?? Um solche Kleinigkeiten zu beheben.


      Wenn du den jeweiligen Irrtum belegen kannst, ja. Das ist nicht unsere Meinung, sondern die des BGH. Das sind die, die was von deutschem Recht verstehen (nix für ungut).

      Man kann eine bereits bebotene Auktion nicht bearbeiten.
    • Ich weis gar nicht warum in diesem Fall jetzt so schwarz gemalt wird, den Opfern der Abbruchspekulanten wird doch in noch viel zweifelhafteren Situationen auch geholfen...

      Zum Thema: Das Gebot in der Höhe von einem Euro ist für mich erstmal unerheblich, Fakt ist er hat vor Auktionsende geboten und solange sein Gebot über 280€ lag, wäre er damit so oder so Höchstbietender beim Abbruch gewesen. Das sich sein Gebot nun sekundengenau mit der Streichung der anderen überschnitten hat und er damit schon mit einem Euro Höchstbietender war, ja das ist definitiv ein Fehler oder ein unglaublicher Zufall, ändert aber weder an dem Gebot selbst, noch dem Abbruch etwas. Mit der Frage ob eBay nun evtl für diese Differenz zwischen einem und 281€ gegenüber dem VK haftet, will ich mich jetzt gar nicht beschäftigen.

      Bleibt der Abbruch und der war so wie ich das jetzt mitbekommen habe eben einfach unberechtigt. Oder wie war das, Abgebrochen wegen angeblich falschem Mindestpreis und mit gleichem Mindestpreis erneut eingestellt, da gibt es doch gar nichts zu diskutieren. Und warum spricht ein Zwischenverkauf gegen das Neueinstellen, er hat ja ganze 3stk verkauft, vllt. kauft er die Geräte nacheinander um sie bei eBay zu verkaufen, wissen tun wir das nicht, bei 3 verkauften aber nicht unwahrscheinlich.
    • pandarul schrieb:

      Nosferatu05 schrieb:

      Der Grund scheint hier plötzlich völlig egal zu sein.


      Das liegt daran, daß in deinem speziellen Fall der Grund egal ist, weil der Verkäufer bereits abgebrochen hatte, bevor dein Gebot einging.
      Tut mir leid, das sehe ich anders. Ich habe eine Auktion erfolgreich als Höchstbieter beendet, die Kaufabwicklung erhalten und der Verkäufer hat das Handy für 1€ in seinen beendeten Angeboten aufgelistet. Soweit die nüchterne Realität.


      Wenn in der Sekunde wo er abgebrochen hat (ebenso unwahrscheinlich) zwei Leute Geboten hätten und das maximalgebot wäre 1000€ gewesen, hätte der Verkäufer auf sein Recht der Vertragserfüllung mit Sicherheit bestanden.
    • Daß du das anders siehst ist dir unbenommen, dann geh halt bei und verklag ihn. Unterrichte uns, was bei rumgekommen ist.

      Falls du aber nicht nur an einer Bestätigung deiner Meinung interessiert bist, sondern an Fakten, dann denk nochmal genau drüber nach. Du wirst zu dem Schluß kommen, daß dein Gebot erst eingegangen ist, als der Verkäufer bereits die Auktion beendet hatte. Du hast keinen Anspruch gegen ihn. Wenn du der Meinung bist, daß dir durch den technischen Fehler von eBay Geld entgangen ist, ist eBay dein Ansprechpartner. Allein werden die dich darauf verweisen, daß sie ihren Service nur im Rahmen des Stands der Technik anbieten.

      Nosferatu05 schrieb:

      Wenn in der Sekunde wo er abgebrochen hat (ebenso unwahrscheinlich) zwei Leute Geboten hätten und das maximalgebot wäre 1000€ gewesen, hätte der Verkäufer auf sein Recht der Vertragserfüllung mit Sicherheit bestanden.


      Und wäre damit vor eine Wand gelaufen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • hättehätteBernsteinkette ...

      Edith: pandarul hat schon alles gesagt,

      bis auf: in dem ander Beispiel wärs ja egal, schließlich hätten die ja ihre wilden Gebote auch später bei der oder einer andern neuen Aukiton locker loswerden können.

      Genau wie Nosfratu es könnte - aber es ist wohl gar nicht so leicht, wie einen Fälle in den Foren glauben machen, ein Handy unter Wert, ja "für geschenkt" zu ersteigern
      und wenn doch - böseböse - weigern sich die Verkäufer auch noch widerstandslos mitzuspielen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Nosferatu05 schrieb:

      Muss der VK dann nicht nachweisen, wie er dazu kam das Angebot zu beenden und was dazu führte ihn genau so wieder einzustellen?

      Ein berechtigter Abbruch sagt für mich aus, das man eine Berechtigung hatte. Wo ist die vom VK und woher weiß im Zweifel der Käufer, das es berechtigt ist? Durch beenden und neu einstellen allein, ist es doch eigentlich nicht geklärt.
      Also ich würde sagen, dass der VK es in diesem Fall nur in sich schlüssig darstellen muss, sollte der Fall vor Gericht kommen.
      Du übersiehst auch was wesentliches: Hätte der VK sofort wieder (und zwar identisch) eingestellt (mit dem "gleichen Fehler") wäre deine Argumentation, dass es sich eben nicht um einen berechtigten Abbruch handelt viel deutlicher nachzuvollziehen. Dadurch, dass zwei Tage verstrichen sind, der VK damit genügend Zeit hatte, sich zu überlegen ob, wann, wie er erneut verkauft, wird deine Position eher geschwächt.
      Dein VK hat den Abbruch mit einem Fehler beim Einstellen der Auktion gegenüber dir begründet und damit war der Abbruch erstmal rechtmäßig. Es liegt an dir, das Gegenteil zu beweisen und genau damit wirst du ein Problem bekommen.