T61 Notebook verkauft - Paypal akzeptiert - angeblich Display defekt - Käuferschutz und schon zurückgeschickt

    • T61 Notebook verkauft - Paypal akzeptiert - angeblich Display defekt - Käuferschutz und schon zurückgeschickt

      Hi liebe Leute,

      Jetzt hat's mich wohl auch so richtig erwischt. Habe mein äußerst robustes Notebook bei ebay verkauft. Es hatte Mängel, die natürlich alle beschrieben und durch Fotos dokumentiert waren. Alles funktionierte einwandfrei,als ich es hier eingepackt habe...in einen Karton mit Schaumstoffflocken! Ja, ich habe nun schon viel gelesen in Foren;)...
      Ich wollte eigentlich, daß der Artikel via Banküberweisung bezahlt wird, habe dann aber aufgrund meines Fehlers (Haken rausnehmen beim Einstellen übersehen) Paypal angeboten und somit auch damit zahlen lassen.
      Nun hat der Käufer mir nach Erhalt der Wäre nur kurz geschrieben, Display sei defekt, ob es kaputt war oder durch den Versand, das sei ihm gleich.
      Ich kann Zustand und Verpackung allerdings durch meine Freundin belegen (mir ist klar: das kann ja jeder behaupten). Auf meine Nachfrage hin, inwiefern denn das Display defekt sei,keine Reaktion. Er hat das Geld direkt bei Paypal zurückgeholt und seitdem hab ich nix mehr von ihm gehört.Ich nehme nun an, das Notebook ist wieder auf dem Weg zu mir.


      Nun ist die Frage: nehme ich das Paket an? Wenn das Display nun wirklich defekt ist,...oder er hat's schön ausgetauscht...oder was weiß ich. Es wäre auf jeden Fall unfassbar mies, hätte ich nun ein defektes Notebook. Und der einzige,der es noch nähme ist der Schrotthändler.


      Vielleicht weiß ja einer von euch Rat. Oder kann auf einen ähnlichen Fall verweisen. Schonmal vielen Dank euch jedenfalls.
    • Daß das hier nicht gut für mich ausgeht, befürchte ich bereits...
      Meine Sicht der Dinge darlegen? Bei Paypal? Das Geld wurde mir bereits bei Paypal wieder abgebucht. Mein Konto ist im Minus. Die Lage scheint schon klar und die Schuld bewiesen ;)..

      Naja. Danke euch erstmal. Ich kontaktiere jetzt Paypal,ebay und den Paketdienst noch dazu?...herrlich. Der Verkauf hat sich richtig gelohnt.

      PS: ach ja, nehm ich das Paket eigentlich an?...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ollebolle ()

    • PayPal bucht den Betrag immer erstmal zurück bzw. setzt den Account ins Minus, weil du ja verlieren könntest. Das hat nix damit zu tun, wie nun am Ende entschieden wird. Nur eins ist klar, wenn du in dem Fall keine Stellung beziehst, wirst du definitiv verlieren.

      Ein eventuelles Paket würde ich auf jeden Fall annehmen, denn deine Kohle wirst du davon unabhängig los. Was nützt es dir dann, wenn das Paket zurück geht?
    • Achja, und wo du eben beim Kontaktieren bist, kannst du ja mal die für PayPal zuständige Aufsichtsbehörde dahingehend in Kenntnis setzen, daß PayPal entgegen der EU-Zahlungsdienstleistungs-Richtlinie, bei uns u.a. durch den §675p BGB in nationales Recht umgesetzt, einen eigentlich unwiderruflichen Zahlungsauftrag ohne deine Zustimmung zurückgebucht hat.

      cssf.lu/en/top/contact/

      Amtssprache ist (u.a.) Deutsch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • @ pandarul: wie gut ist das denn?! Das werde ich auf jeden Fall tun! Auch wenn man als Käufer natürlich einen großen Vorteil daraus zieht...s. diesen Fall. Aber trotzdem Danke. Für sowas bin ich immer zu haben.

      Bei ebay habe ich schon drei Nachrichten im Verlauf des eröffneten Falls verfasst. Bisher keine Reaktion vom Käufer ( seit Freitag letzter Woche. 3 Tage also knapp). Mir war nicht klar, das ich die Nachrichten im Rahmen des "Falls" verfasste. Weiß zufällig jemand,wie lang ich mich gedulden muss?..ich weiß,bisher ist alles noch mehr als im Rahmen.

      Die Frage ist: Was ist, wenn er das Notebook wie die letzte Sau verpackt hat und es dadurch unweigerlich Schaden erleidet?...naja..erstmal abwarten, ob es hier überhaupt ankommt (geschweige denn verschickt wurde)..
    • Achso. Wenn du bereits bei eBay im Fall antwortest, ist soweit alles "gut".

      Normalerweise wird der Käufer aufgefordert werden, den behaupteten Defekt mit einem "Gutachten" zu belegen. Tut er das nicht innerhalb der Frist (i.d.R. 10 Tage), verliert er automatisch. Kann er so einen Wisch beibringen (was kein Kunststück ist), wird er zum Rückversand aufgefordert und muß bei eBay/PayPal den Versandnachweis hochladen.

      Völlig unabhängig davon gibt es ja in unserem Land zum Glück Gesetze. Um es nur mal eben auf die Frage zu verengen, was passiert, wenn der Käufer mistig verpackt. Dann haftet er für jeden dadurch entstehenden Schaden. Dir ist im Grunde nur zu raten, alles weitere immer schön mit Zeugen zu machen.
    • Gut gut. Diese Aufforderung, ein "Gutachten" zu erstellen, bekomme ich davon auch in irgendeiner Form Notiz?

