Auktion wurde abgebrochen. Wie soll es nun weitergehen?

    • Übrigens hat jetzt mal dein früherer Post klick gemacht.
      Wo du geschrieben hast das er bereits im Prozess des abbrechens war
      und somit die Willenserklärung auch nachweislich vor meinem Gebot bestand.

      Man kann mich also als geheilt einstufen.

      Kann das Ebay denn einfach so weiter machen?
      Ist damit alles geklärt indem man dem Käufer einen verbindlichen Kaufvertrag aufschwatzt? Dem ist ja nicht so.
      Dieser Bug hat rechtlich gesehen eigentlich nur eine Auswirkung. Nämlich das sich zwei am Ende streiten...
    • Nosferatu05 schrieb:

      Übrigens hat jetzt mal dein früherer Post klick gemacht.
      Wo du geschrieben hast das er bereits im Prozess des abbrechens war
      und somit die Willenserklärung auch nachweislich vor meinem Gebot bestand.

      Man kann mich also als geheilt einstufen.

      Kann das Ebay denn einfach so weiter machen?
      Ist damit alles geklärt indem man dem Käufer einen verbindlichen Kaufvertrag aufschwatzt? Dem ist ja nicht so.
      Dieser Bug hat rechtlich gesehen eigentlich nur eine Auswirkung. Nämlich das sich zwei am Ende streiten...
      Einerseits natürlich verständlich, andererseits aber schade, denn wenn niemand dran bleibt, hat eBay (wieder mal) die Möglichkeit, ein Problem unter den Teppich zu kehren.

      pandarul schrieb:

      Was willst du mit irgendwelchen Logs? Die zeitliche Abfolge ist immer noch an der Gebotsliste erkennbar.

      Welcher Schaden ist dir entstanden, den du bei eBay geltend machen möchtest?
      Wenn man davon ausgeht, dass zwischen nosferatu05 und dem Verkäufer kein KV zustande kommen ist, hätte eBay die personenbezogenen Daten nicht übermitteln dürfen. Aber, wie nosferatu05 mitgeteilt hat, ist eBay ja der Meinung, es sei ein KV entstanden und ebay infolgedessen natürlich veranlasst gewesen, den Beteiligten die notwendigen Daten zum Abschluss der Transaktion mitzuteilen. (Eine unberechtigte Datenweitergabe dürfte aber doch ein Schaden sein.)


      Das würde dann wohl wieder zu dieser Fragestellung führen:

      pandarul schrieb:

      §§ 130, 133, 146, bes. 147 Abs. 2, 149, ggf. 150 u.v.A. 157 BGB.

      Das Risiko der Latenz geht - wie bereits ausgeführt - grundsätzlich zu Lasten der Beteiligten. Der 280er hat zu den 121 Euro Anspruch auf den Kaufgegenstand, falls der Abbruch unberechtigt war.
      oder ob doch "ganz einfach nur" die eBay-AGB greifen, wonach derjenige die Auktion gewonnen hat, der an deren tatsächlichem Ende als Höchstbietender ausgewiesen wird.
      (Selbstverständlich jetzt losgelöst von den grundsätzlichen Fragen, ob berechtigt oder unberechtigt abgebrochen wurde, ob der Mindestpreis erreicht worden wäre, welches Höchstgebot nosferatu05 abgegeben hat etc.). Ein BGH-Urteil aufgrund dieser Konstellation wird's dazu wohl niemals geben. Aber was eBay dazu (schriftlich) sagt, einschließlich der (möglicherweise unberechtigten) Datenweitergabe, das würde mich schon interessieren.

