Auktion wurde abgebrochen. Wie soll es nun weitergehen?

    • Auktion wurde abgebrochen. Wie soll es nun weitergehen?

      Guten morgen



      Ich habe bei Ebay auf ein Handy geboten und die Auktion wurde nach ein paar Tagen beendet. Ich war mit ca. 200 Euro der Höchstbieter.

      Als ich den Verkäufer angeschrieben habe, teilte er mir mit, das er das Handy anderweitig verkauft habe.

      Daraufhin schrieb ich, das dies so nicht geht. Er meint, ich soll zum Anwalt gehen.



      In wie weit bin ich denn tatsächlich im Recht auf den Artikel zu bestehen? Ich habe bei Ebay bisher nur gekauft und 2x wollte ich etwas kaufen.

      Bei beiden Auktionen wurde vorzeitig beendet. Das kann doch nicht sein.
    • morgen,
      schreibe ebay an und lass dir die realdaten des vk´s geben. ebay streubt sich am anfang zwar ein wenig aber mit hartnäckigkeit erhälst die die daten. verweise auf die datenschutzerklärung "Offenlegung Ihrer Daten durch uns" (pages.ebay.de/help/policies/pr…cy.html?rt=nc#offenlegung)
      wenn du die realdaten erhalten hast sendest du dem vk einen eingeschriebenen brief mit dem verlangen den ersteigerten artikel unter zahlung des sichtbaren höchstgebotes herauszugeben.

      natürlich werden heute auch noch andere dazu ihre meinung abgeben die es wahrscheinlich auch besser wissen, aber so würde ich erst mal vorgehen
    • Das ist ein Paradebeispiel dafür, dass du Anspruch auf die Lieferung des angebotenen Artikel hast.

      Um es nochmal klarzustellen, dein Anspruch gilt in erster Linie der Lieferung des Artikels. Erst wenn er diese verweigert, darfst du einen Schadenersatz geltend machen in der Höhe der Differenz für einen Ersatzkauf.

      Troll hat es schon erwähnt, du schreibst eBay an und teilst dabei mit, dass du die Kontaktdaten zur Durchsetzung deiner Rechte benötigst. Dabei nennst du auch die Artikelnummer, du seist bei Auktionsabbruch Höchstbieter gewesen.

      So erschließt sich für jeden eBay-Mitarbeiter die Verbindung und der Anspruch sofort. Die Bearbeitung kann bis zu 2 Tagen dauern. Die Antwort kommt per Mail.


      Dein VK hat dich aufgefordert, dich an einen Anwalt zu wenden. Entsprechend würde ich, sofern ich etwas unternehmen wollte, das auch ohne Umweg tun.
      Das macht natürlich nur Sinn, wenn der VK auch solvent ist und liefern oder zahlen kann.
      Hast du eine Rechtschutzversicherung, die deine Anwaltskosten dann übernimmt? Dann kann es dir egal sein, ob der VK solvent ist.
    • Vor allen Dingen erst mal alles sichern und ausdrucken. Bevor die Auktion verschwindet.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • *alte_eule* schrieb:

      Dein VK hat dich aufgefordert, dich an einen Anwalt zu wenden. Entsprechend würde ich, sofern ich etwas unternehmen wollte, das auch ohne Umweg tun.

      ich nicht!
      die meisten vk sind der meinung das die anonymität auf ebay ein sicherer schutz ist und man ihnen nichts anhaben kann. schnell geht die meinung in eine andere richtung wenn man sie mit ihrem realnamen anschreibt. dann erkennen viele erst das ihr handeln falsch war und lenken ein. die kosten einer rechtsberatung kann dadurch gespart werden.
      erst wenn der vk darauf nicht einlenkt bzw. reagiert sollte ein ra in anspruch genommen werden.
      ansonsten stimme ich euch beiden natürlich zu, mit euren angaben die ich vergessen habe zu erwähnen.
    • Troll,
      das war bei mir eine Frage von "der Ton..."
      Wäre bei mir hier eine Enschuldigung gekommen, selbst wenn er fremd verkauft und einen guten Preis erzielt hat, würde ich auch verzichten und ihn aufklären, welche Suppe er sich da eingebrockt hat.

      Wer mich frech zum Anwalt schickt, kann ihn haben.
    • *alte_eule* schrieb:

      Wer mich frech zum Anwalt schickt, kann ihn haben

      genau das ist es ja
      manch ein vk weiß nicht das er nicht so "anonym" auf ebay unterwegs ist wie er sich das denkt
      und warum soll ich gleich die kanone raus rollen wenn ein einfaches anschreiben schon helfen sollte?
      natürlich weiß ich wie du das meinst, aber so muss es nicht sein
      ich habe bisher noch immer, auch ohne anwalt, meinen willen durchsetzen können
      zumindest diese kosten konnte ich meinem gegenüber ersparen ;)
    • Ich habe bereits die Anschirft des Verkäufers erhalten.
      Denn dazu hatte ich Ebay zuvor gerfragt was ich jetzt machen soll.
      Bis eben zu dem Punkt, wo er jetzt meint ich soll zum Anwalt gehen.