      Bisher habe ich den Käufer gebeten, mir doch mal konkreter den angeblichen Defekt zu benennen/beschreiben und bei Schäden durch den Paketdienst diese auch durch Fotos festzuhalten und mir zukommen zu lassen, daß ich beim Paketdienst Schadensanzeige stellen kann. Bisher kam, wie gesagt, keine Regung..
      Naja. Ich warte nun wohl mal ab? Sobald sich was regt, melde ich mich natürlich wieder hier.

      Ach ja, diese Sache mit den Zeugen ist natürlich immer nützlich, aber ohne Rechtsschutzversicherung und ausreichend Kapital stellt sich ein bischen die Frage nach dem Nutzen mehrerer Augen...

      @ mirabella: sehr gut sortiert. So sieht es derzeit aus. Meine Antworten stehen ja in kurzer Zusammenfassung oben.

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    • Das weiß ich ja eben alles nicht. Bisher hat der Käufer nur gesagt, das Display sei defekt (was auch immer das heißen mag), hat daraufhin einen Fall bei ebay eröffnet, das Geld bei Paypal zurückgeholt und seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört. Verschickt habe ich das Paket Freitag vor einer Woche. Mitte letzter Woche sollte er erhalten haben. Verschickt wurde mit Hermes. Aus seinem bisherigen Handeln nach Eröffnung des Falls und der Kommunikation mit ihm schließe ich darauf, daß er das Notebook nun zu mir zurück schicken wird oder dies bereits getan hat.

      In meinen Antworten ihm gegenüber war ich keinesfalls unhöflich, sondern entgegenkommend und an der Klärung der Sache interessiert. Ein Schaden durch den Versand ist ja durchaus im Bereich des möglichen, wenn ich es auch für unwahrscheinlich halte. Ich verstehe also seine rigorose Art nicht so recht. Naja, das ist ja aber eigentlich auch für den Sachverhalt nicht von Bedeutung..
    • Hatten wir uns nicht darüber verständigt, dass das Geld bis zur Fallentscheidung nur eingefroren ist? Er hat es noch nicht.
      Normalerweise verläuft eine Reklamation so: Bei möglichem Versandschaden sucht er mit dem Paket und beschädigtem Inhalt Hermes zwecks Schadensmeldung auf.
      Erkennen diese den Schaden nicht an, dann bist du in der Pflicht der Nachbesserung. Rücknahme ist zunächst vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen.
      Das würde ich ihm so im Fall mitteilen und er möge bitte entsprechend verfahren.
      Ebay/PayPal verfährt anders, das hatte Pandarul schon geschildert. Mich würde das aber nicht daran hindern, mich auf die ganz normalen Verfahrensweisen zu berufen.
    • Doch doch, hatten wir. Alles gut. Geld ist nur eingefroren.

      Allerdings, seiner Nachricht nach ist ihm die Ursache völlig gleich ("ich weiß nicht ob das schon war oder auf dem Transport geschehen ist, beides macht in diesem fall für mich keinen unterschied")Er scheint den Verkauf direkt rückabwickeln zu wollen. Er schrieb, der Rechner ginge direkt an mich zurück und ich solle mir das einfach mal ansehen.
      Auf meine Nachrichten gab es bisher keine Antworten.

      Dann der Aspekt der Nachbesserung. Ich bin also eigentlich in der Pflicht, obwohl das Display bei mir noch in Ordnung war, ihm in irgendeiner Form ein Ersatz-Display zu liefern? Oder wie darf ich das verstehen?
    • pandarul schrieb:

      PayPal bucht den Betrag immer erstmal zurück bzw. setzt den Account ins Minus, weil du ja verlieren könntest. Das hat nix damit zu tun, wie nun am Ende entschieden wird. Nur eins ist klar, wenn du in dem Fall keine Stellung beziehst, wirst du definitiv verlieren.

      Ein eventuelles Paket würde ich auf jeden Fall annehmen, denn deine Kohle wirst du davon unabhängig los. Was nützt es dir dann, wenn das Paket zurück geht?

      :!:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Er ist bei Kauf von privat eigentl. in der Pflicht den Schaden zu belegen und darzulegen, dass er schon vor Gefahrenübergang (Übergabe an Hermes) bzw. auf dem Transportweg entstanden ist.
      Er gedenkt jetzt offenbar seiner Beweispflicht mit der Rücksendung nachzukommen.
      Problem: Durch den K-Schutz bei PayPal-Zahlung wird das vermutlich ausreichen, damit er sein Geld zurückbekommt.
      Wenn das Paket innerhalb der Schadensmeldungsfrist an dich zurückgeht, dann gehst du zwecks Schadensmeldung damit selbst zu Hermes, falls nicht, meldest du den Schaden an Hermes dennoch, um die Frist einzuhalten. Detaillierte Angaben des K wären natürlich sinnvoll, aber zur Not schreibst du eben "Display kaputt".
      Bei DHL geht das auch online. Bei Hermes müsstest du mal auf deren Internetseite nachschauen.
      Normalerweise regulieren die Versanddienstleister einen Schaden nicht, weil sie fast immer einen Verpackungsfehler finden, wobei Hermes noch einigermaßen kulant sein soll.
    • Worauf ich aber eigentl. hinaus wollte:
      Du solltest ihn innerhalb des Falls explizit um eine genaue Beschreibung des Schadens bitten und ihn weiterhin auffordern mit Originalverpackung und Gerät Hermes unmittelbar aufzusuchen.
      Innerhalb des Falls weist du auch darauf hin, dass du Zeugen hast, die die Funktionsfähigkeit des Gerätes vor Gefahrenübergang belegen können.
      Es geht darum, dass du deine Rechte formulierst, ganz unabhängig davon, was der K will oder PayPal.