Und wer genau hat dir verraten, das mein Gebot erst nach beenden des Angebotes einging?
Du meinst wohl eher mein Gebot ging bei ihm ein, nachdem er die anderen Gebote gestrichen hat.
Vielleicht gefielen ihm die Namen der anderen Bieter nicht und meinen fand er toll?
Wohl ebenso ein Unsinn wie zu behaupten, das Angebot enthielt einen konkreten Fehler.
Mit Bearbeiten war gemeint, das er seinen Mindestpreis schon zuvor bearbeitet hat!
Dann schreibe ich dem vermeintlichen Käufer aber nicht, das er vergessen habe einen Mindestpreis festzulegen.
Und erst recht Stelle ich es nicht erneut ein und starte es so, wie alle anderen auch.
Sicherlich sind es andere Handys in den beendeten Auktionen.
Das was er an mich verkauft hat, behält er jetzt lieber. Wer's glaubt
Abgeschossen hat er das ganze mit seinem eigenen Text:
Leider nötig : Spaßbieter hören von meinem Rechtsanwalt und werden auf 50% Schadensersatz verklagt !!
Einerseits also sein Recht wahrnehmen, andererseits von Unrecht sprechen?
Also nur wenn es im Interesse des VK ist, darf von Recht gesprochen werden.
Alles andere liegt in seinem Ermessen. Genau das ist ungerecht.
Du meinst wohl eher mein Gebot ging bei ihm ein, nachdem er die anderen Gebote gestrichen hat.
Vielleicht gefielen ihm die Namen der anderen Bieter nicht und meinen fand er toll?
Wohl ebenso ein Unsinn wie zu behaupten, das Angebot enthielt einen konkreten Fehler.
Mit Bearbeiten war gemeint, das er seinen Mindestpreis schon zuvor bearbeitet hat!
Dann schreibe ich dem vermeintlichen Käufer aber nicht, das er vergessen habe einen Mindestpreis festzulegen.
Und erst recht Stelle ich es nicht erneut ein und starte es so, wie alle anderen auch.
Sicherlich sind es andere Handys in den beendeten Auktionen.
Das was er an mich verkauft hat, behält er jetzt lieber. Wer's glaubt

Abgeschossen hat er das ganze mit seinem eigenen Text:
Leider nötig : Spaßbieter hören von meinem Rechtsanwalt und werden auf 50% Schadensersatz verklagt !!
Einerseits also sein Recht wahrnehmen, andererseits von Unrecht sprechen?
Also nur wenn es im Interesse des VK ist, darf von Recht gesprochen werden.
Alles andere liegt in seinem Ermessen. Genau das ist ungerecht.