      btw: Wenn man übriges Geld hätte, um jemanden dafür zu bezahlen - der würde ja vielleicht doch einen Weg finden, warum eBay für die Mitteilung an nosferatu05, er habe die Auktion gewonnen, haften müsse, denn schließlich habe nosferatu05 darauf vertraut und deshalb andere Auktionen nicht beboten, oder was weiß der Kuckuck, welchen Ansatzpunkt, den man natürlich belegen können muss, man da sonst fände. Immerhin hat ja eBay die Willenserklärung von nosferatu05, auf das Handy zu bieten, angenommen und auch in die Tat umgesetzt mit der Konsequenz, dass er die Auktion gewonnen habe(und selbstverständlich habe eBay den Bug zu vertreten).
    • Darauf wollte ich abzielen.
      Wie aber bestreitet man diesen Weg?
      Ich wäre bereit dazu.
      Der Fehler ist reproduzierbar und dadurch auch nachvollziehbar.
      Wenn der Verkäufer seine Willenserklärung durch das vorzeitige beenden abgibt,
      jedoch Ebay ein Gebot während diesem Prozess zulässt, liegt irgendwo der Hund begraben.
      Andererseits müsste man auf diesem Wege klären, ob die endgültige Willenserklärung
      nicht doch erst durch den vollständigen Prozess des Abbruchs zustande kommt.

      Wenn ich eine Auktion erstelle, befinde ich mich ja auch zunächst in einem Prozess.
      Meine Willenserklärung etwas zu verkaufen hat also schon angefangen.
      Bestätigt ist sie erst zum Zeitpunkt der Startzeit.

      Hier erhält aber von Ebay der Verkäufer die Bestätigung, das der Artikel nicht verkauft wurde
      und der Käufer die Bestätigung das er den Artikel gekauft hat.
      Für beide sind aber die personenbezogenen Daten offen gelegt.
    • oldschmatterhand schrieb:

      Wenn man davon ausgeht, dass zwischen nosferatu05 und dem Verkäufer kein KV zustande kommen ist, hätte eBay die personenbezogenen Daten nicht übermitteln dürfen.


      Ja, aber es ist ein Bug. Für sowas hat eBay die Haftung ausgeschlossen (ob nun gültig oder nicht). Man muß nun nicht alles und jedes eBay vor die Füße werfen.

      oldschmatterhand schrieb:

      oder ob doch "ganz einfach nur" die eBay-AGB greifen, wonach derjenige die Auktion gewonnen hat, der an deren tatsächlichem Ende als Höchstbietender ausgewiesen wird.


      Kann gar nicht sein, denn der gestrichene Höchstbieter ist im Auktionsverlauf nicht überboten worden. Sonst wäre ja sein Gebot erhöht und invalidiert, und das dann höhere Gebot mitgestrichen worden.

      Nosferatu05 schrieb:

      Darauf wollte ich abzielen.
      Wie aber bestreitet man diesen Weg?
      Ich wäre bereit dazu.


      Jetzt laß dich doch nicht kirre machen. Man beschreitet diesen Weg als erstes, in dem man seinen Schaden beziffert. In Zahlen. Man kann nicht einfach mal abstrakt klagen. Ich habe dich oben schon gefragt, welchen konkreten Schaden du hattest, den eBay dir verursacht hat. In Geld. Wenn du selbst schon Probleme mit der Antwort hast...ja nun.

      Bzgl. der unberechtigten Datenübermittlung könntest du eBay ggf. auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Vorgehensweise und Erfolgschancen erklärt dir ein spezialisierter Fachanwalt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Zitat von »oldschmatterhand«
      Wenn man davon ausgeht, dass zwischen nosferatu05 und dem Verkäufer kein KV zustande kommen ist, hätte eBay die personenbezogenen Daten nicht übermitteln dürfen.



