Übrigens hat jetzt mal dein früherer Post klick gemacht.
Wo du geschrieben hast das er bereits im Prozess des abbrechens war
und somit die Willenserklärung auch nachweislich vor meinem Gebot bestand.
Man kann mich also als geheilt einstufen.
Kann das Ebay denn einfach so weiter machen?
Ist damit alles geklärt indem man dem Käufer einen verbindlichen Kaufvertrag aufschwatzt? Dem ist ja nicht so.
Dieser Bug hat rechtlich gesehen eigentlich nur eine Auswirkung. Nämlich das sich zwei am Ende streiten...
Wo du geschrieben hast das er bereits im Prozess des abbrechens war
und somit die Willenserklärung auch nachweislich vor meinem Gebot bestand.
Man kann mich also als geheilt einstufen.
Kann das Ebay denn einfach so weiter machen?
Ist damit alles geklärt indem man dem Käufer einen verbindlichen Kaufvertrag aufschwatzt? Dem ist ja nicht so.
Dieser Bug hat rechtlich gesehen eigentlich nur eine Auswirkung. Nämlich das sich zwei am Ende streiten...