      Gut, würde ich dann woh auch machen, ich wollte aber vorher abklären, was da rein rechtlich auf ihn zukommen kann oder gar 100% zukommen wird?
      In einer anderen Mail meinte er lapidar, er habe niemals mit irgendwem einen Vertrag gemacht und niemandem das Handy versprochen.
      Der Startpreis war falsch, das Handy ist nicht mehr verfügbar. Geh zum Anwalt.

      Dem habe ich widersprochen, denn seine erste Mail war ganz eindeutig: Ich habe das Handy anderweitig verkauft.

      Entschuldigung, das ich mich am Anfang vielleicht zu kurz gehalten habe. Ich war etwas im Stress.
    • Es ist jetzt die Frage was genau und in welcher Reihenfolge in den Mails stand.
      Wenn er einen Fehler bei der Eingabe des Startpreises glaubhaft machen kann, war sein Abbruch berechtigt.
      Es wäre auch gut, mal die Artikelnummer zu haben und den Verkäufernick.
      Es ist kann ein Unterschied sein, wann er abgebrochen hat (nach Auktionseinstellung).

      Bevor du jetzt zum Anwalt gehst, nimm dir die Zeit und schreibe mal der Reihenfolge nach nieder, was genau wann wie passiert ist.
      Die Möglichkeit eines berechtigten Abbruches ist auf jeden Fall gegeben und dann könstest du auf all deinen Kosten sitzen bleiben.
    • Danke für die Hilfe

      Artikel: 281303825275


      Ich: wieso haben Sie denn das iPhone rausgenommen und mein Gebot gestrichen?

      Er: ich habe das iphone verkauft

      Ich:
      Das ist aber nun sehr schlecht.
      Sie wissen schon, das ein gültiger Kaufvertrag zwischen Ihnen und mir zustande gekommen ist?
      Ich finde es zudem äußerst ärgerlich, das dieses Vorgehen auf Ebay wohl mitlerweile Praxis wird.
      Dies ist der zweite Artikel auf den ich biete und der zweite Artikel, der abgebrochen wurde.

      Gruss


      Ich:
      ich möchte Sie hiermit vorab schon einmal in Kenntnis darüber setzen,
      das Sie dazu verpflichtet sind, mir den Artikel auszuhändigen.

      Bitte wenden Sie sich an ebay oder Ihren Rechtsanwalt, sofern Sie zweifel an meiner Tatsache haben.
      Zudem werde ich, da Sie bereits angegeben haben den Artikel verkauft zu haben,
      den Ebay Sicherheitsservice kontaktieren,
      von dem ich Ihre Kontaktdaten zwecks zivilrechtlicher Schritte erhalten werde.

      Darauf kam nichts.

      Dann habe ich ihn mit seinen Kontaktdaten konfrontiert und ihm die Möglichkeiten aufgezählt.
      Entweder er schickt mir seine Bankdaten zwecks Kaufabwicklung oder ich muss damit zum Anwalt gehen.
      Habe ihn noch vorgewarnt, das dies zusätzliche Kosten verursacht.

      er:
      Ich
      habe zu keiner das Handy versprochen und ich habe mit keiner einen
      Vertrag gemacht.
      Die Startpreis war falsch. Und das Handy war nicht mehr
      verfügbar. Sie können zu ihr Anwalt gehen.

      Daraufhin habe ich ihm geschrieben, das er mir in seiner ersten Mail sehr deutlich geschrieben hat das dieses Handy verkauft wurde
      und der Kaufvertrag gültig ist. Er soll sich bitte mal erkundigen.

      Er:
      Fahren Sie bitte zu ihr Anwalt und der soll meine Anwalt kontaktieren.

      Stand der Dinge jetzt. Hilft das denn weiter?
    • Habe ich mal so weitergeleitet
      Die Antwort: Hallo, Ihre Anwalt kann mir einen Brief schreiben und ich bringe zu meiner Anwalt.
      Gibt es die Möglichkeit direkt die Beratungskosten ihm Aufzuerlegen sofern er im Unrecht ist?

      Ich kann mich daran erinnern, das ich mal einen Anwalt für Internetrecht hatte, der mir sagte, das wenn ich zuvor auf irgendwas hinweise, er seine Kosten dem Gegner direkt auferlegen kann. Fragt mich aber nicht was. Ist sehr lange her.
    • Nosferatu05 schrieb:

      "Hallo, Ihre Anwalt kann mir einen Brief schreiben und ich bringe zu meiner Anwalt."


      der hat gar keinen ;) denk ich, also geh zu deinem Anwalt und lass ihn einen Brief schicken, eingeschrieben und mit allem Pipapo

      damit er weiß, dass DU es ernst meinst.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • OK, ich habe etwas Arbeit für deinen Drucker gedacht als Munition für deinen Anwalt.

      Dieser VK scheint ebay mit einem Spielplatz zu verwechseln und keinerlei Rechtsbewusstsein zu haben, was verbindliche Willenserklärungen sind.

