Auktion wurde abgebrochen. Wie soll es nun weitergehen?

    • Wie ist es denn überhaupt technisch möglich das ein Verkäufer folgende Email von Ebay erhält:

      Sie haben dieses Angebot beendet und angegeben, dass dieser Artikel nicht mehr verfügbar ist | Versand vorbereiten

      Sendungsnummer hinzufügen. Angebotsangaben
      Als Zahlung erhalten markieren. Seitenaufrufe
      USW

      Obiger Text in Grün. Versand vorbereiten als link.

      Verstehe auch seine Zeitangaben in den Mails nicht. -0700 (MST) und Mailverkehr immer +200

      Ich verstehe ja alles was ihr schreibt und auch das es wohl sinnlos ist. Aber so ganz damit abfinden, wie das abgelaufen ist, kann ich nicht. Für mich ist da halt was krumm :)
    • Wie soll es nun weitergehen?

      @TE:

      Du fragst ja auch danach!

      Was sagt denn Deine Rechtsschutzversicherung zu Deinem Problem??

      Hast Du schon eine Deckungszusage(angefragt)? Das solltest Du tun statt hier Deine Energie bei fruchtlosen Debatten zu vergeuden.

      Hast Du auch schon nach einem kompetenten Anwalt gesucht??

      Dazu muß die Erfolgsaussicht Deines Falles von dieser bzw.Deinem Anwalt als hinreichend gegeben eingeschätzt werden.

      Ach,Du hast gar keine Versicherung??

      Dann mußt Du die anwaltliche Beratung und den Gerichtskostenvorschuß sowie alle anderen Kosten vorstrecken.Wenn Du verlierst,tja,dann mußt Du auch alle Kosten Deines Gegners bezahlen.

      Da kommt mit etwas Pech eine vierstellige Summe zusammen.Aber Du hast es ja,weil Dir "das Prinzip" so wichtig ist..........

      petergabriel
    • pandarul schrieb:

      Aber die Willenserklärung des VK war früher eingetroffen. Was man daran erkennt, daß eBay bereits mit der Abarbeitung seines Auftrages begonnen hatte (genauer: fast fertig war, immerhin wurden 4 Gebote gestrichen), als es sich entschloß, das Gebot des Bieters anzunehmen.

      pandarul schrieb:

      Pandora schrieb:

      Jetzt bin ich mal wieder ganz kreativ und sage das der K das Angebot schon vorher angenommen hat, er aber an einer sehr sehr langen Leitung saß, weshalb es erst so spät bei eBay ankam und sich mit dem Abbruch überschnitt.


      Das hat nix mit Kreativität zu tun, beide Parteien sitzen (zu ihrem Risiko!) auf der Latenzzeit ihrer Leitung zu eBay.

      Aber die Willenserklärung des VK war früher eingetroffen. Was man daran erkennt, daß eBay bereits mit der Abarbeitung seines Auftrages begonnen hatte (genauer: fast fertig war, immerhin wurden 4 Gebote gestrichen), als es sich entschloß, das Gebot des Bieters anzunehmen.
      "Auf die Länge" (der Leitung) kommt es nicht an.

      Eine Auktion ist dann beendet, wenn sie tatsächlich technisch auf der
      Plattform als beendet angezeigt wird. Könnte eine tatsächlich beendete
      Auktion noch beboten werden, hätte eBay wohl ein massives Problem. Also
      gehe ich davon aus, dass das Gebot von nosferatu noch vor dem Zeitpunkt
      des tatsächlich beendet seins eingegangen sein dürfte, und damit auch
      gültig war/ist.
      Auch auf den Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung des
      Verkäufers kann es m. E. nicht ankommen, sondern eben allein auf den
      Zeitpunkt, wann tatsächlich sichtbar auf der Plattform beendet ist.
      Plausibel
      erscheint mir folgendes: Der Verkäufer streicht die Gebote und beendet
      die Auktion, schickt den Auftrag an den Server von eBay. Der Server
      arbeitet in der Reihenfolge "Gebote streichen" > "Auktion beenden"
      ab, andersrum würde wohl das Ergebnis erzielt werden, dass die Auktion
      als an den Höchstbieter verkauft angezeigt wird.
      Genau in dem Moment,
      wo die Gebote gestrichen (der Server kannte zu diesem Zeitpunkt nur vier Gebote) , die Auktion aber noch nicht beendet war, muss
      das (fünfte) Gebot von nosferatu auf dem eBay-Server angekommen sein, sonst
      würde es entweder nicht mehr gezählt oder eben gestrichen worden sein
      (ich gehe davon aus, dass der Verkäufer nicht jedes Gebot einzeln
      streichen muss, sondern anklicken kann, "alle Gebote streichen").
      Faktisch
      (nach den eBay-Regeln) ist also m. E. ein KV entstanden, soweit
      natürlich der Verkäufer unberechtigt abgebrochen hätte, denn es lag zum
      Zeitpunkt des Beendetseins ein gültiges Gebot vor, sonst würde die
      Auktion auch nicht als verkauft angezeigt werden.

