T61 Notebook verkauft - Paypal akzeptiert - angeblich Display defekt - Käuferschutz und schon zurückgeschickt

    • Den Sturz aus einem Meter höhe hätte es ohne Probleme unbeschadet überstanden. Ziemlich sicher sogar. Das Notebook war in dem Karton fest eingefasst von den Schaumstoffflocken. Und nicht bloß einen Zentimeter dick!
      Noch dazu: ich kenne dieses Notebook. Es ist unfassbar stabil und hatte bestimmt schon mehr zu erleiden als den Versandweg. Die Bauart und die Umverpackung...ganz sicher, daß wenn nicht ein Gabelstapler reingefahren oder jemand drüber gerollt ist, das Notebook unbeschadet sein sollte.

      Vom Käufer nun in irgendeiner Form noch einen Nachweis zu Verlangen gestaltet sich derweil allerdings als nahezu unmöglich,da er das Notebook seiner Aussage nach schon zurückgeschickt hat.

      Unsicherheit bleibt: nehme ich das Paket an, begutachte das Display und kläre das dann selbst mit Hermes (sofern das Display gebrochen ist)?
      Oder nehme ich das Paket nicht an, lasse es zurückgehen und fordere ihn auf, sich mit Hermes auseinanderzusetzen? Die Frage ist,ob ich mit der Annahme irgendwelche Rechte aufgebe. Nehmen wir an,er hätte es wie Kraut und Rüben verpackt an mich geschickt,sodass Schäden unausweichlich sind? Wer weist dann wem unverhältnismäßige Verpackung nach?...

      Ich würde jetzt abwarten,ob er sich über ebay nochmal meldet oder aber, ob das Paket hier in den nächsten Tagen ankommt. Und dann...kommen die o.g. Fragen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ollebolle ()

    • Ollebolle schrieb:

      Die Frage ist,ob ich mit der Annahme irgendwelche Rechte aufgebe. Nehmen wir an,er hätte es wie Kraut und Rüben verpackt an mich geschickt,sodass Schäden unausweichlich sind? Wer weist dann wem unverhältnismäßige Verpackung nach?...


      Du musst halt beim Empfang die Verpackung und den Zustand des Inhalts mit Fotoaparat oder Kamera und am besten einem Zeugen dokumentieren.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Das Problem ist doch, dass PayPal über den Fall entscheidet.
      Deshalb sollte alles innerhalb des Falls dokumentiert sein. Also, dass es einen Zeugen für die Unversehrtheit und Funktionsfähigkeit des Notebooks gibt, die sichere Verpackung und deine Aufforderung zur Schadensmeldung. Ich kann deinen Äusserungen nicht ganz entnehmen, ob das so bereits erfolgt ist.
      Sollte PayPal aufgrund der reinen Rücksendung für den K entscheiden, dann kannst du dagegen Einspruch erheben und darauf verweisen, dass der K deiner Aufforderung der genauen Schadensschiderung und der Schadensmeldung (Begutachtung durch Hermes) nicht nachkam. Es würde dann darum gehen, dass PayPal aus "Kulanz" das Minus auf deinem Konto wieder aufhebt.

      Edit: Das Paket nimmst du möglichst mit Zeugen entgegen (s. Stubentiger) und wenn irgendetwas unstimmig ist, dann musst du das auch im Fall dokumentieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Ok, sehr gut. Vielen Dank. Ich werde das Paket, so es hier ankommt, nur unter Zeugen aufmachen und auch mit Fotos den Zustand dokumentieren. Für die Bezeugung der Unversehrtheit des Notebooks sowie "ausreichende" Verpackung, bevor das Notebook den Käufer erreichte, kann ich meine Freundin heranziehen.

