Aufhebung eines Kaufvertrages

    • Den genauen Wortlaut der Email, die der Verkäufer erhält, hab ich leider nicht auf dem Plan. Ich weiß nur, dass in der Mail an den Käufer drinnen steht, dass er den Verkäufer kontaktieren soll, weil er "unter Umständen" keinen Anspruch mehr auf den Artikel hat. ?(
    • Laurynn schrieb:

      Den genauen Wortlaut der Email, die der Verkäufer erhält,


      Ich schätze mal ganz grob, ich kann dir aus gegebenem Anlass morgen abend den exakten Wortlaut der aktuellen Version mitteilen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Laurynn schrieb:

      Oh weh... Isses wieder so weit?


      Ja, klar. ebay sanktioniert Nichtzahler ja nicht, also dürfen die fröhlich weiter ihr Unwesen treiben. Da gibts allenfalls ein Dududu und vielleicht eine Sperre bis zum nächsten neuangemeldeten Account. Soweit denen die gmail-Adressen reichen...

      Wärst Du halt ans Telefon gegangen, als ich am Donnerstag morgen bei euch angerufen habe. Dann wüsstest Du's. Aber Du bist ja nie da, immer hab ich jemand anderes dran. :D

      Ich mach morgen mittag fünf UPI zu, wenn keine Zahlung auf dem Auszug ist. Dann werde ich ja hoffentlich auch die aktuellen Mails bekommen. Allerdings habe ich ab und zu den Eindruck, dass sich die Texte der HTML-Mails und die der Textmails in manchen Fällen etwas unterscheiden. Ich bekomme Textmails, aber in mein ebay sollte die HTML-Variante in den Nachrichten stehen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Stubentiger schrieb:

      https://www.google.de/search?q=UPI&ie=ut…qNamF8QezhoCQAw UP ?( I?
      Sorry.

      RTFM: google.de/search?hl=de&source=hp&q=UPI+ebay

      Oder für dich die Langversion: wie google bei geeigneter Wahl der Suchkriterien ausspuckt, handelt es sich dabei um die Abkürzung für UnPaid Item oder zu deutsch: unbezahlter Artikel. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • moin,
      ich reiche mal nach

      Sie
      haben eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten. Außerdem wurde
      dem eBay-Konto des Käufers ein Vermerk wegen eines nicht bezahlten
      Artikels hinzugefügt.


      dann kommt nur noch die Artikelbeschreibung,
      wie beim normalen Verkauf
    • Laurynn
      das mit dem neu einstellen,hatte ich auch gefunden,in der Hilfe,
      war mir aber etwas zu unsicher
      deswegen die Frage hier ,
      wenn der Artikel neu verkauft wird und der erste Käufer stellt Ansprüche,
      stehe ich vor einen deutschen Gericht,nicht vor Ebay
    • zapaul1 schrieb:

      Laurynn
      das mit dem neu einstellen,hatte ich auch gefunden,in der Hilfe,
      war mir aber etwas zu unsicher
      deswegen die Frage hier ,
      wenn der Artikel neu verkauft wird und der erste Käufer stellt Ansprüche,
      stehe ich vor einen deutschen Gericht,nicht vor Ebay


      Deswegen war ich ja weiter zu dem Vorgehen bei einem nichtbezahlten Artikel gegangen... Und da steht klar, dass der Kaufvertrag erst gelöst werden sollte.. Über das WIE lässt sich eBay da allerdings nicht aus, weil das dann schon wieder in den Bereich der Rechtsberatung geht, die wir am Telefon weder geben können (weil da einfach das Wissen zum Teil nicht da ist) noch dürfen (weil Rechtsberatung von Leuten, die dazu nicht entsprechend ausgebildet sind, eben verboten ist... und kostenlose gleich erst recht).

      Aber richtig, die entsprechenden Hinweise zu dem ganzen Procedere und den entsprechenden Hilfeseiten sollten schon im direkten Umfeld der entsprechenden Funktion aufrufbar sein.
    • Laurynn schrieb:

      und kostenlose gleich erst recht).

      Du begibst Dich ja schon wieder in den Bereich der Rechtsbratung. Und das dann auch noch flasch. :lach:

      Definition:

      Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
      (§2 Abs. 1 RDG)

      Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen:

      Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehen (unentgeltliche Rechtsdienstleistungen).
      (§6 Abs. 1 RDG)

      Wer unentgeltliche Rechtsdienstleistungen außerhalb familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen erbringt, muss sicherstellen, dass die Rechtsdienstleistung durch eine Person, der die entgeltliche Erbringung dieser Rechtsdienstleistung erlaubt ist, durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Anleitung erfordert eine an Umfang und Inhalt der zu erbringenden Rechtsdienstleistungen ausgerichtete Einweisung und Fortbildung sowie eine Mitwirkung bei der Erbringung der Rechtsdienstleistung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.
      (§6 Abs. 2 RDG)

      Also... ebay stellt einen Anwalt (na gut, ein paar viele) ein, der bei solchen Sachfragen in die Leitung geschaltet wird. Schon dürft ihr. Kostenlos. So wie wir VK das mit dem Versand handhaben. :D Wenn ebay wollte, würde das also schon gehen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Laurynn schrieb:

      Aber wir gehen konform, dass es in der gegenwärtigen Kostellation eben nicht geht... :D

      Kostellation.... ein netter Vertippsler im Zusammenhang mit meinem Vorschlag, ebay solle doch mal Geld für weiteres qualifiziertes Fachpersonal ausgeben. :D

      Und natürlich können die Supportis. Wir sind doch alle eine große glückliche ebay-Familie.

