Auktion wurde abgebrochen. Wie soll es nun weitergehen?

    • @Krennz

      Woher weißt du, dass die zwei die mit darübergelesen haben, von Auktionsabbrüchen bei eBay eine Ahnung haben? Aber gut, der eine ist Anwalt und der andere Volkswirt.....
      Solche Sätze von dir sind absolut nicht zielführend und ehrlich gesagt, interessiert es hier wohl kaum jemand, wie du zu deiner Meinung gekommen bist.
      Es ist deine Ansicht der Dinge und den Rest kannst du getrost weglassen, weil völlig irrelevant.

      Es ist sicher nicht falsch, wenn @nosferatu Fragen stellt und Erklärungen (die für ihn nachvollziehbar sind) wünscht. Wenn du eine Meinung hast, belege sie mit Fakten.

      Fakt ist zum Beispiel, dass kein Kaufvertrag besteht.
    • @Kaiolito

      sage ich docj.

      Es besteht kein Kaufvertrag.

      Damit ist alles weitere Gelaber unsinnig.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Damit ist alles weitere Gelaber unsinnig.
      Du solltest doch mal ein wenig überlegen bevor du postest... und auch nachlesen.....

      Nosferatu05 schrieb:

      Ich frage mich gerade sowieso, warum einer plötzlich daher kommt und mich von der Seite anfährt wegen Dingen, die schon geklärt waren.
      Mir ging es nicht mal um meine persönliche Sache sondern um den Fall wie ihn Oldschmatterhand gedeutet hat.
      Das man nicht mal fragen darf ohne gleich ein persönliches Interesse damit zu verknüpfen, konnte ich ja nicht wissen.
      Manche haben echt eine Laune am Balg.
      wenn es nun so ist, darf man doch ruhig auch mal etwas mit Theo Retisch diskutieren oder? Wenn dir das nicht passt: les' einen anderen Thread....
    • Vorhin schrieb jemand etwas und ich hatte dazu Fragen.
      Es wurde gleich losgetönt ich soll aufhören mit dem rumgelaber.
      Da scheinbar völlig egal ist ob ich mich auf meine posts oder auf die von anderen beziehe noch folgendes.

      Mir war und ist Schadensersatz doch völlig egal.
      Ich wollte nur auf das Handy bieten und natürlich hoffen, am Ende der Höchstbieter zu sein.
      Da ich mich ja selbst bekloppt gemacht habe, verbrachte ich ca. 6 Telefonate mit der Hotline
      und egal mit welchen Argumenten ich gekommen bin, es hieß jedes mal, das ein Kaufvertrag zustande gekommen sei,
      da zum Ende der Auktion ein Gebot vor lag.


      Auch wurde jedes mal gesagt, er habe gar nicht abbrechen dürfen.
      Sein Grund des Abbruchs war ein anderer. Sonst hätte er den Fehler im Angebotsformat angeben müssen. Ist auch auswählbar bei vorzeitigem beenden. Es brachte auch nichts der Hotline glaubhaft zu belegen, das ich in dem Moment geboten habe, wo er abgebrochen hat.
      Sei aber alles völlig egal. Er sei zur Lieferung verpflichtet. Relevant ist das zuletzt abgegebene Höchstgebot.


      Seine fadenscheinige Mail die er nicht über Ebay, sondern über mich privat versendet hat (würde nicht gehen schrieb er) zeigte mir, das der Artikel nicht mehr verfügbar ist. Logisch, da an mich verkauft auch in grün hinterlegt.
      Den Nachweis seiner Bestätigung seitens Ebay, das der Artikel nicht verkauft wurde, habe ich nicht als screen, sondern als weitergeleitete Email erhalten, in der man jegliche Daten ändern kann.
      Es könnte also auch von der Auktion davor gewesen sein.


      Und ein nicht mehr verfügbarer Artikel kann schlecht wiedereingestellt werden. Ist schließlich nicht mehr verfügbar...
      Er hat ja auch bis dato die Möglichkeit gehabt, diesen Kaufvertrag durch dieses Transaktion abbrechen oder so zu beenden.
      Bedarf wohl meiner Zustimmung.


      Genug davon. Ist auch egal. Das war die Hotline.
      Die haben es auch an die Sicherheitsabteilung weitergeleitet und die haben ihn auch zum Verkauf an mich aufgefordert.

      Um diesen Missstand der Email zu erklären, bedarf es der Mithilfe des Verkäufers.
      Nur er kann das zwecks Prüfung an Ebay weiterleiten.
      Der reagiert aber nicht. Würde ich auch nicht machen.
      Wer einmal lügt dem glaubt man halt nicht.