      Ja, aber es ist ein Bug. Für sowas hat eBay die Haftung ausgeschlossen (ob nun gültig oder nicht). Man muß nun nicht alles und jedes eBay vor die Füße werfen.
      Der gleiche "Bug" tritt auch in der Konstellation auf, wenn ein Höchstbietender sein Gebot zurückzieht, und deshalb der Überbotene am Ende der Auktion wieder auf Platz 1 der Bieterliste steht. Auch da werden munter (automatisiert) die Daten zwischen dem angeblichen Verkäufer und dem angeblichen Käufer von eBay weitergegeben. Darüber ist eBay bereits mehrfach unterrichtet worden, geändert hat sich an der Praxis nichts. Wenngleich der "Fall nosferatu05" wohl einmalig ist und rein statistisch auch bleiben dürfte - bei den Gebotsrückziehern würde ich aber vermuten, dass das Alltag ist (deshalb Bug auch in " ")

      pandarul schrieb:

      Zitat von »oldschmatterhand«
      oder ob doch "ganz einfach nur" die eBay-AGB greifen, wonach derjenige die Auktion gewonnen hat, der an deren tatsächlichem Ende als Höchstbietender ausgewiesen wird.



      Kann gar nicht sein, denn der gestrichene Höchstbieter ist im Auktionsverlauf nicht überboten worden. Sonst wäre ja sein Gebot erhöht und invalidiert, und das dann höhere Gebot mitgestrichen worden.
      Schon klar, nur wird in der Gebotsliste aber deutlich nosferatu05 als Höchstbietender und Gewinner der Auktion ausgewiesen - und das sollte eBay schon erklären.
      (Mir ist zudem nicht bekannt, wie oben angedeutet, ob das Gebot von nosferatu05 höher war als die 280,- und höher als der anscheinend eingepflegte Mindestpreis - nur das spielte anscheinend, aufgrund des Bugs, überhaupt keine Rolle, "die eBay-Technik" hat festgestellt, nosfertu05 ist der Gewinner)

      pandarul schrieb:

      Jetzt laß dich doch nicht kirre machen.
      Seh ich genau so. Ich könnte es mir aber nicht verkneifen, mich schriftlich an eBay zu wenden (das Porto für einen Einschreibebrief nach Luxemburg wäre es mir schon Wert), genug Argumentationshilfe ergibt sich ja aus dem Thread. Vermute aber mal, eBay würde entweder gar nicht antworten, oder höchstens, dass man sich in die Vertragsangelegenheiten der Nutzer nicht einmischen würde (oder sonst irgendein nichtssagender Käse). eBay würde wohl weder eine Aussage darüber treffen, dass gar kein KV zustande gekommen sei, noch dass es in irgendeiner Weise einen Bug gäbe.

      Zur Frage der möglicherweise unberechtigten Datenweitergabe:
      Dazu müsste ja geklärt werden/feststehen, ob/dass (k)ein KV vorliegt. Hmpf ... (ich glaube nicht, dass sich eBay mit einem Link zu diesem AH-Thread als Begründung zufrieden gäbe).
    • pandarul schrieb:

      oldschmatterhand schrieb:

      Der gleiche "Bug" tritt auch in der Konstellation auf, wenn ein Höchstbietender sein Gebot zurückzieht


      Nein, wo ist denn da die Race-Condition? Das ist was völlig anderes. Der Bug hier ist, daß das Gebot noch angenommen wurde und nicht etwa, daß eBay dem (vermeintlich) höchsten Bieter pauschal am Ende die Daten schickt.

      Ich meinte (lediglich) mit Bug, dass automatisiert die Daten ausgetauscht werden, weil da jemand am Auktionsende an 1. Stelle steht, obwohl laut eBay-AGB in diesen Fällen kein KV zustande gekommen ist. Bin davon ausgegangen, dass das klar ist, wenn man den vollständigen Text meines Beitrages liest.
    • Mir war eigentlich schon von Anfang an klar, dass kein Kaufvertrag zu stande kam, weil durch den Beginn des Abbruchs die Willenserklärung, verkaufen, widerrufen wurde. Nur habe ich das in meinem "Anschiss" an Nosferatu nicht rübergebracht. Sorry.

      Es kam hier keine übereinstimmende Wilenserklärung zustande.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Krennz ()