      • Wir glauben grundsätzlich an das Gute im Menschen.
      • Wir sind überzeugt davon, dass jeder etwas Wertvolles beizutragen hat.
      • Wir glauben, dass ein ehrliches, offenes Umfeld das Beste aus den Menschen herausholen kann.
      • Wir behandeln und respektieren jeden als einzigartiges Individuum.
      • Wir ermutigen Sie, andere so zu behandeln, wie Sie selbst behandelt werden möchten.

      Ach nee, das hat ebay ja inzwischen komplett abgeschafft. :lach:

      Ok, in der Textmail steht abgesehen von dem üblichen BlaBla nur:

      -----------------------------------------------------------------
      Sie haben eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten.
      -----------------------------------------------------------------

      Hallo Adolf,
      Sie haben eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten. Außerdem wurde
      dem eBay-Konto des Käufers ein Vermerk wegen eines nicht bezahlten Artikels
      hinzugefügt.

      Sonst steht da nichts. Überraschenderweise kommt diese Mail dann auch im Textformat in meine Nachrichten an.

      Ich hab jetzt eben nochmal in den Grundsätzen gestöbert. Die Seite pages.ebay.de/help/policies/unpaid-item.html gibt die Auflösung des Vertrags nicht her, da steht nur, was ebay dann vielleicht mal und eventuell, also falls Weihnachten Dienstags auf Karfreitag fällt, in so einem Fall zu unternehmen gedenkt, sich vorzubehalten...

      Auf der von da aus erreichbaren Seite pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html steht dann unten sogar

      Falls der Käufer trotz Erinnerung nicht bezahlt

      • (...)


      • Um sich sicher von dem Vertrag zu lösen sollten Sie gegenüber Ihrem Käufer per E-Mail oder schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären.

      Mit anderen Worten: die ebay-AGB geben die "automagische" Auflösung des Kaufvertrages nicht her.

      Ich nehme jetzt mal den Passus in meine AGB auf, dass der Vertrag aufgelöst ist, wenn zum Zeitpunkt zu dem der UPI geschlossen wird, keine Zahlung bei mir eingegangen war. (§158 Abs. 2)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Laurynn schrieb:

      Deswegen war ich ja weiter zu dem Vorgehen bei einem nichtbezahlten Artikel gegangen... Und da steht klar, dass der Kaufvertrag erst gelöst werden sollte.. Über das WIE lässt sich eBay da allerdings nicht aus, weil das dann schon wieder in den Bereich der Rechtsberatung geht, die wir am Telefon weder geben können (weil da einfach das Wissen zum Teil nicht da ist) noch dürfen (weil Rechtsberatung von Leuten, die dazu nicht entsprechend ausgebildet sind, eben verboten ist... und kostenlose gleich erst recht).
      Kleine Anmerkung dazu

      habe beim Kundenservive angerufen(aus Bock)
      brauche die Mailadresse vom Kunden,
      zwecks Vertragsauflösung,
      Ebay
      dürfen Wir nicht rausgeben (Datenschutz)
      Ich
      wie soll ich denn den Vertrag lösen?
      will es mit Lesebestätigung machen,
      Ebay
      über das System von Ebay,
      dann ist es sicher,
      da die Mails gespeichert werden,
      ich
      Ebay stellt doch nur die Plattform,
      und hat doch nichts mit dem Vertrag zu tun,
      zwischen K und VK,
      für den Mitarbeiter war es so OK,

      das zum Thema ebay stellt nur die Plattform
      möchte aber gern wissen was so alles noch abläuft,
      nicht das sie neugierig sind ?(
    • Da hat jemand keine Ahnung gehabt, das ist alles.

      Übers Nachrichtensystem sind die Informationen ein halbes Jahr lang gespeichert, weil die Nachrichten auch aus dem Papierkorb erst nach nem halben Jahr gelöscht werden. Das ist richtig.

      SICHER versandt, im Sinne von RECHTSICHER versandt, sind Informationen aber immer nur per Einwurfeinschreiben.

      Ebay-Nachrichten kann man zwar mit Kopie an sich selbst verschicken, aber nicht mit Lesebestätigung. Somit hast du eben keine Bestätigung, dass und wann die Mail tatsächlich zur Kenntnis genommen wurde. Ob Emails inzwischen als verbindliche Zustellform anerkannt werden, weiß ich nicht. Anhand der ständigen Hinweise von Leuten, die es besser wissen sollten, dass dem nicht so ist, würd ich aber mal sagen: Nein.

      Soweit ich mich erinnere, hat der Gesetzgeber nur gesagt, dass die Information in den "Empfangsbereich" des Empfängers kommen muss. Ob ein Email-Postfach, das man nur über funktionierende Technik und Internetverbindung erreichen kann, auch dazu zählt... ?(

      Soweit ich das überblicke, werden Verträge nur dann per Mail aufgelöst, wenn der Streitwert so gering ausfällt, dass es im Zweifelsfall ohnehin eine Sache für die Abschreibung wird, und nicht auf dem gerichtlichen Weg weiter verfolgt. Da werden dann einfach die Kosten im Vergleich zum Nutzen abgewägt...

      Wenn du die Kontaktdaten benötigst, und die EoA-Mail nicht mehr hast (oder wie neuerdings häufiger vorkommt, die Kontaktdaten darin nicht enthalten waren), dann musst du dir die Kontaktdaten über die erweiterte Suche anfordern.

      Erweiterte Suche aufrufen, links im Menü im Abschnitt "Mitglieder" auf "Kontaktinformationen finden" klicken, Artikelnummer und Mitgliedsname des Verkäufers eingeben und absenden. Dann erhältst du die Informationen per Mail zugesandt.