      Es ist also genau die andere Seite von dem, was mir hier überwiegend um die Ohren geflogen ist.
      Vielleicht ist dann aber auch nachvollziehbar, weshalb man etwas begriffsstutzig wird.
      Auch kann ich als Laie im Bereich dieser Problematik mal fast gar nichts beitragen und reagiere auf
      bestimmte Sätze anders als jemand der solche Probleme täglich behandelt.
      Was ich dann gar nicht leiden mag ist das persönliche anfahren.
      Das ist doch hier eine Community. Wovon lebt die denn wenn alle das Maul halten sollen?


      Und jetzt könnt ihr euch wieder über meine miesen Machenschaften hermachen.

      Schönen Abend noch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nosferatu05 ()

    • Nosferatu05 schrieb:

      Da ich mich ja selbst bekloppt gemacht habe, verbrachte ich ca. 6 Telefonate mit der Hotline


      Das sind ungeschulte Aushilfskräfte, die keine Ahnung haben.

      Nosferatu05 schrieb:

      Die haben es auch an die Sicherheitsabteilung weitergeleitet und die haben ihn auch zum Verkauf an mich aufgefordert.


      Das sind geschulte Fachkräfte, die keine Ahnung haben.

      Nosferatu05 schrieb:

      Den Nachweis seiner Bestätigung seitens Ebay, das der Artikel nicht verkauft wurde, habe ich nicht als screen, sondern als weitergeleitete Email erhalten, in der man jegliche Daten ändern kann.


      Gut, dann jetzt mal aufgemerkt:

      Ich habe das vorhin durchgespielt und kann dir versichern, daß der Verkäufer diese Mail von eBay tatsächlich bekommen hat. Ich habe sie gekriegt.

      Bitte nimm dich ein wenig zurück, hier mag ein rauher Ton herrschen, weil du etwas...uneinsichtig... bist, aber es geht doch den meisten hier um die Klärung deines Problems. Ich denke wir haben mittlerweile herausgearbeitet, daß es sich um einen Bug handelt (das ist denen in der "Sicherheitsabteilung" überhaupt nicht klar, ich habe mit denen heute in der Sache kommuniziert, die sehen halt nur eine verkaufte Auktion), den eBay zu verantworten hat, und es zumindest rechtlich gesehen bereits vor deiner Annahme den Rückzug von dem (auch) an dich gerichteten Angebot des VK gab.
    • Also hat er eine Auktion beendet und gleichzeitig geboten?
      So weit war ich noch nicht.
      Ich hatte eine erstellt und habe vorzeitig beendet um zunächst den Prozess nachvollziehen zu können.
      Dabei viel mir eben auf, das wenn ein Fehler im Angebot vorliegt, dieses auch als solches ausgewählt werden kann.
      Das führte mich eben dazu, das er definitiv den falschen Grund zum abbrechen genutzt hat.

      Mich würde auch interessieren, ob das Gebot, egal welcher der zwei Gründe zum vorzeitigen beenden ausgewählt wird, das Gebot immer durch geht oder nur bei der Auswahl -nicht mehr verfügbar-
    • Was da als Grund ausgewählt wird, ist egal.

      Übrigens auch im rechtlichen Sinne, weil man auch dabei das erstbeste anklicken kann. Und, ganz objektiv, wenn man einen Artikel bei eBay rausnimmt, ist er für zukünftige Aufrufer der dann beendeten Auktion, die diesen Satz sehen, "nicht mehr verfügbar".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel nicht mehr verfügbar ist.

      Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da es einen Fehler enthielt.



      So sieht es für andere dann auf der Seite aus, wenn man entsprechendes angibt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nosferatu05 ()

    • Daß der Artikel nicht länger verfügbar ist.

      Es gibt m.E. übrigens - unabhängig von den vier auszuwählenden Gründen - nur zwei angezeigte. "Nicht mehr verfügbar" und "weil es einen Fehler enthielt". Du weißt also nichtmal, welchen der anderen 3 Gründe dein VK gewählt hatte. Ich nehme an "Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf", weil das einfach der erste in der Liste ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Sprich doch bitte deutlich mit mir. Was soll mir deiner Meinung nach angezeigt werden?

      Falls du es mißverstehst, ich bin nicht der Käufer. Der Käufer kriegt garantiert angezeigt, daß er die Auktion gekauft hat, ich kann das aber gerne nachfragen.
    • Ne alles gut. Ich habe es selbst nachgeguckt...

      In jedem Fall steht zumindest bei zwei getesteten Abbrüchen auch jedes mal der entsprechende Grund in der Abwicklung.
      Wenn ich also beende, weil es einen Fehler enthielt, ist das neu einstellen und zuvor bearbeiten völlig ok.
      Beende ich aber weil nicht mehr verfügbar, ist es kein wichtiger Grund die Auktion zu beenden.

      Aber gut das man es testen kann. Interessant das ganze.