      In den Nachrichten mit ihm habe ich ihn erstens gebeten,den Defekt doch näher zu beschreiben. Keine Antwort. Dann habe ich mich erkundigt,wie eine Schadensanzeige bei Hermes abläuft und ihm mitgeteilt, daß er doch bitte bei Hermes Schadensanzeige machen solle sowie alles dokumentarisch festhalten, da die Gefahr der sicheren Unversehrtheit des Pakets samt Inhalt mit Aufgabe bei Hermes auf ihn übergegangen sei. Keine Antwort. Ich nehme nun an, er erwartet eine Stellungnahme meinerseits, sobald ich das Paket in Händen halte und das Notebook in Augenschein genommen habe..(unter Zeugen)..

      Edit: ich nehme weiterhin an, daß er weder den Zustand des Notebooks noch den des Kartons dokumentiert hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ollebolle ()

    • Ollebolle schrieb:


      Unsicherheit bleibt: nehme ich das Paket an, begutachte das Display und kläre das dann selbst mit Hermes (sofern das Display gebrochen ist)?
      Oder nehme ich das Paket nicht an, lasse es zurückgehen und fordere ihn auf, sich mit Hermes auseinanderzusetzen? Die Frage ist,ob ich mit der Annahme irgendwelche Rechte aufgebe. Nehmen wir an,er hätte es wie Kraut und Rüben verpackt an mich geschickt,sodass Schäden unausweichlich sind? Wer weist dann wem unverhältnismäßige Verpackung nach?...

      Ich würde jetzt abwarten,ob er sich über ebay nochmal meldet oder aber, ob das Paket hier in den nächsten Tagen ankommt. Und dann...kommen die o.g. Fragen.


      1. paket annehmen, sonst hat der käufer am ende geld und ware. allerdings könnte der dir auch n sack blumenerde schicken und wär bei PP wegen der sendungsnr. glaubhaft. du könntest aber den zusteller fragen, ob er einen moment dableiben und als zeuge fungieren kann, falls in dem paket kein notebook sein sollte.
      2. wenn du das notebook zurückerhalten hast und das display gebrochen ist oder wieso auch immer nicht funktioniert, solltest du erstmal eine ganz andere frage stellen: ist das überhaupt dein notebook oder nicht?
      ich hoffe, du hast dir die seriennr. aufgeschrieben bzw. nahaufnahmen von charakteristischen gebrauchspuren, so daß es sich identifizieren lässt.
      rein theoretisch könnte es sogar sein, daß der käufer das intakte display ausgebaut und mit seinem defekten vertauscht hat. das zu beweisen wäre ziemlich schwierig.
      3. falls das notebook in bescheidener verpackung bei dir ankommt, dann kannst du den zusteller als zeugen nennen und noch zb deinen nachbarn dazu holen bevor du das auspackst. außerdem alles dokumentieren mit fotos oder nem kleinen video, wo du das paket auspackst.

      hast du eine sendungsnr. bekommen?
      sonst könntest du bei hermes mal nachfragen, ob ein paket an deine adresse zu dir unterwegs ist. ob du darauf dann ne antwort bekommst, ist nicht raus. manchmal reagiert hermes 0 auf mails.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Dann scheint deiner bisherigen Stellungnahme der Hinweis auf die Unversehrtheit des Gerätes, die Zeugin und die sichere Verpackung zu fehlen, was ja der Grund für deine Bitte um sofortige Schadensmeldung ist.
      Wann er das Paket erhalten hat, das kannst du der Sendungsverfolgung entnehmen und dir dann die Frist für die Schadensmeldung ausrechnen. Das dürfte mittlerweile sehr knapp sein.
      Wenn du bis dahin das Paket noch nicht erhalten hast, solltest du sie dennoch vornehmen, auch wenn dir nicht alle Angaben möglich sind.

      myhermes.de/wps/portal/paket/Home/privatkunden/service/faq
      Unter Reklamationen
    • Guten Morgen,
      meiner Stellungnahme bei ebay lässt sich auch entnehmen,daß ich einen Transportschaden aufgrund der Verpackung für unwahrscheinlich halte,daß das Notebook in dem Zustand war, wie im Auktionstext beschrieben und auf den Fotos zu sehen und daß meine Freundin dies bezeugen kann.