      Aber ob in dieser Konstellation das Teil tatsächlich für 1 Euro wegzugeben ist? Kann mir nicht vorstellen, dass das der Verkäufer zu vertreten hat, und eBay wird wohl auch der Schnabel sauber bleiben, wenn man nicht nachweisen kann, dass da ein Bug vorliegt, den eBay zu verteten hätte (wohl Fahrlässigkeit, die nachgewiesen werden müsste). Und was ist jetzt eigentlich, wenn der Bieter mit den 280 Euro meint, ER wäre der Höchstbieter und hätte Ansprüche an den Verkäufer (natürlich, soweit unberechtigt abgebrochen)?
    • Mir flüstert übrigens gerade der HG, daß es tatsächlich so ist, daß eBay, wenn man eine unbebotene Auktion abbricht und es geht ein Gebot ein, während man auf der Seite mit dem Bestätigungsknopf weilt, die Auktion abbricht, ohne dieses Gebot zu streichen. Obwohl man aus so einer Situation mit einer Anfechtungserklärung rauskommen dürfte, darf das eigentlich nicht passieren, eBay müßte den Zwischenschritt anzeigen, bei dem man zwischen Verkaufen und Streichen wählen kann, wenn beim Betätigen des Buttons plötzlich doch ein Gebot da ist.

      Ich werde mal nach dem verlängerten WE nochmal einen Bug melden. Obs was bringen wird? Ja nun...
    • Ich gehe davon aus, dass sich nosferatu in der Zwischenzeit sicher von allem, was hier eine Rolle spielt, eine Kopie angefertigt hat, auf die die Plattform keinen Zugriff hat.

      Wenn der "280er" einen Anspruch hätte (und infolge dessen nosferatu nicht, es waren ja nicht zwei Auktionen), dann hätte eBay wohl doch ein größeres Problem, zumindest zu erklären, warum nosferatu als Käufer mit 1 Euro angezeigt wird.
    • Plausibel. Aber was hat man davon?
      Soll ich ebay auffordern mir die Logdateien auszuhändigen?
      Aus denen nach Uhrzeit hervorgeht, wann gestrichen, wann geboten und wann abgebrochen wurde?
      Sollte der Fehler bei Ebay liegen, ist der Fehler theoretisch reproduzierbar.
      Theoretisch! Kam wohl so selten vor, das da noch nie was passiert ist.
      Was ist aber dann?
      Klage gegen Ebay wegen unrechtmäßigem irgendwas?
    • @ Nosferatu
      ich habe alle Beiträge gelesen, teilweise mehrfach, ebenso mein Sohn und mein Freund.

      Langsam nervst Du mit Deinem ewigen geschwafel von recht haben, recht bekommen und Unrecht.

      Der Auktionsersteller hat versucht die Auktion aus einem berechtigten Grund zu beenden, mittels eines Softwarefehlers ist Dein Angebot dazwichen gerutscht bevor er die Auktion beenden konnte.

      Ja und?

      Du hast keinen gültigen Kaufvertrag mit ihm abschliesen können, da er das Angebot, berechtigt, vorzeitig beendet hat.
      Das sagt auch mein Volkswirt-Sohn und mein RA-Freund. Der VK hat sein Angebot zurückgezogen, weil er meinte sich im Angebot geirrt zu haben.

      An scheinend hat er sic hin den 2 Tagen bis hzum Neuangebot schlau gemaccht und sich dann entschlossen das Angebot zu den alten >Konditionen neu einzustellen. Das ist sein gutes Recht.

      Wenn Du unbedingt wissen willst, wie das ausgeht, dann verklage den Verkäufer. Doch ich gebe Dir keinerlei Chancen das Du den Prozess jemals gewinnen kannst.

      Und ich bitte die Redaktion dieses unnütze Geschwafel zu beenden.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()

    • Ich frage mich gerade sowieso, warum einer plötzlich daher kommt und mich von der Seite anfährt wegen Dingen, die schon geklärt waren.
      Mir ging es nicht mal um meine persönliche Sache sondern um den Fall wie ihn Oldschmatterhand gedeutet hat.
      Das man nicht mal fragen darf ohne gleich ein persönliches Interesse damit zu verknüpfen, konnte ich ja nicht wissen.
      Manche haben echt eine Laune am Balg.
      Krennz, vielleicht solltest du noch deine Frau mit an den Bildschirm holen :wallbash

      @Pandarul,

      Welcher Schaden entsteht denn Käufern, die zu Recht gegen vorzeitig beendete Angebote vorgegangen sind?
      Solange kein Geld geflossen ist, kann man dann eigentlich nie von Schaden sprechen.
      Außer zB. Einer hat vertraglich geregelt ein Dach bis Montag zu erhalten und am Dienstag steht innen alles unter Wasser...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nosferatu05 ()

    • Inside,

      wenn du ausgeloggt hier wieder lesen kannst hast du auch die Begründung, die dir bekannt sein sollte.
      Wir dulden hier kein Stalking!
      Das wurde dir schon mitgeteilt und auch im Wiederholungsfall die Konsequenz aufgezeigt.

      Da das dein einziges Ansinnen der Anwesenheit war, ist diese Sperre ohne weitere Zwischenschritte dauerhaft.
    • @Nosferatu,

      ich habe zwei Leute das ganze überlesen lassen, weil ich mir nicht sicher war, was Sache ist.
      Etliche andere haben Dir schon gesagt, dass Du vor Gericht gehen solslt um ein Urteil zu bekommen. doch Viele haben Dir keine Erfolgsaussichten in Aussicht gestellt.

      Wie oft willst du noch eine Abfuhr bekommen?

      Das Ganze läuft doch darauf hinaus, "Ich hab Recht und Ihr Eure Ruh"
      Nein, Du hast, wie hier viele andere User schon sagten, erst dann -recht, wenn ein Gericht das auch so sieht. Da kannst Du argumenmtieren wie Du willst.

      Und @ Inside ich kann dazu lernen und Du?????
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      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Da war doch was mit Urteilen von verschiedenen Amtsgerichten, dass nur dann ein Schadensersatz geltend gemacht werden kan , wenn eine Ersatzbeschaffung vorgenommen wurde.

      Werde das gerne mal eruiren und dann hier einstellen. Vlt. hilft mir ja Jemand vom Team dabei ?(
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