T61 Notebook verkauft - Paypal akzeptiert - angeblich Display defekt - Käuferschutz und schon zurückgeschickt

    • Naja, mal davon ab daß PayPal sowas nach Gutdünken entscheidet, gilt eigentlich, daß ein abweichender Artikel belegt werden muß. Gutachten, Strafanzeige, Vernichtungserklärung vom Zoll, Bestätigung vom Rechteinhaber über ein Fälschung etc.

      Verstecken tut sich das in 5.2 der KS-Richtlinie.

      PayPal behält sich außerdem vor, weitere Dokumente zur Unterstützung der Forderung von dem Käufer anzufordern. Der Käufer hat die ihm hierfür eventuell entstehenden Kosten zu tragen.


      Und nein, das ist kein Muß nach dem, was da steht, aber das Automatensystem funktioniert so. Natürlich kann sich der Käufer auch irgendwas photoshoppen, keine Frage. PayPal kann sowas ja gar nicht überprüfen. Aber ob er das macht? Erstmal ist er sein "Beweisstück" los und wird die Frage von PayPal nach einer Bestätigung für die Abweichung schlecht beantworten können. Fotos und Zeugenaussagen akzeptiert PayPal in der Regel (!) nicht.

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    • Das halte ich für ein Mißverständnis.

      Der Käufer hat im Fall geklickt, daß er den Artikel zurückgeben möchte. Deshalb soll der VK auch zustimmen - was er nicht getan hat. eBay hat dem VK mitgeteilt, daß der Versand nicht zu seinen Lasten geht (stimmt ja auch, zahlt der Käufer).

      Wir sind im Moment noch vor dem Käuferschutz, also dort, wo sich K und VK noch einigen können. Aber nicht müssen! Wenn @Ollebolle dem Vorschlag des Käufers nicht zustimmt, wird der Käuferschutz beantragen müssen. Dann kommt das böse Erwachen für den Käufer, weil dann das Automatensystem anläuft.

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