      Bisher habe ich mich nicht getraut, ihm offizielle Gaunerei zu unterstellen, aber der Gedanke mit dem Austauschgerät oder Ersatzteillieferant kam mir auch schon. Dagegen sträube ich mich allerdings noch so lange es geht.

      Gestern Abend habe ich gesehen, daß der Käufer bei ebay einen Rückversand angestoßen hat, bei dem ich nun zustimmen soll und ebay in dem Fall die Versandkosten übernähme. Darauf werde ich erstmal nicht eingehen, sondern in erster Linie ein weiteres Mal auf Beschreibung oder Bebilderung des Defektes beharren. Oder seid ihr anderer Meinung?


      Mirabella, ich danke Dir für den Link. Ich werde dort den Schaden melden nun fürs erste ohne Paket melden..

    • So. Das Paket ist gerade angekommen. Der Karton sah schon ein wenig mitgenommen aus...auch wurde er stark
      gestaucht...könnte also schon sein, daß es wirklich schweres drauf
      gelegen hat. Wenn nun mehrere ungünstige Faktoren
      zusammenkommen...vielleicht ist es ein Transportschaden. Habe mit Videoaufzeichnung und meiner Freundin zusammen das Notebook ausgepackt und siehe da: Display defekt. Gebrochen ist das Display selbst nicht, jedoch ist es defekt. Man sieht Verfärbungen im ausgeschalteten Zusatnd. Ausserdem ist der Rahmen des Displays an zwei Stellen gerissen. Die Brüche am Displayrahmen könnte allerdings auch bei der Demontage passiert sein. Sehr schwierig zu beurteilen. Anschalten ließ sich das Notebook nicht, da der Akku leer ist und der Käufer das Netzteil nicht mit zurückgeschickt hat. Somit fällt auch eine nähere Betrachtung des Displays weg...

      Ich war echt sauer..und werd nun wohl auf einer Schadensmeldung bei Hermes sitzen bleiben. Nachweisen köntne ich dem Käufer eh nichts.
      So ein unfassbarer Ärger!..
    • Dann versuche dein Glück mit der Schadensmeldung. Wenn der Karton stark ramponiert ist, dann könnte es klappen. Zumindest soll es bei Hermes nicht ganz aussichtslos sein.
      Keine Ahnung wie sie darauf reagieren, dass das Paket allerdings 2mal auf Reisen ging. Vielleicht reichen für die Schadensmeldung auch Beschreibung und Fotos.
      Habe da selbst keine praktischen Erfahrungen.

      Was ich nicht verstehe, weshalb wurde das Paket denn ohne deine Zustimmung zurückgeschickt? War das schon eine PayPal-Entscheidung? Welchen Status hat denn jetzt dieser Fall?
    • Das Paket wurde wohl zurückgeschickt, da der Käufer entschieden hat, es direkt auf seine Kosten zurückzuschicken.

      Wie gesagt, von ebay bekam ich die Nachricht, der Käufer habe "Probleme klären" gemeldet. Darin werde ich gebeten, den Kaufpreis zurückzuerstatten. Ebay übernähme dann die Rückversandkosten und wenn ich dem Käufer die ursprünglichen Versandkosten zurückerstatte, erstattet ebay mir in Form einer Gutschrift die Verkaufsprovision. Bei 200€ ist das nicht wenig..

      Bei Ebay zu "Details zu ihrem Fall" steht: Bitte warten Sie die Antwort des Käufers ab.
    • Etwas bessere konnte dir doch überhaupt nicht passieren. Jetzt kann dein Käufer kein Gutachten mehr beibringen und müßte deshalb automatisch verlieren.

      Warte ab bis es soweit ist und schreib ihm dann, daß seine Ware bei dir zur Abholung bereit liegt.
    • pandarul schrieb:


      Etwas bessere konnte dir doch überhaupt nicht passieren. Jetzt kann dein Käufer kein Gutachten mehr beibringen und müßte deshalb automatisch verlieren.