      Das ist die Liste der angebotenen Artikel der letzen 15 Tage:
      ebay.de/csc/racla_1987/m.html?…&_since=15&_sop=13&_rdc=1

      Und das hier darf man sich auf der Zunge zergehen lassen. Das sind die jeweiligen Gebotslisten:

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=281303807462

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=281303784633

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=281303549147

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=281303825275

      Lediglich auf einen Artikel gab es kein Gebot. Alle anderen wurden gestrichen.
    • Du solltest dir allerdings, bevor du für ein vermeintliches Schnäppchen noch viel Geld in die Hand nimmst, von dem du nicht sicher sein kannst, ob du es von irgendwem wiederbekommst überlegen, ob es dir das wirklich wert ist.

      Es besteht ein zwar rechtsgültiger Vertrag. Aber über was? Wenn es das, was in der Auktion beschrieben wurde nicht gibt, wie willst du verfahren? ER beschafft ERsatz, DU beschaffst Ersatz?

      Nur wenn er sich weigert, wirst du dies gerichtlich durchsetzen müssen. Und da frage ich mich, ob es nicht einfacher ist, sich eins der vielen anderen Handys zu erwerben, die bei ebay laufen.

      Hast du wirklich den ganzen Schriftverkehr chronologisch vorliegen? Wie war das mit einer Rechtschutzversicherung? Selbstbeteiligung? Kleingedrucktes bzgl. Internethandel?

      Und der Anwalt, ist der wirklich firm auf diesem Gebiet?

      Und trotz allem, hängt es dann noch am Gerichtsstand und am zuständigen Richter. Wie du hier in den verschiedenen Beiträgen finden kannst, kommt es bei der Begründung sehr auf die Feinheiten an und darauf, wie der Richter sie versteht.

      Aber lass dich vielleicht mit deiner Datenlage und je nach RSV ruhig mal beraten, denn vielleicht ziehst du diese Fälle ja an, wenn es schon das zweite mal (von wievielen Auktionen?) ist, dass dir so die gute Gelegenheit durch die Finger geht. ;)

      EDITH nach Eules Linkliste, ich vermute mal: der wollte ganz groß in den Handel einsteigen, hatte jedoch nix zu verkaufen und hat sich das anderweitig organisiert und dann hier gelesen, dass das vielleicht nicht so gut gehen kann und hat dann Panik bekommen ;) nur mal so ein Gedanke
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Alte Eule: Das ist ja wahnsinn. Scheint der also nur so zu machen?
      Im Zusammenhang verstehe ich aber das nicht:
      Es besteht ein zwar rechtsgültiger Vertrag. Aber über was? Wenn es das,
      was in der Auktion beschrieben wurde nicht gibt, wie willst du
      verfahren? ER beschafft ERsatz, DU beschaffst Ersatz?
      denn vielleicht ziehst du diese Fälle ja an, wenn es schon das zweite mal (von wievielen Auktionen?) ist
      Von genau 2. 2 Auktionen, 2 Gebote (1x Mindestpreis 350 Euro). 1x ipad und jetzt das iphone. Mein ipad 3 ist kaputt gegangen, kann auch kein LTE was ich für den neuen Vertrag brauche und das iphone wäre für die bessere Hälfte damit wir so komunizieren können. Soweit die Vorstellung. Sonst habe ich nur etwas verkauft. Das zum Teil auch für nur einen Euro weggegangen ist. Schade, aber ich halte mich wenigstens an die Regeln.

      der wollte ganz groß in den Handel einsteigen, hatte jedoch nix zu
      verkaufen und hat sich das anderweitig organisiert und dann hier
      gelesen, dass das vielleicht nicht so gut gehen kann und hat dann Panik
      bekommen ;) nur mal so ein Gedanke
      Verstehe ich auch nicht so ganz. Tut mir leid.

      Und da frage ich mich, ob es nicht einfacher ist, sich eins der vielen anderen Handys zu erwerben, die bei ebay laufen.
      Genau das sehe ich anders. Da aber viele so denken, gibt es scheinbar auch jede Menge Leute die Auktionen nach belieben abbrechen und damit gegen deutsche Gesetze verstossen (sofern kein wichtiger Grund vorliegt)
    • Kann mal einer nach geklauten Bildern suchen?

      Nosferatu, ich glaube, Stubi deutet an, dass da evtl. virtuelle Ware zwecks Kreditbeschaffung angeboten werden sollte. Wenn du hier mal quer liest, kann das ganz schön schief gehen.
      Als er das gemerkt hat, hat er einen Rückzieher gemacht.

      Aber das ist reine Spekulation, für die es keinerlei Belege gibt.
    • Gemerkt ist etwas anderes. Hier handelt es sich um reine reine Vermutung und ein Bauchgefühl nach jahrelanger Erfahrung.

      Dass er die Bilder aus den anderen Angeboten nicht selbst gemacht hat, sieht man jedenfalls auf den ersten Blick.

      In letzter Zeit häufen sich die Fälle, wo sich die "Anbieter" nach Anzeige bei der Polizei entschuldigen, sie hätten dringend Geld gebraucht. Das Geld wollten sie dann in Raten abstottern.