      Warte ab bis es soweit ist und schreib ihm dann, daß seine Ware bei dir zur Abholung bereit liegt.

      Nur, damit ich das richtig verstehe, pandarul: Du meinst also, ich sollte ab jetzt nichts weiter tun, bis ebay den Fall für uns beurteilt?..

      Nur mal zur Info: Ich habe bei Hermes erfragt, wie die Schadensanzeige verläuft. Ich soll Ihnen Daten zukommen lassen: Artikelnummer, Auktionsbeleg, etc, allerdings bisher keine Fotos. Ich werde den Weg der Schadensanzeige bei Hermes wohl erstmal weiter gehen und bei ebay die Sache ruhen lassen.

      Übrigens vor allem euch zweien schonmal vielen Dank für eure Unterstützung! Den anderen natürlich auch! Bin sehr froh, daß Ihr das hier mitverfolgt!...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ollebolle ()

    • Ich habe mich vertan. In dem Formular habe ich den Punkt bei der Verpackungsbeschreibung "Fotos beifügen" übersehen. In der Mail selbst waren andere Punkte angegeben! Naja. Was mich außerdem ein wenig neugierig macht, ist, ob die bei Hermes das überhaupt noch als ihr Paket anerkennen, nachdem es nun schon ein 2. Mal versand wurde und dann auch noch mit DHL!...Große Grütze! Ich mal mir da keine großen Hoffnungen aus...
    • Ich sehe es nicht so wie pandarul und halte es nicht für ausgeschlossen, dass Ebay/PayPal dem K aufgrund nachgewiesener Rücksendung die Kohle zuspricht.
      Muss aber nicht sein.
      Selbst wenn Ebay/PayPal irgendwann aussen vor sein sollten, ergibt sich seitens des K ein Anspruch gegen Hermes (wobei du deren Vertragspartner bist) oder gegen dich aufgrund evtl. doch nicht ausreichender Verpackungskünste.
      Es sei denn, er hat da etwas ausgetauscht, aber dann hätte er ja auch noch den Karton stauchen müssen......
      Das sollen typische Versandschäden sein
      notebook-doktor.de/2013/03/wie…s-zur-reparatur-vermeiden

      Ich sag ja immer, so etwas gehört mit Lupo eingewickelt Karton in Karton oder zwischen Styropor und dann alles mit Chips oder geschreddertem Papier ausgefüllt.
      Dann dürfte auch kein Versanddienstleister eine Ausrede haben.
      Es soll übrigens auch extra Notebook-Verpackungen bei DHL geben.
    • wer sagt eigentlich, dass die Verpackung schon vorher so ausgesehen hat? Dann wäre die Sendung doch garnicht erst angenommen worden von DHL.... ein so ramponierter Karton geht nur wieder mit, wenn die Annahme verweigert wurde.....

      Das sieht doch so aus, als wenn die Beschädigung (des Kartons) erst auf dem Rücktransport geschehen ist....

      Und ein Display, was so aussieht wie das jetzt, hast du doch garantiert nicht verschickt. Ist das eigentlich noch deins?



      Tante Edith sagt: verwechsel den Götterboten nicht mit der Post...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von monza30 ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      und halte es nicht für ausgeschlossen


      Halte ich auch nicht. Aber die normale Vorgehensweise ist, daß der Käufer den Schaden belegen muß. Sendet er auf eigene Faust zurück, bevor er das ok von eBayPal dazu hat, wird er m.E. die Schattenseiten des bescheuerten Automatensystems zu spüren bekommen.

      @Ollebolle: Du sollst schon alles mögliche machen, was ggf. deine Rechte wahren könnte. Nur bei eBay im Fall, da ist es das beste für dich, wenn sich dein Käufer gar nicht äußert, also forciere das nicht. Wenn er dort nicht reagiert, verliert er. So sind die Regeln.